Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung von unentgeltlichen Zuwendungen

Leitsatz Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer- und dies mit Wirkung für die Vergangenheit. Sachverhalt Die Klägerin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ergab sich für die Klägerin als überlebende Ehefrau ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.4 Bindungswirkung

Rz. 185 Bewegt sich die tatsächliche Verständigung in diesem Rahmen, sind sowohl Finanzbehörde als auch Stpfl. an sie gebunden. Die Bindungswirkung tritt im Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses der tatsächlichen Verständigung ein, nicht erst mit der entsprechenden Steuerfestsetzung. Die Steuerfestsetzung ist lediglich Erfüllung der von den Beteiligten in der tatsächlichen Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung bei sog. Einkunftsmillionären

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind. 2. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 147a Abs. 1 Satz 1 AO sind Kapitaleinkünfte, die aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen...mehr

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Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 2.2 Schonvermögen

Rz. 4 Abs. 2 ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Höhe der Barbeträge oder sonstigen Geldwerte die, nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 als Schonvermögen von der Vermögensanrechnung ausgenommen sind, zu bestimmen. Die Vorschrift ist als hinreichend bestimmt i. S. d. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen (krit. aber Conradis, info also 2017 S. 63, 64), da sich insbes...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.1 Erweiterte Hilfe (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verpflichtet (Rechtsanspruch!) den Sozialhilfeträger, die erforderlichen, behinderungsbedingten Maßnahmen im vollen Umfang, d. h. einschließlich des Eigenanteils, vorzuleisten. Gleichzeitig erhält der Leistungserbringer mit dem Sozialhilfeträger einen solventen Schuldner. Durch das von der Vorschrift angeordnete sog. Bruttoprinizip soll der Zugang behinderter Me...mehr

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Jung, SGB XII § 92a Einkomm... / 3 Literatur

Rz. 13 Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII (LPK), 10. Aufl. 2015. Fichnter/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009. Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014. Kaune, Der Kostenbeitrag von nicht getrennt lebenden Ehegatten in Pflegeeinrichtungen nach dem SBG XII, ZfF 2006 S. 73. ders., Der neue Kostenbeitrag von nicht getrennt lebenden Ehegatten nach dem SGB XII, ZfF 2007 S. 241. Ruschmei...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift will der Gesetzgeber vermeiden, dass die Eingliederung behinderter Menschen aus finanziellen Gründen unterbleibt oder vernachlässigt wird. Deswegen ordnet er in Abs. 1 an, dass der Sozialhilfeträger die erforderlichen (Eingliederungs-)Maßnahmen in vollem Umfang als Vorleistung gewähren muss. Dabei ist unerheblich, ob dem Leistungsberechtigten selbst,...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.2 Tatsächliche Leistungserbringung

Rz. 7 Der Sozialhilfeträger muss Leistungen vor der Überleitung tatsächlich "erbracht" haben. Hiermit ist gemeint, dass die Leistung bewilligt worden sein muss. Damit ist eine Überleitung "auf Vorrat" rechtswidrig, es sei denn, dass sie unter der aufschiebenden Bedingung der späteren Leistungsbewilligung vorgenommen wird (BGH, Urteil v. 13.1.1988, IVb ZR 15/87, NJW 1988 S. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 92a Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 13c des Gesetzes zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) mit Wirkung zum 7.12.2006 eingeführt; sie tritt an die Stelle des bisherigen § 88 Abs. 4, der zugleich gestrichen wurde. Sie regelt zentral den Einkommenseinsatz in Fällen, in denen durch eine Aufnahme in eine teilstationäre oder stationäre ...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.1 Überzuleitender Anspruch

Rz. 4 Nach § 93 können prinzipiell alle bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüche übergeleitet werden, soweit nicht speziellere Regelungen einschlägig sind: Für Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht enthält zunächst § 94 eine abschließende Sonderbestimmung, wonach diese Ansprüche kraft Gesetzes übergehen. Deswegen ist § 93 für Unterhaltsansprüche nach...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.1 Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gehen folgende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten (!) kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über: Ehegattenunterhalt nach §§ 1360 ff. BGB, Geschiedenenunterhalt nach §§ 1569 ff. BGB, Unterhalt der Verwandten in gerader Linie nach §§ 1601 ff. BGB (vertiefend zum auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kinder: Klatt, ZFE 20...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.5 Ermessensleistungen

Rz. 13 Nach § 53 Abs. 2 kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über Sozialleistungen nur geschlossen werden, soweit die Erbringung der Leistung im Ermessen des Leistungsträgers steht, auf die Leistung also kein Rechtsanspruch besteht. Der Schutz des Bürgers erfordert es, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht über Leistungen geschlossen werden darf, auf die ein Anspr...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.2 Selbstbehalt

Der eigene angemessene Unterhalt, der dem Unterhaltspflichtigen, insbesondere gegenüber volljährigen Kindern ab Vollendung des 21. Lebensjahres und volljährigen Kindern, die nicht im elterlichen Haushalt leben oder sich nicht in allgemeiner Schulausbildung befinden, verbleiben muss, ist der sog. Selbstbehalt. Er beträgt beim erwerbstätigen und beim nichterwerbstätigen Unterh...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.2 Auskunfts- und Beleganspruch

Die ihrem Kind unterhaltspflichtigen Eltern sind verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zur Feststellung des Bestehens eines Unterhaltsanspruchs Auskunft zu erteilen.[115] Auskunftspflichtig ist nur der barunterhaltspflichtige Elternteil, nicht der betreuende Elternteil. Keine Auskunft schuldet ferner der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Elterntei...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.1.1 Bewusste/leichtfertige Einkommensreduzierung

Untersagt sind bewusste und leichtfertige Einkommensreduzierungen. Der Unterhaltspflichtige darf deshalb eine gut bezahlte Tätigkeit nicht aufgeben und seinen Arbeitsplatz kündigen. Eine Altersteilzeit ist ihm bei nachteiligen Auswirkungen auf den Unterhaltsgläubiger nicht gestattet.[24] Kommt der Unterhaltsschuldner seiner Erwerbsobliegenheit nicht nach oder verschuldet er ...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.1.2 Rollenwechsel des Unterhaltsschuldners

Von Bedeutung sind die Fälle, in denen der gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtige unter weitgehender Aufgabe seiner bisherigen Berufstätigkeit die Rolle eines Hausmanns bzw. einer Hausfrau übernimmt, während der neue Partner erwerbstätig ist. Diese rollenspezifische Gestaltungsfreiheit bleibt dem Unterhaltsschuldner vorbehalten. Sie darf sich jedoch nicht z...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.1 Reihenfolge der Zahlungspflichtigen

Ist ein Kind bereits verheiratet oder hat es eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, haftet für seinen Unterhalt vorrangig der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner. Dies gilt auch für den nachehelichen bzw. nachpartnerschaftlichen Unterhaltsanspruch. Demgegenüber haben für den Unterhalt eines unverheirateten bzw. nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 2 Eltern-Kind-Verhältnis (Unterhaltstatbestand)

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Alle Personen, die voneinander abstammen, sind deshalb zum Unterhalt verpflichtet. Da der Unterhaltsanspruch allein auf der Verwandtschaft beruht, besteht er dem Grunde nach lebenslang. Dies betrifft nicht nur die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern auch in umg...mehr

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Schell, SGB IX § 85 Klagere... / 2.1 Prozessstandschaft der Verbände

Rz. 3 Die durch Satz 1 nunmehr gesetzlich geregelte Prozessstandschaft hat zum Inhalt, dass Verbände im eigenen Namen die Rechte behinderter Menschen im gerichtlichen Streitverfahren geltend machen können. Dies umfasst alle Streitgegenstände nach dem SGB IX über die Gerichte zu entscheiden haben, mithin Streitverfahren vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.2 Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SolZG)

Rz. 5 Bei der ESt ist die festgesetzte ESt als der Bemessungsgrundlage um die anzurechnende oder zu vergütende KSt zu vermindern. KSt war bei natürlichen Personen unter dem Anrechnungsverfahren anzurechnen oder nach § 36b EStG a. F. zu vergüten. Rz. 6 Durch den Abzug der angerechneten oder vergüteten KSt von der Bemessungsgrundlage, der festgesetzten ESt, sollte eine Doppelbe...mehr

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§ 4 Ehe / b) Persönliches Erscheinen der Ehegatten

Rz. 526 Das Gericht soll gemäß § 128 Abs. 1 FamFG das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Durch die Anhörung soll der Sachverhalt näher aufgeklärt, die persönliche Sichtweise der Ehegatten in ihren höchstpersönlichen Angelegenheiten geäußert und dem Gericht ein persönlicher Eindruck von den Ehegatten vermittelt werden.[432] Deshalb geht es im Rahme...mehr

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§ 4 Ehe / 7. Tod eines Ehegatten

Rz. 540 Stirbt ein Ehegatte, bevor die Endentscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist, gilt das Verfahren als in der Hauptsache erledigt, § 131 FamFG. Hierzu bedarf es keiner Erledigungserklärung oder eines gerichtlichen Ausspruchs, sondern die Wirkung tritt kraft Gesetzes ein.[441] Die Kosten sind gemäß § 150 Abs. 2 S. 2 FamFG gegeneinander aufzuheben, die Kostenentschei...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 23. Bedarf des vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

23.1 Bedarf bei Ansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen Ehegatten beträgt 1.200 EUR. 23.2 Bedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unter...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

22.1 Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen geschiedenen Ehegatten beträgt 960 EUR. 22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nicht privilegierten Kindes betr...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Gleichzeitige Vertretung von einem Ehegatten und einem volljährigen Kind

Rz. 369 Ein Interessenkonflikt bei Mandatsannahme liegt auch vor, wenn der Rechtsanwalt nicht nur den ihn beauftragenden Ehegatten vertreten soll, sondern auch das gemeinsame volljährige Kind der scheidungswilligen Ehegatten in einem Unterhaltsverfahren. Denn ab Volljährigkeit des Kindes richtet sich ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen beide Elternteile, da nun beide bar...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / hh) Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten oder des Verwalters zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts (§§ 1426, 1430, 1452 BGB)

Rz. 166 Der Gegenstandswert des Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten durch das FamG zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts (§§ 1426, 1430, 1452 BGB), berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 36 Abs. 1 FamGKG, das heißt nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts.mehr

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§ 4 Ehe / 2. Gemeinsame Vertretung der Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt

Rz. 362 Ehegatten, die sich bereits über die Scheidung und ihre Folgen einig sind, wünschen häufig die Vertretung beider Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren. Dahinter steht der Wunsch, die durch das Scheidungsverfahren entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) zu minimieren. Das ist dem Rechtsanwalt aufgrund seiner Berufspflicht, nur...mehr

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§ 4 Ehe / a) Einkommen der Ehegatten

Rz. 400 Gemäß § 43 Abs. 2 FamGKG ist für die Beurteilung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Ehegatten ihr in drei Monaten erzieltes Nettoeinkommen einzusetzen. Hinsichtlich des Nettoeinkommens ist auf den unterhaltsrechtlichen Einkommensbegriff abzustellen.[312] Für die Ermittlung des Einkommens sind demnach sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, mithin unter ander...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Auswirkungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Unterhaltsanspruch des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten

Rz. 160 Grundsätzlich stellt allein der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung seiner Ehe eine intime Beziehung oder auch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft aufnimmt, noch keinen Härtegrund im Sinne des § 1579 BGB dar, der zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt.[146] Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass die Unt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / XI. Aufhebung der Beschränkung oder Ausschließung eines Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für den anderen zu besorgen (Sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 2 FamFG)

1. Überblick Rz. 209 Verfahren auf Aufhebung der Beschränkung eines Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen (§ 1357 Abs. 2 S. 1 BGB) sind nach § 266 Abs. 2 FamFG Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 210 Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). 2. Gegenstandswert Rz. 211 Die...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Freibeträge und Prozentsätze

Rz. 26 Hier ist allerdings nicht jegliches Vermögen zu berücksichtigen. Vielmehr sind insoweit Freibeträge in die Wertberechnung einzustellen. Nur der darüber hinausgehende Wert soll Berücksichtigung finden, wobei insoweit divergiert wird, mit welchem Prozentsatz das darüber hinausgehende Vermögen anzusetzen ist.[51] Rz. 27 Überblick Freibeträge und Prozentsätze beim Vermögen...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Gemeinsame Beratung beider Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt

Rz. 365 Dem Rechtsanwalt ist es nicht verwehrt, die Eheleute hinsichtlich des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu beraten. Er muss aber zwingend darauf hinweisen, dass er zwar beide Eheleute beraten, aber nicht beide vertreten darf.[288] Im Falle einer gemeinsamen Beratung geschieht dies nur unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen der Eheleute. Jedenfalls ...mehr

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§ 4 Ehe / dd) Kfz-Versicherung

Rz. 578 Grundsätzlich ändert sich auch hier an dem bereits geschlossenen Vertrag zwischen einem Ehegatten und einer Kfz-Versicherung allein durch die Ehescheidung nichts. Derjenige, der den Vertrag geschlossen hat, ist auch weiterhin Versicherungsnehmer, der andere Ehegatte nicht. Es ist also immer darauf hinzu­weisen, dass gegebenenfalls ein eigener Versicherungsvertrag abg...mehr

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AGS 1/2018, Kein Schuldenab... / 3 Anmerkung

Die Bewertung einer Ehesache wird in der Rspr. uneinheitlich behandelt. Das liegt daran, dass die Wertvorschrift unbestimmt ist und es so gut wie keine Entscheidungen des BGH gibt, da Verfahrenswertbeschwerden zum BGH nach § 59 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 55 Abs. 7 FamGKG ausgeschlossen sind und Hauptsacheverfahren in der Ehesache so gut wie nie vor den BGH kommen. Auch macht der B...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Lebensversicherung

Rz. 574 Haben Ehegatten während der Ehezeit Lebensversicherungen abgeschlossen haben, ist danach zu fragen, ob der jeweils andere Ehegatte als bezugsberechtigte Person eingesetzt worden ist. Oft soll die Lebensversicherung der Absicherung des überlebenden Ehegatten dienen. Mit der Scheidung verliert diese Bezugsberechtigung in der Regel nicht ihre Wirkung. Der Vertrag besteh...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 207 Finanzielle Lasten können im Rahmen der Trennung entstehen, wenn die steuerliche Veranlagung des Einkommens von der Zusammenveranlagung in die Einzelveranlagung geändert wird. Denn in der Regel lassen sich Ehegatten hinsichtlich ihrer Einkommen steuerrechtlich gemeinsam veranlagen. Das ist gemäß § 26 Abs. 1 EStG möglich, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommenste...mehr

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§ 4 Ehe / d) Anspruch auf Trennungsunterhalt

Rz. 146 Leben Ehegatten voneinander getrennt, kann gemäß § 1361 BGB der eine Ehegatte von dem anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Vom Eintritt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens an gehören hierzu auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der verminder...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Ehemündigkeit

Rz. 16 Ist ein Ehegatte bei Eheschließung minderjährig, ist er eheunmündig. Die Ehe ist aufhebbar, § 1303 BGB.[17] Der Standesbeamte soll seine Mitwirkung verweigern, wenn bekannt ist, dass beide oder ein Ehegatte minderjährig sind bzw. ist. Rz. 17 Es besteht nach § 1303 Abs. 2 BGB die Möglichkeit, beim Familiengericht einen Antrag auf Befreiung von der Voraussetzung der Ehem...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Wohnungsüberlassungsanspruch gemäß § 1568a BGB

Rz. 555 Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen G...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 229 Das begrenzte Realsplitting ist für einen Unterhaltsverpflichteten eine steuerrechtliche Möglichkeit, Ehegattenunterhaltsleistungen von der Steuer abzusetzen, also sein zu versteuerndes Einkommen um die Unterhaltsbeträge zu vermindern und dadurch die auf sein Einkommen fallende Steuerlast zu reduzieren. Im Rahmen der Trennung spielt das dann eine Rolle, wenn der eine...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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§ 4 Ehe / a) Trennung von weniger als einem Jahr/Härtefallscheidung

Rz. 428 Wenn die Ehegatten getrennt sind, seit dem Tag der Trennung aber noch nicht ein Jahr verstrichen ist, ist gemäß § 1565 Abs. 2 BGB eine Scheidung nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Tatbestandsvoraussetzungen für eine solche Härtefalls...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Folgen der Eheaufhebung

Rz. 348 Die Folgen, die eine Eheaufhebung nach sich zieht, sind in § 1318 BGB geregelt. Danach hat grundsätzlich nur der gutgläubige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch, es sei denn, dass beide Ehegatten von der Eheaufhebbarkeit bzw. dem Vorliegen des jeweiligen Aufhebungsgrundes wussten. Rz. 349 Außerdem verweist § 1318 Abs. 3 BGB auf die Vorschriften über den Zugewinnausgleic...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Bigamie/Doppelehe

Rz. 26 Aufhebbar und nicht nichtig ist eine Ehe auch, wenn sie gegen das Verbot der Doppelehe verstößt. Gemäß § 1306 BGB darf eine Ehe nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person bereits eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht. Eine Doppelehe liegt also vor, wenn eine erste Ehe oder Lebe...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 246 Eine Auflösung des Mietvertrages kann der ausziehende Ehegatte nur durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages verlangen. Da allerdings der in der Wohnung Verbleibende nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden darf – immerhin ist auch er Vertragspartei –, muss er rechtlich an der Beendigung des Mietverhältnisses mit dem anderen Ehegatten mit...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Voraussetzungen

Rz. 98 Zwingende Voraussetzung ist aber die konsequente Trennung der persönlichen Sphären, die grundsätzlich alle Lebensbereiche durchziehen muss und nur in unbedeutenden oder unumgänglichen Einzelheiten der Lebensumstände ausnahmsweise durchbrochen werden darf.[115] Jeder der beiden Ehegatten muss sich selbst versorgen. Es darf keinerlei Gemeinsamkeiten mehr geben.[116] Zwa...mehr

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§ 4 Ehe / 7. Irrtum

Rz. 39 Gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte bei Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt. Damit ist ein sogenannter "Eheschließungsirrtum" angesprochen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Ehegatte die Bedeutung des Vorgangs als Eheschließung nicht erkannt hat. Bloße Zweifel genügen nicht.[49] Rz....mehr

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§ 4 Ehe / c) Wegfall der Eigentumsvermutung des § 1362 BGB

Rz. 143 Mit der Trennung entfällt die gesetzliche Vermutung zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten, die ­dahin geht, dass die im Besitz eines der Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Ehegatten gehören, der dem jeweiligen Gläubiger gegenüber als Schuldner anzusehen ist, § 1362 Abs. 1 BGB. Diese gesetzliche Vermutung findet ihre Anwendung nur in der bestehenden ehel...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Rückkehr in die eheliche Wohnung

Rz. 94 Gemäß § 1361b Abs. 4 BGB wird unwiderleglich vermutet, dass der aus der Wohnung ausgezogenen Ehegatte dem dort verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht an der ehelichen Wohnung überlassen hat, wenn er nicht binnen sechs Monaten nach seinem Auszug gegenüber dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten seine ernstliche Rückkehrabsicht bekundet. In einem solchen F...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 552 In der Regel zeichnet sich die Ehe dadurch aus, dass die Ehegatten sozusagen durch "Aufgabenteilung" in verschiedensten Formen gemeinsam wirtschaften. Das Vermögen wird faktisch gemeinsam genutzt, auch wenn nur einer daran Eigentum hat. Wenn zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart ist, tritt mit Eheschließung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinscha...mehr