Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. Allgemeines zur Veranlagungspflicht des § 32d Abs. 3 EStG

§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG regelt für steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, die Deklarationspflicht des Stpfl. in seiner Einkommensteuererklärung. Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, hat der StPfl. nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.3 Anwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs bei dem Zurechnungssubjekt, Abs. 11 S. 2

Rz. 263 § 50d Abs. 11 S. 2 EStG enthält eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des Schachtelprivilegs. Würde dem Zurechnungssubjekt das internationale Schachtelprivileg nach dem DBA zustehen, wenn er Zahlungsempfänger gewesen wäre, steht ihm die Freistellung zu. Diese Ausnahme von der Regel des S. 1 ist gerechtfertigt, da Abs. 11 verhindern soll, dass Personen in den Genus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Im Folgenden werden nur die Änderungen dokumentiert, die die in der Neufassung des § 50d EStG enthaltenen Bestimmungen betreffen. Zur Rechtsentwicklung derjenigen Vorschriften, die in § 50c EStG übernommen worden sind vgl. § 50c EStG Rz. 7. § 50d EStG ist durch G. v. 25.7.1988[1] eingefügt worden. Die Vorschrift enthielt damals aber nur Regelungen, die jetzt in § 50c ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 215 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG bestimmt, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll, die selbst keine Sondervergütungen sind. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus. Siehe hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag, aber vor der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister beschlossene Gewinnausschüttungen und Leistungen in der Interimszeit

10.3.4.1 Allgemeines Tz. 104 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimsze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6 Schlussfeststellung des EK 02 und des steuerlichen Einlagekontos sowie Ermittlung des Eigenkapitals der Überträgerin nach Verringerung durch Gewinnausschüttungen

Tz. 112 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Diejenigen Ausschüttungen, die noch der Überträgerin zuzurechnen sind, führen noch bei dieser ggf zu einer Verringerung des EK 02 und des stlichen Einlagekontos. Die verringerten Beträge sind die Berechnungsgrundlage für die KSt-Erhöhung nach § 10 UmwStG. Wegen der Aufhebung des § 10 UmwStG durch das JStG 2008 s Tz 76. Tz. 112a Stand: EL 85 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Eingeschränkte Rückwirkung bei Gewinnausschüttungen

10.3.1 Allgemeines Tz. 95 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und oben (s Tz 91) und s § 2 UmwStG Tz 49ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Rückstellung

Tz. 99 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte Ausschüttungen und als vGA zu behandelnde Rückstellungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung als GA oder vGA. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der übernehmend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bescheinigung des Zahlungsmittlers (§ 45a Abs 3 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Schuldner der KapErtr kann die KapErtr gegen Vorlage eines Dividenden- oder Zinsscheins auch durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut an den Gläubiger auszahlen. In diesen Fällen erteilt die Depotbank des Aktienkäufers die KapSt-Bescheinigung; § 45a Abs 3 S 1 EStG; Berger/Matuszewski, BB 2011, 3097 (3098). Diese R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anmeldung der KapSt (§ 45a Abs 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Innerhalb der Fristen des § 44 Abs 1 EStG (10. des Folgemonats (§ 44 Abs 1 S 5 EStG) und Folgetag bei ausgeschütteten Dividenden) und des § 44 Abs 7 EStG (erster Werktag nach dem Entstehungstag) hat der Entrichtungspflichtige (Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder auszahlende Stelle) die einbehaltene KapSt nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.1 Grundsatz: Nichtabziehbarkeit eines Übernahmeverlusts (§ 4 Abs 6 S 1 UmwStG)

Tz. 129 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 6 S 1 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126) außer Ansatz, soweit dieser auf Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt (s UmwSt-Erl 2011 Rn 04.40). Hierbei handelt es sich um eine Korrektur außerhalb der Bil. GlA s Bohnhardt (in H/M/B, 5. Aufl, § 4 UmwStG Rn 308) und ...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / II. Nutzungen

Wie jede Wertsteigerung ist auch jeder Nutzungsgewinn (§ 100 BGB, Fruchtziehung) im Zuwendungsgegenstand als Möglichkeit (Potenzial) ursächlich angelegt, seien sich die Beteiligten dessen bewusst oder nicht, geschehe dies mit oder ohne Absicht, sei sie gering oder großen Umfangs. Auf die Ausführungen zur Wertsteigerung kann daher verwiesen werden. Die Fruchtziehung kann mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.12 Der REIT

Tz. 67a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Rechtsgrundlage für sog Real Estate Investment Trusts (REIT) ist das Gesetz zur Schaffung dt Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007 (BGBl I 2007, 914). Es handelt sich hierbei zivilrechtlich um börsennotierte AG mit einem Mindestgrund-Kap von 15 Mio EUR, deren Hauptgeschäftsfeld darin besteht, Immobilien zu besitzen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Ermächtigungen nach § 33 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 7 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 1 Nr 2 KStG enthält in seinen Buchst a bis d weitere Ermächtigungen zum Erlass von Rechts-VO, von denen die B-Reg bislang jedoch noch keinen Gebrauch gemacht hat: § 33 Abs 1 Nr 2 Buchst a KStG ist eine Ermächtigungsvorschrift zum Erlass von Vorschriften, wonach Versicherungsunternehmen eine nach § 21 KStG gebildete Rückstellung für Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umwandlungen dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dassmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 neu eingeführten § 45b EStG eröffnet der Gesetzgeber eine neue Runde in dem Bemühen, die Erhebung der KapSt so auszugestalten, dass gestalterische Steuervermeidungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Datenübermittlung durch die auszahlende Stelle (§ 45c Abs 1 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die übermittelten Datensätze sollen es der FinVerw möglichst frühzeitig ermöglichen, auffällige Marktaktivitäten zu erkennen und zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht (Hörster, NWB 2021, 1586 [1593]). Anders als bei einer Analyse einzelner Steuerbescheinigungen erlaubt die EDV-Analyse der aggregierten Daten einen schnelleren Einblick, ob zB b...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / c) Stellungnahme

Nichts entsteht von selbst. Die Existenz jedes Seienden hat eine Ursache, ohne die es nicht denkbar ist. Das gilt nicht nur für eine körperliche Substanz an sich, sondern auch für den ihr anhaftenden Wert und folglich ebenso für die Veränderungen dieses Wertes. Es kommt auf die Ursachen für eine Wertveränderung an. Ob es wichtig ist, weshalb sie gerade beim Empfänger der Zuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.3 Auf nicht veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 109 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Für im Rückwirkungszeitraum beschlossene GA, die im Rückwirkungszeitraum nicht veräußerten Anteilen zuzuordnen sind, bleibt es nach Verw-Auff (s Tz 104) bei dem Grundsatz der Rückbeziehung nach § 2 Abs 1 UmwStG. Für diese Ausschüttungen, die bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person stlich in Entnahmen umzudeuten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 107 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungs-Bil eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 104), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.4 Im Interimszeitraum beschlossene Ausschüttungen an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 110 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Ebenfalls hierzu s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.35 zu einem vergleichbaren Fall iSd § 11 UmwStG und s § 11 UmwStG Tz 132 unter b).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.1 Allgemeines

Tz. 104 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 In dem letzten Wirtschaftsjahr vor dem Übertragungsstichtag vorgenommene Ausschüttungen

Tz. 96 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die vor dem Übertragungsstichtag beschlossenen und abgeflossenen Leistungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen an ausgeschiedene oder an verbleibende Gesellschafter geleistet worden sind. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und oben (s Tz 91) und s § 2 UmwStG Tz 49ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den Tz 96ff bezeichnete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Fallübersicht

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zfs 12/2021, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen:

[5] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin der geltend gemachte Zahlungsanspruch nach Ziff. 3 des Tenors des im Vorprozess ergangenen Urteils zu. Danach habe die Beklagte der Klägerin den Steuerbetrag zu ersetzen, der bei der von den Eheleuten gewählten Zusammenveranlagung auf die Nettoentschädigung tatsächlich entfalle. Entgegen der Rechtsprechung des Sena...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 6.1 Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen

Im Falle verbundener Unternehmen kann nur eines der verbundenen Unternehmen einen Antrag auf Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe für alle verbundenen Unternehmen stellen. Die Auszahlung der Hilfen, die dem Grunde nach als Ersatz für die entgangenen Umsätze der operativ tätigen Unternehmen anzusehen ist, wird in voller Höhe an dieses beantragende Unternehmen des Verbunds vorgeno...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von ...mehr

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§ 7 §§ 83b, 83c BGB n.F. – ... / V. Erfüllung des Stiftungszwecks

Rz. 24 Die Erfüllung des Stiftungszwecks erfolgt nach § 83c Abs. 1 S. 2 BGB n.F. aus den Nutzungen, die aus dem Grundstockvermögen gezogen werden. Nutzungen sind gem. § 100 BGB "die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt." Der Begriff der "Früchte" wird in § 99 BGB legal definiert. Danach sind die Früch...mehr

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Rückzahlungspflicht bei erhaltenen Scheingewinnen und Scheindividenden

Zusammenfassung Zahlt ein Unternehmen Scheingewinne oder Scheindividenden aus und fällt das Unternehmen anschließend in die Insolvenz, sind die erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Der Beklagte zeichnete bei einer später insolventen Aktiengesellschaft Genussrechte. Danach sollte der jährliche Dividenden- und Gewinnanspruch vom erzielten Jahresüberschuss abhängig sein. Da die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Regelungszwecke

Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als Regelungszwecke des Sonderprüfungsverfahrens nach den §§ 258ff. AktG sind drei Ansatzpunkte zu nennen. Zum einen dient das Verfahren der Durchsetzung von Bewertungsvorschriften, soweit sie eine Unterbewertung verbieten. Ferner dient das Sonderprüfungsrecht dazu, die organschaftliche Zuständigkeit der HV, über die Verwendung des Jahresüber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Finanzielle Vermögenswerte ("financial assets")

Rn. 214 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten hat sich an IAS 32.11 i. V. m. IFRS 9.3.1.1ff. zu orientieren (vgl. hierzu und nachfolgend HdR-E, HGB § 253, Rn. 455ff.). Finanzielle Vermögenswerte umfassen flüssige Mittel, EK-Instrumente anderer UN sowie vertraglich eingeräumte Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rn. 115 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema beinhaltet ausdrücklich die Zeile "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag stellt das Ergebnis des bilanzierenden UN für das abgelaufene GJ dar, für welches Rechnung gelegt wird (vgl. hinsichtlich des Inhalts dieser Position HdR-E, HGB § 275, Rn. 107). Allg. lässt sich festha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Rechtspolitische Überlegungen

Rn. 23 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das Sonderprüfungsverfahren führt in der Praxis ein Schattendasein. Praktische Fälle, in denen es zu einer Sonderprüfung nach den §§ 258ff. AktG gekommen ist oder in denen die Vorschrift zumindest in Rechtsstreitigkeiten eine Rolle gespielt hat, sind selten (vgl. etwa LG München, Urteil vom 30.12.2010, 5 HKO 21 707/09, BeckRS 2011, 19 893; OL...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Maßgebende Umsatzerlöse

Rn. 5 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die UE sind zur Überprüfung des Überschreitens des Schwellenwerts von 130 Mio. EUR gemäß § 277 Abs. 1 zu ermitteln (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 PublG). Sie umfassen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen. Alle Arten von Erlösschmälerungen (z. B. Rabatte, Skonti, B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Entnahmen als Gewinnausschüttungen

Bei "echten" Kapitalgesellschaften werden Gewinne durch Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner transferiert und führen bei diesen zu Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich eine Personengesellschaft. Gewinnanteile werden daher nicht ausgeschüttet, sondern entnommen (auf gesetzlicher oder gesellschaftsvertra...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / d) Zeitpunkt der Besteuerung der Gewinnanteile

In der Praxis gilt es darauf zu achten, dass Gewinnanteile weder doppelt noch gar nicht besteuert werden, da nach hier vertretener Auffassung Gewinnanteile bereits als ausgeschüttet gelten, wenn sie entnommen bzw. ausgezahlt werden (können); als zugeflossen geltende (aber noch nicht entnommene) Gewinnanteile die AK der Anteile an der optierenden Gesellschaft und das steuerlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / 2. Zeitpunkt der Zurechnung an die Gesellschafter

Dies führt zu der Frage, wann die handelsrechtlichen Gewinnanteile den Gesellschaftern steuerrechtlich als Gewinnausschüttungen zuzurechnen sind. Nach § 1a Abs. 3 S. 5 KStG gelten Gewinnanteile erst als ausgeschüttet, wenn sie entnommen werden oder ihre Auszahlung verlangt werden kann. Unklar ist, wann Gewinnanteile nach § 1a Abs. 3 S. 5 KStG "... entnommen werden...". Hierzu r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / c) Entnahmen während der Optionsbesteuerung

Entnahmen mindern das steuerliche Einlagekonto nur nach der Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG. Danach ergibt sich nur dann eine Einlagenrückgewähr, soweit der Betrag der Entnahmen den zum Ende des vorherigen WJ vorhandenen ausschüttbaren Gewinn i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 5 KStG übersteigt.[12] Beispiel 5 Die ABC-PartG (optierende Gesellschaft; WJ = KJ[13]) verfügt z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung beim Empfänger

Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schmiergelder sind idR keine Geschenke, wenn die Zuwendung den Empfänger zu einer Gegenleistung veranlassen soll (BFH 135, 206 = BStBl 1982 II, 394). Sie können > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG sein, so zB bei Bestechungsgeldern, die Lizenzfußballspielern von ihrem Verein oder einem diesem nahestehenden Dritten zur Beei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / I. Besteuerung der optierenden Gesellschaft

"Reguläre" Besteuerung der Personengesellschaft = Transparenzprinzip: Eine Personengesellschaft unterliegt bei einer "regulären" Besteuerung als Mitunternehmerschaft weder der Einkommensteuer (ESt) noch der Körperschaftsteuer (KSt). Das von der Personengesellschaft erzielte Einkommen (Gewinnanteile) und die Vergütungen für bestimmte Leistungen (Tätigkeit, Miete, Darlehen) we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / V. Besteuerungsalternativen für Personengesellschaften

Bei der "regulären" Besteuerung von Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) werden Gewinne den Mitunternehmern "direkt" zugerechnet (Transparenzprinzip) und von diesen individuell versteuert. Dazu sind folgende Besteuerungsalternativen denkbar: Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Nicht entnommene Gewinne werden von den Mitunternehmern zunächst mit 28,25 % besteuer...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 4. Leistungsvergütungen an den Gesellschafter

Leistungsvergütungen an Mitunternehmer von Personengesellschaften für Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft Darlehensgewährungen Überlassung von Wirtschaftsgütern führen nach allgemeinen Grundsätzen zu Sonderbetriebseinnahmen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG). Ab der Optionsbesteuerung (§ 1a KStG) gilt dies jedoch nicht mehr. Die Gesellschafter erzielen vielmehr durch die V...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Die wichtigsten Aussagen des zweiten Teils des Beitrags werden wie folgt zusammengefasst: 1.) Gewinne der optierenden Gesellschaft gelten als Gewinnausschüttung, wenn diese entnommen werden oder als entnommen gelten. 2.) Die Entnahmerechte aus dem Gesellschaftsvertrag sollten geprüft und ggf. vorab angepasst werden, um eine "automatische" Gewinnzurechnung an die Gesellschafter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Unionsrecht und Vergleich mit dem Unionsrecht

Rz. 28 Durch die 2. EG-Richtlinie v. 11.4.1967[1] wurde für die EG-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich das Mehrwertsteuersystem vorgeschrieben. Art. 15 dieser Richtlinie ließ aber nationale Sonderregelungen für den Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen zu, sodass die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG 1967 ab dem 1.1.1968 (Rz. 1) darauf gestützt we...mehr