Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / IV. Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann u.a. auch dergestalt beendet werden, dass das Besitzunternehmen die von ihm bislang an das Betriebsunternehmen überlassene wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. den Grundbesitz) zu Buchwerten gegen Gewährung neuer Anteile nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 UmwStG in die GmbH überführt. Sofern dies ohne Entstehung von GrESt geschehen soll, ist der Weg üb... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4 Begünstigungsbetrag (Abs. 3)

Rz. 20 Nach § 34a Abs. 3 EStG ist der Begünstigungsbetrag der Betrag, der im Vz für den nicht entnommenen Gewinn auf Antrag tatsächlich in Anspruch genommen wird. Aus dem Begünstigungsbetrag ist der nachversteuerungspflichtige Betrag abzuleiten, also der Betrag, den der Stpfl. bei einer späteren Entnahme versteuern muss. Der Begünstigungsbetrag ist nicht in jedem Fall identi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 10 Zuständigkeitsregelungen (Abs. 9–11)

Rz. 31 Der nachversteuerungspflichtige Betrag ist nach § 34a Abs. 3 S. 3 EStG für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil jährlich gesondert festzustellen. Der begünstigungsfähige Gewinn umfasst nicht die nicht abziehbaren Betriebsausgaben.[1] Rz. 32 Nach § 34a Abs. 9 S. 1 EStG ist für den Feststellungsbescheid über den nachversteuerungspflichtigen Betrag das Wohnsitz-FA zust... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Nachversteuerung (Abs. 4)

Rz. 23 Der nicht entnommene Gewinn kann zeitlich unbegrenzt stehen gelassen werden. Das Gesetz sieht keine Nachversteuerung nach einem bestimmten Zeitraum vor (vgl. aber Rz. 23a). Wird der im laufenden Wj. nicht entnommene, nach § 34a EStG besteuerte Gewinn aber in späteren Wj. entnommen, entfällt der Grund für die Begünstigung und es ist eine Nachversteuerung durchzuführen.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.9 Gewinne aus unentgeltlich erlangten Vermögensgegenständen

Rz. 128a Einige Regulierungen arbeiten mit unentgeltlich zugeteilten Rechten, die als Vermögensgegenstände anzusehen sind. Beispiele sind Emissionsberechtigungen, wie etwa bei dem im Jahr 2005 eingeführten Emissionshandelssystem der Europäischen Union (European Union Emissions Trading System, EU-ETS), das zurzeit die Sektoren Stromerzeugung, Industrie sowie Teile des Luft- u... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.1 Regelungsinhalt

Rz. 109 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz. 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstic... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt.... mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2.2 Zeilen der BWA: Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen

Nach der Spalteneinteilung soll nun die vertikale Einteilung der BWA betrachtet werden. Umsatzerlöse: Hier finden sich die betriebstypischen Umsätze aus Produkten und/oder Dienstleistungen des eigentlichen Betriebszwecks. Herkunft der Daten ist die Kontenklasse 4 (betriebliche Erträge) und gegebenenfalls die Kontenklasse 8 (SKR 04) oder 5/6 (SKR 03). Hinweis Summen- und Salden... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz. 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz. 43 f.) oder rechtliche (Rz. 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies g... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.6.2 Regelungsinhalt

Rz. 76 § 21 Abs. 5 AStG führt zur Lösung dieses leerlaufenden Verweises für Umwandlungen, die in einem Wirtschaftsjahr, das vor dem 1.1.2022 beginnt, erfolgen und deren steuerlicher Übertragungsstichtag nach dem 31.12.2021 liegt, eine modifizierte Fassung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 AStG a. F. ein, die nicht mehr auf § 1 Abs. 2 UmwStG verweist. Demnach sind in Umwandlungsfällen gr... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.6.1 Hintergrund

Rz. 75 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG finden die neuen Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung erstmals für Wirtschaftsjahre Anwendung, die am oder nach dem 1.1.2022 beginnen. Im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs einer ausländischen Gesellschaft gelten die Neuregelungen folglich erst für das Wirtschaftsjahr 2022/2023. Soweit im Wirtschaftsjahr 2021/2022 der auslän... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geldkap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG 2... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.6.1 Umfang und Wirkung des Aktivierungsverbots

Rz. 71 Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf der Versicherungsanspruch beim Stpfl. nicht aktiviert werden, soweit die versicherte Person oder ihre Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Das Verbot erfasst die während der Ansparphase bestehende Versicherungsposition ebenso wie den nach Eintritt des Versicherungsfalls fälligen Leistungsanspruch, solange dieser dem Begünstigte... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.6.3 Wegfall der Voraussetzungen und Aktivierung nach allgemeinen Grundsätzen

Rz. 77 Fällt eine Voraussetzung des Satzes 1 weg, endet lediglich das besondere Aktivierungsverbot. Ob nun ein Aktivposten entsteht, richtet sich nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen. Der Stpfl. muss rechtlicher oder wirtschaftlicher Inhaber einer selbstständig bewertbaren Versicherungsposition sein, und diese muss seinem Betriebsvermögen zugehören. Das ist typische... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.7 Herabsetzung und Auflösung der Pensionsrückstellung

Rz. 185 Abs. 4 enthält keine eigenständige allgemeine Auflösungsnorm. Die Pflicht zur Herabsetzung folgt aus der Teilwertobergrenze des Abs. 3 S. 1 und aus den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen. Sinkt der Teilwert unter den tatsächlich ausgewiesenen Rückstellungsbetrag, ist die Rückstellung gewinnerhöhend bis auf den Teilwert aufzulösen. Umgekehrt darf sie nicht allein zu... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.3 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 102 Regelungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen des immateriellen Anlagevermögens befinden sich in IAS 36 (Impairment of Assets). Nach IAS 36.9 i. V. m. 36.12 muss ein Unternehmen anhand externer und interner Informationsquellen zu jedem Abschlussstichtag prüfen, ob Anhaltspunkte für eine außerplanmäßige Wertminderung des immateriellen Vermögenswerts vorliegen. Außerpl... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.4 Offenlegungspflichten

Rz. 103 In IAS 38.118–128 werden umfassende angabepflichtige Informationen über immaterielle Vermögenswerte gefordert. Für jede Gruppe (class) von immateriellen Vermögenswerten wie z. B. Markenzeichen, Lizenzen, Patente etc. sind insbesondere folgende zusätzliche Angaben gem. IAS 38.118 notwendig:[1] Abschreibungsdauer und -methode bei den immateriellen Vermögenswerten mit be... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.1 Zuführungshöchstbetrag

Rz. 156 Abs. 4 regelt nicht die Höhe des Teilwerts, sondern die Veränderung des steuerbilanziellen Rückstellungsansatzes. Der nach Abs. 3 ermittelte Teilwert bildet den Bewertungsmaßstab; Satz 1 begrenzt demgegenüber die in einem einzelnen Wirtschaftsjahr zulässige Zuführung. Ausgangspunkt sind daher 3 voneinander zu trennende Größen: der Teilwert am aktuellen Bilanzstichtag... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.1 Erstbewertung

Rz. 92 Ein aktivierungsfähiger immaterieller Vermögenswert ist bei der Erstbewertung mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten anzusetzen (IAS 38.24). Die Zusammensetzung der Anschaffungskosten einzeln erworbener immaterieller Vermögenswerte entspricht jener des Sachanlagevermögens gem. IAS 16.16 ff. [1] Rz. 93 Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unterne... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.1 Bewertung der Zugänge

Rz. 55 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB sowie der §§ 6 und 7 EStG sind grundsätzlich auch auf das immaterielle Vermögen anzuwenden. Für die Bewertung der Zugänge kommen die Anschaffungskosten[1] bzw. die Herstellungskosten[2] in Betracht. Die handelsrechtlichen Wertansätze werden grundsätzlich in die Steuerbilanz übernommen, sofern nicht, ausgehend ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.2 Fehlbetrag und Reichweite des Nachholverbots

Rz. 160 Aus Satz 1 folgt das Nachholverbot. Ein Fehlbetrag entsteht, wenn der tatsächlich ausgewiesene Rückstellungsbetrag hinter dem bis dahin zuführbaren Teilwert zurückbleibt. Er erhöht die Zuführungsgrenze späterer Jahre nicht. Beträgt etwa der Teilwert am Ende des Vorjahres 100 und die tatsächlich passivierte Rückstellung 80, während der Teilwert am Ende des laufenden J... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft mit Betriebsvermögen

Rz. 17 Die Kapitalgesellschaft hat das Vermögen in ihrer Übertragungsbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG). Liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor und wird ein entsprechender Antrag gestellt, erfolgt der Ansatz des übergehenden Vermögens mit dem Buchwert oder einem unterhalb des gemeinen Werts lie... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.2 Neubewertungsmethode

Rz. 100 Die Neubewertungsmethode kommt nur bei solchen immateriellen Vermögenswerten zur Anwendung, deren beizulegender Wert auf Basis eines aktiven Marktes ermittelt werden kann. Diese als Objektivierungskriterium gedachte Anwendungsvoraussetzung schränkt die Anwendung der Neubewertungsmethode im Gegensatz zu den Bewertungsvorschriften bei Sachanlagen, für die gem. IAS 16.3... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.1 Begrenzung auf den Teilwert (Abs. 3 S. 1)

Rz. 96 Abs. 3 regelt die steuerliche Bewertung einer dem Grunde nach passivierungsfähigen Pensionsverpflichtung. Satz 1 begrenzt die Rückstellung auf den Teilwert, Satz 2 bestimmt diesen Wert abschließend nach dem Status des Versorgungsverhältnisses und Satz 3 legt mit dem Rechnungszinsfuß von 6 % und den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik die zentralen Berechnun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.3 Entsprechende Anwendung der Abs. 3 und 4

Rz. 193 Bei der entsprechenden Anwendung des Abs. 3 treten Beginn und Beendigung des anderen Rechtsverhältnisses an die Stelle von Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses. Solange das Grundverhältnis fortbesteht und der Berechtigte weitere Ansprüche erdient, ist der Teilwert nach Abs. 3 S. 2 Nr. 1 als Differenz aus Leistungs- und Prämienbarwert zu ermitteln. Maßgebende... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 4 Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft und Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft (Satz 2)

Rz. 23 Handelsrechtlich ändert sich bei einem Formwechsel die rechtliche und wirtschaftliche Identität des formwechselnden Rechtsträgers nicht.[1] Folglich hat die übertragende Kapitalgesellschaft keine handelsrechtliche Übertragungsbilanz aufzustellen. Das Wirtschaftsjahr wird durch den Formwechsel nicht unterbrochen. Vor diesem Hintergrund hat auch die übernehmende Persone... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 9 UmwStG betrifft den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft (heterogener Formwechsel). Auf den Formwechsel sind nach § 9 S. 1 UmwStG die §§ 3–8 UmwStG – also die für die Verschmelzung von Kapital- auf Personengesellschaften geltenden Vorschriften – entsprechend anzuwenden. § 10 UmwStG wurde durch Gesetz v. 20.12.2007[1] aufgehoben (§ 27 Abs. 6 UmwSt... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.42 Geschäfts- oder Firmenwert

Ruhnke/Kassebohm, Opportunistic behaviours in goodwill impairment decisions: Effectiveness of accountability mechanisms and the role of management consultants, BfuP 2/2026, S. 85; Jonas/ Bertsch, Die Bewertung und Aufteilung von Synergien – Zur Weiterentwicklung der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung –, DB 1-2/2026, S. 1; Karger/Labrenz, Einfluss regulatorischer Pr... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.72 Konzernabschlussanalyse

Leitner-Hanetseder/Frenkenberger, Mehr Vergleichbarkeit, neue Herausforderungen: IFRS 18 und die Auswirkungen auf das Betriebs- und Finanzergebnis, KoR 4/2026, S. 141; Zwirne... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Diebstahl/Schwund/Verderb / 2 Praxis-Beispiel: Diebstahl oder Zerstörung von Anlagevermögen mit Buchungsvorschlag

Herr Krüger betreibt ein Bistro. Während des schönen Sommerwetters lässt er den Grill, gesichert mit einer Kette, auf der Bistro-Terrasse stehen. Nach einem hektischen Tag vergisst er den Grill anzuketten. Diese Nachlässigkeit führt dazu, dass der Grill im Laufe der Nacht gestohlen wird. Seine Versicherung lehnt es ab, den Schaden zu ersetzen. In seiner Buchführung ist der G... mehr

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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 4 Steuerlicher Ausweis des Erwerbs von Beteiligungen: Getrennte Erfassung nötig

Für die steuerliche Taxonomie sollten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften getrennt gebucht werden. So sollte beispielsweise die Buchung einer GmbH-Beteiligung auf das Konto "Beteiligungen an Kapitalgesellschaften" 0517 (SKR 03) bzw. 0850 (SKR 04) erfolgen. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR ... mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.6 Abgeltungswirkung

Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Kraftfahrzeugaufwendungen abgegolten, die mit der laufenden Nutzung des Kraftfahrzeugs zusammenhängen. Dazu zählen die Absetzung für Abnutzung, die Betriebskosten (Treibstoff, Öl, Inspektionen, TÜV), die üblichen auf Verschleiß beruhenden Reparaturen, die Kfz-Steuer, die Prämien für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, auch die ... mehr

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Diebstahl/Schwund/Verderb / 1 Richtig buchen: Passende Konten und ihre Anwendung

Hier sind die richtigen Konten zur Buchung von Diebstahl, Schwund und Verderb aufgeführt. Diebstahl, Schwund und Verderb minder... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.92 Rechnungslegung nach IFRS

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Literaturauswertung zum HGB / 2.30 Equity-Bewertung

Lüdenbach, Übergang von Equity- zur Vollkonsolidierung bei negativem Equity-Buchwert, StuB 9/2026, S. 364; Pelster, Die Bedeutung von assoziierten Unternehmen für die Befreiung nach § 290 Abs. 5 HGB i. V. mit § 296 Abs. 2 HGB, StuB 12/2... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.108 Umwandlungen

Prinz, Antrag auf Buchwertfortführung in Umwandlungsfällen – neue Entwicklungen, FR 12/2026, S. 537; Scheffbuch, Buchwertantrag bei Umwandlungen formfrei mögli... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

Gawenko/Khalili, Die Behandlung von Kryptowährungen im Rahmen der Konsolidierung nach IFRS – Erfassung zentraler Transaktionen bei der Erst- und Folgekonsolidierung, PiR 5/2026, S. 134; Lüdenbach, Übergang von Equity- zur Vollkonsolidierung bei negati... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L... mehr

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Windkraftanlagen / 8.3 Gewerbesteuer

Windkraftanlagen gelten als stehende Gewerbebetriebe und unterliegen somit der Gewerbesteuer, wenn sie im Inland betrieben werden. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt in der Regel mit der Inbetriebnahme der Anlage, also wenn sie Strom erzeugt und in das Netz einspeist. Wenn sich die Betriebsstätten von Windkraftanlagen in verschiedenen Gemeinden befinden (z.B. bei interkommunale... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.58 Investitionsabzugsbetrag

Hänsch, Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG – BFH definiert Gewinnbegriff, BBK 9/2026, S. 413; Hendricks, Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines IAB: Gewinnbegriff des § 7g EStG: BFH stellt auf steuerlichen Gewinn ab, BBP 5/2026, S. 124; Hendricks, Zeitliche Anwendbarkeit des § 7g EStG n. F. ab dem Kalenderjahr 2020: Keine Übertragung von Alt-IAB aus 20... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kapitalgesellschaften

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 423 § 11 Abs. 4 AStG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift. Der Kürzungsbetrag ist somit nicht nur beim Erhalt der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AStG anzusetzen, sondern auch, sofern der Steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder aus der Herabsetzung ihres Ka... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.1 Begriff der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung

Rz. 70 In ständiger Rspr.[1] wird als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft angenommen. Sie liegt vor, wenn ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw. bei Vornahme der unterlassenen Handlung das Vermögen der Körperschaft höher gewesen wäre als es tatsächlich ist. Rz. 70a Die Bedeutu... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.2 Korrekturen im Bereich des Anlagevermögens

Rz. 218 Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung, die mit Vorgängen im Bereich des Anlagevermögens zusammenhängt, sind 2 Fallgruppen denkbar. Die Gesellschaft kann ihr Vermögen dadurch mindern, dass sie dem Gesellschafter Anlagevermögen unter Wert verkauft (verhinderte Vermögensmehrung), oder indem sie von ihm Anlagegegenstände zu einem zu hohen Preis kauft (Vermögensminderun... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve... mehr