Rn 26

Damit der Verkäufer nicht gem IV 2 die Kaufsache und den Anspruch auf den Kaufpreis verliert, kann er im Anschluss an die Erhebung der Rücktrittseinrede durch den Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dann hat er Anspruch auf Rückgabe der Kaufsache gegen Rückzahlung des erhaltenen Kaufpreises (BTDrs 14/6857, 26 f, 60; BRHP/Faust Rz 57).

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