Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 7 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 5.1 Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung auf die Körperschaft

Vor Zeilen 103–117 In diesen Zeilen wird der Übernahmegewinn der übernehmenden Körperschaft bei einer Verschmelzung gem. § 12 Abs. 2 UmwStG ermittelt. Übernahmegewinn ist die Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft einerseits und dem Übertragungswert der durch die Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter andererseits. Die Höhe des Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166bsind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisch...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Vor Zeilen 12–13 In den Zeilen 12–13 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Person sein, für die das T...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3.2 Korrekturen der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 21–26 In diesen Zeilen sind bestimmte Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu korrigieren, da sie nur Erträge, nicht aber die für die Bemessung der 10 %-Grenze maßgebenden Einnahmen enthalten. Statt der Erträge sind die entsprechenden Einnahmen anzusetzen. Zeilen 21–22 Bei der Veräußerung von Anlagevermögen (Inventar) handelt es sich um Hilfsgeschäfte, die begü...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

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Unternehmenskrise: Prüfung ... / 3.2.3 Fallstudie: Sanierungsfähigkeitsprüfung auf Basis der Kapitalbedarfsplanung

Allgemeiner Ablauf der kapitalbedarfsorientierten Sanierungsfähigkeitsprüfung Die Kapitalbedarfsplanung läuft analog zu den allgemein beschriebenen Inhalten der Sanierungsfähigkeitsprüfung[1] in 3 Prozessschritten ab. Im Rahmen der Sanierungsfähigkeitsprüfung ist für das Krisenunternehmen zunächst ein Kapitalbedarfsplan aus Sicht der gegenwärtigen Ist-Situation, d. h. ohne Be...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

Vor Zeilen 26-41 In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anz...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 4. BVerfG klärt: Erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich

Jetzt hat das BVerfG entschieden, dass eine erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist. Auch das BVerfG sieht sich aufgrund des abschließenden Gesetzeswortlauts hier an einer Buchwertfortführung gehindert:[5] Eine solche Analogie würde die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten. Zwar vergleichbare Sachverhalte, ...: Zwar ist ein...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Das BVerfG hat mit Beschluss v. 28.11.2023 – 2 BvL 8/13 entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern (WG) zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (PersG) zum Buchwert ausgeschlossen ist. D...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 1. Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Auffassung des BMF sind Übertragungen eines einzelnen WG zwischen den Vermögen beteiligungsidentischer Schwester-PersG nicht zum Buchwert zulässig. Dies sei kein Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG.[1] Außerdem handele es sich hier nicht um eine Überführung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1 EStG. Vielmehr sei wegen des Eigentumsübergangs auf die Schwester-PersG ein Recht...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / II. Die Entscheidung des BVerfG

Das BVerfG hat geklärt, dass eine erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zugunsten einer Buchwertfortführung bei WG-Transfers zwischen den BV beteiligungsidentischer Schwester-PersG nicht möglich ist. In der darin liegenden Benachteiligung beteiligungsidentischer Schwester-PersG liegt ein Verfassungsverstoß. Damit ist eine in der Praxis seit langer Zeit – auch innerha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privatentnahmen / 4 Wann Privatentnahmen sich auf den Gewinn auswirken

Ob und wie sich Entnahmen auf den Gewinn auswirken, hängt davon ab, was entnommen wird. Bargeld (die Entnahme hat keine Auswirkung auf den Gewinn) Wirtschaftsgüter (auch immaterielle Wirtschaftsgüter, die ggf. nicht bilanziert wurden) Nutzungen oder Leistungen Wirtschaftsgüter werden mit dem Teilwert entnommen.[1] Teilwert ist der Wert, den der Erwerber des ganzen Betriebs für d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privatentnahmen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Sachentnahmen ohne Umsatzsteuer

Im Betriebsvermögen von Herrn Huber, der ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze erzielt, befindet sich ein Pkw, den er bereits auf einen Buchwert von 1 EUR abgeschrieben hat. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt könnte er für das Fahrzeug noch einen Preis von 3.000 EUR erzielen. Er schenkt den Pkw seinem Sohn, der gerade die Führerscheinprüfung bestanden hat. Es handelt sich um eine...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privatentnahmen / 6.7 Entnahme im Rahmen der Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen

Überführt ein Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut aus seinem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, erfolgt die Buchung erfolgsneutral unter der Voraussetzung, dass das Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen wird.[1] Im Rahmen der Buchhaltung ist das zu übertragende Wirtschaftsgut im Sonderbetriebsvermö...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Privatentnahmen / 6.6 Entnahme bei Gebäuden durch die Nutzung zu privaten Wohnzwecken

Bei einem Gebäude ist jede Nutzungsart als ein eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. Ein Gebäude kann somit – abhängig von der Nutzung – aus vier verschiedenen Wirtschaftsgütern bestehen: eigenbetrieblich genutztes Wirtschaftsgut, fremdbetrieblich genutztes Wirtschaftsgut, zu Wohnzwecken vermietetes Wirtschaftsgut und zu eigenen Wohnzwecken genutztes Wirtschaftsgut. Ein Gebäud...mehr

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Anhang / 5.4.2 Die Aktivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Anlagespiegel Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Gliederung darzustellen:[1] Gesamte (historische) Anschaffungs- und Herstellungskosten des Postens (kumuliert) Zugänge des Geschäftsjahres, Abgänge des Geschäftsjahres, Umbuchungen des Geschäftsjahres, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7 Anteile an Personengesellschaften (Zeilen 44 bis 48)

Ist Gegenstand einer Schenkung eine Beteiligung an einer Personengesellschaft (z. B. OHG, GbR oder KG), in deren Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherung nicht berücksic...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.2 Erwerb bei Ausscheiden eines Gesellschafters (Zeile 48)

Liegt ein Erwerb beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft vor, ist dies in der Zeile 48 anzugeben. Einzureichen sind der Gesellschaftsvertrag und eine Berechnung als Anlage. Zivilrechtliche Änderungen Aus zivilrechtlicher Sicht sind die Änderungen des MoPeG[1] zu beachten. Hierbei regelt § 712 BGB, wie sich das Ausscheiden ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.7 Kapitalveränderungen

Rz. 500 Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen haben nur eingeschränkte Auswirkungen auf die Einkommensermittlung. Eine Kapitalerhöhung gegen Einlage der Gesellschafter gilt auch steuerrechtlich als Einlage und wird nach den in den Rz. 150ff. dargestellten Grundsätzen behandelt. Eine Auswirkung auf das Einkommen tritt daher nicht ein. Entsprechendes gilt für Kapitalerhöhungen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.6 Steuerliche Ausgleichsposten

Rz. 493 Steuerliche Ausgleichsposten, die insbesondere bei Kapitalgesellschaften vorkommen, sind bilanztechnische Hilfsmittel, um bestimmte Vorgänge in der Steuerbilanz anders als in der Handelsbilanz darzustellen. Ein steuerlicher Ausgleichsposten wird gebildet, wenn sich Auswirkungen einer bestimmten Bilanzierung nur in der Steuerbilanz zeigen sollen, und wenn diese Bilanz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.3 Nichtabziehbare Betriebsausgaben

Rz. 95 Durch § 4 Abs. 5 EStG wird der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen, die der Repräsentation dienen oder die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, eingeschränkt. § 4 Abs. 5 EStG gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Generalklausel auch für die Gewinnermittlung juristischer Personen.[1] Zu beachten ist jedoch, dass einige Abzugsbeschränku...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.1 Tatbestand

Rz. 20 Als Tatbestand setzt Abs. 1 voraus, dass gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird und dies auf der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung beruht.[1] Unter "Erlass" eines Steuerbescheids ist das erstmalige Ergehen einer Steuerfestsetzung i. S. d. §§ 155, 157 AO zu verstehen. Das Gesetz regelt nicht, um was fü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.5 Inkongruente (disproportionale) Einlagen

Rz. 276 Einlagen müssen nicht von allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung erbracht werden. Bei Einlagen auf das Nennkapital ist das unbestritten. Eine inkongruente (disproportionale) Einlage bei einer Kapitalerhöhung bedeutet, dass der Gesellschafter, der an der Kapitalerhöhung über seine Beteiligungsquote hinaus teilnimmt, seinen Beteiligungsprozentsatz erhöht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.7 Die Bewertung von Einlagen, sonstige Rechtsfolgen

Rz. 317 Eine offene Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt eine Einlage i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.[1] Dieser Grundsatz gilt auch für verdeckte Einlagen.[2] Das gilt, obwohl bei Einlagen in Kapitalgesellschaften, anders als in den einkommensteuerlich relevanten Fällen, Einlegender und Empfänger der Einlage ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.1 Einkünfte und außerhalb der Einkünfte anfallende Vorgänge

Rz. 59 Das Einkommen wird nach § 2 Abs. 1 bis 4 EStG, § 8 Abs. 1 KStG aus den Einkünften abgeleitet. Um im Einkommen als steuerbar erfasst zu werden, müssen die Einnahmen und Ausgaben unter eine der Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG subsumiert werden können. Abweichend hiervon hat der BFH[1] entschieden, dass bei Kapitalgesellschaften[2] alle Vermögensänderungen, auch wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.2 Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 162 "Nennkapital" bzw. "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 HGB ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Bei Genossenschaften treten nach § 337 Abs. 1 HGB die Geschäftsguthaben an die Stelle des gezeichneten Kapitals.[1] Rz. 163 Die Gesellschafter haben (mindestens) den Betrag des gezeichneten Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.4 Mittelbare Einlagen

Rz. 255 Die Annahme einer Einlage setzt nicht voraus, dass der Gegenstand der Einlage aus dem Vermögen des Gesellschafters stammt; er kann der Kapitalgesellschaft vielmehr auch von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zugeführt werden. Der Tatbestand des § 8 Abs. 3 S. 4 KStG betrifft in erster Linie direkte Einlagen, da Voraussetzung ist, dass die Einlage das Einkom...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.6.2 Mittelbare Organschaft

Rz. 918 Problematisch ist die Einlagenlösung, wie schon im bisherigen Recht der Ausgleichsposten, wenn die Organschaft auf einer mittelbaren Beteiligung beruht.[1] In diesen Fällen besteht die Organschaft der Muttergesellschaft unmittelbar zu der Enkelgesellschaft, also unter Umgehung der zwischengeschalteten Tochtergesellschaft. Auch in diesem Fall müssen Minder- und Mehrabf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.3 Beibehaltung oder Auflösung der Ausgleichsposten (bis Vz 2021) bzw. Auswirkungen auf den Beteiligungsansatz (ab Vz 2022)

Rz. 1023 § 14 Abs. 4 S. 5 KStG a. F. bestimmte, dass die Umwandlung der Organgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person der Veräußerung der Beteiligung gleichgestellt wird und daher zur Auflösung des aktiven oder passiven Ausgleichspostens führte. Der aktive oder passive Ausgleichsposten war daher aufzulösen. Diese Auflösung erfolgte nach Abs. 4 S. 3 e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.2 Aufstockung und Umbuchung der Ausgleichsposten

Rz. 919a In § 34 Abs. 6e S. 7-20 KStG ist die Übergangslösung für die nach bisherigem Recht gebildeten aktiven und passiven Ausgleichsposten enthalten. Diese sind, wenn sie nicht zu 100 % gebildet worden waren, aufzustocken. Die Ausgleichsposten sind danach aufzulösen und auf das Beteiligungskonto umzubuchen. Dies hat in dem Wirtschaftsjahr zu erfolgen, das nach dem 31.12.20...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.3 Bildung und Auflösung einer Rücklage

Rz. 921 Nach § 34 Abs. 6e S. 15 KStG kann der Ertrag, der bei Abzug des Betrages eines negativen Ausgleichspostens von dem Buchwert der Beteiligung, nach S. 13 entsteht, durch Bildung einer steuerfreien Rücklage neutralisiert werden. Dadurch soll die Versteuerung dieses Betrages zeitlich gestreckt werden. Dem Stpfl. steht damit ein doppeltes Wahlrecht zu, wenn der Minderungs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnabf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.6 Rechtsfolge der Auflösung des Ausgleichspostens

Rz. 908 Die Auflösung der Ausgleichsposten hat steuerwirksam zu erfolgen, erhöht oder vermindert daher den steuerpflichtigen Gewinn. Als Rechtsfolge bestimmt § 14 Abs. 4 S. 4 KStG, dass auf die Auflösung des Ausgleichspostens § 3 Nr. 40 EStG, § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG anzuwenden sind. Dabei sind der Buchwert der Beteiligung und des Ausgleichsposten zusammenzufassen.[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.10 Offene und verdeckte Einlage

Rz. 892 Leistet der Organträger eine verdeckte Einlage in die Organgesellschaft, die handelsrechtlich nicht als Einlage eingeordnet wird, etwa einen Ertragszuschuss, der steuerlich als verdeckte Einlage zu werten ist, ist bei der Bildung von Ausgleichsposten zu unterscheiden, ob der Ertragszuschuss handelsrechtlich in eine freie Rücklage eingestellt oder bereits im Jahr der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.6.1 Organschaftskette

Rz. 917 Besteht eine Organschaftskette, sind Minder- und Mehrabführungen im Verhältnis der jeweiligen Organgesellschaft zu dem unmittelbar vorgelagerten Organträger zu ermitteln. Innerhalb einer solchen Organschaftskette können Minder- und Mehrabführungen auf jeder Stufe der Organschaftskette entstehen. Sie führen dann bei dem jeweiligen Organträger zur Erhöhung oder Minderu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr