Rz. 95
Das Bayerische Landesamt hat eine Checkliste mit IT-Sicherheitsmaßnahmen definiert, die eine gute Orientierung zu den erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit bietet. Sie ist abrufbar unter https://www.lda.bayern.de/checkliste_tom
Die Aufsichtsbehörde für Niedersachsen hat eine Methodik herausgegeben, wie der Prozess zur Auswahl angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen ablaufen sollte: https://lfd.niedersachsen.de/download/140223/Prozess_zur_Auswahl_angemessener_Sicherungsmassnahmen_ZAWAS_.pdf
Rz. 96
Zur Umsetzung der Meldepflicht im Fall eines Datenverlustes – einer Datenpanne – halten die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz auf ihren Webseiten entsprechende Formulare bereit. Zudem stehen regelmäßig auch Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars als auch zum Ablauf des Meldeprozesses zur Verfügung. Eine Übersicht der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ist hier abrufbar: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/datenschutzaufsichtsbehoerden.html
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen