Rz. 234

Bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit werden das Anfangsvermögen und die Eröffnungsbilanz in das Bestandsbuch (envanter defteri) aufgenommen (Art. 66 HGB), danach sind jeweils zum Abschluss des Geschäftsjahres – zum Bilanzstichtag – das Betriebsvermögen (envanter) und die Bilanz (bilanço) einzutragen. Die Erstellung der Bilanz hat innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen. Die Eintragungen sind durch den Geschäftsführer zu unterschreiben und zu notarisieren.

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