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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7 A ... / cb) Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten/Herstellungskosten, ohne dass ein neues Wirtschaftsgut entsteht

Dr. Peter Handzik
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Rn. 176

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

 

Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA)

Bewegliches WG, AK EUR 10 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre, Anschaffung im Januar 2022, Rest-(buch-)wert daher zum 31.12.2026: EUR 5 000. Im Jahr 2027 entstehen nachträgliche HK iHv EUR 500, die (zu schätzende, R 7.4 Abs 9 S 1 EStR 2012) Restnutzungsdauer des WG beträgt danach noch 8 Jahre. Der Rest-(buch-)wert zuzüglich der nachträglichen AK/HK bildet die neue AfA-Bemessungsgrundlage (BFH BStBl II 1971, 142; H 7.4 EStH 2023 "AfA nach nachträglichen AK/HK").

Berechnung (bei angenommen unveränderter Rechtslage)

 
Restbuchwert 31.12.2026 EUR 5 000,00
+ nachträgliche AK/HK im Jahr 2027 EUR 500,00
AfA-Bemessungsgrundlage ab dem Jahr 2027 EUR 5 500,00
AfA-Betrag pa ab dem Jahr 2027: EUR 5 500 : 8 EUR 687,50
 

Fall 2: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 2 EStG (= geometrisch-degressive AfA, s Rn 2c, 33, 277 ff)

Bewegliches WG, AK EUR 10 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre, Anschaffung am2.5.2024

Berechnung des Restbuchwerts zum 31.12.2026 (bei angenommen unveränderter Rechtslage):

 
AK am 02.05.2024 EUR 10 000,00
./. AfA 20 % x 8/12 für 2024 EUR 1 333,33
Restbuchwert 31.12.2024 EUR 8 667,67
./. AfA 20 % daraus für 12/12 für 2025 EUR 1 733,34
Restbuchwert 31.12.2025 EUR 6 934,33
./. AfA 20 % daraus für 12/12 für 2026 EUR 1 386,66
Restbuchwert 31.12.2026 EUR 5 547,67

Im Jahr 2027 fallen nachträgliche HK iHv EUR 500 an. Der Rest-(buch-)wert zuzüglich der nachträglichen AK/HK bildet die neue AfA-Bemessungsgrundlage (BFH BStBl II 1971, 142; BFH BStBl II 1977, 606; BFH BStBl II 2008, 407; H 7.4 EStH 2023 "AfA nach nachträglichen AK/HK").

Berechnung der neuen AfA-Bemessungsgrundlage:

 
Restbuchwert 31.12.2026 EUR 5 547,67
+ nachträgliche AK in 2027 EUR 500...

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