1. Beschlussverfahren
Rz. 782
▪ | Zuständigkeit und Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG) |
▪ | Örtliche Zuständigkeit – schriftlicher Antrag |
▪ | Untersuchungsgrundsatz |
2. Sprungrechtsbeschwerde
Rz. 783
▪ | Zulassung durch das ArbG erforderlich |
▪ | Antrag auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde |
▪ | Notfrist beachten |
▪ | Zustimmung der übrigen Beteiligten |
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