Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 4 Ehe / a) Begriff der Folgesachen

Rz. 501 Folgesachen, über die zusammen mit der Scheidung verhandelt und entschieden werden können, sind in § 137 Abs. 2 und Abs. 3 FamFG abschließend aufgezählt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Einkommensverhältnisse der beteiligten Ehegatten in § 43 Abs. 2 FamGKG legal definiert. Danach ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.mehr

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§ 4 Ehe / II. Versöhnungsversuche

Rz. 113 Es kommt vor, dass Ehegatten nach einer Trennung kurzfristig wieder zusammenziehen, um einen Versuch zu unternehmen, ihre Ehe zu retten. Das steht der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegen. Gemäß § 1567 Abs. 2 BGB führt ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, nicht zu einer Unterbrechung oder Hemmung der Trennungsfrist n...mehr

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§ 4 Ehe / b) Vermögen

Rz. 406 Sind die Vermögensverhältnisse der Ehegatten gut, kann zusätzlich zu dem ermittelten Einkommen ein Anteil in Höhe von 5 % bis 10 % des Nettovermögens in die Berechnung des Verfahrenswertes einbezogen werden.[324] Das ist je nach OLG-Bezirk sehr unterschiedlich. Manche Gerichte sehen von dieser Berechnung komplett ab, andere berücksichtigen unterschiedliche Gesichtspu...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 7. Jastrow´sche Klausel

Die den Pflichtteilsberechtigten am meisten beeinträchtigende Klausel ist die sogenannte Jastrow‘sche Klausel (Pflichtteilsstrafklausel). Bei dieser erhalten diejenigen Abkömmlinge, die keinen Pflichtteil geltend machen, einen zusätzlichen Vermächtnisanspruch aus dem am Nachlass des Erstversterbenden, der jedoch erst mit dem zweiten Todesfall fällig wird. Die "Bestrafung" tr...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 78 Die Gegenstandswerte in Ehewohnungssachen richten sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. Rz. 79 In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Antr...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Wesentlichkeit der Leistung

Rz. 423 Bezahlung wird auch nicht erwartet etwa für Pflegeleistungen.[306] Das gilt selbst in dem Fall, dass ein Partner das Zusammenleben mit Krediten finanziert hat.[307] Hat ein Partner Handwerker beauftragt, um Arbeiten am Haus des anderen ausführen zu lassen, so sind auch diese ein Beitrag zum täglichen Zusammenleben, weshalb der Auftragsgeber die Kosten hierfür sogar d...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 3. Verzicht

Rz. 40 Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und seinem Ehegatten (oder Verwandten), in dem der Ehegatte (oder Verwandte) auf sein künftiges gesetzliches Erbrecht verzichtet, § 2346 Abs. 1 BGB.[52] Da Tatbestandsvoraussetzung das Bestehen eines "gesetzlichen Erbrechts" ist, ist es zunächst nur Partnern möglich, auf ihr Erbe zu verzichten, wenn sie verh...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Wegweisung (Polizeirecht)

Rz. 131 Polizei und Verwaltungsbehörden können einen Störer zur Abwehr einer erheblichen Gefahr aus der Ehewohnung verweisen. Die Ermächtigungsgrundlage hierzu findet sich in den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer. Rechtsgrundlagen für Wegweisungen aus der ehelichen Wohnung finden sich in § 27a PolG (Baden-Württemberg), § 16a Brandenburgisches Poliz...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 1. Familienversicherung/Krankenversicherung

Rz. 138 Praktisch relevant ist die Frage, ob bzw. wie die Kinder krankenversichert sind. Sofern Kinder nicht privat über einen Elternteil mitversichert sind, greift die gesetzliche Familienversicherung. Die einschlägigen Regelungen hierzu finden sich in § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Versicherungsnehmer mitversichert:mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts

Rz. 81 Soweit ein beteiligter Ehegatte vom anderen die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts sowie Mitwirkungshandlungen gegenüber dem Versicherer gem. § 1353 Abs. 1 BGB begehrt, ist der Wert des Verfahrens gem. § 42 Abs. 1, 3 FamGKG zu bestimmen, wobei regelmäßig der Vorteil zu schätzen sein dürfte, der sich auf der Grundlage der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts i...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / G. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Versicherungsrecht

Rz. 300 Im Privatversicherungsrecht sind verschiedene Probleme voneinander abzugrenzen. Zum einen ist zu fragen, ob Ansprüche der Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften untereinander durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Sodann gilt es zu prüfen, ob die durch einen der Partner verursachten Schäden durch die Haftpflichtversicherung des anderen gedeckt sind. Sch...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Einbeziehung der Partner in die Haftpflichtversicherung

Rz. 305 Gemäß Nr. 2.1 (1) der besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung (BBR) sind Angehörige des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, in die Privathaftpflichtversicherung mit einbezogen. Aus dem oben genannten Grund gelten die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften aber nicht als Angehörige im Sinne...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / bb) Besonderheiten der Bürgschaft für den anderen

Rz. 179 Begründet ein Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Verbindlichkeiten, für die der andere sich verbürgt, so findet die Rechtsprechung zur Bürgschaft finanziell überforderter Ehegatten regelmäßig entsprechende Anwendung.[161] Voraussetzung ist allerdings, dass dem Gläubiger die enge persönliche Verbundenheit zwischen Schuldner und Bürgen überhaupt bekannt ist....mehr

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§ 4 Ehe / bb) Scheidungsantrag mit Folgesachen

Rz. 486 Muster 4.13: Scheidungsantrag mit Folgesachen Muster 4.13: Scheidungsantrag mit Folgesachen Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung und Regelung von Folgesachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – gegen Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsg...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / bb) Adoption des Kindes des Partners

Rz. 39 Während das Gesetz durch die Adoption des Kindes des Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht entstehen lässt, hat die Adoption des Kindes des Elternteils, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Annehmenden lebt, die Folge, dass nunmehr nur auf Seiten des Annehmenden das alleinige Sorgerecht entsteht. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Elternt...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / a) Gegenstandswert

Rz. 15 In diesem Verfahrensabschnitt bestimmt sich der Gegenstandswert ebenfalls nach § 26 Nr. 2 RVG. Es ist jetzt aber nicht vom Verkehrswert auszugehen, sondern von dem zur Verteilung kommenden Erlös (nach Abzug der Versteigerungskosten). Abzustellen ist auch hier für die beteiligten Anwälte nicht auf den gesamten Erlös, sondern gem. § 26 Nr. 2, 2. Hs. RVG auf den Erlösant...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / II. Die Gebühren

Rz. 26 Die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung des Verfahrens und für Verhandlungen zwischen den Beteiligten mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV) stellt gegenüber den Tätigkeiten bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens und im Verteilungsverfahren bzw. der Mitwirkung an einer außergerichtlichen Verteilung eine...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 36 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 37 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Rz. 38 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung ...mehr

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§ 4 Ehe / j) Anspruch auf Zustimmung zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings

Rz. 228 Aus der aus § 1353 BGB gefolgerten (nach-) ehelichen Solidarität folgt auch ein Anspruch eines unterhaltsverpflichteten Ehegatten gegen den unterhaltsberechtigten Ehegatten auf Zustimmung zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings. aa) Anspruchsinhalt Rz. 229 Das begrenzte Realsplitting ist für einen Unterhaltsverpflichteten eine steuerrechtliche Möglichkeit, Ehe...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Verfahrenswert Scheidung

Rz. 397 Bei einem Scheidungsverfahren handelt es sich verfahrensrechtlich um eine Ehesache, § 121 Nr. 1 FamFG. Es gilt für die Ermittlung des Verfahrenswertes § 43 FamGKG. Gemäß § 43 Abs. 1 FamGKG ist der Verfahrenswert in Ehesachen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensve...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Voraussetzungen

Rz. 114 Eine Wiederaufnahme der häuslichen Gemeinschaft zwischen den Ehegatten ist nur dann als Versöhnungsversuch im vorgenannten Sinne zu qualifizieren, wenn es sich um ein bloß vorübergehendes Zusammenleben über kürzere Zeit handelt, das der Versöhnung dienen soll. Ob die Wiederaufnahme der häuslichen Gemeinschaft vorübergehend und kurz im Sinne des § 1567 Abs. 2 BGB ist,...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Die Tätigkeit des Anwalts kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 13 Kann die Tätigkeit des Anwalts nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, gelten nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG die Wertvorschriften des GNotKG entsprechend, hilfsweise billiges Ermessen (§ 23 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. RVG), und wenn auch dafür keine Anhaltspunkte vorhanden sind, ein Regelwert von 5.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs. RVG), der nach Lage des Falles n...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 103 Die Darlegungs- und Beweislast obliegt entsprechend den allgemeinen Regeln demjenigen, der sich auf das Vorliegen der Trennung beruft. Das erfordert zunächst einen substantiierten Vortrag dahingehend, welche Räume durch welchen Beteiligten wann genutzt, dass die Versorgungsleistungen gesondert erbracht und die Mahlzeiten getrennt voneinander eingenommen werden sowie ...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Scheidungsvereinbarung

Rz. 386 Im Unterschied zum Ehevertrag, der zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, in dem keine konkrete Scheidungssituation absehbar ist, handelt es sich bei einer Scheidungsvereinbarung um eine Regelung über eine konkret bevorstehende oder bereits anhängige Scheidung. Die Ehe ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits gescheitert.[302] Grundsätzlich ist die Frage nach de...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / 1. Gegenstandswert

Rz. 6 Im gerichtlichen Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens richtet sich der Streitwert gem. § 54 Abs. 1 GKG nach dem gem. § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) und, wenn ein solcher nicht festgesetzt ist, nach dem Einheitswert (§ 54 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 7 Für die Anwaltsgebühren enthält § 26 RVG dagegen abweichende Regelungen, da da...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Andere Rechtsfolgen der Trennung

Rz. 274 Die Trennung von Ehegatten hat nicht nur zivilrechtliche Folgen. Sie wirkt sich beispielsweise auf die Bezugsberechtigung von Kindergeld oder die Krankenversicherung aus. Oder aber es entstehen Ansprüche gegen den Staat, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (allerdings auf Seiten des Kindes, nicht der Ehegatten). a)...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Beteiligte des Verfahrens

Rz. 314 Beteiligte eines Verfahrens, die Trennung betreffend, können zunächst die beteiligten Ehepartner selbst sein. Soweit Trennungsunterhalt geltend gemacht werden soll, kann auch der Erbe des Unterhaltsverpflichteten als Beteiligter in Betracht kommen. Denn nach § 1586b Abs. 1 BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbin...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 365 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Beteiligten i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 148: Isoliertes Verfahren über den Versorgungsausgleich mit Termin In einem wieder aufgenommenen Verfahren zum Versorgungsausgleich ist der Anwalt im September 2013 beauftragt worden. Das zu berücksichtige...mehr

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§ 4 Ehe / h) Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung

Rz. 206 Trotz Getrenntlebens erlischt die durch die Eheschließung entstandene und dem § 1353 BGB zu entnehmende gegenseitige Verantwortung der Ehegatten füreinander nicht. Denn die Ehegatten wirtschafteten bis zur Trennung gemeinsam mit dem erzielten Gesamteinkommen. Ein möglicher Ehegattenunterhalt wird auf Grundlage dieses Lebensstandards ermittelt.[213] Insofern widersprä...mehr

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AGS 1/2018, Kein Schuldenab... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat die Beschwerde im eigenen Namen eingelegt. Er ist gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG beschwerdeberechtigt. Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gem. § 59 Abs. 1 S. FamGKG ist erreicht. Die Beschwerde ist auch begründet. Der Wert für das Scheidungsverfahren ist auf 27.194,01 EUR festzusetzen. Gem. § 4...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 24. Mangelfall

24.1 Ein absoluter Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Kinder nicht ausreicht. Zur Feststellung des Mangelfalls entspricht der einzusetzende Bedarf für minderjährige und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern dem Zahlbetrag, der aus der ersten Ein...mehr

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§ 4 Ehe / e) Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 474 Es sollte auf den Zeitpunkt der Antragstellung geachtet werden. Denn spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags werden durch das Entstehen von "Stichtagen" finanzielle Ansprüche der Ehegatten manifestiert. Wird also ein Scheidungsantrag zur Unzeit gestellt, können zu Lasten der Ehegatten schwerwiegende finanzielle Nachteile eintreten, die man unter Umständen...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Schonvermögen

Rz. 28 Strittig ist, ob Schonvermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zu berücksichtigen ist. Nach OLG Köln[68] ist Schonvermögen nicht zu berücksichtigen. Nach a.A. ist das Schonvermögen dagegen zu berücksichtigen.[69] Beispiel 7: Ehesache mit Schonvermögen Das monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau beträgt 1.000,00 EUR, das des Ehegatten 2.500,00 EUR. Die kinderl...mehr

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§ 4 Ehe / I. Anwaltszwang und Kosten

Rz. 332 Ein Verfahren auf Aufhebung der Ehe ist eine Ehesache gemäß § 121 Nr. 2 FamFG. Deshalb besteht gemäß § 114 Abs. 1 FamFG die Notwendigkeit, sich in einem gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Rz. 333 Die Kostenfrage läuft gleich mit den Regelungen zur Scheidung. Dasselbe gilt für die Ermittlung des Verfahrenswertes. Es findet, ebenso wie bei einem Ehe...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 201 Antragsbefugt sind die Eltern als Sorgeberechtigte. Hingegen sind weder das Kind selbst, noch das ­Jugendamt antragsbefugt.[211] Soweit es sich um einen isolierten Antrag auf Übertragung des Sorgerechts handelt, herrscht kein Anwaltszwang. Denn es handelt sich bei Kindschaftssachen weder um eine Ehe- und Folgesache noch um eine Familienstreitsache, sondern um eine Fa...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 25 Zu berücksichtigen sind auch die Vermögensverhältnisse der Ehegatten, was oftmals übersehen wird.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 145 Güterrechtssachen als Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (arg. e § 112 Nr. 2 FamFG) sind nach § 261 Abs. 2 FamFG (gegebenenfalls i.V.m. § 264 Abs. 2 FamFG):mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er ist auch dann nicht nach dem Einkommen des Pflichtigen zu bemessen, wenn dieser mit dem betreuenden Elternteil zusammengelebt hat (BGH FamRZ 2008, 1739; 2010, 357). Der Bedarf, der sich auch aus einem Unterhaltsanspruch gegen einen früheren Ehegatten ...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Rechtswirksame Ehe

Rz. 422 Es muss zunächst eine rechtswirksame Ehe zwischen den beteiligten Ehegatten bestehen, die geschieden werden kann. Die Ehe muss wirksam zustande gekommen sein, darf also nicht nichtig sein.mehr

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§ 4 Ehe / d) Anlagen zur Antragsschrift

Rz. 472 Gemäß § 133 Abs. 2 FamFG soll der Antragsschrift die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder beigefügt werden. Da es sich dem Wortlaut nach um eine "Soll-Vorschrift" handelt, ist es für die Zulässigkeit des Scheidungsantrags nicht erforderlich, die Heiratsurkunde bzw. die Geburtsurkunden im Original beizufügen.[408] Das Ger...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 2. Sittenwidrigkeit

Rz. 17 Ein Verlöbnis ist nichtig, wenn es gegen die guten Sitten verstößt, § 138 Abs. 1 BGB. Sittenwidrigkeit liegt vor bei einem Verstoß des Rechtsgeschäfts gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Widerspricht der objektive Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundlegenden Wertvorstellungen, tritt die Sittenwidrigkeit ohne Rücksicht auf die Vorstellung der am ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Anhörungstermin

Rz. 122 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt nur an einem Anhörungstermin eines Ehegatten (§ 128 FamFG) teilnimmt. Die frühere Rechtsprechung, die nach der damaligen Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV eine Terminsgebühr abgelehnt hatte, weil es sich bei einem Anhörungstermin nicht um einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder Erörterung handelt,[112] ist mit ...mehr