Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Fachliche Beratung ist unerlässlich

Rz. 11 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich alleine zurechtfinden könnte. Selbst unter den Juristen und Steuerberatern findet man nur selten einen Stiftungsexperten, so dass auch von diesen üblicherweise ein Stiftungsfachmann als Zweitberater hinzugezogen wird. (Es verwundert nicht, dass bei dieser Sac...mehr

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§ 27 Kaufrecht / f) Eigentumsvorbehalt

Rz. 25 Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt schließen die Parteien einen unbedingten Kaufvertrag und zu seiner Erfüllung einen Übereignungsvertrag, der im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung steht (§ 449 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer bleibt bis zum Eintritt der Bedingung Eigentümer der Kaufsache. Er kann die Kaufsache erst mit Ausübung de...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Tierkauf

Rz. 23 Der Käufer von Tieren kann unter denselben Voraussetzungen Mängelrechte geltend machen wie der Käufer von Gebrauchsgegenständen.[27] Beschaffenheiten i.S.d. § 434 BGB betreffen vor allem die Gebrauchsmöglichkeit, die Abstammung, die Trächtigkeit[28] und den gesundheitlichen Zustand des Tieres.[29] Schwierigkeiten bereitet es, die Unterscheidung zwischen neuen und gebr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Schriftform

Rz. 487 Wegen des Schriftformerfordernisses gem. § 623 BGB mit Ausschluss der elektronischen Form für Aufhebungsverträge und ggf. auch Abwicklungsverträge (siehe Rdn 464) ist sicherzustellen, dass die Schriftform durch die von den jeweils Vertretungsberechtigten unterzeichneten Urkunden gewahrt wird, insbesondere wenn der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer fristwahrenden...mehr

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§ 27 Kaufrecht / e) Versteigerung

Rz. 24 Bei der privatrechtlichen Versteigerung kommt ein Kaufvertrag mit dem Ersteher erst durch den Zuschlag (§ 156 BGB) zustande. Das Gebot des Bieters ist als Vertragsantrag zu werten, der durch den Zuschlag des Versteigerers angenommen wird. Der Zuschlag ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung.[30] Versteigerungen im Internet, insbesondere solche über die Inte...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Steuerrechtliche Haftung

Rz. 134 Steuerrechtlich haftet der Geschäftsführer persönlich gem. §§ 34 Abs. 1, 69 AO.[572] Allein ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit ihn nicht von der Haftung z.B. wegen Nichtabführung einbehaltener Lohnsteuer; dafür haftet er auch nach Insolvenzantrag so lange, wie liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden sind und ihm das Gericht nicht dur...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / jj) Ausgleichsklausel

Rz. 509 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Dabei ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie zB:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Haftung gegenüber Gesellschaftern und in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogenen Dritten

Rz. 128 Haftung gegenüber Gesellschaftern nach GmbHG nur im Sonderfall des § 31 Abs. 6 GmbHG bei Ausschüttung von Stammkapital; sonst nur nach dem BGB.[522] Dritte können in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogen sein, was Grundlage für eine Haftung sein kann (vgl. Rdn 112, 125).[523]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Abfindung, Entschädigung

Rz. 495 Die Höhe der Abfindung kann von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, z.B. Einhaltung oder Abkürzung der Kündigungsfrist, Unkündbarkeit, Sonderkündigungsschutz, Entschädigung für Einkommensverluste, verfallbare Versorgungsanwartschaften, Rentenverluste bei Frühpensionierung, Kosten der Stellensuche, Qualifizierung (Outplacement), Übertragung von Urhebernutzungsrechte...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Zur weitgehenden Ausschöpfung der Steuerquellen sieht § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Falle der Steuerhinterziehung nach § 370 AO vor.[123] Durch das in Anlehnung an die Rechtsprechungsänderung des BGH[124] erlassene Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28.4.2011 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Finanzrechtsweg, § 33 FGO

Rz. 113 Der Weg zu den Finanzgerichten ist insbesondere offen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und Bundes- oder Landesfinanzbehörden diese verwalten, § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO.[139] Häufigster Fall sind die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Einlegung eines Rechtsbehelfs

Rz. 165 Der Steuerpflichtige muss den Verwaltungsakt angefochten haben, d.h. gegen ihn Einspruch (§ 347 AO) eingelegt oder die Klage (regelmäßig Anfechtungsklage) erhoben haben.[242] Das Gericht kann zwar vor Klageerhebung aussetzen (§ 69 Abs. 3 S. 2 FGO), nicht aber, bevor der außergerichtliche Rechtsbehelf eingelegt ist.mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Berechnungsstichtage

Rz. 59 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbs im R...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Praxis

Rz. 93 Diese feine Unterscheidung verwischt die Praxis nahezu bis zur Unkenntlichkeit. Es ist oft möglich, eine Einigung in den Bereich des Tatsächlichen zu verlagern, auch wenn es sich im Grunde genommen um eine rechtliche Streitigkeit handelt.[117] Voraussetzung einer tatsächlichen Verständigung ist neben einer Einigung über vergangene Sachverhalte (nicht einen erst zukünf...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Entwicklung eines spezifischen Stiftungsmodells

Rz. 111 (selbstständige gemeinnützige Stiftung, unselbstständige Stiftung, Familienstiftung, Zustiftungen, Spenden etc.)mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Zeugnis, Arbeitspapiere

Rz. 502 Die Erteilung eines Zeugnisses führt häufig auch nach Beendigungsvereinbarungen noch zum Streit über den Zeugnisinhalt. Die üblichen Formulierungen wie: "Der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt" sind nicht geeignet, den Zeugnisstreit zu vermeiden. Empfohlen wird, einen Zeugnisentwurf zum Gegenstan...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Aufrechnung, Zurückbehaltung

Rz. 508 Die wechselseitigen Forderungen und Pflichten aus der Vereinbarung können Zurückbehaltungsrechte und ein Recht zur Aufrechnung auslösen und begründen. Dadurch kann die Durchführung der Vereinbarung verzögert oder streitig werden. Deshalb sind diese beiden Punkte zu regeln, auch unter Einbeziehung der in der Vereinbarung nicht geregelten wechselseitigen Ansprüche der ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Härte

Rz. 168 Das Finanzgericht muss auch dann aussetzen, wenn die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Auszusetzen ist also dann, wenn die wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdun...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Beteiligtenfähigkeit

Rz. 118 Der Kläger muss die Fähigkeit haben, Subjekt eines finanzgerichtlichen Prozessrechtsverhältnisses zu sein, § 57 FGO. Der Frage der Beteiligtenfähigkeit entspricht der der Parteifähigkeit im Zivilprozess; inhaltlich entspricht sie aber nicht der zivilrechtlichen Parteifähigkeit. Für den Steuerprozess kommt es auf die besondere Rechtsfähigkeit nach Steuerrecht, die Ste...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Gesetzliche Vertreter

Rz. 120 Für die Nichtprozessfähigen gilt § 58 Abs. 2 FGO. Für sie handeln deren gesetzliche Vertreter. Bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen berühren Liquidation und Löschung im Handelsregister zwar regelmäßig nicht die Beteiligtenfähigkeit,[145] wohl aber die Prozessfähigkeit. Es empfiehlt sich, äußerste Sorgfalt auf die Gestaltung des Klagerubrums zu ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 60 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[102] F ist nicht darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M...mehr

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§ 27 Kaufrecht / m) Weiterverkauf oder Streckengeschäft

Rz. 32 Beim Weiterverkauf vereinbart der Käufer einer noch nicht übergebenen Sache mit einem Dritten, dass dieser den Vertrag mit dem Verkäufer übernimmt (§§ 398 ff., 414 ff. BGB).[37] Ein Streckengeschäft liegt vor, wenn dieselbe Ware, auch schon vor Konkretisierung (§ 243 Abs. 2 BGB), vom Käufer an den Letztkäufer weiterverkauft wird. Die Kaufvertragspflichten bestehen nur...mehr

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§ 39 Steuerrecht / j) Postulationsfähigkeit und Bevollmächtigte, § 62 FGO

Rz. 122 Ein Anwaltszwang besteht vor dem Finanzgericht nach § 62 FGO nicht. Die Beteiligten können selbst auftreten. Sie können auch selbst gewählte Bevollmächtigte einschalten.[149] Rz. 123 Das Finanzgericht muss Bevollmächtigte, die nicht gem. § 62 Abs. 2 FGO vertretungsbefugt sind, nach § 62 Abs. 3 S. 1 FGO zurückweisen:[150] Vertretungsbefugt sind nach § 62 Abs. 2 S. 1 FG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Herausgabe von Firmeneigentum

Rz. 506 Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Herausgabe von Firmeneigentum, insbesondere Unterlagen, ist üblicherweise in den Arbeitsverträgen bereits geregelt (siehe Rdn 70). Es empfiehlt sich, die Verpflichtung bei Bedarf zu aktualisieren, zu konkretisieren oder neu zu regeln. Dabei sind die Möglichkeiten der Vervielfältigung, insbesondere der Computertechnik, in einer umfass...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Wirkung

Rz. 170 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung wirkt nach h.M. ex nunc.[252] Bis zur Entscheidung sind daher Säumniszuschläge verwirkt worden, die das Gericht nur durch die Aufhebung der Vollziehung beseitigen kann.[253] Diese Folge muss man speziell beantragen. Rz. 171 Mit der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung entfällt mit Wirkung für die Zukunft die Vol...mehr

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§ 39 Steuerrecht / m) Passivlegitimation, § 63 FGO

Rz. 131 Die Auslegung der Klage muss ergeben, dass sie sich gegen die nach § 63 FGO richtige Behörde richtet. Bei Unklarheiten muss das Gericht nach § 65 Abs. 2 FGO vorgehen und den Kläger zur Ergänzung seiner Angaben auffordern. Bei eindeutiger Falschbezeichnung ist die Klage unzulässig, wenn der Kläger sie nicht ändert.[175] Die Klageänderung soll bei fristgebundenen Klage...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Dauerndes Getrenntleben

Rz. 18 Voraussetzung für einen Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB ist "nicht nur vorübergehendes" Getrenntleben der Ehepartner. Gefordert wird Getrenntleben i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB, so dass auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung (§ 1587 Abs. 1 S. 2 BGB) ausreicht. Während nach § 1567 Abs. 2 BGB ein Versöhnungsversuch über kürzere Zeit, worunter die Rechtsprechung i.d.R. eine...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / ee) Vorfragen im ausländischen Kollisionsrecht oder im berufenen Sachrecht

Rz. 110 Im Tatbestand der kann ein Rechtsverhältnis (Eheschließung, Eigentum des Geschädigten usf.) vorausgesetzt sein (sog. Vorfragen [245]). Präjudizielle Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich selbstständig nach dem deutschen IPR anzuknüpfen und nach dem danach berufene...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Herstellen von Einvernehmen möglich?

Rz. 19 Nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat das Gericht dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht. Das Familiengericht ist also nach dem Gesetzeswort...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

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§ 17 GmbH-Recht / b) Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen

Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet nach § 179 BGB neben oder anstelle der Gesellschaft, wenn er selbst den Anschein erweckt, ein unbeschränkt persönlich haftender Unternehmensinhaber zu sein oder ein solches Unternehmen zu vertreten. Gleiches gilt zB, wenn er im Rechtsverkehr (über Jahre hinweg) neben der existenten GmbH für eine nicht existente AG auftritt, um den Eindruck ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Kosten, prozessuale Erklärungen

Rz. 507 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können ein erheblicher Faktor sein und bedürfen deshalb einer Regelung. Der Streitwert ist gem. § 12 Abs. 7 ArbGG regelmäßig der Vierteljahresbezug brutto ohne Berücksichtigung der Abfindung. Anwaltskosten sind gem. § 12a ArbGG in der ersten Instanz nicht zu erstatten. Der Rechtsschutz b...mehr

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§ 15 Familienrecht / kk) Anhaltspunkte für Einwendungen aus § 1381 BGB

Rz. 99 Ansatzpunkte für ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit (peremptorische Einrede) sind hier aus der Fallkonstellation heraus nicht ersichtlich. Die systembedingte Ungerechtigkeit, die in dem Ansatz des Anfangsvermögens auch mit 0 EUR bei Überschuldung lag, ist durch die Neufassung zum 1.9.2009 mit der Berücksichtigung überschuldeten Anfangsvermögens ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 101 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen.[194] Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte ander...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Erfolgloser Aussetzungsantrag bei der Finanzbehörde

Rz. 166 Der Antrag beim Finanzgericht ist nur zulässig, wenn die Finanzbehörde einen Aussetzungsantrag ganz oder zum Teil abgelehnt hat, § 69 Abs. 4 S. 1 FGO.[243] Diese besondere Zugangsvoraussetzung muss nach h.M. im Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein.[244] Nach h.M. genügt es, dass die Finanzbehörde die Aussetzung der Vollziehung einmal abgelehnt hat; es ist also n...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Zweifel

Rz. 167 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfra...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Ausnahmen

Rz. 115 Ausnahmsweise kommt ein Prozess ohne Vorverfahren in Betracht: Untätigkeitsklage und Sprungklage. Die Sprungklage ist zulässig, wenn die Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht gegenüber zustimmt. Stimmt die Behörde nicht zu, ist die Klage als außergerichtlicher Rech...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Haftung des Strohmann-Geschäftsführers und des faktischen Geschäftsführers

Rz. 137 Ein Strohmann-Geschäftsführer haftet (gerade) auch persönlich, wenn er von der Geschäftsführung vollständig ausgeschlossen ist;[585] das gilt auch für die strafrechtliche Verantwortlichkeit.[586] Vgl. zum faktischen Geschäftsführer Rdn 124.mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Umdeutung und Hinweispflicht

Rz. 117 Hat der Kläger die falsche Klageart gewählt, ist eine unrichtig bezeichnete Klage nicht ohne weiteres abweisungsreif. Es besteht die Möglichkeit der Umdeutung. Das Gericht trifft eine Hinweispflicht. Auf die Wortwahl kommt es nicht an; das Erklärte ist im Fall einer missverständlichen oder unrichtigen Bezeichnung auszulegen, evtl. umzudeuten. Der Vorsitzende hat gem....mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / I. Der Weg

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§ 15 Familienrecht / c) Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren?

Rz. 21 Der Antrag ist nach Trennung der Eltern zulässig; die Entscheidung hierüber wird unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren getroffen. Verbund mit der Ehesache entsteht nur, wenn ein Ehegatte die Einbeziehung in den Verbund vor Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug beantragt, es sei denn, das Gericht hält aus Gründen des Kindeswohls die Einbeziehung ni...mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Aussetzungsumfang

Rz. 169 Soweit der Verwaltungsakt bereits vollzogen ist, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung.[250] Die freiwillig gezahlten oder zwangsweise beigetriebenen Steuern werden vorläufig erstattet. Gem. § 69 Abs. 2 S. 8 FGO gilt, dass eine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechn...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Klagebefugnis, § 40 Abs. 2 FGO

Rz. 121 Den Kläger trifft eine besondere Darlegungslast, dass er klagebefugt ist. Er muss geltend machen, durch den Verwaltungsakt, dessen Ablehnung oder Unterlassung oder durch eine andere Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). Nur wer unmittelbar selbst betroffen ist, ist klagebefugt.[146] Popularklage und gewillkürte Prozessstandschaft sind ausgesc...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[136] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Eigenhaftung aus culpa in contrahendo, § 311 Abs. 3 BGB

Rz. 132 Die Rspr. hat die Haftung bei schuldhafter Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bejaht, z.B. Warn- und Hinweispflichten, insb. ab Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, aber auch bei falschen Prospektangaben. Der Geschäftsführer muss selbst Träger solcher Pflichten sein. Das ist anzunehmen bei Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens in besonderem...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 92 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Übertragung der elterlichen Sorge auf den antragstellenden Ehegatten

Rz. 30 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrechtzuerhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[55] sind dabei zu prüfen, ohne dass eine Rangfolge besteht:[56]mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Kindeswohl

Rz. 22 Gegen den Willen eines Elternteils kommt die Übertragung der alleinigen Sorge auf den anderen Elternteil nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entsprechen.[24] Rz. 23 Nach Neuregelung des § 1671 BGB im Rahmen des zum 1.7.1998 in...mehr

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§ 15 Familienrecht / jj) Behandlung von (unbenannten) Zuwendungen von Verwandten an beide Ehegatten und Zurechnung zum Anfangsvermögen als privilegierter Erwerb

Rz. 96 Machen Verwandte eines Ehegatten Zuwendungen an beide Ehegatten, indem sie z.B. ein unbebautes Grundstück zum Zwecke der Bebauung auf beide Ehegatten übertragen oder Beiträge zum Bau oder zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie leisten, ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Zuwendungen nur im Verhältnis zu dem leiblichen Verwandten zu einer von dem B...mehr