Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (kurz: Wachstumschancengesetz) – soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies ist laut der Begründung des Gesetzentwurfs wichtig, um die Transformation der Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken.

Daneben soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Außerdem sollen Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, unerwünschte Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen. Darüber hinaus soll das Steuerrecht im Rahmen des im Koalitionsvertrag Vereinbarten weiter modernisiert werden.

Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 17.11.2023 beschlossen. Allerdings rief der Bundesrat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss an. Dieser befasste sich am 21.2.2024 mit dem Wachstumschancengesetz. Der Ausschuss nahm mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit ein Verhandlungsergebnis zu einem stark abgespeckten Wachstumschancengesetz an. Der Bundestag bestätigte das Vermittlungsergebnis am 23.2.2024.

Deshalb kam es auf die Bundesratssitzung am 22.3.2024 an. Der Ausgang hatte als unsicher gegolten, da die uninonsgeführten Länder ihre Zustimmung von Rücknahme der Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen abhängig gemacht hatten. Da die Bundesregierung ankündigte, die Landwirtschaft an anderer Stelle zu entlasten, wurde die Blockade im Bundesrat doch noch verhindert.

 
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
17. Juli 2023 BMF Referentenentwurf
30. August 2023 Regierungsentwurf
17. November 2023 Verabschiedung Bundestag (in Ausschussfassung)
24. November 2023 Anrufung Vermittlungsausschuss Bundesrat
22. Februar 2024 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
23. Februar 2024 Zustimmung Vermittlungsergebnis Bundestag
22. März 2024 Zustimmung Vermittlungsergebnis Bundesrat
27. März 2024 Verkündung

Überblick: Änderungen und Neuregelungen

Im Folgenden geben wir einen Überblick über das vom Bundestag bestätigte Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz. Wir zeigen welche bisherigen Maßnahmen verändert oder unverändert vom Vermittlungsausschuss (VA) übernommen wurden und welche Regelungen gestrichen wurden. Außerdem weisen wir auf die Regelungen hin, die im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen wurden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge