Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checklisten

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§ 4 Arbeitsrecht / III. Checklisten

1. Beschlussverfahren Rz. 782 2. Sprungrechtsbeschwerde Rz. 783mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzungsgründe: Ernstliche Zweifel, unbillige Härte

aa) Zweifel Rz. 167 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Haftung gegenüber der Gesellschaft

a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG Rz. 125 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[452] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Beendigungsmodalität

Rz. 489 Je nach Wahl der Vertragsart kommen folgende Formulierungen in Betracht: aa) Aufhebungsvertrag Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer K...mehr

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§ 27 Kaufrecht / j) Umtauschvorbehalt

Rz. 29 Unbedingter Kauf, bei dem der Käufer lediglich das Recht hat, den Kaufgegenstand umzutauschen.[34]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / nn) Rücktrittsrecht

Rz. 513 Wie bereits ausgeführt, hat das BAG ein allgemeines Widerrufsrecht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge abgelehnt. Gleichwohl ist aus den dargelegten Gründen vorsorglich zu empfehlen, alternativ eine Erklärung aufzunehmen, wonach der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht und eine Bedenkzeit verzichtet, oder ein solches kurzfristiges Widerrufsrecht zuzu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Prozessfähigkeit des Klägers, § 58 FGO

Rz. 119 Prozessfähig sind die nach bürgerlichem Recht Geschäftsfähigen und die beschränkt Geschäftsfähigen, die nach besonderer Vorschrift für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt sind.mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Prüfungsreihenfolge

Rz. 27 Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswohlprüfung in zwei Stufen vorzunehmen: aa) Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge Rz. 28 Für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sor...mehr

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§ 27 Kaufrecht / b) Handelskauf

Rz. 21 Die Einordnung erfolgt durch den Begriff des Handelsgeschäfts (§§ 343 ff. HGB). Für den Handelskauf (siehe Rdn 19) gelten die §§ 373–381 HGB ergänzend.mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Rechtskauf

Rz. 22 Für den Kauf von Rechten finden die §§ 433 ff. BGB entsprechende Anwendung (§ 453 Abs. 1 BGB). Zu beachten sind die Sonderregelungen in § 453 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (siehe Rdn 7, 13 f.).mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bedeutung von Weisungen der Gesellschafter

Rz. 127 Außerhalb der sondergesetzlich geregelten Fälle (vgl. auch Rdn 125) haften ein die Weisungen der Gesellschafter befolgender Geschäftsführer und ein geschäftsführender Alleingesellschafter nicht.[521]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Datum der Beendigung

Rz. 493 Bei der Festlegung des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses sind zu beachten:mehr

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§ 27 Kaufrecht / i) Wiederkauf

Rz. 28 Beim Wiederkauf (§§ 456–462 BGB) wird der Käufer aufschiebend bedingt verpflichtet, die Kaufsache gegen Zahlung des Wiederkaufpreises zurück zu übereignen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Abwicklungsvertrag

Rz. 491 "Es besteht Einigkeit darüber, dass das Arbeitsverhältnis durch fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung vom Tag X zum Tag Y seine Beendigung gefunden hat/finden wird."mehr

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§ 27 Kaufrecht / h) Probe

Rz. 27 Beim Kauf auf Probe ist ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (§ 158 BGB) der Billigung durch den Käufer geschlossen (§§ 454, 455 BGB). Wenn eine Probe vor oder bei Vertragsschluss zur Darstellung der Eigenschaften vorliegt (Kauf nach Probe), ist die Probe als Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vereinbart.[33]mehr

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§ 27 Kaufrecht / l) Vorkauf

Rz. 31 Vorkauf (§§ 463–473 BGB) ist die Befugnis, einen Gegenstand durch Kauf vorrangig zu erwerben, wenn der Vorkaufpflichtige diesen Gegenstand an einen Dritten verkauft.[36]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sonstige immateriellen Leistungen

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Verschwiegenheitspflicht, Betriebsgeheimnisse

Rz. 504 Zumeist wird auch die nachvertragliche Pflicht zur Verschwiegenheit und Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Vereinbarung gibt Gelegenheit, bei Bedarf eine Regelung nachzuholen, zu ergänzen, zu bestätigen und zu konkretisieren; dabei können Veränderungen der Tätigkeitsbereiche seit Vertragsbeginn, insbesondere auch Besonderheiten der ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / k) Sukzessivlieferungsvertrag

Rz. 30 Es liegt ein einheitlicher Kaufvertrag vor, die Lieferung erfolgt aber in zeitlich aufeinander folgenden Raten. Während beim Ratenlieferungsvertrag eine von Anfang an bestimmte Gesamtmenge geschuldet ist, verpflichtet der Dauerlieferungsvertrag zur Lieferung einer unbestimmten Menge innerhalb einer ebenfalls unbestimmten Zeit (Bierlieferungsverträge, Verträge über Str...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Richtige Klageart

Rz. 116 Der Kläger muss die richtige Klageart wählen: Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellungs-, sonstige Leistungsklage oder Fortsetzungsfeststellungsklage.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 492 "Der Arbeitgeber hat durch Schreiben vom Tag X eine fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung erklärt, die dem Arbeitnehmer am Tag Y zugegangen ist. Das Arbeitsverhältnis endet demnach mit Ablauf des Tages Z. Über die Folgen dieser Kündigung treffen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung: …" Bei der Beendigungsmodalität ist § 159 SGB ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / mm) Salvatorische Klausel

Rz. 512 Zur Absicherung des Bestandes der Vereinbarung wird die übliche Klausel empfohlen, wonach die Vereinbarung nicht insgesamt unwirksam ist, wenn einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sind und die Parteien sich verpflichten, nach dem Vertragswillen entsprechende rechtswirksame Regelungen zu finden. Unterliegt der Aufhebungsvertrag als vom Arbeitgeber gestellter Formular...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Berechnungsbeispiel

Rz. 128 Das Finanzamt hat den Bescheid am 23.12.2019, einem Montag, zur Post gegeben. Nachdem der Ablauf der Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, verschiebt sich die Bekanntgabe auf Freitag, 27.12.2019. Die Klagefrist endet in dem Beispielsfall am Montag, 27.1.2020, Mitternacht.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Geheimhaltung der Vereinbarung

Rz. 510 In besonderen Fällen kann ein Interesse daran bestehen, dass der Arbeitnehmer über den Inhalt der Vereinbarung, insbesondere die finanziellen Regelungen, Stillschweigen bewahrt. Von der Verpflichtung sind gesetzliche Auskunftspflichten oder Auskünfte gegenüber Behörden und Gerichten zur Wahrnehmung eigener Rechte und Ansprüche auszunehmen.mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Verbrauchsgüterkauf

Rz. 20 Ein Verbrauchsgüterkauf (siehe Rdn 92) besteht, wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache kauft (§ 474 Abs. 1 BGB). Auf ihn finden grds. die §§ 433 ff. BGB Anwendung. Ergänzend gelten die besonderen Vorschriften der §§ 474 Abs. 2–479 BGB.mehr

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§ 39 Steuerrecht / o) Negative Sachentscheidungsvoraussetzung

Rz. 134 Der Anrufung des Gerichtes dürfen nicht entgegenstehen eine anderweitige Rechtshängigkeit (§ 66 FGO), die Rechtskraft eines anderen Urteils (§ 110 FGO), der Klageverzicht (§ 50 FGO) oder die Klagerücknahme (§ 72 FGO).mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Erfolgloses Vorverfahren, § 44 Abs. 1 FGO

Rz. 114 Wie nach der VwGO (siehe dazu das Kapitel "Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht") ist vor dem Steuerprozess ein außergerichtliches Vorverfahren bei der Verwaltung durchzuführen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGB-Kontrolle

Rz. 488 Vorsorglich ist zu prüfen und zu beachten, ob ein Formularaufhebungsvertrag, der nicht individuell ausgehandelt ist, zum Einsatz kommen soll, der dann der AGB-Kontrolle, insbesondere dem Benachteiligungsverbot nach § 307 BGB unterliegt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Bezeichnung des Vertrages

Rz. 486 Aufgrund des individuellen Sachverhaltes muss entschieden werden, ob ein Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder eine Kündigungsfolgenvereinbarung gewählt und gewollt wird. Dazu wird auf die Argumente und Kriterien in vorstehenden Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 464 ff.). Maßgebend wird die Beurteilung der kündigungsrechtlichen Situation und der arbeitsförde...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen/personenbedingten Gründen mit Ablauf des Tages X beendet worden...mehr

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§ 27 Kaufrecht / g) Konditionsgeschäft

Rz. 26 Aufschiebend oder auflösend bedingter Kauf, z.B. Kauf mit vereinbartem Rückgaberecht (§ 158 Abs. 1 BGB) oder Kauf unter aufschiebender Bedingung der vollzogenen Weiterveräußerung (§ 158 Abs. 2 BGB).[32]mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[153] gehören.[154] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Berichtigung wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel, § 173 AO

Rz. 22 Diese Änderungsvorschrift kommt in der Praxis am häufigsten vor. Sie ist in der nachfolgenden Checkliste dargestellt (vgl. Rdn 29).mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Sonstige finanzielle Leistungen

Rz. 499 In Betracht kommen: aa) Sonstige immateriellen Leistungen Rz. 500mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 503 Häufig stellt sich erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Frage, ob ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot noch sinnvoll erscheint (auch unter Berücksichtigung der Karenzentschädigung) und vereinbart werden soll (siehe Rdn 216 ff.). In der Vereinbarung sollten dazu geregelt werden: sachlicher und räumlicher Geltungsbereich, Dauer, Höhe und Fälligkei...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Das Ziel

Rz. 110 Nachvollziehbare und praktikable, jedoch nicht halbherzige Lösungen, die zu dem jeweiligen Stifter, seiner Familie und der Situation passen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Übertragung von Urhebernutzungsrechten, auch an Computerprogrammen, Arbeitnehmererfindungen

Rz. 501 Es gilt der Grundsatz, dass das Arbeitsergebnis dem Arbeitgeber gehört.[825] Durch Vereinbarung können die Rechte an Arbeitnehmererfindungen und Arbeitnehmerurheberrechten übertragen, verändert oder in sonstiger Weise geregelt werden, um eine Rechtsunsicherheit auszuschließen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Abwerbeverbot

Rz. 505 Umstritten und nicht klar abgrenzbar ist das aus der nachvertraglichen Treuepflicht folgende Verbot, Mitarbeiter des Arbeitgebers abzuwerben. Er darf zwar über seine Pläne sprechen, insbesondere auch Vorzüge eines neuen Arbeitgebers herausstellen, nicht jedoch auf die Mitarbeiter einwirken, um sie zum Arbeitgeberwechsel zu veranlassen oder dabei zu unterstützen.[826]...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster

Rz. 95 Das Bayerische Landesamt hat eine Checkliste mit IT-Sicherheitsmaßnahmen definiert, die eine gute Orientierung zu den erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit bietet. Sie ist abrufbar unter https://www.lda.bayern.de/checkliste_tom Die Aufsichtsbehörde für Niedersachsen hat eine Methodik herausgegeben, wie der Prozess zur Auswahl angemessener IT-Sic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 511 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[831] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III – Sperrzeit (§ 159 SGB III), Ruhen des Arbeitslosengeldes durch Anrechnung der Abfindung (§...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Haftung gegenüber privatrechtlichen Gläubigern

Rz. 129 Grundsätzlich[524] (vgl. Rdn 4) besteht keine direkte vertragliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber privatrechtlichen Gläubigern der GmbH;[525] ein Durchgriff auf ihn ist im Prinzip ausgeschlossen – mit wichtigen Ausnahmen.[526] a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung Rz. 130 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Auskunftsverlangen gegen M

Rz. 65 Die Auskunftsverpflichtung des M nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. beinhaltet voraussetzungslos die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, auch wenn diese nur zu Kontrollzwecken verlangt werden.[118] Die Auskunft muss alle wertbildenden Faktoren beinhalten und den berechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände ungefähr selbst...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen

Rz. 164 Vorläufiger Rechtsschutz muss mit der Aussetzung der Vollziehung erreichbar sein (besonderes Rechtsschutzbedürfnis).[240] Die Hauptsache muss regelmäßig eine Anfechtungsklage sein.[241] Die Aussetzung der Vollziehung setzt vollziehbare Verwaltungsakte voraus. Dies sind in erster Linie die Verwaltungsakte, die eine Geldleistung (Steuern, Rückforderung einer Steuerverg...mehr

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§ 39 Steuerrecht / l) Klagefrist, § 47 FGO

Rz. 127 Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gem. § 47 Abs. 1 FGO einen Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung[167] über den außergerichtlichen Rechtsbehelf. Eine vor Bekanntgabe erhobene Klage ist und bleibt auch nach Bekanntgabe nach der Rechtsprechung unzulässig.[168] Wird die Einspruchsentscheidung – wie meist – mit einfachem Brief bek...mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Keine oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 130 Im Computer- und Formularzeitalter stellt sich zwar kaum einmal die Frage, dass den anzufechtenden Bescheiden die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder unrichtig ist.[174] Kommt dies doch einmal vor, kann der Kläger gem. § 55 FGO die Anfechtungsklage noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe der Entscheidung einlegen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Freistellung, Urlaub

Rz. 494 Für die Zeit zwischen Vereinbarung und rechtlichem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht regelmäßig das Interesse einer Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung des restlichen Urlaubes. Dabei ist zu beachten und zu regeln:mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Ausschluss der Straffreiheit

Rz. 103 Gem. § 371 Abs. 2 AO ist die Straffreiheit in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Danach darf vor der Selbstanzeige nunmehr keine Anordnung einer Außenprüfung nach § 196 AO bekannt gegeben worden sein (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO n.F.).[132] Hier wurde der Zeitpunkt, bis zu dem noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, deutlich nach vorne verlagert, da es b...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Eingang der Klage

Rz. 129 Innerhalb der Klagefrist muss die Klage eingehen, entweder beim örtlich zuständigen Finanzgericht (§ 64 Abs. 1 FGO) oder bei der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt oder die angefochtene Entscheidung erlassen oder bekannt gegeben hat oder die nachträglich für den Steuerfall zuständig geworden ist. Sie muss dort gem. § 47 Abs. 2 FGO "angebracht oder zur Nied...mehr