Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die begünstigte Maßnahme wird im Bereich des PV durchgeführt

Rn. 466t Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl kann hier frei wählen, dies betrifft sowohl den Anschaffungs- als auch den Herstellungsfall, sofern er alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt. ME kann der StPfl aber nicht jedes Jahr neu wählen, da § 7 Abs 5a S 7 EStG einen Übergang (geometrisch-)degressiv zu linear zulässt, somit also nicht umgekehrt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Tabellen

Rn. 192 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anhand der branchenüblichen Nutzungsdauer ermittelt wird (s Rn 193), liegt es nahe, für solche WG, deren Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig abhängig ist, branchengebundene Erfahrungssätze über die Nutzungsdauer zusammenzustellen. Rn. 192a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nebeneinander von arithmetisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG und AfaA?

Rn. 295s Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine ausdrückliche Regelung fehlt. Daraus lassen sich folgende Schlüsse ziehen: Umkehrschluss aus § 7 Abs 2 S 4 EStG: dort wird nur ein Nebeneinander von § 7 Abs 2 und AfaA ausgeschlossen. Auch § 7 Abs 2a EStG selbst regelt zwar die Nichtanwendung der Zwölftelungsregelung des § 7 Abs 1 S 4 EStG, aber nicht die Nichtanwendung der AfaA, der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 34. Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung vom 04.11.1977, BStBl I 77, 495

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz soll der Überwindung der bestehenden Konjunkturschwäche dienen und sowohl den Konsum als auch die private Investitionsbereitschaft der Unternehmen anregen. Zu diesem Zweck wurde bereits für den VZ 1977 der Weihnachts-Freibetrag iSd § 19 Abs 3 EStG von 100 auf 400 DM erhöht. Ab dem VZ 1978 wird ein Tariffreibetrag nach § 32 Abs 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Versorgungswerkabgabe und Investitionsabzugsbetrag

Rn. 213 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wird bei RA für die berufsständische Versorgungseinrichtung die Versorgungswerkabgabe nach dem Bruttoeinkommen bemessen und sieht die Satzung vor, dass dabei steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen sind, ist auch der IAB nicht im Jahr seiner Bildung abzuziehen; erst die tatsächlichen Aufwendungen für die Anschaffung/He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Über ein Jahr nutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 108 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Anmerkungen: Mehr als ein Jahr: Abzuschreiben sind nur WG, die der StPfl erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nutzen wird (§ 7 Abs 1 S 1 EStG). Gemeint ist damit ein Kj (nicht: Wj) mit 12 Monaten oder 365/366 Tagen (BFH BStBl II 1994, 232 mit Anm Bordewin, NWB F 17, 1323; H 7.4 EStH 2023 "Nutzungsdauer"; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Zwölftelregelung

Rn. 465j Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim "Auslaufmodell" des § 7 Abs 5 EStG war iF der Anschaffung/Herstellung die volle Jahres-AfA zu nehmen (Zwang, s Rn 464 und klarer Wortlaut des § 7 Abs 5 S 3 EStG), während § 7 Abs 5a EStG die zeitanteilige Regelung vorsieht (§ 7 Abs 5a iVm Abs 1 S 4 EStG). Diese Unterscheidung ist ebenfalls nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 214 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die umfangreichen Änderungen des § 7g EStG durch Art 1 Nr 4 des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) betreffen auch Abs 6 des § 7g EStG, zum Anwendungszeitraum s Rn 5. Für den Bereich der Sonderabschreibungen ergeben sich folgende Änderungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Die Regelung des § 6 Abs 1 Nr 5 EStG

Rn. 152 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ordnet folgenden Bilanzansatz für Einlagen und damit auch für die AfA-Bemessungsgrundlage an:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 181 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Nutzungsdauer ist aus der Sicht des Anschaffungs- oder Herstellungsdatums zu schätzen. Gemeint ist der Zeitraum, in dem das WG erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann (BFH BStBl II 1998, 59; BFH BStBl II 2011, 696; BFH BStBl II 2011, 709; s Rn 179 sowie § 11c Abs 1 S 1 EStDV). Dabei sind wie bei der Feststellung der Mindestnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstige Gebäude iSd § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG

Rn. 436 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG idF vor 01.01.2023, dh auf sonstige Gebäude. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die nicht Wirtschaftsgebäude iSd vorherigen Rn waren (hierzu s Rn 332 ff) falls Bauantragstellung oder Anschaffung vor dem 01.01.1995. Rn. 437 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ferner v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Die Zwölftelregelung (§ 7 Abs 2 S 3 iVm Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 287j Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 2 S 3 EStG verweist auf § 7 Abs 1 S 4 EStG, dh, bei unterjähriger Anschaffung gilt die Zwölftelungsregelung (s Rn 210 ff; von Glasenapp, BB 2020, 1899; Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762). Zur Nichtanwendung der Zwölftelungsregelung bei § 7 Abs 2a EStG s § 7 Abs 2a S 3 EStG (s Rn 295p).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Wechselwirkungen zwischen ESt und USt

Rn. 17 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Freigrenze für Geschenke nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG in Höhe von 50 EUR bemisst sich nach den AK/HK einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuern (R 9b Abs 2 S 3 EStR 2012). Rn. 18 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei der Ermittlung der ab 01.01.2018 geltenden 800-EUR-Grenze des § 6 Abs 2 S 1 EStG (vgl hierzu § 52 Abs 12 S 10 EStG; vorher galt e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbd) Anschaffungsnebenkosten, nachträgliche AK (§ 255 Abs 1 S 2 HGB), Anschaffungspreisminderungen (§ 255 Abs 1 S 3 HGB)

Rn. 116 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 ME lediglich klarstellend (offengelassen von BFH BStBl II 2018, 694) fügt § 255 Abs 1 S 2 HGB hinzu, dass auch die Nebenkosten und nachträgliche AK zu den AK gehören, und nach § 255 Abs 1 S 3 HGB Anschaffungspreisminderungen abzusetzen sind. Rn. 116a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Fallen nachträglich (dh nach Anschaffung des WG) noch Kosten bzgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Rechtsfolgen der Neutralisierung für die Abschreibungen (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG befasst sich – mE nur deklaratorisch, weil sich dies schon aus allg Grundsätzen ergibt – mit den Rechtsfolgen einer durchgeführten Neutralisierung. Es mindern sich, weil sich dies schon durch die Neutralisierung steuermindernd ausgewirkt hat: die AfA-Bemessungsgrundlagen für jede Art von Abschreibung (linear, degress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Der Maximalprozentsatz (§ 7 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 287i Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei § 7 Abs 2 EStG, sofern im jeweiligen Anschaffungs-/Herstellungszeitraum anwendbar, ist die (geometrisch-)degressive AfA doppelt ("und") begrenzt: s Rn 282, 283: Sie darf maximal das 2fache, 2,5fache, 3fache der linearen AfA betragen und zugleich nicht 20 %, 25 %, 30 % der AK/HK (pa) übersteigen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Koppelung an den Investitionsabzugsbetrag

Rn. 229 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ob der StPfl vor Anschaffung/Herstellung des betreffenden WG den IAB geltend gemacht hat, ist für die Frage, ob er Sonderabschreibungen nach § 7g Abs 5 ff EStG beansprucht, ohne Bedeutung (glA BT-Drs 20/8628, 123 zum WachstumschanchenG, s Rn 9; Happe in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 80 (10/2024)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Kumulierungsverbot mit Sonderabschreibungen (§ 7 Abs 2a S. 2 EStG)

Rn. 295r Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die in § 7 Abs 2a EStG angebotene Abschreibung darf nur in Anspruch nehmen, wenn der StPfl keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat (§ 7 Abs 2a S 2 EStG). Der Gesetzgeber führt dazu aus (BT-Drs 21/323, 22), dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Systematik entgegenstünde, die mit den festen im Zeitverlauf fallenden Abschrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die Regelungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückwirkende Einführung der Begünstigung

Rn. 465f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 verkündet (s Rn 465b) und betrifft den Anschaffungs-/Herstellungszeittraum 01.10.2023–30.09.2029, wirkt also teilweise zurück. Da es sich um eine begünstigende Regelung handelt, ist gegen diese (unechte) Rückwirkung (dazu s § 2 Rn 359b (Handzik)) nichts einzuwenden (wohl auch Seifert, StBg 202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Baubeginnsanzeige landesrechtlich vorgeschrieben (§ 7 Abs 5a S 2 EStG)

Rn. 466g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 7 Abs 5a S 2 EStG gilt, wenn eine solche Baubeginnsanzeige nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes vorgeschrieben ist, das "Datum" dieser Anzeige. Was das genau sein soll, dazu schweigt der Gesetzgeber. Beispielsweise entscheidet bei § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG der Zeitpunkt der Bauantragstellung, dh der Zeitpunkt, an dem ein Bauantr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Fälle der Rückgängigmachung nach § 7g Abs 4 S 1 EStG

Rn. 196 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 4 S 1 EStG enthält in seinem Hs 1 den Tatbestand, Hs 2 die Rechtsfolge. Rn. 197 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Fälle der Rückgängigmachung nach § 7g Abs 4 S 1 Hs 1 EStG sind: Begünstigtes WG wird nicht bis zum Ende des Wj nach Anschaffung/Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte (Verstoß gegen Verbleibensfrist, zu dieser s Rn 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 34 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Absetzungen sind bei "Wirtschaftsgütern" vorzunehmen (§ 7 Abs 1 S 1 EStG), nur sie sind Abschreibungsobjekte, nicht die Geldbeträge, die zur Anschaffung/Herstellung derselben aufgewendet wurden. Dies gilt bei Bilanzierern, bei §-4-Abs-3-EStG-Rechnern und bei den Überschusseinkünften, um die Einkunftsarten gleich zu behandeln.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1.3 Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse

Der Sozialdatenschutz schließt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein.[1] Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis wurde von der Rechtsprechung definiert als jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 104. Gesetz über die Zulassung von Stückaktien vom 25.03.1998, BStBl I 1998, 379

Rn. 124 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Grundlage des Gesetzes ist die Einführung des EURO am 01.01.1999. Um die auf EURO umgerechneten "krummen" Aktien-Nennbeträge durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu glätten, wären ggf nicht unerhebliche Rücklagenbeträge in Grundkapital umzuwandeln. Das neue Gesetz sieht die Zulassung nennbetragsloser Aktien vor. Art 3, § 7 StückAG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2025, Weber, Rechtswörterbuch

Herausgegeben von Prof. Dr. Klaus Weber. 25. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. 2.115 S., 75,00 EUR Das ursprünglich von Creifels herausgegebene Rechtswörterbuch wird nunmehr von Prof. Dr. Klaus Weber herausgegeben. An der Konzeption hat sich nichts geändert. Das Rechtswörterbuch erläutert in alphabetischer lexikalischer Form mehr als 13.000 Rechtsbegriffe aus allen Gebi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahmen vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 76 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Grundsatz, dass einheitlich abzuschreiben ist, wird durchbrochen zB bei teilentgeltlichem Erwerb iR der vorweggenommenen Erbfolge (BMF v 13.01.1993, BStBl I 1993, 80 Tz 16) oder der Erbauseinandersetzung (zB Realteilung des PV mit Abfindungszahlungen, BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 Tz 31). bei Werkswohnungen in einem im Übrigen betrie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nachhaltigkeit

Rn. 29 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachhaltig wird eine Tätigkeit ausgeübt, wenn sie – ohne Rücksicht auf ihr Motiv – auf Wiederholung angelegt ist und iS einer geschäftsmäßigen Tätigkeit auf den Erwerb von Einnahmen ausgerichtet ist (vgl BFH v 29.09.2022, V R 29/29, BStBl II 2023, 986; BFH v 31.01.2024 V R 20/21, BFH/NV 2024, 737; BFH v 02.02.2018, V R 21/16, BStBl II 2019, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Abschreibbarkeit des Geschäftswerts/Firmenwerts nach Steuerrecht

Rn. 91 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für alle nach dem 31.12.1986 beginnende Wj (§ 52 Abs 4, 6 EStG 1987) ist der entgeltlich erworbene Geschäftswert/Firmenwert ein abzuschreibendes WG (§ 7 Abs 1 S 3 EStG, geändert durch Art 10 Abs 15 BiRiLiG v 19.12.1985, BGBl I 1985, 2355). Der Gesetzgeber trug damit der Tatsache Rechnung, dass sich ein erworbener Geschäftswert im Lauf der Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Geschäftsführer-Lohnsteuerhaftung bei Insolvenz

Bei Insolvenz einer GmbH versucht das Finanzamt oftmals, die bestehenden Lohnsteuerschulden durch Haftungsbescheid bei den Geschäftsführern der GmbH geltend zu machen, weil diese steuerlich zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer verpflichtet sind. Die steuerrechtlich und die insolvenzrechtlich unterschiedliche Bewertung der Lohnsteuerabführungspflicht des Arbeitgebers in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 167. Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- u Bewertungsrechts (ErbschaftsteuerreformG – ErbStRG) v 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018

Rn. 187 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 35b EStG, § 52 Abs 50c EStG: Wiedereinführung des bis 1998 gültigen § 35 EStG aF als § 35b EStG. Da die Bewertung des BV zum gemeinen Wert statt früher zu Buchwerten ab 2009 zur Besteuerung auch der stillen Reserven führt, wird dem Erben bei Veräußerung nur im Jahr der Erbschaft und den folgenden vier Jahren ein Entlastungsbetrag gewährt, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 74. Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz) vom 22.02.1990, BGBl. I 90, 266

Rn. 88 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 19a Abs 3 (vgl weitere Änderung unter Rn 93) wurde wie folgt geändert:mehr

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zfs 12/2025, Leerstand eine... / 1 Sachverhalt

Der Kl. verlangt nach einem Brand weitere – 60 %ige – Leistungen aus einer Gebäudeversicherung, welche die Bekl. wegen Gefahrerhöhung auf 40 % gekürzt hatte. Er erwarb im Jahr 2018 ein Gebäude in der H.-straße in S. Das Gebäude war seit Ende Dezember 2015 von einer Eigentümergemeinschaft bei der Bekl. unter Einbeziehung ihrer Bedingungen SicherheitPlus, deren Regelungen den ...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 5. Zeitpunkt der Aufnahme und zeitliche Begrenzung der sekundären Altersvorsorge

a) Die zusätzliche Altersvorsorge muss nicht bereits vor Trennung betrieben worden sein. Sie kann jederzeit, also auch nach Trennung und Scheidung neu aufgenommen werden, da die Absicherung für das Alter kein unterhaltsrechtlich vorwerfbares Verhalten darstellt.[80] Dies wirft jedoch die Folgefrage auf, ob es abgeschlossene Zeiträume gibt, in denen eine zusätzliche Altersvor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 208. Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites BürokratieentlastungsG – BEG II) v 30.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 228 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Im Juli 2015 wurde das BEG I in Kraft gesetzt. Nun stehen nach der Gesetzesbegründung im BEG II die kleinen und mittleren Unternehmen im Vordergrund. Die Vereinfachungseffekte treten überwiegend schon für das Jahr 2017 ein. Das Artikelgesetz enthält neun einzelne Artikel, die auch Bereiche außerhalb der Steuerthematik betreffen, zB das E-Gov...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 147. Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683

Rn. 167 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die Bundesregierung hatte bereits durch Kabinettsbeschluss v 04.05.2005 die Verabschiedung eines § 15b EStG in die Wege geleitet, die an die Stelle von § 2 EStG tritt. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ansturm auf ua Medienfonds u Wertpapierfonds ständig zunehme u diese Fondsmodelle ihren Anlegern im Erstjahr einen hohen Verlust zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei dem hohen wirtschaftspolitischen Gehalt der Rechtsnorm verwundern ständige Änderungen des Gesetzesinhalts im Zeitverlauf nicht. Dabei wurde allerdings der unter s Rn 1 dargestellte grundlegende Charakter der Vorschrift nie angetastet. Eine einschneidende Änderung erfuhr der § 6b EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 01.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 1 EStG sieht als Grundsatz vor, dass der IAB nur beansprucht werden kann ("IAB können nur in Anspruch genommen werden, wenn…"), wenn der StPfl Folgendes nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch DFÜ ans FA übermittelt (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 20; Meinert/Heeke, NWB 29/2021, 2139): Die Summen der Abzug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Kein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG und AfaA (§ 7 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 289a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Frage eines möglichen Nebeneinanders von degressiver AfA nach § 7 Abs 2, 2a und 5a und AfaA folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundtatbestand und Aufbau der Regelung

Rn. 46 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG eröffnet dem StPfl die Möglichkeit, dass durch eine Veräußerung bestimmter WG aufgedeckte stille Reserven nicht sofort versteuert werden müssen, weil diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein sogenanntes Reinvestitionsgut übertragen oder in eine Rücklage eingestellt werden dürfen. Die Regelung ist als Wahlrecht ausgestaltet, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungszweck, Beschränkung auf natürliche Personen und Höchstbetrag

Rn. 261 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der durch das UntStFG (v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858, s Rn 23) formulierte Abs 10 des § 6b EStG verdankt seine Existenz einer politisch motivierten "Mittelstandskomponente". Die Rechtfertigung sucht diese Begünstigungsnorm in der Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von KapGes-Anteilen durch Körperschaften nach § 8b Abs 2 K...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / 1. Versicherungsvertreter und Versicherer

Bekanntlich treffen bereits den Versicherungsvermittler und Versicherer Hinweis- und Beratungspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer, der sich bei Anschaffung eines Neu- oder jungen Gebrauchtwagens zu den Möglichkeiten des Versicherungsschutzes beraten lässt. Unterlässt der vom Kunden aufgesuchte und kontaktierte Versicherungsvermittler etwa den Hinweis auf eine Vollkas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster, Die steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes durch Personenunternehmen, DStR 2001, 1913; Kanzler, Die Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG idF UntStFG, FR 2002, 117; Hartmann/Meyer, Die Bildung von § 6b Rücklagen nach dem UntStFG, INF 2002, 141; Strahl in Korn, § 6b EStG (September 2002); Dötsch, Die Behandlung der Reinves...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung und Verteilung der Steuer nach § 6 Abs 2a EStG

Rn. 121 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b Abs 4 S 1 Nr 3 EStG schränkt die Möglichkeit der Übertragung der stillen Reserven auf WG insoweit ein, dass das Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte gehören muss. Folglich sind Reinvestitionen in WG einer ausländischen Betriebsstätte nicht von § 6b EStG begünstigt. Die aufgedeckten stillen Reserven mussten daher vor Einfü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 151 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG findet Anwendung auf die Veräußerung bestimmter WG des AV, die Abs 1 (sowie Abs 10) abschließend benennt. Zu diesen Anlagegütern gehören Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV gehören, Gebäude, Binnenschiffe bei Veräußerungen ab dem 01.01.2006, Anteile an K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr