Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführungspflicht

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Tz. 16 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst auch die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen (s. AEAO zu § 63 AO TZ 2, Anhang 2), die nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster ausgestellt werden (s. § 50 EStDV, Anhang 11) müssen. Um den Abzug der Zuwendung zu sichern, ist darauf zu achten, dass die Zuwendungsbestätigung von einer daz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wareneingangsbuch, Warenausgangsbuch

Tz. 51 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ermittelt, ist zusätzlich die Führung eines Wareneingangs- und Warenausgangsbuches erforderlich (s. §§ 143, 144 AO, Anhang 1b). D.h., für den Wareneingang und -ausgang sind getrennte Aufzeichnungen zu erstellen. Tz. 52 Stand: EL 130 – ET: 02/2023mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufbewahrungszeiten

Tz. 70 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen regelt § 147 AO (Anhang 1b). Bücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte, sonstige Aufzeichnungen einschließlich der Jahresabschlussrechnung und die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 147 Abs. 3 AO (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Zwecke der Sozialversicherung

Tz. 60 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verein/Verband als Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten folgende Entgeltsunterlagen getrennt nach Kalenderjahren in deutscher Sprache so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Lohn- und Gehaltsabrechnungen vermitteln können (s. § 28f Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 8 Beitr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Doppelte Buchführung

Tz. 76 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Tz. 77 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Sie bietet da...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Einfache Buchführung

Tz. 75 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das Wesen der einfachen Buchführung wird dadurch gekennzeichnet, dass nur diejenigen Geschäftsvorfälle buchmäßig festzuhalten sind, die aus Kontroll- und Inventargründen unbedingt benötigt werden. Es werden lediglich Bestandskonten und keine Erfolgskonten geführt. Die einfache Buchführung sieht für die zeitliche Reihenfolge der Geschäftsvorf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Betriebsprüfung

Tz. 72 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die § 147 Abs. 6 AO (Anhang 1b) und § 200 Abs. 1 AO (Anhang 1b) regeln, dass die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen (Umsatzsteuersonderprüfungen, Betriebsprüfungen, Nachschau) bei Vereinen und Verbänden, die ihre Bücher und Aufzeichnungen mittels eines Datenverarbeitungssystems (EDV) führen, Folgendes verlangen kann: Einsicht in di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Steuerrechtlich kann ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt führen. Die Buchführung der Verbände/Vereine kann in einem solchen Fall nicht als ordnungsgemäß angesehen werden (s. § 162 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch Schätzungen können hohe Steuerbeträge durch das Finanzam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcb) Subjektiver Anwendungsbereich

Rn. 131 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Nach dem Gesetzeswortlaut ("StPfl, die den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln") können alle Gewerbetreibende, die nach gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung nach deutschem Recht verpflichtet sind, die Option zur Lifo-Bewertung ausüben. Berechtigte sind auch diejenigen, die freiwillig Bücher führen und entsprechende Abschlüsse erstellen. Auß...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflicht ist die Pflicht, bestimmte Geschäftsunterlagen zu Geschäftsvorfällen für handelsrechtliche oder steuerliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf diese Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen (beispielsweise durch Betriebsprüfer) zurückgegriffen werden kann. Die handelsrechtlichen (für Kaufleute und Formkaufleute ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Weitere Vereinfachung nach § 66a UStDV

Rz. 23 Der Unternehmer, der nach § 23a UStG den Durchschnittssatz für die Vorsteuer anwendet, ist nach § 66a UStDV von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 UStG befreit. Damit braucht der Unternehmer keine Aufzeichnungen über die an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie der von ihm bewirkten Einfuhren zu führen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Keine Buchführungspflicht

Rz. 25 Der Unternehmer darf nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sein. Die Verpflichtung zur Führung von Büchern kann sich sowohl aus handelsrechtlichen Grundsätzen als auch aus Vorschriften der Abgabenordnung ergeben. Rz. 26 Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist der Kaufmann nach § 238 i. V. m. § 1 Abs. 2 HGB nach der Reform des HGB...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Wegfall der Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 73 Um dem eigentlichen Ziel der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, nämlich der Vereinfachung bei der Steuerberechnung, nahezukommen, ist der betroffene Unternehmer nach § 66 UStDV von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 UStG befreit. Damit braucht der Unternehmer keine Aufzeichnungen über die an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Ausübung freier Berufe

Rz. 76 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ermöglicht es Angehörigen der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sich ebenfalls die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestatten zu lassen. Die Möglichkeit nach § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ergibt sich unabhängig von der Höhe der erzielten Umsätze des Unternehmers. Unerheblich ist dabei, ob die freiberufliche Tätigkeit einzeln oder al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Wird im Inland eine Lieferung oder eine sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt, muss festgelegt werden, wer von den Vertragsparteien die USt schuldet und wann die geschuldete USt gegenüber dem FA angemeldet und abgeführt werden muss. Grundsätzlich kennt das UStG zwei verschiedene Methoden der Entstehung der USt. Durch in den letzten Jahren immer wei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Aufzeichnungspflichten

3.1 Geldgewinnspielgeräte sind elektronische Aufzeichnungsgeräte Geldspielgeräte sind nach den Ausführungen der GoBD[1] Bestandteile des betrieblichen Datenverarbeitungssystems. Da mit Geldspielgeräten Bareinnahmen aufgezeichnet werden, gehören sie vergleichbar den Registrierkassen unstrittig zu den Vor- bzw. Nebensystemen einer elektronischen Buchführung. Auch wenn im BMF-Sc...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.3 Steuerliche Folgen einer formell fehlerhaften Kassenführung

Das macht deutlich, wie aussichtslos sich ein Rechtsstreit im ungünstigsten Fall für einen Unternehmer gestalten kann. Eine schlampige Kassenführung kann, obwohl sie vielleicht inhaltlich zutreffend ist, unvorhersehbare Folgen für ein Unternehmen nach sich ziehen. Dieser Beitrag soll helfen, unnötige formelle Fehler zu vermeiden. Jede Schätzung birgt Ungenauigkeiten, viellei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.1 Geldgewinnspielgeräte sind elektronische Aufzeichnungsgeräte

Geldspielgeräte sind nach den Ausführungen der GoBD[1] Bestandteile des betrieblichen Datenverarbeitungssystems. Da mit Geldspielgeräten Bareinnahmen aufgezeichnet werden, gehören sie vergleichbar den Registrierkassen unstrittig zu den Vor- bzw. Nebensystemen einer elektronischen Buchführung. Auch wenn im BMF-Schreiben v. 26.11.2010 [2] zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen b...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.4 Branchenbezogene Sonderregelung?

Die Branche ist mächtig. Nicht verwunderlich wäre auch eine künftige, vom Fachverband der Automatenindustrie eigens erwirkte steuerrechtliche Sonderregelung. Während nämlich für klassische elektronische (Alt-) Registrierkassen gemäß BMF-Schreiben v. 26.11.2010 [1] eine steuerliche Übergangsvorschrift bis zum Ablauf des Jahres 2016 galt, durften Glückspielautomaten ungeachtet ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.3 Spielverordnung (SpielV)

Nach § 13 Nr. 9 SpielV [1] muss das Spielgerät eine Kontrolleinrichtung beinhalten, die sämtliche Einsätze, den Gewinn und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Das Kontrollmodul ist fester Bestandteil der Gerätesoftware und hat die Aufgabe, die Einhaltung der sog. Eckdaten der Spielverordnung zu überwachen. So wird beispielsweise der "Spieleraufwan...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Journaldatenaufzeichnung und Datenvorhaltung

Eine mit einer elektronischen Registrierkasse vergleichbare Journaldatenaufzeichnung ist nach Herstellerangaben mit der neuesten Gerätegeneration möglich. Für den Aufsteller besteht keine Möglichkeit, seine (Alt-) Geräte, die bislang nur zu Tagessalden zusammengefasste Umsätze aufzeichnen, technisch nachzurüsten. Gemäß den rechtlichen Anforderungen nach den GoBD[1] müssten di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.27 § 27 Abs. 25 UStG: Anwendung des § 22f und § 25e UStG

Rz. 79 Die erste Fassung der Regelung des § 27 Abs. 25 wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der damals geschaffenen Möglichkeit der Haftung der damals so bezeichneten Betreiber elektronischer Marktplätze, die allerdings seit dem 1.7.2021 als elektronische Schnittstellen bezeichnet werden.[2] § 27 Abs. 25 UStG regelte das Übergangsverfa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für Einzelkaufleute, die ein Handelsgewerbe gemäß § 1 Abs. 2 betreiben, beginnt die Buchführungspflicht mit der ersten (buchungspflichtigen) Vorbereitungshandlung; für PersG gilt diesbezüglich der Zeitpunkt, in dem die Gesellschafter die Tätigkeit unter gemeinschaftlicher Firma beginnen (vgl. Tipke/Kruse (2020), § 140 AO, Rn. 22; Staub: HGB (2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 238 Buchführungspflicht

A. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Vorschrift entspricht dem früheren § 38 HGB 1980. Neu eingefügt wurden in Abs. 1 die Sätze 2 und 3 über die Beschaffenheit der Buchführung, die wörtlich mit § 145 Abs. 1 AO übereinstimmen (durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurde in § 145 Abs. 1 Satz 1 AO das Wort "Vermögen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Buchführungspflicht

I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 238

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Folgen, die Verstöße gegen die Buchführungspflicht nach sich ziehen, sind abhängig von Art und Schwere der Vergehen (vgl. im Übrigen EBJS (2020), § 238 HGB, Rn. 36f.). Zunächst können strafrechtliche Vorschriften, insbesondere der §§ 283 Abs. 1 Nr. 5, 283b Abs. 1 Nr. 1 StGB, zur Anwendung kommen. Hiernach wird mit Freiheits- oder Geldstra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Vorschrift entspricht dem früheren § 38 HGB 1980. Neu eingefügt wurden in Abs. 1 die Sätze 2 und 3 über die Beschaffenheit der Buchführung, die wörtlich mit § 145 Abs. 1 AO übereinstimmen (durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurde in § 145 Abs. 1 Satz 1 AO das Wort "Vermögenslage" durch da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Weder ist im Normengefüge der IFRS eine explizite Buchführungspflicht kodifiziert noch existieren konkrete Vorgaben was das Buchführungssystem, die Buchführungsform und die zu führenden Bücher betrifft. Indes erfordert die RL nach IFRS – ebenso wie die RL nach HGB – eine systematische Buchführung in Form der doppelten Buchführung (vgl. HdR-E,...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 9); zu den Ta...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Buchführungssystem und Buchführungsform

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 schreibt kein bestimmtes Buchführungssystem (einfache, doppelte oder kameralistische Buchführung) vor. Der Kaufmann ist daher bei der Wahl des Buchführungssystems grds. frei und kann sich damit eine den speziellen Anforderungen seines UN entsprechende Buchführung einrichten. Gleichwohl empfiehlt sich das System der doppelten Buchführung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zu führende Bücher

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 enthält die Verpflichtung, Bücher zu führen, in denen der Kaufmann seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen hat. Die Frage, welche Bücher hiernach im Einzelnen zu führen sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Sie muss nach den GoB beurteilt werden und ist nicht zuletzt abhängig vom gewählten Buchführungss...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Dokumentation

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der JA hat – wie die Buchführung insgesamt – einen Dokumentationszweck. Eine ordnungsmäßige Dokumentation ist Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit des Buchführungs- und RL-Verfahrens (vgl. IDW RS FAIT 1 (2002); hinsichtlich des KA: IDW RS FAIT 4 (2012)). Buchführung und JA sollen sämtliche Zahlungsvorgänge sowie Realgüterströme erfassen u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 238 Abs. 1 verpflichtet den Kaufmann, bei der Führung seiner Bücher die GoB zu beachten. In gleicher Weise ist der JA gemäß § 243 Abs. 1 nach den GoB aufzustellen (vgl. grundlegend zu den GoB HdR-E, Kap. 4). In § 238 werden zwei allg. Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung hervorgehoben:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tax Compliance Management S... / 4.2 Rollen und Aufgaben in Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens

In Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens nimmt der Steuerberater regelmäßig folgende Aufgaben ein: Hilfeleistung im Rahmen der Erfüllung von Buchführungspflichten Gerade kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen in hohem Maße ihrem steuerlichen Berater, um ihren Buchführungspflichten gerecht zu werden. Dabei kann der Steuerberater diese Aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tax Compliance Management S... / 4.1 Generelle Rollen und Aufgaben

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Steuerberaters bildet das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Gemäß § 3 StBerG sind u. a. Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. § 1 StBerG regelt den Anwendungsbereich und benennt dabei die Gebiete, auf denen Steuerberater tätig werden. Diese sind zusammengefasst die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 3 Handelsrecht

Rz. 18 Handelt es sich bei einem Einzelunternehmer um einen Kaufmann, hat dieser zu Beginn seines Handelsgewerbes und dann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss zu erstellen, der Bilanz genannt wird. Neben der Bilanz ist darüber hinaus noch eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschrän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.1 Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 10 Gem. § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann zum Führen von Büchern verpflichtet. Eine Aktiengesellschaft gilt gem. § 3 Abs. 1 AktG immer als Handelsgesellschaft und ist somit Formkaufmann i. S. d. § 6 Abs. 1 HGB. Folglich ist die Aktiengesellschaft buchführungspflichtig. Nach h. M. beginnt die Buchführungspflicht mit der Gründung der Gesellschaft und endet nach der endgü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Tschechien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Regelungen sind im Mehrwertsteuergesetz und auf den Websites der Tschechischen Steuerverwaltung http://cds.mfcr.cz einsehbar. Nach den tschechischen Rechtsvorschriften muss jede für MwSt-Zwecke registrierte Person für jeden steuerbaren Umsatz mit einem Steuerpflichtigen oder einer juristischen Person ohne gewerblichen Zweck eine Rechnung ausstellen. Rechnunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel / Anlagegitter / 3.2.1 Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Zur selbstständigen Nutzung fähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um darin enthaltene Vorsteuer, 800 EUR nicht übersteigen, dürfen seit dem Wirtschaftsjahr 2018 (vorher 410 EUR) steuerrechtlich nach § 6 Abs. 2 EStG als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden, was in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG steht neben den speziellen Auskunftsansprüchen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Anzeigepflichten

Rz. 660 [Autor/Stand] Kreditinstitute müssen darüber hinaus originäre gesetzliche Mitteilungs- bzw. Anzeigepflichten erfüllen. Eine praktisch sehr bedeutsame Anzeigepflicht regelt § 33 Abs. 1 ErbStG [2], wonach Vermögensverwahrung und Vermögensverwalter, mithin insb. Banken, für jeden Erbfall die Vermögensgegenstände dem Erbschaftsteuer-FA mitzuteilen haben. Rz. 661 [Autor/Sta...mehr