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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 6.3.2.8 Gewinnrealisierende sonstige Gegenleistung unterhalb des Buchwerts des Einbringungsgegenstands

Joachim Patt, Jessica Schleicher
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Tz. 129o

Stand: EL 122 – ET: 03/2026

In den Ges-Materialien zum StÄndG 2015 ist ein Bsp mit einer detaillierten Berechnung enthalten, welches aufzeigt, wie der Ges-Geber die Neuregelung verstanden wissen will. Das Bsp behandelt eine sonstige Gegenleistung bei Einbringung in eine Kap-Ges, die die Grenzen des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG (eine mit § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG wort- und inhaltsgleiche Vorschrift) zwar überschreitet, den Gesamt-Bw des Sacheinlagegegenstands allerdings nicht erreicht (also einen Sachverhalt, bei dem nach bisheriger Rechtslage gem § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF eine st-neutrale Einbringung möglich gewesen wäre bzw bei § 24 UmwStG nach der sog Einheitstheorie keine stillen Reserven realisiert worden wären).

 

Beispiel 1 (nach der Ges-Begr, auf die Einbringung in eine Pers-Ges angepasst, s BR-Drs 121/15, 55 und s BT-Drs 18/4902, 49):

A bringt in 2015 sein Einzelunternehmen in die A-KG anlässlich seines Eintritts in die Pers-Ges ein. Die Pers-Ges gewährt dem A für das eingebrachte BV (Bw 2 Mio EUR, gW 5 Mio EUR) neben den neuen Anteilen (im Wert von 4 Mio EUR) eine Barzahlung (aus dem BV der Übernehmerin) von 1 Mio EUR.

Es wird ein Antrag auf Bw-Fortführung gestellt. Die übrigen Voraussetzungen für einen Bw-Ansatz in § 24 Abs 2 S 2 Nr 1 und § 24 Abs 2 S 3 iVm § 20 Abs 2 S 3 UmwStG liegen vor.

Lösung (nach der Ges-Begr, s BR-Drs 121/15, 55 und s BT-Drs 18/4902, 49):

Der Hinzutritt eines neuen MU zu einer Pers-Ges gegen Betriebsübertragung ist für den neuen Gesellschafter eine Einbringung iSd § 24 UmwStG (s Tz 25). Der Bw-Antrag bei der Einbringung gegen Mischentgelt ist ab 2015 nur noch zulässig, soweit die Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG nicht überschritten sind. Die "unschädliche" Gegenleistung bei einem Bw von 2 Mio EUR beträgt 500 000 EUR, so dass die t...

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