Die Aufrüstungskosten für einen PC werden den Anschaffungskosten des Computers hinzuaddiert, was eine Erhöhung des Restbuchwerts des PCs zur Folge hat. Allerdings müsste man in einem solchen Fall eigentlich den Buchwert des PCs um den Wert des ausgetauschten Teils (z.  B. den Wert der alten Festplatte) verringern. Das lässt sich allerdings kaum durchführen, denn die Anschaffungskosten der einzelnen PC-Komponenten sind nicht bekannt. Der Preis für den Computer ist nicht auf die einzelnen Komponenten aufgeteilt. I. d. R. wird die Aufrüstung eines PC nicht dessen Nutzungsdauer verlängern. Dies dürfte nur ausnahmsweise der Fall sein, wenn mehrere Erweiterungskomponenten ausgetauscht/eingebaut werden.

Konsequenz ist, dass die Kosten der Aufrüstung eines PCs regelmäßig als sofort abziehbarer Aufwand gebucht werden. Dabei sollte das Konto "Wartungskosten für Hard- und Software" 4806 (SKR 03) bzw. 6495 (SKR 04) verwendet werden.

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