Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.3 Vorrang von Abschreibungen

Rz. 136 Soweit bei Bilanzaufstellung im Zusammenhang mit dem schwebenden Geschäft stehende VG aktiviert werden (z. B. unfertige Leistungen im Vorratsvermögen), sind diese zunächst um den erwarteten Verlust abzuschreiben, da eine außerplanmäßige Abschreibung Vorrang vor einer Drohverlustrückstellung hat. Der Vorrang der aktivischen Abschreibung begründet sich aus Art. 20 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Erwerb durch Tausch

Rz. 29 Bei der Anschaffung eines VG durch einen Tausch, bei dem die Aufwendungen für die Anschaffung nicht in Form von Zahlungsmitteln, sondern durch die Hingabe eines anderen bewertbaren VG anfallen, besteht handelsbilanziell ein Wahlrecht zwischen der Buchwertfortführung, der Gewinnrealisierung und der erfolgsneutralen Behandlung:[1] Rz. 30 Bei der Buchwertfortführung (erst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1.2 Beizulegender Wert

Rz. 220 Die Vorschrift ordnet den Vergleich zweier Wertansätze an, nämlich Buchwert und beizulegender Wert. Eine Definition des beizulegenden Werts enthält das Gesetz nicht. Er ist nicht zu verwechseln mit dem in § 255 Abs. 4 HGB definierten beizulegenden Zeitwert (§ 255 Rz 207). In der Praxis haben sich verschiedene Hilfswerte zur Bestimmung des beizulegenden Werts herausge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.3 Fortführung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 4 Satz 3 und 4)

Rz. 253 Lässt sich der beizulegende Zeitwert weder durch den Marktpreis auf einem aktiven Markt noch durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden bestimmen, sind die AHK gem. § 253 Abs. 4 HGB fortzuführen (§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB). Der zuletzt zuverlässig ermittelte beizulegende Zeitwert gilt dann als AHK (§ 255 Abs. 4 Satz 4 HGB). Nach dem Gesetzeswortlaut sind die Bewertu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu verstehen. Praxis-Beis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Aktivposten

Rz. 37 Die Erläuterung der Anschaffungskosten im Anlagevermögen ist grds. in keiner besonderen Weise notwendig, da diese eindeutig in § 255 Abs. 1 HGB definiert sind. In bestimmten Sonderfällen, z. B. Tausch, tauschähnliche Geschäfte, Verschmelzungen zum Buchwert, erhaltene Zuschüsse und Subventionen, kann jedoch eine Berichterstattung geboten sein.[1] Rz. 38 Die Angabe der H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Handelswaren

Rz. 306 Die Ermittlung des beizulegenden Werts hat bei Handelswaren nach überwiegender Auffassung sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu erfolgen (doppelte Maßgeblichkeit, Rz 287). Praxis-Beispiel Die Handels-AG verfügt am Abschlussstichtag über Handelswaren, die zu AK von 10 TEUR im Bestand geführt werden. Unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1 Entsprechende Anwendung des § 304 HGB

Rz. 61 Gem. § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB findet § 304 HGB auf die Behandlung von Zwischenergebnissen Anwendung, soweit die für die Beurteilung relevanten Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Demnach sind Zwischenergebnisse aus Lieferungen oder Leistungen des assoziierten Unt an ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unt ("Upstream"-Transaktion) und umgekehrt ("Downstream"...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Prospektive Anwendung für Herstellungsvorgänge (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 9 Gehören seit der Neufassung des § 255 Abs. 2 HGB die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des AV, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, zu den HK (§ 255 Rz 99 ff.), waren in der Altfassung lediglich die Materialkosten, die Fe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Zwischenergebniseliminierung bei unterschiedlichen Steuersätzen

Rz. 41 Insb. bei international tätigen Konzernen werden die an der innerkonzernlichen Transaktion beteiligten Unt häufig unterschiedliche Steuersätze aufweisen. Das führt zu der Frage, ob der Steuersatz des liefernden oder des empfangenden Unt für die Bildung latenter Steuern heranzuziehen ist. Da zum einen die Regel zur Zwischenergebniseliminierung als Bewertungsvorschrift ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Einstellung in die Rücklagen

Rz. 33 Sofern zwischen dem Erwerb eines TU und dem Zeitpunkt der ErstKons ein Zeitraum liegt, in dem das TU Gewinne thesauriert hat, kann der negative Unterschiedsbetrag auf Gewinnthesaurierungen beruhen, die seit der Konzernzugehörigkeit entstanden sind. Dann war es bislang zulässig und ggf. angebracht, um die Ertragslage des Konzerns ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Kons. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Pflichtangaben

Rz. 27 Die im Folgenden dargestellten Informationen sind pflichtgemäß im Konzernabschluss anzugeben.[1] Der Konzernanhang muss die nachfolgenden, nach dem Vorschlag zur Anhangstrukturierung gegliederten Pflichtangaben enthalten. Außerdem können die unter Rz 32 ff. aufgeführten Wahlpflichtangaben notwendig sein.[2] Die Aufstellung ist ergänzt um die für kapitalmarktorientiert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7 Pensionsgeschäfte

Rz. 63 Pensionsgeschäfte sind nach § 340b Abs. 1 HGB Verträge, durch die der Eigentümer (Pensionsgeber) ihm gehörende VG einem anderen (Pensionsnehmer) gegen Zahlung eines Betrags überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die VG später gegen Entrichtung des empfangenen oder eines im Voraus vereinbarten anderen Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.5 Beendigung der Equity-Methode

Rz. 92 Die Anwendung der Equity-Methode ist zu beenden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nach § 311 HGB nicht mehr gegeben sind. Gründe hierfür können sein: Übergang zur Vollkonsolidierung aufgrund einer Anteilsaufstockung (Anteilsaufstockung mit Statuswechsel) oder einer Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse, die zu einer Änderung der Ausübung d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.23 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente (Nr. 19)

Rz. 123 Nr. 19 verlangt Angaben für den Fall der abweichenden Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente vom beizulegenden Zeitwert. Aus Nr. 23 folgt jedoch die Ausnahme für die derivativen Finanzinstrumente, die in eine Bewertungseinheit einbezogen wurden.[1] Als derivative Finanzinstrumente gelten nach IDW RH HFA 1.005.4 f. als Fest- oder Optionsgeschäfte ausgestattete Term...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Angabepflichten bei Nichtvermittlung des tatsächlichen Bilds

Rz. 82 In der schärfsten Befehlsform des Gesetzes fordert der Gesetzgeber in § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Angaben im Anhang, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu vermitteln mag. Diese "Brücke zum true and fair view" wird, wie schon bei der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.5 Behandlung des Zuführungsbetrags bei vorhandenem Planvermögen

Rz. 33 Der aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen entstandene Unterschiedsbetrag war im Fall der Nichtausübung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB um Vermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu reduzieren und bereits im ersten Jahr der Anwendung (Gj. 2010) der neuen Bewertungsvorgaben vollständig zuzuführen. Som...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Abschließendes Beispiel

Rz. 41 Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht das Zusammenwirken von Zugangs- und Folgebewertung bei der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten: Praxis-Beispiel[1] U hat am 1.11.01 von einem Lieferanten in den USA Waren erhalten. Als Zahlungsbedingungen wurden vereinbart: Varia...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Steuerliche Verlustvorträge

Rz. 20 Die Vorschrift des § 306 HGB verlangt, dass auf durch Konsolidierungsmaßnahmen bedingte temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden und RAP aktive bzw. passive latente Steuern zu bilden sind. Im Gegensatz zu § 274 HGB wird nicht nur auf ein Ansatzwahlrecht eines "Aktivüberhangs", sondern auch auf einen fünfjähri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Bewertungsobjekt

Rz. 34 Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sind "Schulden … zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten". Diese Anweisung gilt auch für Rückstellungen. Die Schätzung des notwendigen Erfüllungsbetrags ist an den individuellen Merkmalen der zu passivierenden Verpflichtung auszurichten. Eine verpflichtungskompensierende Berücksichtigung von Vorteilserwartu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1.1 Grundsatz

Rz. 216 Für AV schreibt § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Nur vorübergehende Wertminderungen berechtigen im Sachanlagevermögen und im immateriellen Anlagevermögen nicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung (gemildertes Niederstwertprinzip...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Bedeutung und Inhalt

Rz. 1 § 309 HGB regelt die Behandlung eines aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung entstandenen Unterschiedsbetrags in den Folgeperioden. Dabei gehört insbes. die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu den seit Langem im Schrifttum diskutierten Bilanzierungsproblemen, insbes. die Frage nach seinem bilanziellen Charakter (Rz 12 f.) sowie seiner Erst- und Folgebewe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 19 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Treuhandverhältnis liegt vor, wenn aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Kraft Gesetz die Befugnisse an einem VG vom Treugeber an den Treunehmer (Treuhänder) übertragen wird. Es handelt sich mithin um die anvertraute Verfügung über Sachen und Rechten, die im Interesse einer anderen Person ausgeübt we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.2 Wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 98 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB stellt eine vereinfachte Bewertungsvorschrift für die sog. wertpapiergebundenen Altersversorgungsverpflichtungen dar. Die wertpapiergebundenen Pensionszusagen haben in der Unternehmenspraxis vermehrt Zuspruch gefunden, da die Unt immer weniger bereit sind, das biometrische Risiko aus Versorgungszusagen zu tragen. Die vereinfachende Bewertungsvo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.1 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 283 Unter dem Börsenpreis ist der Kurs zu verstehen, der an einer amtlich anerkannten Börse am Abschlussstichtag festgestellt wird.[1] Auch im Freiverkehr[2] sowie an ausländischen Börsen festgestellte Kurse sind unter diesen Begriff zu fassen.[3] Börsenpreise lassen sich am ehesten für Wertpapiere ermitteln. Verschiedentlich existieren auch Börsen für commodities (Rohst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Zwischenergebniseliminierung im Vorratsvermögen

Rz. 38 Die Zwischenergebniseliminierung kann sich im Vorratsvermögen dann als problematisch erweisen, wenn gleichartige Güter sowohl von konzernfremden Dritten als auch von Unt des Konsolidierungkreis bezogen werden. In dieser Situation bieten sich zur Ermittlung der zwischenergebnishaltigen Vorratsbestände Vereinfachungsverfahren an, die die Anteile der konzernintern bezoge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 10 Ein MU ist ungeachtet der weiteren Befreiungsmöglichkeiten der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 HGB dann von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn von den drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mind. zwei nicht überschritten w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausgabe von Anteilen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 118 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB schreibt vor, dass der Betrag – das Aufgeld oder Agio –, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Bei der AG, der SE oder der KGaA kann ein als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB auszuweisender ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.8 Asset Backed Securities

Rz. 67 Bei Asset Backed Securities handelt es sich um Finanzierungsmodelle, bei denen eine nach bestimmten Kriterien ausgewählte Mehrzahl von VG (z. B. ein Portfolio von Forderungen aus L&L bzw. Darlehensforderungen) an eine Zweckgesellschaft (sog. Special Purpose Entity) verkauft und sachenrechtlich übertragen wird. Diese ZweckGes. refinanziert sich durch Ausgabe von Schuld...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.10 Anschaffungskosten bei Unternehmensumstrukturierungen

Rz. 54 Während bei Unternehmensumstrukturierungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge die übertragenen VG entsprechend zu den Sacheinlagen zu bewerten sind (Rz 51 ff.), ergeben sich bei Unternehmensumstrukturierungen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge oder eines Wechsels der Rechtsform die handelsrechtlichen AK der übertragenen VG nach den Regelungen des UmwG, wobei § 1 Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.5 Konsolidierung bei konzerninternen Umwandlungen

Rz. 227 Bei konzerninternen Umwandlungen ist von rein rechtlichen Änderungen innerhalb des KonsKreises auszugehen, die wirtschaftlich für die Abbildung der fiktiven Einheit "Konzern" keine Relevanz haben.[1] Daher sind Effekte aus Aufspaltungen, Verschmelzungen o. Ä. i. R. d. Vereinheitlichung der Jahresabschlüsse der TU vor der Kons zu korrigieren (DRS 23.170). Somit werden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.3 Entkonsolidierung

Rz. 214 Scheidet ein TU aus dem KonsKreis aus, ist eine Entkonsolidierung bzw. Endkonsolidierung [1] durchzuführen. Das Ausscheiden kann durch kompletten oder anteiligen Verkauf geschehen, wobei es stets zu einer Entkonsolidierung, bezogen auf die verkauften Anteile, kommt. Allerdings wird bei einem Teilverkauf oft lediglich von einer ÜbergangsKons gesprochen. Ist der verkauf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Anteil umfasst nicht das gesamte Nennkapital

Sofern eine steuerpflichtige Person einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft veräußert, der einem BV zuzuordnen ist und der nicht das gesamte Nennkapital umfasst, liegen laufende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren. Der Veräußerungspreis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.4 Erfolgsneurtale Veränderungen des Eigenkapitals

Rz. 49 Gem. DRS 26.78 ist eine Fortschreibung des Equity-Buchwerts um die erfolgsneutral erfassten Aufwendungen und Erträge des assoziierten Unt erforderlich.[1] Diese können sich insbes. aus der Währungsumrechnung ergeben, wenn der in fremder Währung aufgestellte Abschluss des assoziierten Unt entsprechend der Empfehlung des DRS 25.90(a) nach der modifizierten Stichtagskurs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.2 Anteiliger Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Rz. 45 Gem.§ 312 Abs. 4 Satz 1 1. Hs. HGB ist der Equity-Wertansatz um den anteiligen Jahresüberschuss zu erhöhen, der nach der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode entstanden ist. Ein anteiliger Jahresfehlbetrag führt zu einer Verminderung des Equity-Buchwerts (zur Besonderheit der Aussetzung der Equity-Fortschreibung bei einem negativen Beteiligungsbuchwert vgl. Rz 87)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausweis

Rz. 55 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 2 HGB ist das Ergebnis aus der Fortschreibung des Equity-Buchwerts um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen in der Konzern-GuV unter entsprechender Bezeichnung als gesonderter Posten auszuweisen (DRS 26.78). In diesem Posten kann auch das Ergebnis aus der Fortschreibung des Unterschiedsbetrags nach § 312 Abs. 2 HGB oder das Ergebnis aus der Z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Erstkonsolidierung

Rz. 127 Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Erwerbsmethode ist mit § 301 Abs. 1 HGB einzig die Neubewertungsmethode anzuwenden. Gleichwohl kommt es ggf. im Konzernabschluss zur parallelen Anwendung der Buchwertmethode, wenn diese nach § 301 Abs. 1 HGB vor Anwendung des BilMoG für eine Erstkonsolidierung zur Anwendung kam.[1] Beiden Methoden liegt die Fiktion einer Ansch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Ausweis von Umrechnungserfolgen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 34 Auswirkungen der Fremdwährungsumrechnung bei VG oder Schulden sind in der Bilanz unmittelbar durch Anpassung des jeweiligen Buchwerts zu berücksichtigen. Rz. 35 In der GuV sind Erträge und Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung nach § 277 Abs. 5 Satz 2 HGB gesondert unter den Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Umrechnung bei der Zugangsbewertung

Rz. 8 § 256a HGB gilt nur für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften zu einem auf die Ersterfassung folgenden Abschlussstichtag. Angesichts der insoweit angeordneten Anwendung des Devisenkassamittelkurses und der Geltung des Anschaffungswertprinzips sollen nach der Regierungsbegründung "laufende Geschäftsvorfälle auch im Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassakurs umzurech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Eliminierung innerkonzernlicher Umsatzerlöse (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Die konsolidierungstechnische Umsetzung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei innerkonzernlichen Umsatzerlösen aus Lieferungen hängt im Wesentlichen davon ab, ob gelieferte VG außerkonzernlich erworben oder vom Konzern selbst erstellt wurden, sie innerkonzernlich weiterverarbeitet wurden und sie dem AV oder UV zuzuordnen sind. Zudem hängt die Konsolidierungstechnik ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 145 Als "Erträge aus Beteiligungen"(§ 275 Abs. 2 Nr. 9 HGB) sind die laufenden Erträge aus Anteilen anderer Unt (Dividenden und vergleichbare Gewinnausschüttungen von KapG, Gewinnanteile von Personengesellschaften und stillen Beteiligungen) auszuweisen, sofern für die hierzu korrespondierenden Vermögenswerte ein Bilanzausweis auf der Aktivseite i. S. d. § 266 Abs. 2 A. I...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.5 Aufzuteilender Gesamtkaufpreis

Rz. 37 In dem (nicht seltenen) Fall, dass für mehrere VG nur ein einziger Kaufpreis vereinbart und gezahlt wird, ist gem. dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) eine Aufteilung dieses Gesamtkaufpreises auf die einzelnen VG zwingend geboten. Die Notwendigkeit zu einer solchen Aufteilung wird insbes. in den Fällen deutlich, in denen zu einem Gesamtkaufpreis meh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung der Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 34 Die im Weiteren zu verrechnenden Anteile sind nach § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren Wertansätzen in die Aufrechnung mit dem anteiligen EK des TU einzubeziehen. Die Wertansätze entsprechen den AK gem. § 255 Abs. 1 HGB, d. h. der für den Erwerb der Anteile bewirkten Gegenleistung, die ggf. um Anschaffungsnebenkosten oder sonstige direkt dem Erwerb zurechenbare Kosten z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 37 Aufgabe der als Bewertungsvorschrift formulierten Zwischenergebniseliminierung ist es, die auf Einzelabschlussebene für innerkonzernlich transferierte Vermögensgegenstände angesetzten Buchwerte an ihre höheren oder niedrigeren Konzernabschlusswerte anzupassen. Sofern das liefernde und das empfangende KonzernUnt in der gleichen Währung bilanzieren, entspricht die bei d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und die der Konzernbilanzierung zugrunde liegende Einheitstheorie, der zufolge sich der Konzern als fiktive rechtliche Einheit darstellt, erfordern die Beseitigung von Mehrfacherfassungen aufgrund konzerninterner Kapitalverflechtungen. Im einheitlichen Unternehmenskonzern kann es weder Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen

Rz. 36 Beziehen KonzernUnt Anlagegüter von anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt, erweist sich die Ermittlung der Zwischenergebnisse regelmäßig als unproblematisch. Bei langlebigen VG kann sie allerdings über Jahre hinweg entsprechende Anpassungsbuchungen erfordern. Um den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden, sollten konzerninterne Lieferungen in das langfristi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr