Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Rz. 16 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des EuGH v. 11.12.2003[2] zur Unzulässigkeit des fehlenden Schuldenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht in den Niederlanden ist auch bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer der Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EG, jetzt Art. 63 AEUV) und Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG, jetzt Art. 49 ff. AEUV) zu bea...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Regelungsinhalt des Abs. 3

Rz. 1120 [Autor/Stand] § 103 Abs. 3 BewG statuiert im Grundsatz ein Abzugsverbot für alle oben genannten Rücklagen und rücklagengleich wirkende Ausgleichsposten. Eine Ausnahme sieht die Vorschrift lediglich für den zur Zeit – soweit ersichtlich – nicht existierenden Fall vor, dass der "Abzug der Rücklage bei der Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Buchführung/Verfahrensfragen/Umfang des BV

Schrifttum: IDW RS IFA 3 vom 20.01.2023, Ausweis von Immobilien des AV und UV in der HB sowie der zugehörigen Aufwendungen und Erträge in der GuV, IDW Life 4/2023, 414; Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, BBK 20/2023, 906; Zwirner/Schöffel, Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3, StuB 2023, 441. Verwaltun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Stabilitätsgesetz vom 08.06.1967, BStBl I 67, 266

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Stabilitätsgesetz ändert den § 35 Abs 2 EStG 1965 dahingehend, daß eine Anpassung der Vorauszahlungen an die Steuer des laufenden VZ auch noch in dem auf diesen VZ folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Besondere Voraussetzungen für eine solche Maßnahme brauchen nicht vorzuliegen. Darüber hinaus ändert § 26 Nr 3 Stabilitätsgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 18. Drittes Steueränderungsgesetz vom 22.12.1967, BStBl I 67, 488

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Dritten StÄndG wurden Vorschriften getroffen, die sich aufgrund des UStG 1967 über die Einführung der Mehrwertsteuer (MWSt) ergaben. So wurde in § 6 Abs 2 bestimmt, daß die dort vorgesehene 800-DM-Grenze sich nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, bemißt. Zur Berücksichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 40. Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des EStG und anderer Gesetze (sog Omnibusgesetz) vom 18.08.1980, BStBl I 80, 581

Rn. 48 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Änderungsgesetz – Artikelgesetz – enthält zur ESt keine sehr bedeutenden Änderungen. Auf dem Gebiet der Gewinnermittlung sind es vor allem zwei neue Sätze, die dem § 6 Abs 1 Nr 5 EStG angefügt werden, sowie einige Änderungen zu § 7d EStG über erhöhte Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern, die dem Umweltschutz dienen. Entgegen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Jagdrecht als WG des BV

Rn. 47a Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Die vormalige Auffassung der FinVerw, wonach das Jagdrecht im Verhältnis zum Grund und Boden kein eigenständiges WG darstellte (BMF v 16.05.1986, IV B 2 – S 2171 – 5/86 u BMF v 25.08.1992, IV B 2 – S 2171 – 9/92), hat sie mit BMF v 23.06.1999, BStBl I 1999, 593 aufgegeben. Danach stellt das Eigenjagdrecht ein eigenständiges immaterielles, n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Objektbezogenheit

Rn. 141c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Dreijahreszeitraum ist nach Auffassung der FinVerw objektbezogen und beginnt demzufolge bei einem Wechsel des Betriebsinhabers nicht neu zu laufen (R 15.5 Abs 2 S 5 EStR 2012); dem kann mE nur für die im Rahmen § 6 Abs 3 EStG (unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Todesfall) übergegangenen sowie für die gemäß § 24...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehmann, Die Sonder-BV-GbR, GmbH-Rdsch 1986, 316/358; IDW-Arbeitskreis "Besteuerung von PersGes", Steuerliche Ergänzungs- und Sonderbilanzen (Inhalt, Aufstellung und Folgewirkungen), FN Nr 3/1990, 80a; Westerfelhaus, Buchführungspflicht für Sonder-BV einer Person- und Handelsgesellschaft, DB 1991, 1340; Wichmann, Das Sonder-BV in Buchführung und Bilanz, BB 1991, 2117; Kusterer, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Durchführung

Rz. 115 [Autor/Stand] Die Durchführung des Feststellungsverfahrens setzt voraus, dass die Werte für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung i.S.d. § 151 BewG von Bedeutung sind. Die Entscheidung über eine Bedeutung für die Steuer trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt.[2] Für die Entscheidung über eine Bedeutung für eine andere ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Typisierung lt herrschender Rspr

Rn. 110 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Trotz aller Kritik hält der BFH an den Grundlagen des Beschlusses v 29.05.1972 (BFH BStBl II 1973, 5; s Rn 109) fest (IV Senat des BFH v 21.09.2000, BStBl II 2001, 299; BFH v 24.07.1986, BStBl II 1987, 54) und beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung. Eine Verfassungsbeschwerde war erfolglos (BVerfG HFR 1979, 388). Die StPfl haben sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Haltedauer 5–10 Jahre (mittelfristig)

Rn. 132c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zwar rechtfertigt eine Haltedauer von mehr als fünf Jahren zwischen Erwerb bzw Fertigstellung der Objekte und ihrer Veräußerung nicht mehr eine zusammenfassende Beurteilung iS einer a priori typisierend indiziell gegebenen gewerblichen Tätigkeit (BMF BStBl I 2004, 434 Tz 20; BFH BStBl II 1990, 637; 1988, 293; BFH/NV 1988, 561), die 5-Jahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Beginn des gewerblichen Grundstückshandels/Einlagezeitpunkt

Rn. 131b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Einkommensteuer Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels – bedeutsam für den Zeitpunkt der Einlage gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG mit dem Teilwert bzw bei Strukturänderung aus LuF nach § 6 Abs 5 S 1 EStG mit dem Buchwert in das BV des StPfl ist nach BMF BStBl I 2004, 434 Tz 31 der Zeitpunkt anzusehen, in dem der StPfl mit Tätigkeiten begin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen allgemein

Rn. 109 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der GrS hat in seinem Beschluss BFH v 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5 eingehend zur steuerlichen Anerkennung der Gewinnverteilung bei Aufnahme nicht oder nur in nachgeordneter Funktion (BFH BFH/NV 1986, 327) mitarbeitender Familienangehöriger (Kinder oder Ehegatten) in das Unternehmen des Schenkers durch Schenkung eines KG-Anteils St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das notwendige BV

Rn. 348 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 WG, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des LuF genutzt werden oder hierfür bestimmt sind, also der eigentlichen Bewirtschaftung des luf Betriebs dienen bzw künftig dienen sollen (wie zB selbstbewirtschafteter Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude, Wegerechte, Genossenschaftsanteile, soweit es sich nicht nur um fre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pachtvermögen: Substanzerhaltungsanspruch u -verpflichtung ("eiserne Verpachtung"), Instandhaltungsanspruch u -verpflichtung

Rn. 381 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Das Verpächter-Besitzunternehmen ist bürgerlich-rechtlicher und idR auch wirtschaftlicher Eigentümer der Pachtgegenstände. Dies gilt auch dann, wenn die pachtende Betriebsgesellschaft die Verpflichtung(en) übernimmt, das Pachtvermögen nicht nur instand zu halten, sondern unbrauchbar gewordene Gegenstände durch neue zu ersetzen u die Pachtge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 3 (weggefallen ab 25.6.2017)

Rz. 110 [Autor/Stand] Für Erwerbe ab dem 14.12.2011 (§ 37 Abs. 7 ErbStG und Rz. 15.1) und auch für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 14.12.2011 entstand, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig waren), in denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland wohnten (jedoch nur, wenn sie in einem EU- oder EWR-Staat ansässig waren und die Staatsang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff des "Termingeschäfts"

Rn. 183a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Begriff des Termingeschäfts ist weder gesetzlich definiert noch näher umschrieben: s BFH v 08.12.2021, BFH/NV 2022, 835, Rz 23. Das EStG verwendet ihn für private Termingeschäfte in § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG und für betriebliche Termingeschäfte in § 15 Abs 4 S 3 EStG. Nachfolgend geht es nur um betriebliche veranlasste Terminge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Haltedauer über 10 Jahre und Veräußerung nach erheblicher Modernisierung/Sanierung oder Errichtung eines Erweiterungsbaus

Rn. 132d Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Erhebliche Modernisierung/Sanierung Die Grenze zur gewerblichen Betätigung wird auch bei langjährigem Besitz (selbst bei über 10-jähriger Haltedauer) oder Erwerb bebauten Grundbesitzes dann überschritten, wenn der StPfl in nicht unerheblichem Maße (im Verhältnis zum Kaufpreis oder zum Verkehrswert der Altsubstanz) Modernisierungsmaßnahmen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5 u 6 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wegen der Einzelheiten zur Sonderabschreibung wird auf die Ausführungen von Handzik (s § 7g ab StÄndG 2015 Rn 78 u s Erläut zu § 7g) verwiesen. Ergänzend gilt für Bereich der LuF Folgendes: Rn. 311 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs 5 EStG können nur aktiv bewirtschaftete luf Betriebe (s Rn 302) in Anspruch nehmen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Beginn u Umfang der Abschreibungen

Rn. 258 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung (§ 9a EStDV) sind die Tiere des AV auf die voraussichtliche betriebsgewöhnliche ND abzuschreiben, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein regelmäßig nur noch bei Pferden u Kühen zu berücksichtigender Schlachtwert das AfA-Volumen begrenzt u demzufolge als Mindestwert in der Bilanz auszuweisen ist (BFH v 04....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Wertansätze in der Anfangs-(Übergangs-)Bilanz

Rn. 323 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 In der Anfangsbilanz hat der LuF (zwingend) diejenigen WG anzusetzen, die zu seinem notwendigen luf BV gehören; zudem sind die WG in die Anfangsbilanz einzustellen, die zwar nicht notwendiges luf BV sind, aber gleichwohl unter Geltung der vormaligen Gewinnermittlungsart zu seinem BV gerechnet haben, wie zB geduldetes BV iSd § 4 Abs 1 S 3 u ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.20 Werden Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen für einen befristeten Zeitraum von der Umsatzsteuer ausgenommen?

Sachspenden unterliegen als sogenannte "unentgeltliche Wertabgabe" nach dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand oder seine Bestandteile zum Zeitpunkt des Erwerbs den spendenden Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mindestbesteuerung

Rz. 123 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht entfällt, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis erbringt, dass im Ausland von dem Vermögen, das nach § 4 AStG zusätzlich besteuert wird, eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer zu entrichten ist, die mindestens 30 % der auf dieses Vermögen entfallenden deutschen Erbschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Keine Anrechnung nach § 21 ErbStG über den Gesetzeswortlaut hinaus

Rz. 138 [Autor/Stand] Da § 21 ErbStG nur für die Fälle des § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG die Anrechnung erlaubt, ist eine Anrechnung in weiteren Fällen nicht möglich. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft nach § 5 Abs. 1 AStG (s. Rz. 130) im Inland und Ausland mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer belastet sein kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Gleichstellung des Mitunternehmers mit dem Einzelunternehmer? – § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und mittelbar Beteiligte, DB 1990, 905; Groh, Sondervergütungen in der doppelstöckigen PersGes, DB 1991, 879; Schmidt, Die doppelstöckige PersGes nach dem Beschluss des GrS, DStR 1991, 505; Felix, Mitunternehmerische Tochter- Betriebsaufspaltung: "Nauheimer Modell", KÖSDI 1991,...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / IV. Risikoerhöhung

Rz. 79 Unabhängig vom konkreten Verhandlungsstil wird das Verhandlungsergebnis selbstverständlich ganz wesentlich davon geprägt, welches Risikopotential für die jeweilige Gegenseite vorhanden ist. Aus Arbeitnehmersicht muss es daher, so ein Abfindungsvergleich erzielt werden soll, darum gehen, möglichst viele und möglichst schmerzhafte Risikofelder des Arbeitgebers zu betret...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zurechnung des Grundbesitzwerts

Rz. 50 [Autor/Stand] In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen über die Zurechnung des Grundbesitzes zu treffen (§ 151 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Halbs. 1 BewG. Bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für Grunderwerbsteuerzwecke sind keine Feststellungen über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit zu treffen (§ 151 Abs. 5 Satz 3 BewG). Rz. 51 [Autor/Stand] War der v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vermeidung der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 82 [Autor/Stand] Durch Aufgabe des Wohnsitzes oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit lässt sich diese unbeschränkte Steuerpflicht vermeiden, wobei sowohl auf Erwerberseite als auch auf Seiten des Erblassers oder Schenkers dies vorliegen muss. Außerdem müssen im Allgemeinen zudem ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie Inlandsvermögen nach § 121 BewG v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird das gesamte Vermögen erfasst, und zwar unabhängig davon, ob es sich im Inland oder im Ausland befindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich aufgrund besonderer Befreiungsvorschriften aus den DBA. Deutschland hat im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaft- und Schenkun...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / a) Soziale Überbrückung

Rz. 125 Als personenbedingte Sachgründe sind in der Vergangenheit Übergangsregelungen gewertet worden, bei denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf dessen persönliche Verhältnisse aus sozialen Erwägungen eine vorübergehende Beschäftigung ermöglicht hat.[295] Ein solcher Fall ist angenommen worden bei einer befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitpunkt

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Inländereigenschaft muss zum Stichtag, an dem die Steuer entsteht (§ 9 ErbStG), vorliegen. In den Fällen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis j ErbStG können wegen der späteren Entstehungszeitpunkte (z.B. bei aufschiebend bedingtem Erwerb) die Steuerpflichtigen (beim Erwerb von Todes wegen nur der Erwerber) auf die Voraussetzungen für die Annahme der I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Merkmale einer (nur) typisch stillen Gesellschaft gemäß §§ 230ff HGB

Rn. 50c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Hinsichtlich der Rechte des stillen Gesellschafters hat sich, insb unter ertrag- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, die Unterscheidung in typisch und atypisch stille Beteiligungen eingebürgert. Zur Abgrenzung von der atypischen Gestaltung eingangs die Merkmale der vom Gesetzgeber im HGB initiierten typischen stillen Gesellschaft. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr