Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (4) Zeitpunkt der Aktivierung des Ausschüttungsanspruchs oder Zurechnung der Ausschüttung

Rz. 188 Nach der einheitlichen Rspr. von EuGH,[369] BGH[370] und BFH[371] konnten Dividendenansprüche der Gesellschafter handelsrechtlich phasengleich aktiviert werden, wenn:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 381 Die Kapitalerhöhung gegen Erbringung neuer Bar- oder Sacheinlagen ist die einzige Möglichkeit eines in der Rechtsform der GmbH betriebenen Unternehmens zur Beschaffung neuer Eigenmittel von Außen ("Außen-Eigenfinanzierung") und kann gem. § 55a GmbHG auch durch Schaffung genehmigten Kapitals erfolgen. Die zweite Form der Kapitalerhöhung, die Kapitalerhöhung aus Gesell...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Körperschaftsteuer

Rz. 258 Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer sowie ebenfalls der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optieren. Im Vergleich zur Einkommensteuer ist die Darstellung der Belastungswirkung deutlich einfacher. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Der Körperschaftsteuersatz erhöht sich um 5,5 % Solidaritätszu...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Beiträge der Partner (Finanzierung)

Rz. 40 Bei einem Equity Joint Venture regelt der Joint Venture-Vertrag auch Fragen der Finanzierung. Festzulegen sind mindestens Form und Umfang.[43] Verschiedene Finanzierungsformen stehen zur Auswahl. In aller Regel – bei Kapitalgesellschaften notwendigerweise – leisten die Partner einen Teil der Finanzierung als Eigenkapital. Sodann müssen sie überlegen, ob und in welchem...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Kostenersatz

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Personenzusammenschluss darf als Entgelt für die sonstigen Leistungen an seine Mitglieder lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils des Mitglieds an den gemeinsamen Kosten fordern. Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine genaue Erstattung der angefallenen Kosten liegt vor, wenn der Personenzusammenschluss seinen Mitgliedern die ...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2.3 Wahl der richtigen Kennzahlen

Wonach fragen? Jeder, der sich durch einen Jahresabschluss arbeitet, stellt sich zuerst die Frage: "Wonach suche ich eigentlich?" Um diese Frage zu beantworten, muss man den Investmentprozess verstehen. Nehmen wir an, Sie haben 50.000 EUR geerbt und wollen den Betrag möglichst sinnvoll anlegen. Sie könnten das Geld in deutsche Staatsanleihen mit zehnjähriger Restlaufzeit inve...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2.1 Berechnung Bewertung

EKR interessiert die Eigenkapitalgeber Die Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, das eingesetzte Eigenkapital gewinnbringend einzusetzen. Sie zeigt also, wie hoch die Rendite des von den Eigenkapitalgebern (z. B. Aktionären) investierten Kapitals ist. Diese Kennzahl ist von wesentlichem Interesse für die Eigentümer. Berechnung...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 5 Übersicht über die verwendeten Kennzahlen

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.2.1 Ermittlung und allgemeine Interpretation

Die Kapitalflussrechnung (Cashflow Statement) stellt Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätsrelevanter Mittel dar. Sie gibt als zusammengefasster Bericht finanzieller Umsätze und Transaktionen die wichtigsten Investitions- und Finanzierungsvorgänge im kurz- und langfristigen Bereich wieder. Wo keine Kapitalflussrechnung zur Verfügung steht, kann man mit den Informa...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. 2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.1 Darlehen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter

Rz. 31 Kapitalgesellschaften sind auch steuerrechtlich eigenständige Rechtssubjekte. Sie haben keine Privatsphäre und damit auch kein Privatvermögen. Darlehensforderungen der Kapitalgesellschaft werden daher in der Steuerbilanz aktiviert und die Zinsen sind als Betriebseinnahmen zu behandeln, auch wenn es sich um Darlehensforderungen an Gesellschafter handelt. Rz. 32 Die Darl...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren

Leitsatz Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungsz...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 4 Urteile des BFH

Der BFH hat sich im Jahr 2023 mit Veröffentlichungen zu Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung zurückgehalten. An Urteilen, die auf der Homepage des BFH im abgelaufenen Jahr veröffentlicht wurden, sind die folgenden Entscheidungen zu nennen: Die Vereinbarung eines Vorbehalts zur Abänderung einer Pensionszusage ist im Regelfall steuerlich schädlich. Dies hat der BFH mit Urte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5 Aktiengesellschaft – "AG"

Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt, die ihre Gesellschafter als Aktionäre besitzen. Nur Aktien können zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Rechtsform der AG bietet so vor allem kapitalintensiven Unternehmungen die Möglichkeit, das nötige Eigenkapital zu beschaffen. Regelmäßig (aber nicht zwingend) hat die AG deshalb eine Vielzahl von Aktionären, die im Gegenzug ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da di...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland unterliegen Dividenden der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grundsätzlich einen Satz von 15 % des Bruttobetrags der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3 Verrechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen eines Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto

2.7.6.3.1 Zeitpunkt der Verrechnung der vGA Tz. 101e Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei vGA stellt sich uE die Frage, ob – wenn der VZ der Einkommenserhöhung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der VZ des tats Abflusses der vGA beim BgA voneinander abweichen – diese mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen sind, das auf das Ende des der Einkommenserhöhung vorangegangenen Wj festgestellt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei einem nicht begünstigten Dauerverlustgeschäft

Tz. 101g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei BgA mit einer dauerdefizitären Tätigkeit, bei der es sich nicht um ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG handelt (hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 19ff), liegt iHd Verlustes eine vGA an die Träger-Kö vor (s § 8 Abs 7 KStG Tz 37ff). Gleichzeitig führt jedoch der fiktive Verlustausgleich durch die Träger-Kö (s Tz 101c) je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur mittelbaren vGA durch nahe stehende Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Nahe stehende Personen".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6 Auswirkungen der Gewinne bzw Verluste sowie der verdeckten Gewinnausschüttung des Betriebs gewerblicher Art auf das steuerliche Einlagekto

2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto und mit den Neurücklagen 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.2 Erhöhung der Neurücklagen infolge einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 101f Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA führt, soweit sie mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, zu einem entspr Zugang bei den Neurücklagen. Beispiel: Ein BgA (Regiebetrieb) wird im Jahr 01 errichtet und als Vermögen mit 10 000 Stück Aktien im Nennwert von je 100 EUR zum Kurswert von 500 % ausgestattet. Es erfolgt somit eine Einlage iHv 10 000 * 500 = 5 000 000 E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 4, 6 und 9 EStG sowie Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG)

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner (Unterbuchst aa) oder in den Fällen des § 20 Abs 1 S 4 EStG der Emittent der Aktien (Unterbuchst bb, ab 01.01.2020) Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat oder Tafelgeschäfte iSd § 44 Abs 1 S 4 Nr1 Buchst a Doppelbuchst bb EStG vorliegen (Unterbuchst cc, bis 2019 Unterbuchst bb), unterlieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Abzugsteuerpflicht bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften (§§ 2 Nr 2, 2. Halbsatz, 8b Abs 10, 32 Abs 3 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Regelungen bekämpfen bestimmte Gestaltungen (s BR-Drs 220/07 S 122f, 124f; s Hahne, FR 2007, 819ff). Diese beruhten sämtlich auf der bewussten Verschiebung von Dividendeneinnahmen auf Empfänger (s § 20 Abs 5 [vor 2009: Abs 2a] EStG), welche mit diesen Einnahmen oder den korrespondierenden Ausgaben stlich besser behandelt werden als die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Anwendungsbereich der isolierenden Betrachtungsweise, insbesondere bei inländischen Betriebsstätten; Zusammenfassung inländischer Einkünfte unter eine Einkunftsart

Tz. 21 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Problematisch ist, unter welchen Voraussetzungen Inl-Eink unterschiedlicher Kategorien zusammenzufassen sind. Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Problematik von Belang, weil beim Vorliegen einer inl BetrSt iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG (s Tz 33–38) zwei Fragen zu klären sind: Zum einen ist zu behandeln, ob das Bestehen einer i...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Einkommensteuerersparnis

Rz. 63 Im ertragsteuerlichen Bereich bietet die Familiengesellschaft den Vorteil, dass durch die Aufteilung erzielter Gewinne auf mehrere Familienmitglieder regelmäßig eine Minderung der Steuerprogression auf das Gesamteinkommen der Familie erreicht wird: Zum einen kann der einkommensteuerrechtliche Grundfreibetrag von derzeit 10.347 EUR (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) bzw. 20.694...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs

Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere Erläuterungen

Tz. 187 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In den Fällen, in denen die Dividende statt von der Kap-Ges selbst durch Einschaltung eines Kreditinstituts ausgezahlt wird, geht die Verpflichtung zur Ausstellung der St-Besch auf dieses über. Der AE hat gegen das Kreditinstitut einen einklagbaren Anspruch (glA s Endert, in F/D, § 27 KStG, Rn 181). Tz. 188 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das Kredi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines, Rechtsnatur der Bescheinigung

Tz. 140 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Mit dem Wechsel vom früheren Anrechnungsverfahren zum Halb- (heute: Teil-)Eink-Verfahren haben sich die im KStG enthaltenen Regelungen zur St-Besch grundlegend gewandelt. Während die St-Besch im zeitlichen Anwendungsbereich des früheren Vollanrechnungsverfahrens die Aufgabe hatte, dem AE die Höhe der auf seine ESt (bzw KSt) anrechenbaren KS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Berücksichtigung der Vorschriften über das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren und der über die GewSt-Anrechnung (§ 51a Abs 2 S 2 und 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2 S 2 EStG bestimmt mit Wirkung ab dem VZ 2001, dass als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern die um die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens bereinigte ESt zugrunde zu legen ist, indem die nach § 3 Nr 40 EStG steuerfreien Einnahmen wieder hinzugerechnet und zugleich die nach § 3c Abs 2 EStG nicht abziehbaren Beträge ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur Berücksichtigung von Kinderlasten bei der KiSt und beim SolZ, FR 1996, 209; Petersen, Die Berücksichtigung von Kindern bei Annexsteuern nach § 51a EStG idF des JStG 1996 – insbesondere bei der KiSt, KuR 1996, 11; Giloy, Neukonzeption einer KiSt vom Einkommen, DStZ 1999, 472; List, KiSt, Rechtsgrundlagen und neuere Rspr, BB 1997, 17; Brockmeyer, Verfassungsrechtliche M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 242 Bedeutendste Erscheinungsform der nicht steuerbegünstigten Stiftung ist die Familienstiftung. Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und wird regelmäßig wie eine solche besteuert. Besonderheiten ergeben sich jedoch, da aufgrund des Familienbezugs ein "Durchgriff" durch die ansonsten steuerlich verselbstständigte Stiftung auf den Stifter und/ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Hälftige Erhebung der Kapitalertragsteuer

Tz. 216 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für nicht-kirchliche KöR besteht ferner insbesondere bei Dividenden die Möglichkeit der nur anteiligen Erhebung bzw Erstattung der KapSt gemäß § 44a Abs 8 EStG , ggf iVm § 45b EStG (Sammelantragsverfahren). Zu Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG, s Tz 214.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ii) Hinzurechnung von (Unter-)Beteiligungen

Rz. 240 Sofern das zu bewertende Unternehmen seinerseits an anderen Unternehmungen beteiligt ist und diese Beteiligung oder Unterbeteiligungen in seinem betriebsnotwendigen Vermögen[344] hält, ist auch für diese Beteiligungen eine eigenständige Wertermittlung vorgesehen, § 200 Abs. 3 BewG. Dies gilt sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften als auch Beteiligungen an Person...mehr