Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuern vom Einkommen

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nabzb Pers-St iSd § 10 Nr 2 KStG sind insbes die KSt, einbehaltene KapSt für von der Kö bezogene Kap-Erträge, nicht aber die von einer Kö im Abzugsverfahren beispielsweise für Dividenden ihrer Gesellschafter einbehaltene KapSt (s Urt des BFH v 22.01.1997, BStBl II 1997, 548), der SolZ, die besondere KSt nach § 5 Abs 1 Nr 5 KStG für Berufsverbänd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG ist sowohl auf voll stpfl wie auch auf partiell stpfl (nach § 5 Abs 1 Nr 10 oder 14 KStG) Erwerbs- und Wirtschaftsgen – ab VZ 2020 sprachlich "nur" noch Gen – anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 10 KStG Tz 29 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 57). Zum Begriff der Gen s § 1 KStG Tz 34 ff. Hierzu zählt auch die SCE (Societas Cooperativa Europaea; s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.1 Zweckgeschäfte

Tz. 27 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zweckgeschäfte sind alle Geschäfte, die der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstandes des Unternehmens der Gen dienen und die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder bezwecken (s R 5.11 Abs 6 Nr 1 Buchst a KStR 2022). Sie sind sowohl mit Mitgliedern als auch mit Nichtmitgliedern möglich. Rückvergütungsfähig iSd § 22 KStG si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.3 Hilfsgeschäfte

Tz. 32 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Uneinheitlich ist die Rspr bzgl der Behandlung der Hilfsgeschäfte als Mitgliedergeschäft iSd § 22 Abs 1 S 1 KStG. Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die zur Abwicklung der Zweckgeschäfte notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Gen mit sich bringt (s R 5.11 Abs 6 Nr 3 KStR 2022). Nach dem Urt des BFH v 09.03.1988 (BStBl II 1988, 592) gehö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verhältnis des § 22 KStG zu anderen Vorschriften

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG gilt für die Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG . Zur Bedeutung der Vorschrift für die st-befreiten Gen iSd § 5 Abs 1 Nr 10 und 14 KStG s Tz 7. § 22 KStG grenzt die als BA abzb gen Rückvergütungen von solchen ab, die eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG darstellen; in Bezug auf die abzb Rückvergütungen geht § 22 KStG dem § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 - 12/04, BStBl. I 2004, 270 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. I 2004, 171)

Der BFH hat mit Urteil v. 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.5 Kein Mitgliedergeschäft bei einer Arbeitnehmer-Produktionsgenossenschaft?

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 24.04.2007, BStBl II 2015, 1056) sind Mitgliedergeschäfte iSd § 22 Abs 1 S 1 KStG nur solche Geschäfte, bei denen die Mitglieder der Gen als Unternehmer ggü-treten. Ein Mitgliedergeschäft liegt daher nicht vor, wenn die Genossen ausschl iRv Arbeitsverhältnissen für die Gen tätig sind. Das Urteil betraf eine Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Ermittlung des Überschusses (§ 22 Abs 1 Satz 4 KStG)

8.3.1 Allgemeines Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Begriff "Mitglieder"

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als Mitgliedergeschäfte sind – nach wörtlicher Auslegung – nur solche Geschäfte anzusehen, die mit den Mitgliedern der Gen als Vertragspartnern abgeschlossen und durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Vertragspartei in derselben Gen Mitglied sein muss. Die Begriffe Mitglied (Genosse) und Mitgliedschaft sind Rechtsbegriffe, die sich nach...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. OFD Koblenz, Vfg. v. 10.8.1995 – S 1341 A - St 34 1 (Anwendung des § 1 AStG durch die Außenprüfung auf den Technologietransfer in Entwicklungsländern)

Es ist seit langem zu beobachten, daß eine Reihe von Entwicklungsländern i.S. von § 3 AIG Vergütungen für Lizenzen und Beratungsleistungen (technologische Dienstleistungen) und für Darlehen durch dort ansässige Tochtergesellschaften an ihre deutsche Muttergesellschaft beschränken. Unter anderem geschieht dies durch gesetzliche Verbote des Abschlusses solcher Verträge, durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Aufwendungen

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufwendungen iSd Vorschrift sind die bei der Stpfl eingetretenen Einkommens- oder Vermögensminderungen. Bei einem Verzicht auf Einnahmen liegen Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG grds nur vor, wenn die entgangenen Einnahmen durch Fiktion zu stlichen Eink führen. Das ergibt sich aus dem Beschl (s Beschl des GrS des BFH v 20.08.1986, BStBl II 198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Grundkonzeption des § 17 EStG

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung ist die Veräußerung von PV grds nicht stpfl. Nach der Systematik des § 2 Abs 2 EStG ist zwischen den Gewinneinkünften und Überschusseinkünften zu unterscheiden. Der Gewinnbegriff nach § 4 Abs 1 S 1 EStG umfasst das Gesamtergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit einschließlich der Gewinne und Verlust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Satzungsmäßige Zwecke

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot betrifft Aufwendungen für Zwecke, zu denen die Stpfl nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung (s Tz 11) verpflichtet sind. Beispiel: Eine nicht st-befreite Stiftung ist an einer AG beteiligt und bezieht Dividenden, also Eink aus KapV. Nach dem Stiftungsgeschäft muss der Überschuss, der nach Abzug der Verwaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückabwicklung/Rückgewähr einer vGA

Rn. 217 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sofern eine vGA zurückgewährt wird, ist dies steuerrechtlich aus Sicht der Gesellschaft wie auch aus der Sicht des Gesellschafters wie eine verdeckte Einlage zu behandeln (BFH vom 29.04.1987, I R 176/83, BStBl II 1987, 733; BFH vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 741). Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine ordentliche Gewinnausschüttung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AK bei Erwerb

Rn. 190 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn die Anteile hingegen entgeltlich durch Kauf erworben wurden, ist der Nennwert des vereinbarten Kaufpreises der Anschaffungspreis. Analog zur Sacheinlage (s Rn 190) wird bei einem Tausch der gemeine Wert der entsprechenden WG als AK angesetzt (BFH vom 07.07.1992, VIII R 24/90, BStBl II 1993, 331). Behält sich der Veräußerer das Recht auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilMoG, sich von risikobehafteten Positionen durch solche gezielte Maßnahmen zu befreien und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt der Besteuerung

Rn. 162 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Nähe der Einkünfte aus § 17 EStG zu den Gewinneinkünften (s Rn 1) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte in Anlehnung an die §§ 4ff EStG. Entscheidend für die Entstehung des Gewinns iSd § 17 Abs 2 EStG ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach § 4 Abs 1, § 5 EStG (BFH vom 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693). Im Gegensa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.7 Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung

Rz. 113 Nach IAS 7.31 und 7.35 sind Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern jeweils gesondert anzugeben.[1] Bei buchhalterischer Abbildung dieser Anforderung müssen Konten zur Herausfilterung der zahlungswirksamen Zinsen, Dividenden und Steuern (sowohl Auszahlungen als auch Einzahlungen) eingerichtet werden. Eine 2. Möglichkeit zur Generie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.1 Aufgliederung von Erlösen

Rz. 97 Die in IFRS 15.110 formulierte übergreifende Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen soll den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzeigen. Im Einzelnen dienen zur Umsetzung dieses Zwecks die folgenden Kategorien von Anhangangaben: Angaben zu den Kundenverträge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.2 Finanzvermögen

Rz. 54 IFRS 9 untergliedert die finanziellen Vermögenswerte in 4 Kategorien von finanziellen Vermögenswerten (ausgenommen Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen, die auch weiterhin in den Regelungsbereich des IAS 27, IFRS 11 bzw. IAS 28 fallen): die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.3 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Rz. 18 Der Begriff des Gewährleistungsvertrags i. S. v. § 251 HGB ist gesetzlich nicht definiert, es handelt sich also hierbei um einen bilanzrechtlichen Begriff. Unter diese Vermerkpflicht nach § 251 HGB fallen: Gewährleistungen für eigene Leistungen, Gewährleistungen für fremde Leistungen, Sonstige Gewährleistungen. § 251 HGB verlangt einen Vertrag, d. h. gesetzliche Haftungsv...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Die Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung trägt das Finanzamt. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto ist mit einem Girokonto bei einer Bank zu vergleichen. Aus hohen Barrückführungen auf diesem Konto kann nicht gefolgert werden, dass zusätzliche Betriebseinnahmen vorliegen. Kann die Herkunft dieser Zugänge nicht geklärt werden, können diese nur dem Gesellsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.6 Negative Einkünfte nach § 17 EStG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 23i Nach Nr. 4 unterliegen auch negative Einkünfte aus § 17 EStG bei Anteilen an einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft der Abzugsbeschränkung.[1] Die Verluste können uneingeschränkt berücksichtigt werden, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist in Zusammenhang mit Nr. 3 eingefügt worden. Während Nr. 3 Anteile an ausl. Körperschaften ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2022 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.7 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 und 2021 nicht berücksichtigt. Als so genannter echter Zuschuss ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe zudem nicht umsatzsteuerbar. Es fällt also keine Umsatzsteuer an. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / b) Kein geändertes Besteuerungskonzept bei in vororganschaftlicher Zeit verursachten Mehr-/Minderabführungen

Die Regelungen zu Mehr- bzw. Minderabführungen bei vororganschaftlicher Verursachung (§ 14 Abs. 3 KStG) wurden nicht geändert. Danach gelten weiterhin vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als Gewinnausschüttungen (§ 14 Abs. 3 S. 1 KStG) durch die Organgesellschaft und Minderabführungen als Einlagen in die Organgesellschaft (§ 14 Abs. 3 S. 2 KStG).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / d) Revisionsverfahren I R 27/22

Beim BFH ist zudem das Revisionsverfahren I R 27/22[39] zu der Frage anhängig, ob für die Beurteilung, ob eine Mehr- bzw. Minderabführung als vororganschaftlich anzusehen ist, eine fiktive und damit zutreffende Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden muss. In dem Fall hatte eine Gesellschaft im WJ 2012 (vor Beginn des EAV zum 1.1.2013) eine Abschreibung in ihrer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / c) Vororganschaftliche oder organschaftliche Verursachung?

Ob eine Mehr- oder Minderabführung unter § 14 Abs. 3 KStG (vororganschaftlich verursacht) oder § 14 Abs. 4 KStG (organschaftlich verursacht) fällt, ist nach dem BFH-Urteil v. 21.2.2022 [37] ausnahmslos nach der Zeitdimension zu beurteilen: Der Geschäftsvorfall, welcher zu einem Unterschied zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung und der Vermögensmehrung in der Steuerbila...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolge im Fa... / b) Veranlassung durch Einlage

Die durch den Bilanzansatz für den Verlustübernahmeanspruch bei der Organgesellschaft verursachte Betriebsvermögenserhöhung (BV-Erhöhung) ist m.E. auch durch eine Einlage veranlasst, weil es sich bei der gewinnwirksamen Einbuchung der Verlustübernahmeforderung als "Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages" gem. § 277 Abs. 3 S. 2 HGB um eine gesellschaftsrechtlich vera...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

Leitsatz 1. § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG –) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 beziehungsweise 4 AStG). 2. Eine Gesamtbetrac...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Leitsatz Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen. Normenkette § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Familienkonzern in der ... / 2. "Organgesellschaftsverlust": Verlustübernahmeforderung als junge Finanzmittel

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust soll am folgenden Fallbeispiel veranschaulicht werden: Beispiel 1 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2003. Im Wirtschaftsjahr 2022 ergab sich bei der OG-1 GmbH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Verträgen mit Gesellschafter-Geschäftsführern

1. Vertragsverhältnisse zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern Rz. 410 Da der Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind, können schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangen werden. Ein Gesellschafter kann der Kapitalgesellschaft bspw. etwas verkaufen oder vermieten, od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verdeckte Gewinnausschüttung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Eine vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG) ist beim Anteilseigner zugeflossen, sobald dieser die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Vorteil erlangt hat, § 11 Abs 1 S 1 EStG; BFH vom 24.01.1989, VIII R 74/84, BStBl II 1989, 419; vgl auch BFH vom 23.03.1993, VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786 zum Zufluss der vGA durch nachträglich verbilligten Erwer...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand]... 27. Während im Inland ansässige Personen und Gesellschaften ausländische Einkünfte, die sie als eigenes Einkommen beziehen, grundsätzlich der deutschen Besteuerung zu unterwerfen haben, entfällt nach geltendem Recht die deutsche Steuerpflicht, wenn die einkunftserzielende Investition in die Form einer rechtlich selbständigen ausländischen Gesellschaft g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kapitalertragsteuer

Für die Entstehung der KapSt gilt § 11 Abs 1 EStG nicht, BFH vom 08.07.1998, I R 57/97, BStBl II 1998, 672 zu 2.d. Für den Zufluss der KapSt (die zur zu versteuernden Bruttodividende gehört) als Teil des Zinses beim StPfl gilt § 11 Abs 1 EStG, BFH vom 23.04.1996, VIII R 30/93, DB 1996, 2061. Zum Verhältnis zwischen § 44 EStG und § 11 EStG s BFH vom 18.12.1985, I R 222/81, BS...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Festlegung der versorgungsfähigen Bezüge

Rz. 695 Während für Fremdgeschäftsführer die Leistungssysteme so gestaltet werden sollten, dass sie jeweils rechtzeitig und ohne große Schwierigkeiten an nicht vorhersehbare Entwicklungen angepasst werden können (also möglichst keine Eigendynamik des Versorgungswerkes), können für GGF die Aktivbezüge als Bemessungsgrößen herangezogen werden. Durch die Anbindung der Pensionsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] Steuervorteile durch den Einsatz steuergünstig errichteter Gesellschaften, die Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Patenterträge und ähnliches auffangen und damit vor der deutschen Besteuerung abschirmen, werden beseitigt. Die in solchen Auslandsbasen thesaurierten Einkünfte werden künftig bei den Inländern zur deutschen Besteuerung herangezogen, die sich s...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragsverhältnisse zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern

Rz. 410 Da der Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind, können schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangen werden. Ein Gesellschafter kann der Kapitalgesellschaft bspw. etwas verkaufen oder vermieten, oder er kann der Gesellschaft seine Arbeitskraft gegen Zahlung eines Gehalts zur Verfü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gewinnanteil

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewinnausschüttung einer KapGes: Die Gewinnausschüttung einer KapGes ist mit Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beim Anteilseigner zugeflossen, § 44 Abs 2 EStG gilt nur für die Einbehaltung der KapSt. Wird ein Gewinnverwendungsbeschluss rückgängig gemacht und hat der Anteilseigner deshalb empfangene Beträge zurückzuerstatten, berü...mehr