Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Steuerrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für unmittelbare Versorgungszusagen

Rz. 739 Pensionszusagen der GmbH ggü. ihren GGF unterliegen körperschaftsteuerlich strengeren Rechtsgrundsätzen als Pensionsverpflichtungen ggü. Fremdgeschäftsführern. Damit soll der Doppelfunktion des GGF als Unternehmer einerseits und Angestellter seiner Gesellschaft andererseits Rechnung getragen werden. Aufgrund dieser Doppelfunktion befürchten nämlich Finanzverwaltung u...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Zahlung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung

Rz. 73 Alle im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Leistungen fallen unter den Begriff der Abfindung. Es ist gleichgültig, wie die Leistungen von den Beteiligten bezeichnet werden (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10). Notwendig ist nur, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Angemessenheit

Rz. 529 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage ist die fiktive Jahresnettoprämie nach dem Alter des GGF im Zeitpunkt der Pensionszusage anzusetzen, die er selbst für eine entsprechende Versicherung zu zahlen hätte, abzüglich etwaiger Abschluss- und Verwaltungskosten (H 38 KStR – Angemessenheit, zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze: BMF-Schreiben v. 14.10.2...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.8 Verdeckte Gewinnausschüttung und Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenzrichtlinie

Rz. 262a Bei einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung richtet es sich nach dem jeweils anwendbaren DBA, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Ist die Körperschaft im Inland ansässig, der begünstigte Gesellschafter im Ausland, fällt die verdeckte Gewinnausschüttung unter Art. 10 Abs. 3 Fallgruppe 3 OECD-MA. Danach sind aus Gesellschaftsanteilen stammen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.2 Bedeutung der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 3 Die Funktion des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung hat sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung diente bis 1976 der Sicherung der körperschaftsteuerlichen Doppelbelastung. Da nach dem vor 1977 geltenden KSt-Recht sowohl das Einkommen bei der Körperschaft als auch die Ausschüttung bei dem Anteilseigner besteuert ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.7 Fehlender Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung

Rz. 204 Schließlich liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung nur vor, wenn sie nicht mit einer offenen Ausschüttung in Zusammenhang steht. Daher kann ein Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung keine verdeckte Gewinnausschüttung sein. Das gilt auch dann, wenn die offene Gewinnausschüttung im Interesse nur eines Gesellschafters vorgenommen wird (inkongruente Gewinnaussch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Genossenschaften

Literatur: Herzig, BB 1990, 602; Herlinghaus, DStZ 2003, 865; Pel, DB 2004, 1065; Beuthien, DStR 2007, 1847 Für Genossenschaften (früher: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) gelten die allgemeinen Regelungen über die verdeckte Gewinnausschüttung. Die Genossen haben eine den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft ähnliche Stellung. Eine eigenständige genossenschaftlic...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Steuertechnisch bedeutet eine verdeckte Gewinnausschüttung, dass den Kommanditisten im Rahmen der KG ein höherer Gewinnanteil zugewendet wird, der Komplementär-GmbH dagegen ein unangemessen niedriger Gewinnanteil. Das ist nicht nur der Fall, wenn die Gewinnverteilung selbst zulasten der Komplementär-GmbH unangemessen ist, sondern auch dann, wenn die Vergütung für die Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.2 Zeitpunkt der Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 210 Körperschaftsteuerlich ist die verdeckte Gewinnausschüttung dann zu erfassen, wenn der auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruhende Vorgang dem § 8 Abs. 3 KStG widerspricht, d. h. wenn die Einkünfte bzw. das Einkommen ohne eine Korrektur niedriger wäre als ohne die in der verdeckten Gewinnausschüttung liegende Einkommensverwendung.[1] Da die verdeckte Gewinnaussc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2 Der Begünstigte der verdeckten Gewinnausschüttung

3.2.1 Der Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen Stellung Rz. 52 Die verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft im Interesse einer bestimmten Person. Diese Person ist regelmäßig der Inhaber der mitgliedschaftsrechtlichen (gesellschaftsrechtlichen) Stellung (GmbH-Gesellschafter, Aktionär, Genosse, Vereinsmitglied...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3 Verhältnis der verdeckten Gewinnausschüttung zu anderen Instituten

1.3.1 Verhältnis zum Handelsrecht 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handels...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.6 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Gewerbesteuer

Rz. 260i Bei der ausschüttenden Körperschaft unterliegt die verdeckte Gewinnausschüttung der GewSt; bei ihr erhöht sich die steuerliche Belastung also um die GewSt. Nach § 7 S. 1 GewStG ist Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das ist der stpfl. Gewinn entsprechend Nr. 21 des Schemas der Entwicklung des Einkommens nach R 7.1 KStR....mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich der Darlehenssumme

Führt die fehlende Besicherung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, liegt diese dem Grunde nach bereits in der Darlehensvereinbarung, nicht erst in dem Ausfall des Darlehens oder seiner Teilwertabschreibung. Die Handlung, die als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wird, muss kausal für die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung sein (vgl. Rz. 45). Unm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.7 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Umsatzsteuer

Rz. 261 Das UStG enthält folgende Tatbestände, die für die verdeckte Gewinnausschüttung von Bedeutung sind, wobei Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG einbezogen sind: § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG stellt die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Darunter fällt auch die Zuwendung eines Gegenstands d...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Darlehenssumme

Fehlende Besicherung Auch wenn das Darlehen ernsthaft vereinbart ist, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, wenn die Darlehenssumme nicht in marktkonformer Weise gesichert ist. Die Bedingungen des Darlehens müssen dem Drittvergleich standhalten. Vergleichsmaßstab sind dabei in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Kreditvergabebedingungen der Banken. Die Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhang zu § 8: Verdeckte Gewinnausschüttung

1 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Systematik des Körperschaftsteuerrechts 1.1 Allgemeines 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Drit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger und Kapitalertragsteuer

4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2 Systematik der verdeckten Gewinnausschüttung

1.2.1 Einkommen als Grundlage der Besteuerung der Körperschaft Rz. 5 Die verdeckte Gewinnausschüttung wird in § 8 Abs. 3 KStG in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung der Körperschaft gestellt. Durch diesen Zusammenhang unterscheidet sich die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Körperschaft von dem gleichen Institut auf der Ebene des Anteilseigners. Bei § 8 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung als Institut zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft

Rz. 7 § 8 Abs. 3 KStG stellt das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung und weist ihm damit eine Funktion bei der Abgrenzung von Einkommenserzielung und -verwendung zu. Das ergibt sich schon aus dem sprachlichen Zusammenhang der Vorschrift. Wie in Rz. 6 dargestellt, dient der Begriff des Einkommens der Definition der dem Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 5 Die Höhe (Bewertung) der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 266 Da die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Gesellschaft in einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung besteht, ist ihre Höhe damit gleichzeitig festgelegt. Sie besteht in dem erlittenen Vermögensnachteil bzw. der verhinderten Vermögensmehrung der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Betrag der Vermögens...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.4 Rückabwicklung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

Rz. 300 Ist der Vermögensvorteil der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person geflossen, liegt also eine verdeckte Gewinnausschüttung im "Dreiecksverhältnis" vor, stellt sich die Frage, wie die Rückgewähr des Vorteils durch die nahestehende Person zu beurteilen ist. Ebenso wie bei einer Rückgewähr des Vorteils durch den Gesellschafter selbst kann die Rückgew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.2 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Handelsbilanz

Rz. 22 Vorgänge, die steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen sind, entsprechen in aller Regel dem Handelsrecht und sind daher handelsrechtlich wirksam. So kennt das Handelsrecht kein Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung (vgl. Rz. 117); auch ein Rückwirkungsverbot ist dem Handelsrecht fremd. Es gibt keine Einschränkungen für Umsatztantiemen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.2 Ausführliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 45 Aus den obigen Ausführungen ergibt sich folgende umfassende Definition der verdeckten Gewinnausschüttung: Verdeckte Gewinnausschüttung ist eine bei dem Körperschaftsteuersubjekt eintretende, auf einer ihm zuzurechnenden Handlung beruhende Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die sich auf die Höhe des steuerpflichtigen Gewinns gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaft

Jede Kapitalgesellschaft kann Leistende einer verdeckten Gewinnausschüttung sein. Ohne Bedeutung ist, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Die inl. Regeln für verdeckte Gewinnausschüttungen gelten daher auch für ausl. Gesellschaften, die ihrer Rechtsform nach einer deutschen Körperschaft, die Gewinnausschüttungen vornehmen kann, entsprechen und die im Inte...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rabatte

Die Gewährung von Rabatten an Gesellschafter führt bei der Körperschaft zu einer Vermögensminderung. Sie ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sie auf betrieblichen Erwägungen beruht. Das ist der Fall, wenn die Körperschaft vergleichbare Rabatte auch gesellschaftsfremden Kunden gewährt oder gewähren würde (z. B. Umsatzrabatte). Werden dagegen Rabatte überhaupt oder in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Systematik des Körperschaftsteuerrechts

1.1 Allgemeines 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3 Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung

3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4 Die Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung

4.1 Grundsätzliches 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8 Rückabwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung

8.1 Zweck und Begriff der Rückabwicklung Rz. 287 Angesichts der steuerlichen Belastungen, die eine verdeckte Gewinnausschüttung hervorruft, stellt sich die Frage, ob sie in der Weise rückabgewickelt werden kann, dass die steuerliche Belastung entfällt. Dabei kann es sich nicht um ein "Rückgängigmachen" handeln. Dieses liegt vor, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.1 Einordnung dieses Maßstabs in die Systematik der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 116 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bzw. Gründen beruht. Der regelmäßige Maßstab für die Beurteilung, ob eine Rechtsbeziehung auf gesellschafts- oder schuldrechtlicher Grundlage beruht, ist das Verhalten des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleit...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Miete (Nutzungsüberlassung)

Literatur: Gebel/Merz, DStZ 2011, 145; Kohlhaas, BB 2017, 474; Renner, DStZ 2017, 458; Behrenz, IStR 2022, 865. Wird ein Haus oder eine Wohnung, deren Eigentümer die Kapitalgesellschaft ist, ohne oder zu einem zu geringen Mietzins einem Gesellschafter überlassen, liegt in der nicht vereinbarten Miete eine verhinderte Vermögensmehrung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Organschaft

Organträger und Organgesellschaft sind jeweils selbstständige Körperschaftsteuersubjekte, auf deren Einkommensermittlung die allgemeinen Vorschriften anwendbar sind. Im Verhältnis beider Gesellschaften zueinander sind auch die Regeln über die verdeckte Gewinnausschüttung anwendbar.[1] Dabei ist der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Organgesel...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsstätte

Literatur: Haase/Steierberg, Ubg 2015, 411 Die Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Betriebsstätte zu erfassen ist, richtet sich danach, ob bei dem Stammhaus eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt und ob die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung den der Betriebsstätte zuzuordnenden Unterschiedsbetrag gemindert hat. Liegt bei der inländischen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Schadensersatzanspruch

Literatur: Schäfer, DStZ 1996, 330; Wassermeyer, DB 1998, 1997; Gosch, DStR 1998, 1550 Hat die die Gesellschaft schädigende Handlung eines Gesellschafters oder Gesellschafter-Geschäftsführers, die selbst keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger zur Folge, liegt bei der Kapitalgesellschaft keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Einkommen

Die verdeckte Gewinnausschüttung muss über die Verminderung des Unterschiedsbetrags nach § 4 Abs. 1 EStG zu einer Minderung des Einkommens geführt haben. Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die das Einkommen nicht beeinflussen, können keine verdeckten Gewinnausschüttungen sein. Beispiele sind etwa die Abtretung eines Anspruchs auf InvZul an den Gesellsc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Enkelgesellschaft (Beteiligungskette)

Literatur: Kohlhepp, DStR 2008, 1859; Kohlhepp, Der Konzern 2018, 89 Wendet eine Enkelgesellschaft der Muttergesellschaft unmittelbar einen Vorteil zu, gelten die Regeln über nahestehende Personen.[1] Der Vorgang ist als Vorteilszuwendung der Enkelgesellschaft an die Tochtergesellschaft und dann als Vorteilszuwendung von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft zu be...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verein

Literatur: Pel, DB 2004, 1065 Ein Verein kann Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung sein. Da die Mitglieder über ihre Teilnahmerechte die Möglichkeit haben, auf den Verein Einfluss zu nehmen, besteht zwischen ihnen und dem Verein ein gesellschaftsähnliches Verhältnis. Das genügt für die Möglichkeit einer Einkommensminderung im Interesse der Mitglieder.[1] Für Vereine...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umlaufvermögen

Veräußert die Gesellschaft ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens zu einem unangemessen niedrigen Preis an den Gesellschafter, liegt hierin eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung. Diese ist als verdeckte Gewinnausschüttung bei der Einkommensermittlung hinzuzurechnen. Bei dem Gesellschafter ist der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung als Einnahme aus K...mehr