Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Besitzzeitanrechnung (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV für die Besteuerung bedeutsam, ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit beim Einbringenden der aufnehmenden Pers-Ges anzurechnen (sog Besitzzeitanrechnung; s §§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Die Besitzzeitanrechnung gilt unabhängig von der zivilrechtlichen Durchführung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Buchwertansatz

Tz. 178b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw (zu den Voraussetzungen s Tz 115 und Sonderfälle s § 23 UmwStG Tz 40) bestimmt § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 1 UmwStG eine allg stliche Rechtsnachfolge (s Tz 180). Bei der Frage, welcher Wert bei der Übernehmerin angesetzt worden ist, sind die anlässlich der Einbringung gebildeten Erg-Bil einzub...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Erg-Bil vorhanden (zum Bsp aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Erg-Bil ein. Denn die Erg-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-Anteils, mit dem d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zum Bsp iRe Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhinderte Vermögensmehrung

Tz. 78 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Den Begriff "verhinderte Vermögensmehrung" hat der BFH im Jahre 1989 im Zusammenhang mit der Neudefinition der vGA eingeführt (s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 471). Er wird seitdem in ständiger Rspr innerhalb der Definition der vGA verwendet. Zuvor bezeichnete der BFH die verhinderte Vermögensmehrung schlicht als den "entgangenen G...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen können ihre Rechtsform im Rahmen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel anpassen. Das UmwG ermöglicht dabei die Übertragung von Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und erleichtert so Umstrukturierungen erheblich, da eine Einzelübertragung von Verbindlichkeiten mit Zustimmung jedes Gläub...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.3 Bilanzierungskonzept

Rz. 8 Grundlage etwa für eine Verschmelzung bildet die Erstellung einer Schlussbilanz beim übertragenden Rechtsträger. Darüber hinaus ist im Zuge der Verschmelzung ein Verschmelzungsvertrag auszufertigen, der ggf. einer Prüfung unterzogen werden muss und erst durch Beschluss der Anteilsinhaber wirksam wird, sowie ein Verschmelzungsbericht aufzustellen, bevor die Einreichung zu...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.2 Zum Nachlass gehört "nur" ein Einzelunternehmen

Ausscheiden eines Miterben unter Zuteilung eines Teilbetriebs und Fortführung der Mitunternehmerschaft Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf und überführen sie die Wirtschaftsgüter in ein ihnen jeweils zuzurechnendes ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.2 Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen

Der BFH[1] hat entschieden, dass eine Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG auch dann vorliegt, wenn ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese mit den übrigen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Keine Rolle spielt, ob der ausscheidende Mitunternehmer einen Teilbetrieb oder lediglich Einzelwirtschaf...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.2 Zum Nachlass gehört nur ein Einzelunternehmen

Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf, erwerben die Miterben zwar auch unentgeltlich. Die Realteilung führt aber zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe [1], wenn die Miterben die ihnen zugeteilten (zu den wesentl...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.3 Sachwertabfindung

Der weichende Miterbe kann auch mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermö...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.2 Steuerliche Behandlung des Spitzen-oder Wertausgleichs

Werden die zugeteilten Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen überführt, ist die Buchwertfortführung auch zwingend, wenn ein Spitzenausgleich gezahlt wird. Bei Zahlung eines Spitzenausgleichs kommt es allerdings zu einer partiellen Gewinnrealisierung und damit zu einer teilweisen Versteuerung von stillen Reserven. Der Spitzenausgleich führt nach der Rechtsprechung des BFH[...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4.1 Sachwertabfindung ins Privatvermögen

Der weichende Miterbe kann mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermögen d...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat des BFH aus, dass es bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb un...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.4 Sachvermächtnis

Ist einem Dritten vermächtnisweise ein einzelnes Wirtschaftsgut des zum Nachlass gehörenden Gewerbebetriebs zugewendet worden, geht das Wirtschaftsgut als Teil des Nachlasses auf den oder die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Das Wirtschaftsgut gehört beim Erben zunächst weiterhin zum Betriebsvermögen. Der Vermächtnisnehmer erhält das Wirtschaftsgut nicht automat...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Alleinerbe bzw. die Erbengemeinschaft muss die Buchwerte des Erblassers nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fortführen....mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.3 Ausscheiden aus einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft unter Mitnahme eines Einzelwirtschaftsguts = echte Realteilung

Unabhängig von der Bezeichnung (echte/unechte Realteilung) gelten die Realteilungsregeln des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG, wenn im Zuge der Auseinandersetzung Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen eines Realteilers übergehen und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Ob eine echte oder unechte Realteilung vorliegt, richtet sich danach, ob die Mitunternehmerscha...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.3 Rechtsfolgen der Ausschlagung

Die Ausschlagung der Erbschaft[1] hat zur Folge, dass der Erbanfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt[2] und die Erbschaft dann demjenigen anfällt, der berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Durch die Ausschlagung fällt die Erbschaft also demjenigen an, der "an der Reihe" gewesen wäre, wenn der Ausschlagende zum Zeitpu...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.3 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil (z. B. ein Grundstück oder einen Geldbetrag) zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch nach § 1941 BGB in einem Erbvertrag angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnis...mehr

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Steuerneutrale Übertragung ... / 2. Anteilstausch nach § 21 UmwStG?

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. Aktien) in eine andere Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft eingebracht, so hat die übernehmende Gesellschaft die übernommenen Anteile i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der gemeine Wert bestimmt sich durch den Preis, der im gewö...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.1 Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft

Scheidet ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft aus[1], wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft dem oder den verbleibenden Miterben zu.[2] Das Ausscheiden kann entgeltlich (Abfindung → steuerlich Veräußerung) oder unentgeltlich (keine Abfindung → steuerlich Schenkung) geschehen. Die Anwachsung ist demzufolge ein Unterfall der Veräußeru...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführungszwang ohne Gewinnrealisierung

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, ist grundsätzlich vererbbar. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. HGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen. Geht ein Betrieb im Wege der Erbfolge auf einen Alleinerben über, handelt es sich steuerl...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser einer bestimmten Person – dem Vermächtnisnehmer – einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne diese Person als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe. Er is...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Ein Mischnachlass liegt vor, wenn der Erblasser sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen hinterlässt. Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmä...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.3 Sachvermächtnis

Ist einem Dritten durch ein Vermächtnis ein einzelnes Wirtschaftsgut des zum Nachlass gehörenden Gewerbebetriebs zugewendet worden, geht das Wirtschaftsgut als Teil des Nachlasses zunächst auf den oder die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Der Vermächtnisnehmer erhält das Wirtschaftsgut nicht automatisch, sondern hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den/die...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.5 Vorausvermächtnis

Auch ein Erbe kann mit einem Vermächtnis bedacht werden. In diesem Fall spricht man von einem Vorausvermächtnis nach §§ 1939, 2150 BGB.[1] Die Abgrenzung von einer Teilungsanordnung nach § 2048 Satz 1 BGB kann große Schwierigkeiten bereiten, weil auch durch eine Teilungsanordnung dem Miterben ein bestimmter Gegenstand zugedacht werden kann, aber ohne ihn über seine Erbquote ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / Zusammenfassung

Überblick Der Tod eines Einzelunternehmers führt weder zu einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe durch den Erblasser noch zu einer Anschaffung des Betriebs durch den Erben (BFH, Urteil v. 30.8.2007, IV R 5/06, BStBl 2008 II S. 113). Steuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Betriebsübertragung, d. h. um einen Buchwertfortführungsfall nach § 6 Abs. 3 EStG. Mit dem To...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Einzelunternehmer von mehreren Personen beerbt, geht zivilrechtlich der gesamte Nachlass einschließlich Einzelunternehmen als Ganzes auf die Miterben über (§ 1922 BGB). Diese bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Alle Miterben werden aufgrund des Erbfalls automatisch zu "geborenen" Mitunternehmern nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, ob sie es wollen ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.2 Personelle Teilauseinandersetzung

Die persönliche oder personelle Teilauseinandersetzung ist zu unterscheiden von der gegenständlichen/sachlichen Teilauseinandersetzung, bei der nur bestimmte Nachlassgegenstände verteilt werden, die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft aber unverändert bleibt. Eine persönliche/personelle Teilauseinandersetzung liegt vor, wenn nur ein oder einige Miterben aus der ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.4 Ausschlagung eines Vermächtnisses

Auch ein Vermächtnis kann grundsätzlich angenommen oder ausgeschlagen werden; die Ausschlagung ist nach Annahme ausgeschlossen.[1] Eine gesetzliche Ausschlagungsfrist – wie sie für die Erbschaft gem. § 1944 BGB vorgesehen ist – besteht für das Vermächtnis nicht. Die Ausschlagung ist jedoch wie erwähnt ausgeschlossen, sobald das Vermächtnis angenommen wurde. Die Annahme kann ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.1 Zum Nachlass gehören mehrere Betriebe

Besteht der Nachlass aus mehreren Einzelunternehmen, z. B. einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder 2 Gewerbebetrieben, und werden diese Betriebe bei der Erbauseinandersetzung jeweils einzelnen Miterben ohne Zahlung eines Ausgleichs zugeteilt und von ihnen fortgeführt, müssen die Miterben zwingend die Buchwerte des von ihnen übernommenen Be...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.1 Zum Nachlass gehören mehrere Betriebe

Besteht der Nachlass aus mehreren Einzelunternehmen, z. B. einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder 2 Gewerbebetrieben, und werden diese Betriebe bei der Erbauseinandersetzung jeweils einzelnen Miterben ohne Zahlung eines Ausgleichs zugeteilt und von ihnen fortgeführt, müssen die Miterben zwingend die Buchwerte des von ihnen übernommenen Be...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2 Erblasserschulden und Erbfallschulden

Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Er haftet deshalb für diese Nachlassverbindlichkeiten.[1] Die sog. Erblasserschulden (= Schulden, die der Erblasser selbst begründet hat), können auf Vertrag oder anderen Rechtsgründen beruhen (Beispiele: Kaufpreisschulden, Kreditschulden, Steuerschulden usw....mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1.1 Buchwertfortführungsgebot des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen, wenn er den Betrieb fortführt und selbst die Voraussetzungen der §§ 1 ff. HGB erfü...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6.1 Buchwertfortführungsbot auch bei Übergang eines bereits vom Erblasser verpachteten Gewerbebetriebs

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bi...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.2.1 Erbengemeinschaft wird automatisch Trägerin des Unternehmens

Die Erbengemeinschaft wird mit dem Erbfall automatisch Trägerin des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Einer Gesellschaftsgründung bedarf es nicht, weil die Erben kraft Gesetzes eine Gesamthandsgemeinschaft bilden. Die Fortführung des Betriebs als Erbengemeinschaft wird in der Literatur nicht für empfehlenswert gehalten, weil die Erbengemeinsc...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Ein zweiter unentgeltlicher Betriebsübergang findet statt, wenn die Erben in Erfüllung des Vermächtnisses den Betri...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6.2 Pächter des Betriebs sind die Erben

Geht der passive Eigentumsbetrieb durch Erbfall vom Verpächter auf den Pächter über, geht das Verpächterwahlrecht mit der Betriebsübertragung über und zugleich unter, weil der Verpachtungsbetrieb endet. Der aktive Pachtbetrieb des Pächters und der passive Eigentumsbetrieb des Verpächters werden wieder zusammengeführt. Der Verpachtungsbetrieb endet, weil Verpächter und Pächte...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.2 Pflichtteil = reiner Geldanspruch

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass selbst, sondern führt zu einem reinen Geldanspruch gegen den Erben bzw. die Miterben, der nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall entsteht und eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 Abs. 2 BGB darstellt.[1] Das Pflichtteilsrecht gewährt anders als das Erbrecht keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern nur einen obligatorisc...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinandersetzung erfolg...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführung und Gewinnzurechnung

Die Erbengemeinschaft tritt auch steuerrechtlich als Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht vollständig in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein.[1] Alle steuerlichen Rechte und Pflichten gehen automatisch über. Die Erbengemeinschaft ist Rechtsnachfolgerin i. S. d. Abgabenordnung. Besteht der Nachlass aus einem ge...mehr