Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Verkäufer ist für den Verkauf als Pfand in einer öffentlichen Versteigerung, der Käufer für die Voraussetzungen der Ausnahmen gem Hs 2 beweispflichtig (s § 444 Rn 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dritter als Vertragspartei.

Rn 36 Der Hauptvertrag muss mit einem Dritten geschlossen werden. Der Dritte ist dabei insb vom Makler abzugrenzen. Ein Eigengeschäft des Maklers mit dem Auftraggeber reicht als Hauptvertrag zum Entstehen des Vergütungsanspruchs nicht aus (BGHZ 112, 240; Hambg ZMR 20, 250). Der Nachweismakler gibt in solchen Fällen lediglich ein eigenes Vertragsangebot ab und weist keine Gel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eingriffsnormen.

Rn 16 Neben den Eingriffsnormen des Forumstaates waren nach dem bish IV für Formfragen schuldrechtlicher Grundstücksgeschäfte wie zB Kauf, Miete, Pacht zusätzlich (BRHP/Mäsch Rz 54) die Eingriffsnormen des Belegenheitsstaates anzuwenden. Zu IV aF der nur noch für Altfälle gilt s. 7. Aufl diese Rn. Für ab dem 17.12.09 geschlossene Verträge gilt nicht mehr IV aF, sondern Art 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Bedeutung.

Rn 47 III 1 Nr 2 lit b soll erreichen, dass der Käufer davor geschützt wird, auf die öffentlichen Äußerungen vertraut zu haben, dann aber mit der Normalbeschaffenheit gem III 1 Nr 1, 2 Hs 1 abgespeist zu werden (zur aF München NJW-RR 13, 1526 [OLG München 10.04.2013 - 20 U 4749/12]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass er das Wiederkaufsrecht ausübe, zu Stande. 2Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form. (2) Der Preis, zu welchem verkauft worden ist, gilt im Zweifel auch für den Wiederkauf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Grundsatz.

Rn 89 Maßgeblich ist gem § 363 die Annahme der Kaufsache durch den Käufer (Brandbg BeckRS 09, 05205; Staud/Matusche-Beckmann Rz 265 ff). 1. Vor Annahme. Rn 90 Der Verkäufer trägt bis zur Annahme der Kaufsache, also gerade auch bei deren Verweigerung, die Beweislast für die Erfüllung seiner Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) (Staud/Matu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Organisierter Markt

Rn. 3 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Ein organisierter Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG ist ein im "Inland [(Herv.d. d.Verf.)], in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 19 Infolge Entfalls von § 442 aF mit dem Inhalt der alleinigen Beweislast des Käufers gilt § 363 mit der angepassten Zäsur des Eigentumsübergangs (s Rn 4), so dass entspr § 434 Rn 90, 91 vor Eigentumserwerb der Verkäufer die Mangelfreiheit, danach der Käufer die Existenz des belastenden Rechts beweisen muss (Pahlow JuS 06, 289, 290 [VGH Baden-Württemberg 02.02.2005 - 5 S ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verlängerter EV.

Rn 20 Alle Verlängerungsformen haben den Zweck, einerseits dem Käufer zu ermöglichen, die Kaufsache, wie für ihre Nutzung häufig notwendig, zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vermischen, andererseits den Verkäufer vor der damit verbundenen Folge des Erlöschens des EV zu schützen. 1. Vorausabtretungsklausel. Rn 21 Die klassische Form der Verlängerung gewährt die Ermächtigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedingung.

Rn 3 Nach der Auslegungsregel von I 2 ist die Billigung ›im Zweifel‹ aufschiebende Bedingung (§ 158 I). Die Missbilligung als auflösende Bedingung (§ 158 II) kommt bes bei vorheriger Zahlung des Kaufpreises in Betracht (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8; abw: kein Kauf auf Probe Erman/Grunewald Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gattungskauf.

Rn 79 Der Nacherfüllungsanspruch geht auf Lieferung gattungsgerechter Kaufsachen mittlerer Art und Güte (§ 243 I). Genereller Haftungsausschluss schließt Haftung für Aliud nicht aus (AG Aachen NJW-RR 05, 1143 [AG Aachen 17.05.2005 - 10 C 69/05] für eBay-Kauf).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Überträgt der Käufer den Anteil auf einen anderen, so finden die Vorschriften der §§ 2033, 2035, 2036 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 2 Der Verkäufer trägt die Beweislast für Abschluss des Kaufvertrags, Übergabe der Kaufsache (Bambg NJW 87, 1644 [OLG Bamberg 14.01.1987 - 3 U 93/86]), Billigung bei Vereinbarung als aufschiebender Bedingung (Bambg aaO; Erman/Grunewald Rz 8), der Käufer bei Vereinbarung als auflösender Bedingung (wohl aA Nachw aaO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) nach Vertragsschluss.

Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; BRHP/Faust Rz 117 mit Bsp; MüKo/Westermann Rz 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Die Person des Dritten.

Rn 11 Hinsichtlich der Person des zu schützenden Dritten ist die Rspr großzügig: Er kann bei Vertragsabschluss noch unbestimmt sein (zB wer als Käufer wegen des unrichtigen Wertgutachtens einen zu hohen Preis bewilligen wird, BGHZ 159, 1, 4 f mN); auch können sehr viele Personen in Betracht kommen (BGH aaO für ein Wertgutachten, mit dem unbestimmt viele Anleger geworben werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Rentenberechtigte kann jederzeit verlangen, dass der Rentenpflichtige ihm gegen Übertragung des Eigentums an dem überbauten Teil des Grundstücks den Wert ersetzt, den dieser Teil zur Zeit der Grenzüberschreitung gehabt hat. 2Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so bestimmen sich die Rechte und Verpflichtungen beider Teile nach den Vorschriften über den Kauf. (2) F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abschluss des Kaufvertrags.

Rn 19 (1) Der Kaufvertrag muss nach Begründung des Vorkaufsrechts geschlossen worden sein; nachträgliche Genehmigung (für gesetzliches Vorkaufsrecht BGHZ 32, 383, 385 ff; Rostock OLGR 98, 410 f; für dingliches Vorkaufsrecht BGH LM § 1098 Nr 4) oder Änderung (BGH LM § 305 Nr 10) eines vorher geschlossenen Vertrags reicht nicht. Nur so ist dem Verpflichteten möglich, im Drittk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beerbung des Verpflichteten durch den Berechtigten.

Rn 34 Das Vorkaufsrecht entfällt wegen Unmöglichkeit eines Vertragsschlusses aufgrund Identität von Verkäufer und Käufer, beerbt der Berechtigte den Verpflichteten (BGH NJW 00, 1033 f; aA Erman/Grunewald Rz 19; v Olshausen NJW 00, 2872 f [BGH 03.12.1999 - V ZR 329/98]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 15 Übergabe oder Annahmeverzug muss beweisen, wer Rechte aus § 446 herleitet, also zB Verkäufer, der trotz Untergang der Sache Kaufpreis, Käufer, der vor Übereignung Nutzungen fordert.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten

Rn. 43 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 323 regelt die vertragliche Haftung des AP gegenüber dem Mandanten und verbundenen UN bei Pflichtprüfungen abschließend. Er lässt hingegen die Ansprüche Dritter offen. Die Haftung aus § 323 kann auch nicht im Wege der extensiven Auslegung oder Analogie auf nicht in der Norm genannte Dritte ausgedehnt werden (vgl. IDW, FN-IDW 2000, S. 518; ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsfolgen.

Rn 35 Dem Käufer stehen alle Mängelrechte des § 437 zu, inkl der Nacherfüllung und ihres Vorrangs (Köln DB 09, 2259, 2262), des Rücktrittsrechts (Schröcker ZGR 05, 83 ff mwN auch der aA, auch zu den Grenzen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 19 Nach allg Regeln haben der Regressierende den Verkauf an den Käufer, die von diesem geltend gemachten I bzw II genügenden Rechte und den Mangel im Verhältnis zum Anspruchsgegner zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs zu beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Behebbarer Mangel.

Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rücktrittsrecht des Verkäufers (Abs 4 S 3).

Rn 26 Damit der Verkäufer nicht gem IV 2 die Kaufsache und den Anspruch auf den Kaufpreis verliert, kann er im Anschluss an die Erhebung der Rücktrittseinrede durch den Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dann hat er Anspruch auf Rückgabe der Kaufsache gegen Rückzahlung des erhaltenen Kaufpreises (BTDrs 14/6857, 26 f, 60; BRHP/Faust Rz 57).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zahlung eines Preises, I.

Rn 5 Bis zum 31.12.21 erfasste I nur Verträge, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Diese Einschränkung war mit den in Art 2 Nr 5 und 6 VRRL enthaltenen Definitionen von Kauf- und Dienstleistungsverträgen begründet worden, auf die der Anwendungsbereich von I beschränkt sein sollte (BTDrs 17/12637, 45). Nach Art 3 I VRRL galt die Richtlinie je...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff zur das Grundmodell des Schuldrechts bildenden Stückschuld. Ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 300 II, 524 II, 2155, 2182 f und für das Handelsrecht in §§ 360, 373 ff HGB. Ihre Funktion erhält diese Begrifflichkeit insbes bei der Verteilung der Leistungsgefahr nach § 275: Diese tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 20 Der Käufer trägt die Beweislast für Abgabe und Inhalt der Garantie sowie Eintreten des Garantiefalls (Grüneberg/Weidenkaff Rz 16), dh bei Beschaffenheitsgarantie des Mangels, da § 477 keine Anwendung findet (s § 479 Rn 8). Der Verkäufer trägt die Beweislast gem II (s Rn 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Zahlungsform.

Rn 35 Ohne abw Vereinbarung ist Käufer zur Barzahlung berechtigt und verpflichtet (BRHP/Faust Rz 59). Bei höheren Kaufpreisen liegt Vereinbarung unbarer Zahlung nahe (BRHP/Faust aaO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Weitergeleiteter EV.

Rn 32 Der in der Praxis eher ungebräuchliche weitergeleitete EV meint die Verpflichtung des Käufers, Weiterveräußerungen unter Offenlegung des EV so vorzunehmen, dass der Verkäufer weiter Eigentümer bleibt. Er ist wegen Unvereinbarkeit mit dem Vertragszweck gem § 307 I unwirksam, wenn der Käufer Wiederverkäufer ist (zu AGBG BGH NJW 91, 2285, 2286 [BGH 04.03.1991 - II ZR 36/9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2.

Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder teilweise einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Beschaffungsvertrag‹) zu finanzieren, II 1. Dabei bleibt gleich, ob der Kredit direkt an den Partner des Beschaffungsvertrages ausbezahlt wird oder ob diese Zahlung über den Verbraucher läuft. Doch muss der Darlehensgeber den Finanz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Vorhand.

Rn 13 Als schwächste Form meint Vorhand die Verpflichtung des Eigentümers, vor Abschluss eines Drittkaufvertrags die Sache dem Berechtigten zum Kauf anzubieten, mit unterschiedlichen Rechtsfolgen: beschränkt auf Aufnahme von Verhandlungen oder vorkaufsrechtsähnlich mit Vorlage eines ausverhandelten Vertrags, in den einzusteigen Berechtigter fordern kann (vgl RG HRR 33 Nr 913).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgen.

Rn 9 Ist nach I 1 das kaufrechtliche Mängelrecht anwendbar, gilt § 437 entspr (Eidenmüller ZGS 02, 290, 292). Handelt es sich um einen Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte, stehen dem Verbraucher hingegen die Rechte nach § 327i zu.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 18 Im Zweifel stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelrechte zu (Kobl ZGS 06, 36, 38); darüber hinausgehende Rechte müssen vereinbart werden, s Rn 15.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 5 Ein Urt auf Zahlung einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Verkäufer wirkt nicht gegen den Käufer (§ 425 II). Auf ihn finden die §§ 325, 727 ZPO keine Anwendung, wohl aber § 729 ZPO analog (Staud/Olshausen Rz 3). Zum Antragsrecht im Aufgebotsverfahren s § 463 FamFG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lieferung mit Einbauverpflichtung.

Rn 6 Problematisch sind die Fälle, bei denen der Unternehmer sowohl Liefer- als auch werkvertragliche Herstellungsverpflichtungen übernimmt. Kaufrecht gilt für Verträge, bei denen der Veräußerer lediglich eine Montageverpflichtung übernommen hat, die als werkvertragliche Nebenpflicht von untergeordneter Bedeutung einzustufen ist, dh den Charakter des Vertrags nicht prägt (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Versendung (Abs 1 Hs 2 Alt 2).

Rn 6 Ohne abw Vereinbarung, s für den Versandhandel § 447 Rn 7, trägt der Käufer alle Kosten des Transports an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, also der Transportperson und -verpackung (aA Erman/Grunewald Rz 3), für Ticketverkauf (BGH BeckRS 18, 22692 Rz 17).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 30 Die Hauptleistungspflicht des Käufers im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 I) ist die Zahlung des Kaufpreises (II Alt 1). Die Pflicht zur Abnahme (II Alt 2) ist regelmäßig eine gesetzlich geregelte Nebenleistungspflicht, kann aber von den Parteien zur Hauptleistungspflicht erhoben werden. Ferner treffen den Käufer Nebenpflichten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung der Vertragsgrundlage.

Rn 13 Diese besteht bei I in einer ›schwerwiegenden Veränderung‹ nach Vertragsschluss und bei II darin, dass sich ›wesentliche Vorstellungen‹ als falsch herausstellen. Die Zusätze ›schwerwiegend‹ und ›wesentlich‹ bedeuten, dass nicht jede Veränderung genügt. Vielmehr muss sie dazu führen, dass der benachteiligten Partei ›das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemute...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einschränkungen.

Rn 14 Die durch die Konzentrationsvorgabe eröffneten Auswahlmöglichkeiten für Rechtsbehelfsführer werden grds in Kauf genommen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsweg vollständig zur Disposition der Beteiligten steht. Nach der Rspr sind daher angeführte, aber offensichtlich nicht erfüllte Anspruchsgrundlagen in dem Zusammenhang unbeachtlich (vgl nur BVerwG NVwZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Faktoren – Wucherähnliches Geschäft.

Rn 28 Ergibt sich die Sittenwidrigkeit nicht etwa schon aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, ist auf eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Motiv und Zweck sowie der äußeren Umstände bei der Vornahme abzustellen (BGHZ 107, 97; 125, 228; 141, 361; NJW 90, 704; 01, 1127; WM 12, 458 Tz 20; 3.12.13, XI ZR 295/12 Rz 23; BAG NZA 06, 1354 Tz 16; NJW 11, 630 Tz 30). Als wucherähnliches Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift erfasst wie § 280 s ämtliche bereits bestehenden Schuldverhältnisse; für das Deliktsrecht gilt sie nicht. Der Eingangshalbsatz verweist auf die Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung. Die einzelnen Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung, va Vertretenmüssen der Pflichtverletzung und regelmäßig Fristsetzung, müssen also vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 16 Der Verkäufer trägt für I die Beweislast für die Auslieferung an die Transportperson, für II für Vorliegen eines dringenden Grundes und Fehlen des Verschuldens. Der Käufer muss für I beweisen, dass Gefahrrealisierung aus einer Pflichtverletzung des Verkäufers resultiert, für II die Vereinbarung einer Versendungsart und die Missachtung einer Anweisung sowie die Kausalit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verfügung über die Kaufsache.

Rn 18 Der Käufer ist zur Veräußerung der Sache nur mit Zustimmung des Verkäufers berechtigt (MüKo/Westermann Rz 25, 57; zur Zustimmung s Rn 22).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 455 soll Schwebezeit für den Verkäufer begrenzen, der durch Kauf auf Probe einseitig gebunden ist (s § 454 Rn 5; MüKo/Westermann Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 1 Die im Regelfall zu einem Haftungsausschluss führende Haftungsbegrenzung berücksichtigt die besondere Situation des Pfandgläubigers als Verkäufer und deren Erkennbarkeit für den Käufer durch den Verkauf der Sache ›als Pfand‹ (BRHP/Faust Rz 1; zur aF Hamm DB 85, 807, 808).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Flucht in die Säumnis.

Rn 56 Bei der sog ›Flucht in die Säumnis‹ lässt die Partei ein Versäumnisurteil (vorläufige Vollstreckung: §§ 708 Nr 2, 719 I 2; keine Abwendungsbefugnis nach § 711) gegen sich ergehen. In der Einspruchsfrist (§ 339 I [Notfrist]) legt sie Einspruch (§ 338) ein, sodass der Prozess in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt (§ 342) und ein Termin zur Verhandlung üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente vereinbart, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Haben die Parteien nicht bestimmt, wie lange die Bereitstellung andauern soll, so ist § 475b Absatz 4 Nummer 2 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer haftet über die §§ 434 und 475b hinaus auc...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / II. Reformbemühungen

Der Ausschuss für Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins haben wiederholt die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Verfahren in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gefordert und insoweit "dringenden Reformbedarf" gesehen. Im Vordergrund stehen das Unbeha...mehr