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14.08.2018
BAG-Urteil
Müssen Arbeitnehmer eine auffällige Dienstkleidung tragen, ist die Umkleidezeit im Betrieb vergütungspflichtige Arbeitszeit. Dieses Kriterium ist auch erfüllt, wenn die Dienstkleidung aus Poloshirt und Sicherheitsschuhen besteht, urteilte das BAG in einem Fall - ausschlaggebend war hier das Firmenlogo. mehr