Rn 1
Die im Regelfall zu einem Haftungsausschluss führende Haftungsbegrenzung berücksichtigt die besondere Situation des Pfandgläubigers als Verkäufer und deren Erkennbarkeit für den Käufer durch den Verkauf der Sache ›als Pfand‹ (BRHP/Faust Rz 1; zur aF Hamm DB 85, 807, 808).
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