Rz. 30

Es liegt ein einheitlicher Kaufvertrag vor, die Lieferung erfolgt aber in zeitlich aufeinander folgenden Raten. Während beim Ratenlieferungsvertrag eine von Anfang an bestimmte Gesamtmenge geschuldet ist, verpflichtet der Dauerlieferungsvertrag zur Lieferung einer unbestimmten Menge innerhalb einer ebenfalls unbestimmten Zeit (Bierlieferungsverträge, Verträge über Strom, Wasser, Gas).[35]

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