Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 4 Ehe / aa) Steuerrecht

Rz. 571 Wie bereits oben unter den Folgen der Trennung ausgeführt, können Ehegatten steuerrechtlich zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung wählen, § 26 Abs. 1 EStG. Diese Wahlmöglichkeit der Ehegatten entfällt dann, wenn die Ehegatten dauernd getrennt leben. Ebenso sieht es hinsichtlich der den Ehegatten zur Verfügung stehenden Wahl der Steuerklasse (IV/IV oder III...mehr

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§ 4 Ehe / a) Kindergeld

Rz. 275 Grundsätzlich haben Eltern von (minderjährigen) Kindern einen Anspruch gegen den Staat auf Zahlung von Kindergeld. Die Anspruchsgrundlage hierfür findet sich in der Regel im Einkommensteuergesetz. Ausnahmsweise kann ein Anspruch aus § 1 Bundeskindergeldgesetz bestehen, wenn der das Kindergeld begehrende Elternteil im Ausland wohnt und/oder nicht unbeschränkt einkomme...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / H. Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht

Rz. 311 Nach § 1 Abs. 3 UVG haben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder dauernd getrennt lebt, dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Anspruch entfällt dagegen, wenn der das Kind betreuende Elternt...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 252 Zunächst sollte der Antragsgegner außergerichtlich unter Fristsetzung zur schriftlichen Abgabe der Zustimmungserklärung gegenüber dem Antragsteller bzw. dem Vermieter aufgefordert werden. Sollte eine Zustimmungserklärung verweigert werden, kann der Anspruch auf Zustimmung unter den oben genannten Voraussetzungen gerichtlich geltend gemacht werden. Sachlich zuständig ...mehr

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§ 4 Ehe / a) Verfahrensfähigkeit

Rz. 464 Voraussetzung für die Zulässigkeit des Scheidungsantrags ist zunächst, dass die Ehegatten verfahrensfähig sind, § 125 FamFG. Hierfür genügt die beschränkte Geschäftsfähigkeit, § 125 Abs. 1 FamFG. § 125 Abs. 1 FamFG umfasst dabei alle Verfahrenshandlungen sowie materiell-rechtliche Willenserklärungen. Hierzu zählen die Erteilung der Verfahrensvollmacht im Sinne des § ...mehr

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§ 4 Ehe / (5) Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

Rz. 497 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat, § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB. Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gilt die durch § 2077 Abs. 3 BGB wid...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / a) § 1671 Abs. 1 BGB

Rz. 111 Leben Eltern nicht nur vorübergehend voneinander getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt, § 1671 Abs. 1 S. 1 BGB. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abs. 1 ist dem Wortlaut nach nicht, dass die Eltern mite...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Adoption

Rz. 37 Elternschaft kann auch durch Adoption begründet werden und ist in §§ 1741 ff. BGB geregelt. Gemäß § 1754 Abs. 1 BGB erlangt ein Kind, das von einem Ehepaar angenommen wurde, die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes. Diese Wirkung gilt auch für den Fall, dass ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten annimmt. In den anderen Fällen, so der Absatz 2 des ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / I. Überblick

Rz. 2 Entscheidungen, durch die im Ausland eine Ehe für nichtig erklärt, aufgehoben, dem Ehebande nach unter Aufrechterhaltung des Ehebandes geschieden oder durch die das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe zwischen den Beteiligten festgestellt worden ist, werden nur anerkannt, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung v...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Muster

Rz. 221 Muster 4.6: Antrag auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung Muster 4.6: Antrag auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – gegen Herrn _________________________, wohnhaft ______________________...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / ii) Zustimmung zur Veräußerung sonstiger Gegenstände

Rz. 88 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung eines sonstigen Gegenstands, ist ebenfalls auf § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen, Auch hier wird wiederum unzutreffender Weise[21] auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abgestellt und dabei übersehen, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die Abgabe einer Willenserklärung. Maß...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Rz. 123 Der Trennungswillige kann selbst aus der Wohnung ausziehen. Wichtig ist in diesem Fall die Beachtung des § 1361b Abs. 4 BGB. Denn kündigt der Ausziehende nicht innerhalb von sechs Monaten nach Auszug seinen ernsthaften Rückkehrwillen an, wird gesetzlich unwiderleglich vermutet, dass er dem anderen die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen hat. Rz. 124 Die regelmäß...mehr

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§ 4 Ehe / f) Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 301 Nach Trennung und Scheidung leben die zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche wieder auf und werden nicht mehr von dem familienrechtlichen Rechtsverhältnis überlagert. Hierzu zählt insbesondere der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 2 BGB, wonach beispielsweise derjenige, der im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten nur hälftig für einen Gesamtbetrag gegenüber einem Dri...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / hh) Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

Rz. 87 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie, liegt ein Fall des § 42 Abs. 1 FamGKG vor. Unzutreffend ist die Auffassung des OLG Frankfurt,[19] das auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abstellt und dabei übersieht, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die schlichte Abgabe einer Willenserk...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / h) Nachträgliche Anfechtung eines Ehevertrags

Rz. 315 Wird der Versorgungsausgleich wegen eines notariell vereinbarten Ausschlusses im Scheidungsverbundverfahren nicht durchgeführt und ficht ein Ehegatte den Ehevertrag an, so kommt die Durchführung des Versorgungsausgleichs im selbstständigen Verfahren in Betracht.mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (6) Verfahren in den Fällen des § 4 VersAusglG

Rz. 338 Macht ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben Auskunftsansprüche nach § 4 VersAusglG geltend, dann richtet sich der Wert des Verfahrens nach § 50 Abs. 2 FamGKG. Maßgebend für die Wertberechnung ist danach ein Regelwert in Höhe eines Betrags von 500,00 EUR.mehr

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§ 3 Verlöbnis / 2. Nebenklagebefugnis

Rz. 53 Gemäß § 395 Abs. 2 StPO kann sich derjenige einer öffentlichen Klage in Form einer Nebenklage anschließen, dessen Ehegatte oder Lebenspartner getötet wurde. Diese Nebenklagebefugnis steht aber wohl mangels Analogiefähigkeit der Norm nicht einem Verlobten zu, auch wenn aufgrund der engen Lebensgemeinschaft der Tod des Verlobten als persönliches Leid empfunden wird.[65]mehr

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§ 4 Ehe / e) Anspruch auf Verteilung von Haushaltsgegenständen

Rz. 156 Leben die Ehegatten getrennt, kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist allerdings verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht, § 1...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben. Bei tatsächlicher oder den Ehegatten obliegender Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung / Scheidung wird das erzielte oder erzielbare (Mehr-) Eink...mehr

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§ 4 Ehe / E. Trennung

Rz. 77 Trennen sich die Ehegatten, steht die Ehe noch unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG. Die Ehe hat noch Bestand. Trotzdem ändert sich mit der Trennung die rechtliche Situation zwischen den Ehegatten. Denn das Eheband ist sozusagen bereits gelöst, die Ehegatten sollen darauf vorbereitet und davor gewarnt werden, dass die Auflösung der Ehe Folgen hat und welche das sind....mehr

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§ 4 Ehe / c) Inhalt der Antragsschrift

Rz. 469 Der notwendige Inhalt für eine zulässige Antragsschrift ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar in § 133 FamFG. Die Antragsschrift muss enthalten:mehr

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§ 4 Ehe / d) Trennung mit gemeinsamen Kindern

Rz. 110 Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder, werden zugunsten der Kinder Zugeständnisse bezüglich der strengen Anforderungen für die Bejahung des Getrenntlebens gemacht. Denn dem gesamten Familienrecht liegt der Grundsatz zugrunde, dass das Wohl des Kindes immer im Vordergrund einer jeglichen Entscheidung stehen muss. Sollte also eine Fallkonstellation vorliegen, in der Ki...mehr

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§ 4 Ehe / b) Sonstige Vereinbarungen

Rz. 382 Treffen Ehegatten Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, müssen diese gemäß § 1585c S. 2 BGB notariell beurkundet werden, wenn die Vereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wurden. Anders als beim klassischen Ehevertrag nach §§ 1408, 1410 BGB ist hierfür nicht die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Notar notwendig. Angebot und Annah...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Ei...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Steuerrecht

Rz. 330 Ehegatten haben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) zu wählen. Entscheiden sie sich für die Zusammenveranlagung, so folgt daraus, dass für sie das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG anzuwenden ist. Dabei wird jeder Ehegatte so behandelt, als habe er im Veranlagungszeitra...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Der Haushalt bei der Trennung

Rz. 269 Da § 1568b BGB bei der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung findet,[213] muss jeder Partner die in seinem Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände von dem jeweils anderen nach § 985 BGB herausverlangen. Rz. 270 Besteht an Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Miteigentum, so ist dieses nach den Regeln über die Gemeinschaft auseinanderzusetze...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Vollstreckungsschuldner

Rz. 387 Eine besondere Problematik bei der Räumungsvollstreckung liegt darin, dass bereits im Erkenntnisverfahren ein Titel gegen alle Personen zu erwirken ist, die ggf. Allein- oder Mitgewahrsam an der Wohnung besitzen. Es kommt in der Zwangsvollstreckung eben nicht auf das zugrundeliegende Vertragsverhältnis an, sondern ausschließlich auf den Gewahrsam (= tatsächliche Sach...mehr

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§ 4 Ehe / 10. Scheinehe

Rz. 48 Schließlich ist eine Ehe noch dann aufhebbar mit der Folge, dass der Standesbeamte seine Mitwirkung verweigern kann, wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig sind, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 BGB begründen wollen. Das ist die sogenannten "Scheinehe". Die Ehegatten heiraten nur formal, lehnen aber in Wirklichkeit eine eheliche ...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.7 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2018) Düsseldorfer Tabelle 2018 II. Tabelle der Zahlbeträge (2018) Tabelle der Zahlbeträge (2018) III. Tabellarische Zusammenstellung der Bedarfssätze und der Selbstbehaltemehr

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AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und in dem noch verbliebenen Umfang auch begründet. Die Beschränkung der VKH auf die Einigungsgebühr für die Auseinandersetzung des Miteigentums der Beteiligten ist nicht gerechtfertigt. Die Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin erstreckt sich gem. § 48 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 RVG auch auf die Auseina...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Unterbliebener Ausgleich

Rz. 42 Auch in den Fällen einer negativen Feststellungsentscheidung (§ 224 Abs. 3 FamFG), also wenn es nicht zum Ausgleich kommt, ist jedes Anrecht zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich unterbleibt wegenmehr

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§ 4 Ehe / 8. Rücknahme des Scheidungsantrags

Rz. 544 Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 269 Abs. 1, Abs. 2 ZPO kann der Scheidungsantrag in jeder Instanz zurückgenommen werden. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ist die Rücknahme des Scheidungsantrags ohne Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Beteiligten die Anträge stellen, § 137 Abs....mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

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§ 4 Ehe / III. Umfang der Vollmacht

Rz. 390 Gemäß § 114 Abs. 5 FamFG bedarf der Bevollmächtigte einer Ehesache einer besonderen auf das Verfahren gerichteten Vollmacht. Die erteilte Vollmacht für die Scheidungssache erstreckt sich dann automatisch auf die Folgesachen. Das bedeutet, dass für Ehesachen nicht lediglich die ansonsten übliche für Zivilrechtsverfahren vorformulierte Vollmacht ausreichend ist. Stattd...mehr

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§ 4 Ehe / b) "In-house-Trennung"

Rz. 97 Gemäß § 1567 Abs. 1 S. 2 BGB besteht die häusliche Gemeinschaft auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Der Gesetzgeber geht davon aus, eine Trennung zwischen Ehegatten sei nicht nur durch räumliche Trennung möglich, sondern auch innerhalb ein und derselben Ehewohnung.[114] Von Relevanz ist das insbesondere in den Fälle...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 4 Ehe / a) Vereinbarungen über güterrechtliche Verhältnisse und Versorgungsausgleich

Rz. 376 Gemäß § 1408 BGB können Ehegatten nach Eingehung der Ehe ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln oder/und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich in demselben zu treffen. Da mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist unter einer Regelung über güter...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 7. Witwenrente

Rz. 157 Gemäß § 46 Abs. 1 SGB VI haben Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, nach dem Tod des versicherten Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die "kleine" Witwenrente und nach Abs. 2 auf die "große" Witwenrente, wenn sie zusätzlichmehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2018 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 209 Verfahren auf Aufhebung der Beschränkung eines Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen (§ 1357 Abs. 2 S. 1 BGB) sind nach § 266 Abs. 2 FamFG Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 210 Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV).mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 166 Da gerichtliche Verfahren, die Haushaltsgegenstände betreffen, als Familiensachen qualifiziert werden, § 111 Nr. 5 FamFG, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordnet sind, besteht kein Anwaltszwang (§§ 10, 114 FamFG). Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.[183] Für sämtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit den Haushaltsgegenständen stehen, ist das Familiengeric...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

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§ 4 Ehe / b) Trennung von einem Jahr

Rz. 433 Aus der gesetzlichen Konstruktion des § 1565 Abs. 2 BGB als Ausnahmetatbestand folgt, dass in der Regel eine Scheidung erst möglich ist, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Trifft dies zu, kommt es für den Inhalt der Antragsschrift, also für die Darlegungs- und Beweislast, darauf an, ob die Ehegatten einvernehmlich die Scheidung verlang...mehr