Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführungspflicht

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Finnland / II. Buchführungspflicht

Rz. 167 Die Aktiengesellschaft ist nach KPL 1:1 buchführungspflichtig. Die Rechnungslegungsperiode beträgt grundsätzlich 12 Monate (KPL 1:4). Sie wird entweder im Gründungsvertrag oder in der Satzung bestimmt (OYL 2:2.2). Der Vorstand und – sofern vorhanden – der geschäftsführende Direktor sind verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen und den datierten Jahresabschluss ...mehr

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Belgien / II. Buchführungspflicht

Rz. 121 Die Pflicht zur Buchführung wird in den Art. III:82–III:95 belgisches Wirtschaftsrechtsgesetzbuch (WGB) sowie dem Königlichen Erlass vom 21.10.2018 zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben geregelt. Gemäß Art. III:82 WGB ist jedes buchführungspflichtige Unternehmen mit Sitz in Belgien (Hauptniederlassung oder Zweigniederlassung) zur passenden Buchführung über alle ...mehr

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Ungarn / II. Buchführungspflicht, Rechnungslegung

Rz. 207 Die Rechnungslegung ist in Ungarn im Gesetz Nr. 2000/C ("RLG") geregelt. Rz. 208 Gemäß § 4 Rechnungslegungsgesetz müssen u.a. GmbHs über ihre Tätigkeit, ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bericht erstatten. Diese Berichterstattungspflicht hat grundsätzlich mittels eines Jahresabschlusses zu erfolgen. Dieser besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

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Bulgarien / II. Buchführungspflicht

Rz. 106 Gemäß Art. 34 des Gesetzes über die Buchhaltung (Закон за счетоводството) erstellen Unternehmen grundsätzlich ihre Abschlüsse auf der Grundlage der Nationalen Standards für die Buchhaltung (Националните счетоводни стандарти). Nur manche Unternehmen müssen ihre Abschlüsse auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standar...mehr

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Singapur / II. Buchführungspflicht

Rz. 133 Die Gesellschaft ist zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Rz. 134 Der Jahresabschluss muss die finanzielle Lage und die geschäftlichen Transaktionen des Unternehmens wiedergeben und eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ermöglichen. Die Bücher sind idealerweise in Englisch zu führen. Ist dies nicht der Fall...mehr

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Russland / II. Buchführungspflicht

Rz. 108 Jedes Unternehmen in Russland ist verpflichtet, jährlich einen Abschluss zu erstellen. Das Wirtschaftsjahr in der Russischen Föderation entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Die Aufstellungsfrist beträgt 90 Tage nach Jahresende. Für die Aufstellung von Abschlüssen wurden spezielle Formblätter entwickelt und vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmi...mehr

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Norwegen / II. Buchführungspflicht

Rz. 161 Die AS ist stets buchführungspflichtig.[499] Innerhalb von sechs Monaten ab dem Ende eines Geschäftsjahres hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Vorjahr zu erstellen,[500] die durch sämtliche Verwaltungsratsmitglieder und den Geschäftsleiter zu unterzeichnen sind.[501] Verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des La...mehr

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Kanada / II. Buchführungspflicht

Rz. 82 Sämtliche Buchführungsunterlagen (einschließlich Belege) sind grundsätzlich in Kanada aufzubewahren. Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, sie außerhalb Kanadas aufzubewahren, wenn jederzeit in Form von Kopien oder mit Hilfe elektronischer Hilfsmittel (Computer) während üblicher Geschäftsstunden eine Einsichtnahme von Kanada aus möglich ist (Sect. 20 [5] CBCA); die P...mehr

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Ukraine / II. Buchführungspflicht

Rz. 189 Die GmbH ist verpflichtet, die Buchhaltung ab dem Tag der staatlichen Registrierung bis zum Tag ihrer Liquidation zu führen, Art. 8 Abs. 1 BuchhaltungG.[25] Die Buchhaltung wird in ukrainischer Währung geführt. Finanz- und Steuerberichterstattung sowie die statistische Berichterstattung fußen auf den Angaben der Buchhaltung. Rz. 190 Für die Sicherstellung der Buchführ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Allgemeines

Rz. 472 Das englische Gesellschaftsrecht sieht die Verpflichtungen der Gesellschaft, über die Geschäftsvorfälle Buch zu führen (also Geschäftsbücher zu haben), einen jährlichen Jahresabschluss aufzustellen (Sec. 386 CA 2006), diesen grundsätzlich von den Geschäftsführern feststellen und unterzeichnen zu lassen (Sec. 414 CA 2006) und u.U. durch einen Prüfer prüfen zu lassen, ...mehr

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Österreich / 1. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Rz. 209 Die Geschäftsführer haben dafür Sorge zu tragen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen (§ 22 Abs. 1 GmbHG). Die näheren Vorschriften über die Buchführungspflicht enthalten die §§ 189 ff. UGB. Sie hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung[91] zu entsprechen. Die Eintragungen in ...mehr

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Türkei / 5. Stempelsteuer-Buch

Rz. 235 Ein weiteres zu führendes Buch ist das Buch über die Stempelsteuer. Dieses Buch wird in Papierform geführt.mehr

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Estland / 1. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 118 Nach dem Ende des Geschäftsjahres erstellt der Geschäftsführer den Buchführungsabschluss und den Geschäftsbericht nach den Vorschriften des BFG. Der Jahresbericht besteht aus Jahresabschluss, Geschäftsbericht, Prüfbericht und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Unterlagen sind auf Estnisch zu erstellen. Über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden gem. § 179 ...mehr

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England und Wales1 England ... / 6. Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Rz. 489 Das Register veröffentlicht die Tatsache, dass die Jahresabschlüsse eingereicht wurden, in der London Gazette (Sec. 1077, 1078 CA 2006).mehr

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Schweiz / 4. Offenlegung von Jahres- und Konzernrechnung

Rz. 158 Jahresrechnung und Konzernrechnung sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung zuzustellen. Die Gesellschafter können verlangen, dass ihnen nach der Gesellschafterversammlung die von ihr genehmigte Fassung des Geschäftsberichts zugstellt wird (Art. 801a OR).mehr

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Österreich / 3. Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 212 Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verteilung des Bilanzgewinns obliegt zwingend den Gesellschaftern (§ 35 Abs. 1 Ziff. 1 GmbHG). Sie können den Geschäftsführern diesbezüglich auch Weisungen erteilen. Die Beschlussfassung erfolgt in einer Generalversammlung oder auf schriftlichem Weg (§ 22 Abs. 2 GmbHG).mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Aufstellung des Jahresabschlusses

a) Grundlagen Rz. 474 In England bestehen für die dem Companies Act unterfallenden Gesellschaften nach dem CA (Sec. 471 CA 2006) Pflichten, einen Jahresabschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gemäß den allgemeinen handelsrechtlichen Grundlagen der Rechnungslegung (UK GAAP), die größenabhängig unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung der jeweiligen Ltd. v...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 3. Prüfung des Jahresabschlusses

Rz. 151 Gesetzlich ist eine Prüfung des Jahresabschlusses der close corporation durch Dritte nicht vorgeschrieben. Sofern eine Prüfung des Jahresabschlusses vorgesehen ist, erfolgt die Wahl der Abschlussprüfer vorbehaltlich einer anderen Regelung in den bylaws durch das board of directors.mehr

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Griechenland / 2. Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 117 Die wichtigsten Pflichten des Geschäftsführers sind folgende: a) Treuepflicht. Die Treuepflicht des Geschäftsführers besteht in der Förderung der Belange und Interessen der Gesellschaft und in der Unterlassung jeglicher Handlung, die diesen Belangen und Interessen schaden könnte. Aus dieser Pflicht werden das Wettbewerbsverbot und die Verschwiegenheitspflicht (Nichtwe...mehr

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Österreich / c) Durch den Aufsichtsrat

Rz. 215 Die Geschäftsführer haben dem Aufsichtsrat (sofern ein solcher bestellt ist) den Jahresabschluss samt Lagebericht vorzulegen (§ 222 Abs. 1 UGB). Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, einen allfälligen Konzernabschluss, den Gewinnverteilungsvorschlag, den Lagebericht sowie einen allfälligen Konzernlagebericht zu prüfen und der Generalversammlung darüber zu bericht...mehr

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Schweiz / 5. Aufbewahrungspflicht

Rz. 159 Die Bücher, die Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz können schriftlich, elektronisch oder in vergleichbarer Weise geführt und aufbewahrt werden, soweit dadurch die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen gewährleistet ist. Erfolgsrechnung und Bilanz sind hingegen schriftlich und unterzeichnet aufzubewahren. Die übrigen Geschäftsbücher,...mehr

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Türkei / 1. Allgemeines

Rz. 224 Die Pflicht zur Buchführung regelt Art. 172b Abs. 2 des Gesetzes über das Steuerverfahren (StVG).[67] Die Bücher werden pro Geschäftsjahr geführt. Das Gesetz geht dabei davon aus, dass das Geschäftsjahr "normalerweise" das Kalenderjahr umfasst (Art. 174 StVG). Ist in der Satzung ein abweichendes Geschäftsjahr vorgesehen, so ist dieses maßgeblich. Rz. 225 Die kaufmänni...mehr

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Österreich / 4. Prüfung des Jahresabschlusses

a) Durch die Gesellschafter Rz. 213 Die Gesellschafter müssen jedem Gesellschafter ohne Verzug nach dessen Aufstellung den Jahresabschluss samt Lagebericht zusenden (§ 22 Abs. 2 GmbHG). Jeder Gesellschafter kann innerhalb von 14 Tagen vor der zur Prüfung des Jahresabschlusses einberufenen Versammlung in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht nehmen. Neben diesem E...mehr

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Türkei / 3. Buchhaltung

Rz. 232 Die eigentliche Buchhaltung erfolgt über das defteri kebir. Das wird heute in der Regel elektronisch geführt und ist in erster Linie nach Konten geordnet. Rz. 233 Die insoweit steuerrelevante Buchführung steht also unter scharfer Kontrolle, die noch durch die in der Praxis üblichen Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörden verschärft wird.mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 150 Die Feststellung (approval) des Jahresabschlusses erfolgt, soweit vorgesehen, grundsätzlich durch das board of directors (§ 1501(a) CalCC). In den articles oder den bylaws kann jedoch eine abweichende Regelung getroffen werden.mehr

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Türkei / 7. Beschlussbuch

Rz. 237 Schließlich gibt es noch das Beschlussbuch (karar defteri), in das die Beschlüsse der Generalversammlung eingetragen werden. Dies geschieht zumeist in der Form, dass die Beschlüsse auf eigenen Formblättern oder formlosen Blättern dokumentiert, notarisiert und dann eingeklebt werden. Dieses Buch hat keine konstitutive Wirkung, sondern Beweisfunktion.mehr

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Österreich / b) Durch den Jahresabschlussprüfer

Rz. 214 Die Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer gilt für "große" und "mittelgroße" (siehe Rdn 217) sowie alle gesetzlich aufsichtsratspflichtigen GmbHs (§ 268 UGB). Als Abschlussprüfer kommen Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaften in Betracht (§ 268 Abs. 4 UGB), bei denen keine Befangenheits- oder Ausschlussgründe vorliegen dürfen (§ 271 UGB).mehr

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Österreich / 5. Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Rz. 216 Alle GmbHs haben den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie allenfalls den Bericht des Aufsichtsrats nach Behandlung in der Generalversammlung spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 277 UGB). Der Umfang der Veröffentlichung hängt von der Größe der GmbH ab (§§ 277 ff. UGB). Die Einreichung hat elektronisch (be...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Prüfung des Jahresabschlusses

Rz. 484 Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung, den Jahresabschluss der Gesellschaft von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Wirtschaftsprüfer haben im englischen Recht eine erhebliche Bedeutung, da vielfach Erleichterungen von gesetzlichen Formvorschriften (z.B. bei der Anteilsausgabe, dem Rückkauf eigener Anteile) bei der Ltd. mit einem aktuellen Bericht und schr...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Prüfung des Jahresabschlusses

Rz. 94 Die Ernennung von Kontenkommissaren bei einer GmbH ist nur erforderlich, wenn die Zahl der Gesellschafter 60 übersteigt (siehe Rdn 90). Bei Gesellschaften, die bei Jahresabschluss zwei der folgenden Kriterien übersteigen: muss ein zugelassener Wirtschaftsprüfer ("réviseur d'e...mehr

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Deutschland / 2. Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 221 Die Feststellung des Jahresabschlusses bedeutet die Verbindlicherklärung des Jahresabschlusses durch das dazu berufene Gesellschaftsorgan. Der festgestellte Jahresabschluss bildet dann die Grundlage für den Beschluss über die Ergebnisverwendung. Die Feststellung des Jahresabschlusses hat damit der Ergebnisverwendung stets voranzugehen. Rz. 222 Für die Feststellung des...mehr

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Deutschland / 4. Publizitätspflicht

Rz. 224 Die GmbH ist zur Offenlegung ihrer Rechnungslegung verpflichtet (vgl. §§ 325 ff. HGB). Danach sind die Geschäftsführer verpflichtet, den Jahresabschluss nebst Lagebericht im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und zum Handelsregister einzureichen, wobei größenabhängige Erleichterungen bestehen: Kleine Gesellschaften müssen lediglich Bilanz und einen um die Gewinn- und ...mehr

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Griechenland / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 154 Das wichtigste Regelungswerk für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen ist das Gesetz 4172/2013 ("Kodex für die Besteuerung des Einkommens"). Die Modalitäten der Buchführungspflicht sind im Gesetz 4174/2013 ("Kodex für das steuerliche Verfahren) enthalten. Relevant sind auch die Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen und die steuergünstigen Reg...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Publizitätspflicht

Rz. 109 Am 1.7.2003 wurde das Erfordernis, dass alle Gesellschaften einen Jahresbericht bei der ASIC einreichen müssen, abgeschafft. Stattdessen schickt die ASIC nun am jeweiligen Prüfungsstichtag an alle Gesellschaften eine Vermögensaufstellung (annual statement).[118] Das Paket enthält eine Vermögensaufstellung (company or scheme statement), die von der Gesellschaft überpr...mehr

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Türkei / 4. Bestandsbuch

Rz. 234 Bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit werden das Anfangsvermögen und die Eröffnungsbilanz in das Bestandsbuch (envanter defteri) aufgenommen (Art. 66 HGB), danach sind jeweils zum Abschluss des Geschäftsjahres – zum Bilanzstichtag – das Betriebsvermögen (envanter) und die Bilanz (bilanço) einzutragen. Die Erstellung der Bilanz hat innerhalb von drei Monaten nach dem Bi...mehr

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Brasilien / 1. Gesellschaftsbücher

Rz. 107 Die Gesellschaft ist zur Führung folgender Gesellschaftsbücher verpflichtet: Rz. 108 In das Protokollbuch der...mehr

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Türkei / 6. Anteilebuch

Rz. 236 Ferner gibt es das "Anteilebuch" (pay defteri) (Art. 594 HGB). Das gehört eigentlich nicht zu den Rechnungsunterlagen, sondern dokumentiert die gesellschaftsrechtliche Situation der Gesellschafter und ihrer Anteile. Es hat insofern eine wesentliche Bedeutung, als die Übertragung von Geschäftsanteilen ihren wirksamen Abschluss erst durch Eintragung in das Anteilebuch ...mehr

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Österreich / a) Durch die Gesellschafter

Rz. 213 Die Gesellschafter müssen jedem Gesellschafter ohne Verzug nach dessen Aufstellung den Jahresabschluss samt Lagebericht zusenden (§ 22 Abs. 2 GmbHG). Jeder Gesellschafter kann innerhalb von 14 Tagen vor der zur Prüfung des Jahresabschlusses einberufenen Versammlung in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht nehmen. Neben diesem Einsichtsrecht können die Ge...mehr

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Brasilien / 3. Jahresabschluss

Rz. 110 Die Limitada ist zur jährlichen Errichtung eines Inventars (inventário, Art. 1187 CC), der Vermögensaufstellung (balanço patrimonial, Art. 1188 CC) und der Gewinn- und Verlustrechnung (balanço de resultado econômico, Art. 1189 CC) verpflichtet, Art. 1065, 1179 CC. Die Vermögensaufstellung und die Gewinn- und Verlustrechnung sind im Diário aufzuführen, Art. 1184 § 2 C...mehr

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Türkei / 2. Tagebuch

Rz. 229 Das Tagebuch (yevmiye defteri), das eigentliche kaufmännische Geschäftsbuch, ist zeitnah zu führen, Eintragungen dürfen nicht später als zehn Tage nach dem Geschäftsvorfall erfolgen und müssen chronologisch geordnet sein. Das Tagebuch hat zu enthalten: Es sind jeweils die einzelnen Rechnungen aufzuführen. Bei Sammelrech...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 146 Die Gesellschaftsrechte der Einzelstaaten enthalten nicht durchwegs Regelungen über die Aufstellung von Jahresabschlüssen (annual financial statements). Sofern gesellschaftsrechtlich eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht, dient diese jedoch in erster Linie der Information der Gesellschafter und nicht dem Gläubigerschutz. Auch fehlt es i.d.R. an Bilanzierungs-, Bew...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Gesetzliche Vorgaben zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 476 Die grundsätzliche Vorgabe des Gesetzes ist, dass die Bilanz einen wahrheitsgemäßen Überblick über die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres (true and fair view) ermöglichen und die Gewinn- und Verlustrechnung einen zutreffenden Einblick in das Geschäftsergebnis der Gesellschaft vermitteln muss (Sec. 393 CA 2006). Rz. 477 Für sog. kl...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 483 Sowohl der Jahresabschluss als auch der Geschäftsbericht und die Offenlegung der Vergütung der Geschäftsführer müssen grundsätzlich den Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden (Sec. 423 CA 2006). Ist die Gesellschaft geprüft worden, muss auch der Bericht der Prüfer offengelegt werden (Sec. 423, 495 CA 2006). Die eigentliche Feststellung des ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 93 Die Geschäftsführung hat jedes Jahr ein Inventar der Guthaben und Schulden sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, in welcher die notwendigen Amortisationen getätigt werden (vgl. Rdn 83). Die Bilanz erwähnt separat das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen und auf der Passivseite die Schulden der Gesellschaft sich selbst gegenüber, die Verpflichtungen, di...mehr

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Österreich / 6. Größenklassen

Rz. 217 Die Größenklassen sind in § 221 UGB geregelt: a) Kleine Gesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: Kleine Gesellschaften sind befreit von der Erstellung des Lageberichts, genießen...mehr

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England und Wales1 England ... / 5. Einreichung des Jahresabschlusses zum Companies House

Rz. 486 Der Jahresabschluss einer Gesellschaft muss zusammen mit dem Geschäftsbericht der Geschäftsführer und dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers grundsätzlich auch dem Register in englischer Sprache eingereicht werden (Sec. 441 CA 2006). Bei kleinen Gesellschaften besteht das Wahlrecht, die Gewinn- und Verlustrechnung oder den Director’s Report nicht dem Register vor...mehr

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Deutschland / 1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 217 Die GmbH ist zur regelmäßigen Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang umfasst (§§ 264 Abs. 1, 242 HGB). Neben dem Jahresabschluss ist von mittleren und großen GmbHs ein Lagebericht[108] (§ 267 HGB) aufzustellen. Rz. 218 Ob eine Gesellschaft als klein, mittelgroß oder groß zu qualifizieren ist, bestimmt...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Publizitätspflicht, Eintragung bzw. Veröffentlichung

Rz. 95 Das LRCS (Art. 75, 79 u.a.) bestimmt die Publizität der Jahresabschlüsse. Die gebilligten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der in Art. 65 LRCS beschriebene Anhang) müssen zusammen mit dem Bericht der Geschäftsführung und ggf. des Kontenkommissars binnen eines Monats nach der Verabschiedung (durch die Jahreshauptversammlung) und spätestens si...mehr

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Deutschland / 3. Prüfung des Jahresabschlusses

Rz. 223 Mittelgroße und große GmbH müssen ihren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen, soweit nicht gem. § 264 Abs. 3, 4 HGB eine Befreiung besteht. Ohne Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 Satz 2 HGB), ein ohne Prüfung festgestellter Jahresabschluss ist nichtig (§ 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG analog). Das Gle...mehr

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Schweiz / 3. Genehmigung der Jahresrechnung/Dividenden

Rz. 157 Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres muss der Geschäftsbericht und allenfalls der Revisionsbericht den Gesellschaftern zugestellt werden (Art. 801a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 805 Abs. 2 OR) und wird dann anlässlich der ordentlichen Gesellschafterversammlung abgenommen. Die Gesellschafter können verlangen, dass ihnen nach der Gesellschafterversammlung...mehr