Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Vor Zeilen 12–13 In den Zeilen 12–13 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Person sein, für die das T...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3.2 Korrekturen der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 21–26 In diesen Zeilen sind bestimmte Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu korrigieren, da sie nur Erträge, nicht aber die für die Bemessung der 10 %-Grenze maßgebenden Einnahmen enthalten. Statt der Erträge sind die entsprechenden Einnahmen anzusetzen. Zeilen 21–22 Bei der Veräußerung von Anlagevermögen (Inventar) handelt es sich um Hilfsgeschäfte, die begü...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-147c In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen.[1] Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwe...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung bzw. zum Bescheid auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten[2] und die Auswirkungen der Zinsschranke nur auf der Ebene des ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag)

Vor Zeilen 52–104 In den Zeilen 52–104 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.3 Vorgehensweise bei der Bilanzberichtigung – Grundsätzliches und Einzelfälle

Rz. 85 Die Bilanz wird bis zur Fehlerquelle (die Bilanz, in der der Fehler entstanden ist) berichtigt, wenn die Steuer noch nicht festgesetzt wurde, wenn sich die Bilanzberichtigung nicht auf die Höhe der festzusetzenden Steuer auswirkt und wenn die durchgeführte Festsetzung verfahrensrechtlich noch geändert werden kann.[1] Kann eine Änderung verfahrensrechtlich nicht mehr e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.2.1 Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Zur selbstständigen Nutzung fähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um darin enthaltene Vorsteuer, 800 EUR nicht übersteigen, dürfen seit dem Wirtschaftsjahr 2018 (vorher 410 EUR) steuerrechtlich nach § 6 Abs. 2 EStG als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden, was in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.2 Horizontale Gliederung nach der Entwicklung des Anlagevermögens

Rz. 7 Die horizontale Gliederung des Anlagespiegels ergibt sich aus § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen aufzuführen sind. Die Abschreibungen sind weiter zu unterteilen in den Gesamtbetrag der Abschreibungen zu Geschäfts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.2 Zugänge des Geschäftsjahres

Rz. 15 Unter den Zugängen werden sämtliche mengenmäßigen Vermehrungen von Anlagegütern während eines Geschäftsjahres verstanden. Zu den Zugängen rechnen neben eindeutigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen auch: Nachträgliche Anschaffungs-, Anschaffungsneben- und Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhöhungen solcher Kosten auf Zugänge früherer Geschäftsjahre. Hierunt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.7 Beispiele, in denen keine Bilanzberichtigung zulässig ist

Wird ein – zu Unrecht gewährter – Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG nachträglich aberkannt, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichtigung, da der Freibetrag keinen Bilanzansatz und damit auch nicht den Bilanzgewinn betrifft.[1] Wurde ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu Unrecht in Anspruch genommen, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.5 Zuschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 29 Unter einer Zuschreibung wird eine rein wertmäßige Erhöhung der Gegenstände des Anlagevermögens verstanden. Zuschreibungen sind als Korrektur der in den Vorjahren durchgeführten Abschreibungen zu interpretieren. I. d. R. handelt es sich um eine Korrektur von vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen, bei denen der Abschreibungsgrund entfallen ist. Es können aber a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.3 Offene Veranlagungen

Vor Einreichen der Steuererklärung einschließlich Bilanz beim Finanzamt kann ein falscher Bilanzansatz uneingeschränkt berichtigt werden. Erkennt der Steuerpflichtige einen Bilanzierungsfehler nach Einreichen der Steuererklärung einschließlich Bilanz beim Finanzamt, ist er nach § 153 AO verpflichtet, dies unverzüglich dem Finanzamt anzuzeigen und die erforderliche Richtigste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.3 Abgänge des Geschäftsjahres

Rz. 19 Die Abgänge bilden das Gegenstück zu den Zugängen, sodass in dieser Spalte grundsätzlich alle mengenmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens zu erfassen sind. Abgänge in diesem Sinne liegen vor bei sämtlichen Formen des Ausscheidens, insbesondere bei Veräußerung, Tausch, Entnahme, Verschrottung und Enteignung; darüber hinaus bei der Umbuchung vom Anlage- ins Umlaufv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.7 Abschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 37 Für Abschreibungen des Geschäftsjahres besteht kein Ausweiswahlrecht mehr, sie sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Anhangangabe im Anlagespiegel aufzuführen. Diese Regelung entspricht der als am zweckmäßigsten anzusehenden Umsetzung der Informationspflicht, indem die Abschreibungen des Geschäftsjahres in den Abschreibungsspiegel integriert werden. Rz. 38 Zwischen den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.4 Umbuchungen des Geschäftsjahres

Rz. 24 Die Spalte Umbuchungen des Geschäftsjahres dient grundsätzlich allein dazu, Umgliederungen zwischen den einzelnen Posten des Anlagevermögens während eines Rechnungslegungszeitraumes zu erfassen.[1] Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, können zulässigerweise ebenfalls als Umbuchungen behandelt werden[2] oder sind als Zu- oder Abgänge auszuweisen. Hauptanw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.4 Berichtigung von Passivierungen

Für die Berichtigung von unrichtigen Passivansätzen gelten die Grundsätze für aktive Wirtschaftsgüter sinngemäß. Soweit der Passivposten für vergangene, nicht mehr berichtigungsfähige Veranlagungszeiträume gebildet worden ist, ist er in der ersten offenen Bilanz gewinnerhöhend auszubuchen.[1] Zu Unrecht passivierte, nicht betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten sind erfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.5 Tausch mit verzögerter Gegenleistung

Beim Tausch mit verzögerter Gegenleistung tritt Gewinnrealisierung bereits im Zeitpunkt der Hingabe des weggetauschten Wirtschaftsguts ein; der Buchwert dieses Wirtschaftsguts ist auszubuchen; an seine Stelle tritt die Forderung auf Lieferung des eingetauschten Wirtschaftsguts. Sind beide Buchungen unterblieben, sind sie erfolgswirksam in der ersten noch änderbaren Schlussbi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.1 Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 12 In der 1. Spalte des Anlagespiegels werden die ursprünglichen (historischen), nach § 255 Abs. 1, 2 HGB ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten von in früheren Perioden angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenständen, die zu Beginn des Geschäftsjahres noch im Unternehmen vorhanden sind, erfasst. Hierunter fallen auch solche Vermögensgegenstände, die ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 1 Grundsatz

Bilanzierende Steuerpflichtige ermitteln ihren Gewinn aufgrund des Betriebsvermögens-(Bestands-)vergleichs als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und demjenigen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.[1] Als Betriebsvermögen am Schluss des vorang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.7 Bilanzenzusammenhang

Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs[1] muss mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs übereinstimmen.[2] Der daraus folgende Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs sowie die daraus abgeleitete erfolgswirksame Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze gilt nicht nur für den unzutreffenden Ausweis von Wirtschaftsgütern, sondern erfasst grundsätzlich alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 4.2 Beteiligung, Realteilung

Im Wege einer Bilanzberichtigung kann auch die Beteiligung der Gesellschafter einer Personengesellschaft am Gesellschaftsvermögen berichtigt und dadurch eine zurückliegende Gewinnverteilung korrigiert werden. Kann eine im Vorjahr fehlerhaft vorgenommene Gewinnverteilung nicht mehr berichtigt werden, muss dies im Folgejahr erfolgswirksam nachgeholt und danach der Kapitalantei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.1 Nachträglich getroffene Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 105 Bei Bilanzänderungen handelt es sich vor allem um Fälle, in denen der Steuerpflichtige eine zum Ansatz gebrachte Bilanzposition im Rahmen eines ihm zustehenden Bewertungswahlrechts ändert, er folglich nachträglich ein Bewertungswahlrecht ausübt oder auf die Wahlrechtsausübung verzichtet. Von der Bilanzänderung sind jedoch solche Maßnahmen zu differenzieren, die ledig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.1 Grundsatz

Die Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes setzt voraus, dass noch ein Bilanzierungsfehler vorliegt.[1] Durch die Zweischneidigkeit der Bilanz können sich Fehler bei der Bilanzierung später wieder ausgleichen, z. B. wenn eine zu Unrecht gebildete Rückstellung später aufgelöst wird. Ein Bilanzansatz ist nicht fehlerhaft, wenn er der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.2 Erfolgswirksame Bilanzberichtigung

Der Fehler ist grundsätzlich bis zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen, auch wenn er sich über viele Jahre hinzieht, und zwar erfolgswirksam.[1] Dabei ist das jeweilige Wirtschaftsgut mit dem Wert anzusetzen, der sich bei von vornherein zutreffender bilanzieller Behandlung ergeben hätte.[2] Alle unrichtigen Bilanzansätze dieses Zeitraums sind richtig zu stellen. Darunter fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen / 4 Zurechnung

Betriebsvermögen können nur Wirtschaftsgüter sein, die dem Betriebsinhaber nach dem Zivilrecht persönlich zuzurechnen sind und ihm wirtschaftlich gehören.[1] Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist ein Wirtschaftsgut i. d. R. auch bilanzrechtlich zuzurechnen. Auch Wirtschaftsgüter, an denen der Unternehmer nicht das zivilrechtliche, sondern nur das wirtschaftliche Eigentum hat, s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.4 Bilanzen für besondere Zwecke

Bilanzen werden auch nichtperiodisch für besondere einmalige Zwecke erstellt, z. B. Kreditbilanzen anlässlich einer Kreditaufnahme auf Anforderung der Hausbank oder Realteilungsbilanzen bei der Realteilung von Mitunternehmerschaften. Liquiditätsbilanzen werden aufgestellt um festzustellen, welche liquiden Mittel in welchen Zeiträumen verfügbar sind. Die Aufstellung einer Zwi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs von 10 % bis einschließlich 50 % ist das Kraftfahrzeug Teil des gewillkürten Betriebsvermögens. [1] Es kann dann wahlweise im Ganzen als Betriebsvermögen aktiviert oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei Aktivierung im Betriebsvermögen sind – wie bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen – alle mit dem Fahrzeug...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 11 Steuerneutrale Ausbuchung des Aufwandsverteilungspostens bei Ende der Nutzung

In der Praxis ist der Fall anzutreffen, dass der Unternehmer-Ehegatte den Betrieb aufgibt, veräußert oder verlegt, bevor die Herstellungskosten, die auf den Eigentums- bzw. Miteigentumsanteil des Nichtunternehmer-Ehegatten – also den wie ein materielles Wirtschaftsgut aktivierten Aufwandsverteilungsposten – entfallen, vollständig abgeschrieben worden sind. Außerdem ist der F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.6.2 Besondere Vereinbarung

Ein vom Unternehmer-Ehegatten auf dem Grundstück seines Ehegatten errichtetes Gebäude ist dem Bauenden als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen, wenn er aufgrund vorher getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft unter dauerndem Ausschluss des bürgerlich-rechtlichen Eigentü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 8 Spalte 12: Buchwert am Schluss des Geschäftsjahres

Die Buchwerte am Schluss des Geschäftsjahres werden in die Bilanz, die auf den Schluss dieses Geschäftsjahres aufzustellen ist, übertragen. Ebenso lassen sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Gewinn- und Verlustrechnung abgleichen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 3.5 Anlagenabgänge

Rz. 43 Technische Anlagen und Maschinen scheiden i. d. R. durch Verschrottung oder durch Verkauf aus dem Anlagevermögen aus. Bei diesen Vorgängen können Aufwendungen oder Erträge entstehen, die auf unterschiedlichen Ursachen beruhen. Rz. 44 Der Fall des Ausscheidens durch Verschrottung einer bereits voll abgeschriebenen Anlage ist weitgehend unproblematisch. Es ist lediglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.2.4 Rechtsfolge bei mehreren Betrieben

Ist nach den obigen Grundsätzen davon auszugehen, dass ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe hat, ist jeder Betrieb für sich zu betrachten. Die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb der kleineren Photovoltaikanlage sind nach § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG steuerfrei. Betriebsausgaben, die damit im Zusammenhang stehen sind gemäß § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig. Ein Gewinn ist n...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.3 Häusliches Arbeitszimmer

Etwas anders ist die Rechtslage, wenn Strom aus einer Photovoltaikanlage in einem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer verbraucht wird, z. B. Arbeitszimmer eines Lehrers. Egal, ob im Arbeitszimmer Strom verbraucht wird, der aus dem Netz bezogen wird oder Strom, der mit der eigenen Photovoltaikanlage produziert wird, beides Mal kann der Aufwand als Werbungskosten im R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 3 Spalte 3: Abgänge

Beim Abgang eines Anlagegutes durch Verkauf, Entnahme oder Verschrottung werden die ursprünglich aktivierten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in voller Höhe unter den Abgängen erfasst (mengenmäßige Verminderung). Die auf die ausgeschiedenen Vermögensgegenstände entfallenden kumulierten Abschreibungen müssen deshalb im Jahr des Abgangs aus der entsprechenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Wahlrecht auf Abstockung der Wirtschaftsgüter bei Formwechsel

Fortführung stiller Lasten: Bei einem Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft (PersG) können gem. § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG in der Schlussbilanz der GmbH die Buchwerte der Wirtschaftsgüter auch dann angesetzt werden, wenn die Buchwerte höher als die gemeinen Werte sind. In diesem Fall ist eine Gebäude-AfA bei den für die PersG gesondert festzustellenden Einkünften au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine Buchwertübertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf nicht natürliche Person

Streitig ist, ob eine unentgeltliche Übertragung von einem Teil eines Kommanditanteils auf eine Stiftung zu Buchwerten zulässig ist. Das FG entschied: Übertragung auf eine nicht natürliche Person: Aus § 6 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 EStG ist abzuleiten, dass die Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine nicht natürliche Person (im Fall: auf eine Stiftung) auf der Seite d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Krisenphasen und Konzepte d... / 3 Praxisbeispiele für Instrumente der Frühaufklärung

Nachdem in den vorangegangenen Abschnitten Zielsetzung und Grundstruktur der Frühaufklärung behandelt wurden, folgt abschließend ein Überblick über konkrete Instrumente. Diese unterscheiden sich in ihren Zielsetzungen und Umfängen und können beliebig kombiniert oder auch nur in Teilen verwendet werden. Kennzahlensystem von Malik Fredmund Malik, Management Zentrum St. Gallen, h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 2 Abgrenzung zum Teilwert

Als Teilwert [1] eines Wirtschaftguts gilt der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für dieses einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Entscheidend für den Teilwert ist also, was ein Unternehmer, der ein ganzes Unternehmen kauft und fortführen möchte, für das e...mehr