Im Jahre 2020 konnte das KStG seinen 100. Geburtstag feiern. Das KStG vom 30. März 1920 ist am 15. April 1920 in Kraft getreten. Dies war nicht die Geburtsstunde der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland, hat aber die Grundlage für die eigenständige und (reichs)einheitliche Körperschaftsteuer gelegt. Die Körperschaftsteuer wurde wie kaum eine andere der großen Steuerarten mehrfach Systemwechseln unterzogen. Bis 1976 galt eine Abart des "klassischen" Körperschaftsteuersystems, bei dem die Doppelbesteuerung von Körperschaft und Anteilseigner im Prinzip hingenommen, aber durch einen gespaltenen Steuersatz gemildert wurde. Ab 1977 galt das Anrechnungsverfahren, das als "Jahrhundertreform" bezeichnet wurde, die Jahrhundertwende aber nicht überdauert hat. Obwohl das Anrechnungsverfahren ein zukunftsweisender Entwurf für ein modernes Steuerrecht war, das mit der Beseitigung des "klassischen" Systems Neuland betreten hatte und einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur rechtsformneutralen Besteuerung darstellte, hat die offene "außensteuerliche Flanke" seine Abschaffung erzwungen. An seine Stelle ist das "Teileinkünfteverfahren" getreten, das wenigstens bei einem persönlichen Steuersatz des Anteilseigners von 40 % zu einer rechtsformneutralen Besteuerung führt. Weitere Reformen wurden durch die zunehmende Internationalisierung und Europäisierung des Steuerrechts erzwungen. Der jüngste Schritt im Reformprozess ist das im Sommer 2021 noch auf der Zielgeraden der Legislaturperiode verabschiedete Gesetz zur Körperschaftsteuermodernisierung (KöMoG). Es hält an der traditionell rechtsformabhängigen Unternehmensbesteuerung in Deutschland fest, eröffnet mit § 1a KStG aber bestimmten Personengesellschaften das Recht zur Option für die Körperschaftsteuer, um insoweit Besteuerungs- und Belastungsunterschiede gegenüber Kapitalgesellschaften auszuräumen. Die Erstkommentierung dieser grundlegenden und aller weiteren Änderungen von Körperschaft-, Gewerbe- und Umwandlungssteuergesetz durch das KöMoG steht online bereits zur Verfügung und wird schon im September als Broschur vorgelegt.

Unser Kommentar zum "Unternehmenssteuerrecht", der auf den drei Säulen der Kommentierung des KStG, des GewStG und des UmwStG ruht, beherzigt demnach weiterhin die Maxime des Gründungsherausgebers Prof. Dr. Gerrit Frotscher: "Kommentierungen, die erscheinen, wenn es für Gestaltungen zu spät ist, haben für den Rechtsanwender wenig Wert". Der Kommentar ist aus der Praxis und der praxisorientierten Wissenschaft für die Praxis geschrieben. Der Kommentar soll auch in Zukunft ein entsprechend praktisches Handwerkszeug sein. Darum werden die Autoren der bewährten Praxis folgen, wichtige neue Vorschriften so schnell wie möglich zu kommentieren. Die Anwendung des neuen Rechts birgt viele Schwierigkeiten für die praktische Rechtsanwendung. Um die steuerlich richtigen Entscheidungen zu treffen, müssen die maßgeblichen Informationen sofort vorliegen. Daher werden alle Kommentierungen zügig an Gesetzesänderungen sowie neue Entwicklungen und Erkenntnisse der Rechtsprechung und Wissenschaft angepasst. Die Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen, die für die Steuerpraxis leitend sind, werden ausgewertet und erläutert. Die immer reichhaltige Literatur wird gesichtet und gezielt nachgewiesen, wo in der praktischen Arbeit noch Unsicherheiten bestehen und weiterführende Argumente für Anwendung und Gestaltung geliefert werden.

Das Konzept des von Prof. Dr. Frotscher begründeten Praxiskommentars hat sich während der über 40 Jahre seines Bestehens bewährt und den Benutzer mit zuverlässiger, aktueller und umfassender Information versorgt. Die schnelle und umfängliche Kommentierung des neuen Rechts wird auch weiterhin sicherstellen, dass dem Benutzer des Praxiskommentars ein immer aktuelles, zuverlässiges und unverzichtbares Arbeitsmittel zur Verfügung steht. Verlag und Autoren werden auch in Zukunft ein Höchstmaß an aktueller Information sicherstellen. Prof. Dr. Frotscher, der den Stab der Herausgeberschaft des Kommentars inzwischen auf mich übergeben hat, ist mit seiner reichhaltigen Erfahrung nach wie vor mit wichtigen Vorschriften als Autor im Werk präsent.

Mit seinen entsprechend den Erfordernissen der Praxis gesetzten Schwerpunkten, der Kommentierung zur Einkommensermittlung – insbesondere der verdeckten Gewinnausschüttung –, einschließlich der Veranlagungsbroschüre, der Organschaft, des Umwandlungssteuerrechts und der Kommentierung des Gewerbesteuerrechts bildet er ein umfassendes und aktuelles Handbuch der Ertragsbesteuerung der Körperschaften, das den Benutzer in keiner Situation im Stich lässt. Herausgeber und Autoren hoffen den Nutzer(inne)n und Leser(inne)n für das Tagesgeschäft der Deklaration, Prüfung und Beratung von Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umwandlungsfällen das Rüstzeug und den praxisorientierten Durchblick zu vermitteln. Trotz der ständig steigenden Informationsflut bleibt der Frotscher/Drüen hoffentlich der zuverlässige Lotse durch das Unterne...

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