Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sonstige Gebäude iSd § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst a–c EStG

Rn. 439 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst a–c EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG idF vor 01.01.2023, soweit sie Wohnzwecken dienen. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die nicht Wirtschaftsgebäude iSv s Rn 434 sind (hierzu s Rn 332 ff) und Wohnzwecken dienen. Des Weiteren war der Anwendungszeitraum zwischen den einzelnen Buchst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die degressive AfA als Jahres-AfA?

Rn. 464 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Frage, ob die degressive AfA nach § 7 Abs 5 EStG stets sich auf ein volles Jahr bezog, war zu unterscheiden: unterjährige Anschaffung/Herstellung des Gebäude(-teils): Der volle Jahresbetrag musste (= Zwang) angesetzt werden (BFH BFH/NV 2006, 1452 unter Hinweis auf den Wortlaut, die Zielsetzung der Vorschrift und wegen § 7 Abs 5 S 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlängerung bestimmter Investitionsfristen durch das KöMoG (2021)

Rn. 6 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 In Art 5 Nr 5 Buchst b des Gesetzes zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs 19/29843, 20) der § 52 Abs 16 S 3 EStG wiederum geändert und die dort vorgesehene Investitionsfrist für in 2017 endenden Wj in Anspruch genommene IAB von bislang (durch das JStG 2020,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Aufbau der Vorschrift

Rn. 34 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelungen über die IAB sind wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlängerung der Investitionsfristen durch das 4. Corona-SteuerhilfeG (2022)

Rn. 9 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 3 Nr 8 Buchst d Viertes Corona-SteuerhilfeG v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911 verlängerte die Investitionszeiträume des § 7g Abs 3 S 1 EStG. Der Gesetzgeber verlängerte sie aufgrund der Tatsache, dass damals wegen noch anhaltender Corona-Einschränkungen und den damit auch verbundenen Lieferschwierigkeiten in vielen Fällen Investitionen in 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Abgrenzung des Geschäftswerts/Firmenwerts von immateriellen Einzel-WG

Rn. 99 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Immaterielle WG zerfallen in (BFH BStBl II 1998, 775):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 106 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Überschusseinkünfte kennen kein BV und kein AV ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 72 (04/2023)). AfA-fähig sind aber auch hier nur die WG, die der Erzielung von Einkünften dienen. Sie müssen also zum "Einkunftserzielungsvermögen" (= Teilbereich des PV) gehören. Dies folgt aus der WK-Definition in § 9 Abs 1 S 1 EStG ("Aufwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 10f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Genauso wenig ist es verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber in Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161 für reine E-Fahrzeuge eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für den Anschaffungszeitraum 01.07.2025–31.12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitraumbezogene Betrachtungsweise

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieser betriebliche Nutzungsumfang ist zeitraumbezogen (und nicht Wj-bezogen) zu prüfen (BT-Drs 19/22850, 79). Das bedeutet (BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022, 945 Tz 42): Es genügt somit die betriebliche Nutzung von 90 % und mehr innerhalb des Zeitraums von Anschaffung/Herstellung bis zum Ende des der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj. Umgeke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Nachweispflichten (§ 7 Abs 2 S 3 EStG iVm § 7a Abs 8 EStG)

Rn. 288 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 2 S 3 EStG verweist zum anderen auch auf § 7a Abs 8 EStG. Das bedeutet, dass (wie auch schon zur Zeit der (geometrisch-)degressiven Afa bei Anschaffung/Herstellung 2009/2010) die (geometrisch-)degressive AfA nur gewährt wird, wenn der StPfl diese WG in ein "besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis" aufnimmt, das Folgendes enthäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 466e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 9a Fall 2 EStDV ist das Jahr der Herstellung das Jahr der Fertigstellung. Wer etwas "herstellt", schafft einen Neubau. Ein Gebäude ist grds fertiggestellt, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (BR-Drs 433/23, 134), dazu s Rn 447–449. Rn. 466f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wegen des befristeten Zeitraums, inner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Konsequenzen für die entscheidenden Merkmale des Betriebs

Rn. 232 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus dem zeitlichen Anwendungsbereich folgt: Rn. 233 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es entscheiden dann auch unterschiedlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rn. 55 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur (bewegliche und abnutzbare) WG des AV sind begünstigt, also nicht WG des UV (Krudewig, NWB 37/2013, 2946; Reddig, FR 2018, 925). Zur Abgrenzung von AV und UV s BFH v 16.9.2024, III R 35/22, FR 2025, 316; § 7 Rn 55 ff (Handzik) und R 6.1 EStR 2012 und H 6.1. EStH 2023. BFH aaO führt aus, dass sich die Zuordnung zum AV oder UV maßgeblich a...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wirtschaftsgüter des Privatvermögens

Rn. 108d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl hat folgende Wahlrechte bei AK/HK bis einschließlich EUR 800/410 ohne USt (EUR 410 ohne USt für bis einschließlich 31.12.2017 angeschaffte/hergestellte/ins BV eingelegte WG, danach EUR 800 ohne abziehbare Vorsteuer (Art 1 Nr 4 Buchst a, Nr 7 Buchst c Doppelbuchst aa des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 und Abs 5 EStG (soweit noch anwendbar)

Rn. 313 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 und 5 EStG (s Rn 2a, 2b) konnte der StPfl nur im Jahr der Anschaffung/Herstellung ausüben. Dieses Wahlrecht ist allerdings inzwischen durch Zeitablauf obsolet geworden, weil eine degressive Gebäude-AfA nur noch in den in § 7 Abs 5 S 1 EStG genannten Zeiträumen möglich war, insb war bei Wohngebäud...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Stabilitätsgesetz vom 08.06.1967, BStBl I 67, 266

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Stabilitätsgesetz ändert den § 35 Abs 2 EStG 1965 dahingehend, daß eine Anpassung der Vorauszahlungen an die Steuer des laufenden VZ auch noch in dem auf diesen VZ folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Besondere Voraussetzungen für eine solche Maßnahme brauchen nicht vorzuliegen. Darüber hinaus ändert § 26 Nr 3 Stabilitätsgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 18. Drittes Steueränderungsgesetz vom 22.12.1967, BStBl I 67, 488

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Dritten StÄndG wurden Vorschriften getroffen, die sich aufgrund des UStG 1967 über die Einführung der Mehrwertsteuer (MWSt) ergaben. So wurde in § 6 Abs 2 bestimmt, daß die dort vorgesehene 800-DM-Grenze sich nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, bemißt. Zur Berücksichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex nunc

Rn. 174 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei einer Reduktion der Bemessungsgrundlage ex nunc (s dazu § 7a Abs 1 S 3 EStG, s § 7a Rn 30 ff (Handzik)) errechnet sich die AfA nach hier vertretener Ansicht wie folgt: Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 12 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 12 Jahre, Anschaffung im Januar ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die letztmalige Vornahme der AfA

Rn. 227 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA endet: grds, wenn das AfA-Volumen verbraucht ist ("das WG ist abgeschrieben") früher, wenn das WG untergeht (Zerstörung) früher, wenn das WG auf einen Dritten übertragen wird (Veräußerung) früher, wenn das WG (endgültig, und nicht bloß vorübergehend) aus dem Einkunftserzielungsbereich ausscheidet (zB Entnahme aus dem BV und Verwendung i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV und für Gebäude

Rn. 421 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Folgende Übersicht zeigt wichtige Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV (§ 7 Abs 2 EStG) und der für in EU/EWR-Raum liegende Gebäude (§ 7 Abs 5 EStG):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leasing

Rn. 50 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach dem Kriterium der Zurechnung wird schließlich auch über die AfA-Berechtigung beim Leasing entschieden. Dies bedeutet: Für diese Zurechnung kommt es darauf an, ob der Herausgabeanspruc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die jahresweise AfA für Gebäude nach § 7 Abs 5 EStG

Rn. 218 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 EStG ist wie folgt zu unterscheiden: Zum Auslaufen der R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist auch einheitlich (für das WG) zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Überblick über die Vorschrift

Rn. 465w Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Überblicksweise ist die Vorschrift wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 40. Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des EStG und anderer Gesetze (sog Omnibusgesetz) vom 18.08.1980, BStBl I 80, 581

Rn. 48 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Änderungsgesetz – Artikelgesetz – enthält zur ESt keine sehr bedeutenden Änderungen. Auf dem Gebiet der Gewinnermittlung sind es vor allem zwei neue Sätze, die dem § 6 Abs 1 Nr 5 EStG angefügt werden, sowie einige Änderungen zu § 7d EStG über erhöhte Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern, die dem Umweltschutz dienen. Entgegen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 295a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) schuf eine neue Methode der Abschreibung, nämlich die arithmetisch-degressive in einer Sonderform (s Rn 18, 18b). Zur Entstehungsgeschichte s Rn 33, zur verfassungsrechtlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 465b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 2 Buchst b des Wachstumschancengesetzes v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr (s Rn 281b) fügte einen neuen § 7 Abs 5a EStG ein. Es handelt sich um eine geometrisch-degressive AfA (s Rn 18, 278) für (neue) Wohngebäude. Der Gesetzgeber (BR-Drs 433/23 verweist zunächst darauf, dass es bei Anschaffungen/Herstellungen ab 01.01.2006 nur noch di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) AfA-Prozentsätze und gesetzliche Nutzungsdauer (Rechtslage bis 31.12.2022)

Rn. 361 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Danach ergibt sich für den AfA-Prozentsatz und die gesetzliche Nutzungsdauer bis 31.12.2022mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das 4. Corona Steuerhilfegesetz

Rn. 281a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Durch Art 3 Nr 4 des 4. Corona SteuerhilfeG (v 22.6.2022, BGBl I 2022, 911) wurde der begünstigte Zeitraum um 1 Jahr erweitert (s Bergan, DStR 2022, 1233). Begünstigt war seitdem die Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2023, dh also im Zeitraum einer Anschaffung/Herstellung vom 01.01.2020 bis 31.12.2022. Der Geset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Degressive Absetzung nach § 7 EStG

Rn. 419 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die degressive AfA sieht § 7 EStG vor: in Abs 2 für bewegliche WG des AV (= BV) – zum Anwendungszeitraum Rn 2c in Abs 2a für reine E-Fahrzeuge des AV (=BV), s Rn 295a ff in Abs 5, für bestimmte im EU-/EWR-Raum liegende Gebäude(-teile) des BV/PV – nur noch bei Anschaffung/Herstellung vor den Zeitpunkten in § 7 Abs 5 Nr 1–3 EStG (s Rn 311) in Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten/Herstellungskosten, ohne dass ein neues Wirtschaftsgut entsteht

Rn. 176 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 10 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre, Anschaffung im Januar 2022, Rest-(buch-)wert daher zum 31.12.2026: EUR 5 000. Im Jahr 2027 entstehen nachträgliche HK iHv EUR 500, die (zu schätzende, R 7.4 Abs 9 S 1 EStR 2012) Restnutzungsdau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Problemfelder der Gebäude-AfaA

Rn. 413 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu wichtige Fälle in ABC-Form: Abbruch Beim Abbruch eines Gebäudes ist für die Frage, ob der Rest-(buch-)wert des Gebäudes und die Abbruchkosten als AfaA abzugsfähig sind, zu unterscheiden (H 6.4 EStH 2023"Abbruchkosten"; Beiser, DB 2004, 2007; Unterrainer, DB 2022, 1413):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nachteilige Auswirkungen der Abnutzung

Rn. 266 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Abnutzung muss sich für die Einkunftserzielung nachteilig im Jahr der Geltendmachung der AfaA (BFH BStBl II 1980, 743; BFH BStBl II 2004, 592) auswirken, da sich die mit dem Erwerb des WG getätigte Investition nunmehr ganz oder zT als fehlgeschlagen erweist. Nur dann ist es zu rechtfertigen, die steuermindernde AfaA zuzulassen. Entstehe...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 6. Wirtschaftliche Verflechtung

Insbesondere bei einer wirtschaftlichen Verflechtung durch Ankauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung und der Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten wird deutlich, dass die neue eheähnliche Lebensgemeinschaft eine gemeinsame Lebensplanung erkennen lässt.[17] Schon die gemeinsame Anmietung einer neuen Wohnung reicht aus, um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 1. Intime Beziehung

Vor der Reform hatte der BGH bereits in dem Hamburger Fall vom 20.3.2002 klargestellt, dass die Frage der intimen Beziehung, die häufig bei den Mandantinnen und Mandanten eine große Rolle spielt, für die Rechtsprechung nicht relevant ist. In diesem Fall hatte die Ehefrau sich mit einem homosexuellen Partner zusammengetan und gemeinsame Darlehensverträge zum Ankauf einer größ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreibung bzw zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Fälle der Rückgängigmachung (Zusammenfassung)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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zfs 12/2025, Werkunternehme... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Revision bleibt ohne Erfolg. Sie ist zulässig, jedoch nicht begründet. 1. Die vom LG rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen tragen eine Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB. Der Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB ist durch einen Vermögensvergleich zu ermitteln (vgl. nur Beukelmann in v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, BeckOK StGB, 64...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Jahr der Hinzurechnung

Rn. 158 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Hinzurechnung, wenn sie gewählt wird, muss zwingend im Jahr der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG erfolgen, also im Investitionsjahr und nicht davor oder danach.mehr