Rz. 106

Gemäß Art. 34 des Gesetzes über die Buchhaltung (Закон за счетоводството) erstellen Unternehmen grundsätzlich ihre Abschlüsse auf der Grundlage der Nationalen Standards für die Buchhaltung (Националните счетоводни стандарти). Nur manche Unternehmen müssen ihre Abschlüsse auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards [IAS]) erstellen, z.B. Kredit- und Finanzunternehmen, Versicherer, Anlagevermittler u.a. Alle anderen Unternehmen können frei entscheiden, ihre Abschlüsse auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards zu erstellen. In der Regel werden die Bücher nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt.

 

Rz. 107

Das Geschäftsjahr ist stets das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss muss in BGN und in bulgarischer Sprache erstellt werden. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang.

 

Rz. 108

Manche Unternehmen unterliegen einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung durch zugelassene Wirtschaftsprüfer (регистрирани одитори), z.B. Unternehmen von öffentlichem Interesse, Mittel- und Großunternehmen sowie Kleinunternehmen, soweit sie zum 31.12. des Berichtszeitraums mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreiten: (a) Bilanzwert der Aktiva: 2 Mio. BGN (ca. 1.022.584 EUR); (b) Nettoumsatz: 4 Mio. BGN (ca. 2.045.168 EUR); (c) durchschnittliche Mitarbeiterzahl: 50.

 

Rz. 109

Der Jahresabschluss einer OOD ist, wenn gesetzlich vorgesehen, durch einen oder mehrere zugelassene Wirtschaftsprüfer – als Bedingung für die Feststellung durch die OS – zu prüfen (Art. 146 Abs. 1 TZ). Der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss ist dem Handelsregister vorzulegen (Art. 146 Abs. 4 TZ, Art. 6 Abs. 3 ZTR, Art. 38 des Gesetzes über die Buchführung). Die Vorlage ist bekannt zu machen. Die Frist für Gesellschaften, ihre Jahresabschlüsse dem Handelsregister vorzulegen, war prinzipiell der 30.6. des Folgejahres. Sie wurde jedoch im Zusammenhang mit dem Corona-Ausnahmezustand (derzeit) bis zum 30.9. des Folgejahres verlängert.

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