Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 96 Eine besondere Rolle spielen für viele (vor allem kleinere) Institute aufgrund ihres Schwerpunktes im Kredit- und Einlagengeschäft und der damit verbundenen volkswirtschaftlich wichtigen Fristentransformation die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umfasst Risiken, die aus Bewegungen des marktweiten Zinsniveaus für ein Institut re... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Steuerbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil; Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zweistufen-Modell, FR 2005, 198; Richter, Weitere steuerberatende Tätigkeit nach Praxisveräußerung, FS Klaus Korn, 2005, 131; Korn, Übergangsbesteuerung bei der Aufnahme von Partnern in Einzelpraxis und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Bewertung und Überprüfung von Rettungserwerben

Rz. 129 In der Richtlinie für Rettungserwerbe sind auch die beabsichtigte Haltedauer sowie die Verfahren zur angemessenen Bewertung und Überprüfung der erworbenen Vermögenswerte festzulegen. Da sich ein Institut von einem Rettungserwerb verspricht, durch die Verwertung dieser Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt zumindest einen Teil der ausstehenden Forderungen zurückzuerh... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Wesentliche Zinsänderungsrisiken

Rz. 117 Da die Ermittlung der wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen gefordert wird, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass jene Zinsänderungsrisiken in bestimmten Währungen vernachlässigt bzw. vereinfacht berücksichtigt werden können, die aus Sicht des Institutes nicht wesentlich sind. Grundsätzlich müssen sie dafür aber erst einmal ermittelt werden. Im ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens

Rn. 1331 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei Beendigung (Auflösung und Abwicklung) der stillen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nach § 235 HGB einen auf Geld gerichteten Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben. Diese Regelung enthält jedoch keine zwingende Regelung. So ist es zur Vermeidung einer schwierigen Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zulässig, ei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 634 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Einbringung eines (freiberuflichen) Betriebes in eine KapGes (idR eine Freiberufler-GmbH) erfordert – in welcher Form sie auch immer stattfindet – bei vorhergehender Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG den Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (Ehlers, NWB F 3, 12 201). Die Gesellschaft hat das Wahlrecht, die Buchwerte fo... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einbringung gegen Ausgleichszahlungen

Rn. 617 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wird eine freiberufliche Praxis (Einzelunternehmen oder Sozietät) zu Buchwerten in eine PersGes eingebracht und hat der aufgenommene oder beigetretene Gesellschafter Ausgleichszahlungen, sei es in das PV, sei es in das BV des Einbringenden zu leisten, führt dies ab VZ 2002 zum Entstehen eines laufenden Gewinns; die Wahlrechte des § 24 UmwS... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall

Rn. 626 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB; hierzu BFH BStBl II 1973, 544). Daher sieht § 6 Abs 3 EStG für den Erbfall ebenso wie für die Schenkung die Fortführung der Buchwerte vor. Das gilt grundsätzlich auch beim Tod eines Freiberuflers (BFH BFH/NV 1992, 512). Rn. 627 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 3 Immobiliengeschäft

Rz. 1 Dieses Modul stellt Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Immobiliengeschäft dar. Auf die Einhaltung dieser Anforderungen kann verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder 40 Mio. EUR noch 4 % der Bilanzsumme übersteigen. Bei Immobiliengeschäften von Unternehmen, bei denen mehrere Institute gemeinschaftlich ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbfall

Rn. 648 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Da der Erbe eines selbstständig tätigen Gesamtrechtsnachfolgers in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt (§ 1922 BGB), führt der Tod eines Freiberuflers nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Vielmehr bezieht der Erbe weiterhin laufende betriebliche, ggf bei Fehlen der persönlichen Qualifikation, gewerbliche Einkünfte (BFH BStBl II 1... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.7 Beteiligungen

Rz. 183 Unter einer Beteiligung wird im Allgemeinen eine Investition eines Institutes in das Eigenkapital eines anderen Unternehmens verstanden. Beteiligungen können sowohl Anteile an börsennotierten als auch an nicht börsennotierten Unternehmen sein und direkt oder indirekt über einen Investmentfonds oder eine Beteiligungsgesellschaft erfolgen. Zur Bestimmung angemessener W... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4. Stille Reserven

a) Vorsorgereserven nach § 340f HGB [1] Rz. 16 Hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsfunktion haben Vorsorgereserven nach § 340f HGB eine mit den offenen Eigenkapitalposten vergleichbare Qualität. Ihr Ansatz als RDP ist deshalb bei Konzepten, die an die HGB-Rechnungslegung anknüpfen, grundsätzlich möglich. Etwas anderes gilt nur für die anstelle der Bildung von EWB oder Rückstel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Einbindung in die Gesamtbanksteuerung

Rz. 222 Der ICAAP muss ein integraler Bestandteil des übergreifenden Managementrahmens eines Institutes sein. Gemäß AT 4.3.2 Tz. 1 sind die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesamtbanksteuerung") einzubinden. Von den Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risiko... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Fortführung der AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 1459 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die steuerlichen Folgen der Verschmelzung von Körperschaften untereinander sind in Bezug auf die Anteilseigner der jeweiligen übertragenen Körperschaft im Grundsatz in § 13 UmwStG geregelt. Für die steuerlichen Folgen der Spaltung von Körperschaften auf jeweils andere Körperschaften gelten gem § 15 UmwStG die Regeln des § 13 UmwStG entspre... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Vorgaben für die erste Säule

Rz. 56 Über "Basel III"[1] wurden Mitte 2013 auch in der Bankenverordnung neue Vorgaben zum Liquiditätsmanagement ergänzt, die zum Teil auf die zweite Säule ausstrahlen. Gemäß der Anforderung an die Liquiditätsdeckungsquote ("Liquidity Coverage Ratio", LCR) nach Art. 412 Abs. 1 CRR müssen die Institute über liquide Aktiva (Liquiditätspuffer) verfügen, deren Gesamtwert die Li... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.6 Immobilien

Rz. 181 Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive muss sich an den Wertentwicklungen am Markt orientieren. Für die Ermittlung des aktuellen Wertes von Immobilien werden in der Regel Wertgutachten hinzugezogen oder anerkannte Wertermittlungsverfahren (z. B. Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) angewandt, um einen Marktwert für die jeweiligen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Kapitalbedarf für Adressenausfallrisiken

Rz. 100 Bei der Messung und Steuerung von Adressenausfallrisiken haben sich die Institute in der Vergangenheit vor allem an deren GuV-Wirksamkeit orientiert. GuV-wirksame Adressenausfallrisiken setzen sich aus Bewertungsänderungen in Form von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen oder Direktabschreibungen zusammen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen gebildet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.4 Auslegung der allgemeinen Vorgaben

Rz. 37 Für die Berechnung des Schwellenwertes in Bezug auf die Bilanzsumme (Institutskriterium) bietet sich die Summe der Buchwerte der Spezialfondsanteile zum letzten Bewertungsstichtag an, entweder direkt aus der Bilanz oder aus einer aktuellen FINREP-Meldung. Dabei sind nicht nur Ein-Anleger-Spezialfonds zu berücksichtigen, sondern gleichermaßen Spezialfonds mit zwei oder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 TOP 5: Erwartungshaltung der Aufsicht zu ausgewählten Aspekten der ökonomischen Perspektive

a. Adressrisikomessung in der ökonomischen Perspektive Auf Grundlage ihrer bisherigen Aufsichtspraxis stellt die Aufsicht zwei Aspekte der Adressrisikomessung in der ökonomischen Perspektive heraus und formuliert ihre jeweilige Erwartungshaltung. Verluste aus Adressrisiken in der ökonomischen Perspektive: Die ökonomische Perspektive fordert zwingend eine ökonomische Ermittlung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Besicherungs- bzw. Restrisiken

Rz. 165 Gemäß Art. 80 CRD IV müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Risiko, dass die von den Instituten eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen als erwartet ("Restrisiko")[1], u. a. durch schriftliche Grundsätze und Verfahren erfasst und gesteuert wird. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit und des rechtlichen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; BFH BStBl II 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 3 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 § 8 UmwStG findet nach seinem Abs. 1 S. 1 Anwendung auf den Übergang des Vermögens von einer Körperschaft auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person darf das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers werden. Das Bestehen von Betriebsve... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. Rz. 133 Im Zuge der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird auch der bisherige § 289 HGB an einigen Stellen angepasst. So wird § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB durch den RegE CSRD-UmsG (2025) aufgehoben, weil die Versicherungen der Mitglie... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 4 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Bemessungsgrundlage der Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Dabei knüpft das Grunderwerbsteuerrecht dem Grunde nach an die Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts[1] i. S. einer Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird an, modifiziert diese Betrachtung ab... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 10 Als Bemessungsgrundlage für die GrESt kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, der sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die GrESt, stellt mithin keine Gegenleistung dar.[1] In der Praxis findet man nicht selten Verträge, in denen ein Grundstück gleichzeitig mit ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.2 Bewertung in Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG (Satz 2)

Rz. 371 Nach § 10 Abs. 5 S. 2 AStG sind bei aktiven Umwandlungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG die auf die übernehmende Gesellschaft übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem bisher von der übertragenden Gesellschaft angesetzten Wert zu übernehmen. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine spezielle Wertverknüpfung für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Reichweite der Re... mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, ih... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Absetzung für Substanzverri... / 4.2 Unentgeltlicher Erwerb

Ein unentgeltlicher Erwerb des Bodenschatzes oder seine Entdeckung sind sind keine Anschaffung.[1] Ist der Bodenschatz im Betrieb des Abbauunternehmers "entstanden", hat er mit Ausnahme der Kosten für die Aufsuchung und die Abbaugenehmigung regelmäßig keine Anschaffungskosten. Beim entgeltlichen Erwerb eines als gewerbliches Betriebsvermögen behandelten Grundstücks, für das ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn, der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Umwandlung: Zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 24 Abs. 2 UmwStG

Wenn ein Einzelunternehmen ausgegliedert und mit notariellem Vertrag im Februar 2015 in eine GmbH & Co. KG eingebracht worden ist, kann das übernommene Betriebsvermögen nicht mit dem Buchwert angesetzt werden, wenn sonstige Gegenleistungen vereinbart sind und diese einen gemeinen Wert von mehr als 25 % des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens haben. In einem solchen... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Firmen-Pkw, Verkauf / 5 Vor dem Ausscheiden des Pkw ist die AfA zu buchen

Der Firmenwagen kann aus unterschiedlichen Gründen aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, z. B. durch Verkauf, Entnahme oder Zerstörung. Beim Verkauf oder der Entnahme ist die anteilige Abschreibung, die auf die Zeit bis zum Verkauf bzw. der Entnahme entfällt, zu ermitteln und zu buchen. Wird der Firmenwagen zerstört, dann ist ggf. eine außergewöhnliche Abschreibung vorzunehm... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Firmen-Pkw, Verkauf / 6 Entnahme statt Verkauf: Wann keine Umsatzsteuer anfällt

Bei der Entnahme eines Firmenfahrzeugs ist der Teilwert (Marktwert) als Ertrag zu buchen. Ebenso wie beim Verkauf wird der Buchwert des Fahrzeugs als Aufwand (Anlagenabgang) erfasst. Die Entnahme unterliegt nur dann der Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer beim Kauf einen Vorsteuerabzug geltend machen konnte. War kein Vorsteuerabzug möglich, fällt bei der Entnahme keine Umsatz... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Firmen-Pkw, Verkauf / 3 So wird bei einem erzielten Veräußerungsverlust gebucht

Praxis-Beispiel Verkauf eines Firmen-Pkw mit Veräußerungsverlust Der Bauunternehmer Herr Huber hat im Januar vor 4 Jahren einen Firmen-Pkw ohne Vorsteuerabzug für 30.000 EUR (netto) erworben, den er am 30.6. des laufenden Jahres für 5.000 EUR (netto) zzgl. 19 % Umsatzsteuer verkauft. Der Bruttopreis über 5.950 EUR wird seinem Bankkonto gutgeschrieben. Die regelmäßige Abschrei... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Firmen-Pkw, Verkauf / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verkauf des Firmen-Pkw mit Buchgewinn

Die Rechtsanwältin Frau Recht hat im Januar vor 4 Jahren einen Firmen-Pkw für 30.000 EUR (netto) erworben, den sie am 30.6. des laufenden Jahres für 10.000 EUR (netto) zzgl. 19 % Umsatzsteuer verkauft. Der Bruttopreis über 11.900 EUR wird ihrem Bankkonto gutgeschrieben. Die regelmäßige Abschreibungsdauer bei neuen PKW`s beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 6 Jahre ab dem Z... mehr

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Firmen-Pkw, Verkauf / 1 So kontieren Sie richtig!

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Holdingstrukturen in der Un... / II. Ertragsteuerliche Würdigung: Nachversteuerungstatbestände i.S.d. § 22 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 UmwStG

Die Privilegien eines steuerneutralen Anteilstausches i.S.d. § 21 UmwStG – also die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (Genossenschaft) unterhalb des gemeinen Werts – auf Ebene des Einbringenden knüpft der Gesetzgeber an bestimmte Behaltensvoraussetzungen bzgl. der eingebrachten Anteile ("die sperrfristverhafteten Anteile") auf Ebene der übernehmenden Gese... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.2 Geschlagenes Holz

Rz. 554 Das stehende Holz ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Erst mit der Trennung von der Wurzel wird es zu Umlaufvermögen.[1] Die Trennung erfolgt im Regelfall durch Einschlag. Im Falle einer Kalamität tritt der Übergang vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Aufbereitung des Holzes... mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.1 Unentgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 30 Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils ist in § 6 Abs. 3 EStG geregelt. Bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers sind die Wirtschaftsgüter in der Folge der Übertragung zwingend mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, d. h. mit den Buchwerten. Rz. 31 Der Mitunternehmeranteil um... mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.4 Begründung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung durch unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 44 Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, das nach der Übertragung im Gesamthandseigentum des Übertragenden und des Übernehmenden steht: Praxis-Beispiel A ist zu 60 % an der AB OHG beteiligt, der er auch ein im Sonderbetriebsvermögen befindliches Grundstück zur Nutzung überlässt. A überträgt die Hälfte seines Mitunternehmeranteils (½ des Gesamthandsanteils und ½ des Sond... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[... mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 5 Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 Die steuerneutrale Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts (im Gegensatz zu einem Betrieb, Teilbetrieb und einem Mitunternehmeranteil[1]) von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen (kein Rechtsträgerwechsel) ist gewährleistet (§ 6 Abs. 5 Sätze 1, 2 EStG). Das Sonderbetriebsvermögen wird als Betrieb des Steuerpflichtigen behandelt.[2] Da... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.5 Verfahren nach der Buchwertmethode

Rz. 504 Aus Vereinfachungs- und Billigkeitsgründen kann abweichend von den vorstehenden Grundsätzen auch nach der sog. Buchwertmethode verfahren werden, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, von Pächter und Verpächter ein gemeinsamer Antrag gestellt wird und mindestens einer von beiden, Pächter oder Ve... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind... mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.2.2 Behaltens-/Sperrfristen

Rz. 38 Die 5-jährige Behaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG, wonach der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht veräußern oder aufgeben darf, ist in den vorstehenden Beispielsfällen 2 und 3 zu beachten, während in den anderen Fällen die Behaltensfrist nicht zur Anwendung kommt, da die Übertragungen hier gem.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.9 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 435 Die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sind Hilfsgeschäfte eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Betriebs, es sei denn, der Land- und Forstwirt veräußert wiederholt innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Gewinnabsicht land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die e... mehr