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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.7 Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
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Rz. 113

Nach IAS 7.31 und 7.35 sind Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern jeweils gesondert anzugeben.[1] Bei buchhalterischer Abbildung dieser Anforderung müssen Konten zur Herausfilterung der zahlungswirksamen Zinsen, Dividenden und Steuern (sowohl Auszahlungen als auch Einzahlungen) eingerichtet werden. Eine 2. Möglichkeit zur Generierung der offenlegungspflichtigen Informationen ist die Kontenauswertung, insbesondere die Auswertung des Gegenkontos.[2]

 

Rz. 114

Exemplarisch sei im Folgenden die Abgrenzung der Zinsauszahlungen von den Zinsaufwendungen am Beispiel der kurzfristigen sonstigen Zinsaufwendungen dargestellt. Statt eines Kontos "kurzfristige sonstige Zinsaufwendungen" sind 3 Konten anzulegen:

  • auszahlungswirksame kurzfristige sonstige Zinsaufwendungen,
  • nicht zahlungswirksame kurzfristige sonstige Zinsaufwendungen,
  • Abgrenzkonto kurzfristige sonstige Zinsaufwendungen.
 

Rz. 115

Zur Erfassung der Zinsauszahlungen bei gleichzeitiger Buchung der Zinsaufwendungen für den IFRS-Abschluss ist folgende Buchungslogik anzuwenden:

  1. Bei Auszahlungswirksamkeit der Zinsen in der Periode der Aufwandswirksamkeit ist zu buchen:

    Auszahlungswirksame kurzfristige sonstige Zinsaufwendungen

    an Bank

  2. Bei Auszahlungswirksamkeit der Zinsen in der Periode nach ihrer Aufwandswirksamkeit wird in der Periode, welcher der Zinsaufwand zuzurechnen ist, der aufgelaufene Zinsaufwand mit folgender Buchung erfasst:

    Nicht zahlungswirksame kurzfristige sonstige Zinsaufwendungen

    an Sonstige Verbindlichkeiten

    In der Periode der Auszahlung der Zinsen sind 2 Buchungen erforderlich:

    Auszahlungswirksame kurzfristige sonstige Zinsaufwendungen

    an Bank

    Sonstige Verbindlichkeiten

    an Abgrenzkonto kurzfristige sonstige Zinsaufwendungen

    Bei Erstellung der GuV-Rechnung wird das Abgrenzk...

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