Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführungspflicht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / II. Allgemeine Ausführungen des BMF-Entwurfs

Im allgemeinen Teil des BMF-Entwurfs weist das BMF auf die sphärenorientierte Mitverantwortung der Steuerpflichtigen hin (vgl. BMF-Entwurf, Rz. x1 f.), die als Ausdruck der dem Besteuerungsverfahren zugrunde liegenden Kooperationsmaxime auch bei Einkünften im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token Anwendung findet (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 90 AO...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.2 Nachweispflichten bei Antragstellung

Rz. 19 Beurteilungsmaßstab für diese Eignungsprüfung ist die nach Abs. 3 Nr. 1 vom Einrichtungsträger mit dem Antrag vorzulegende Konzeption der Einrichtung (Leistungsbeschreibung; BT-Drs. 15/5616 S. 26). Diese Konzeption ist dahingehend zu prüfen, ob die Einrichtung Mindeststandards erfüllt (BT-Drs. 17/6256 S. 23). Optimale Bedingungen kann der Jugendhilfeträger nicht einfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.1.3 Bisherige Abgrenzung gegenüber den sonstigen Erträgen und außerordentlichen Erträgen

In Jahresabschlüssen vor BilRUG war es geboten, bei Erträgen streng abzugrenzen, ob sie für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typisch sind oder nicht. Für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typische Erträge waren den Umsatzerlösen zuzuordnen; andere Erträge den sonstigen betrieblichen Erträgen oder außerordentlichen Erträgen. Da auch die Buchführungspflicht von Einzelkaufleu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Buchführung i... / 2.2.2 Erfüllung der steuerlichen Mitwirkungspflichten

Die Verlagerung der elektronischen Buchführung wird nur dann genehmigt, wenn der Steuerpflichtige seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren in der Vergangenheit nachgekommen ist und davon auszugehen ist, dass dies auch so bleibt.[1] Dies betrifft vor allem die Auskunfts- und Vorlagepflichten sowie die Ordnungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Buchführung i... / 2.2.4 Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung

Darüber hinaus darf durch die Verlagerung der elektronischen Buchführung und der sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen (oder Teilen davon) die Besteuerung nicht beeinträchtigt werden.[1] Das bedeutet, dass die deutsche Finanzverwaltung in der Lage sein muss, die Gewinnermittlung lückenlos zu prüfen – und zwar auf die gleiche Weise, wie das bei einer elektron...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 4 Prüfungsanordnung

Im Gegensatz zum Steuerfahnder steht der Betriebsprüfer nicht unangemeldet vor der Tür. Vielmehr wird sein Kommen durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Sie muss dem Steuerpflichtigen mindestens 2 Wochen – bei Großbetrieben 4 Wochen – vor Beginn der beabsichtigten Prüfung zugehen[1]; für eine auf eine laufende Betriebsprüfung folgende Anschlussprüfung müssen die genannten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 1 Allgemeines und Adressaten der Norm

Grundsätzlich bestehen im steuerlichen Verwaltungsverfahren umfangreiche Mitwirkungs- und Vorlagepflichten. Geregelt sind diese vor allem in den §§ 90ff. AO und betreffen zunächst den Steuerpflichtigen, im Einzelfall aber auch Dritte. Diese Pflichten sind Ausfluss des staatlichen Interesses an einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuer.[1] Dieses staatliche Aufk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Die Fortschreibung des früheren EK 02 ist durch Zeitablauf ersatzlos entfallen. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. Für den Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG ist allerdings zu unterscheiden. Hinzurechnungsbeträge des Jahres 2021, die am 1.1.2022 zufließen, müssen in den Einkünften enthalten se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur / Zusammenfassung

Begriff Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie zum Schluss jedes Geschäftsjahrs ein Verzeichnis zu erstellen, das die Vermögensgegenstände des Unternehmens erfasst. Dieses Verzeichnis wird als Inventar bezeichnet, der Vorgang zur Erstellung des Inventars als Inventur. Eine Inventur ist handels- und steuerrechtlich erforderlich, andernfalls kann die Buchfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Kundschaftsessen und -trinken

Aufwendungen für Kundschaftsessen und -trinken zur Pflege bestehender Kundenkontakte und Akquisition von neuen Geschäftsfreunden sind nur bei konkret betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig, z. B. bei Besuch des Inhabers einer Gastwirtschaft, der auch Geschäftsfreund ist. Voraussetzung ist, dass die private Veranlassung unbedeutend ist und die betrieblich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.6 Zusammenfassung der Regeln, Fristen, Sanktionen und Inhalte

Die nachfolgenden Tabellen sollen die in diesem Kapitel erläuterten Regeln, Fristen, Sanktionen und Inhalte übersichtlich zusammenfassen. Dabei werden insbesondere die Regelungen im Vor- und Nach-BEPS-Zeitraum gegenübergestellt. Die erste Tabelle fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen von wem eine VP-Dokumentation zu erstellen ist. Außerdem werden die jeweiligen Friste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufzeichnungspflichten nach Zivilrecht

Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Verbände und Vereine sind grundsätzlich auch gegenüber ihren Mitgliedern verpflichtet Rechenschaft abzulegen. In der Regel erfolgt dies durch den Rechenschaftsbericht, den der Vereinsvorstand im Rahmen der Mitgliederversammlung vorlegt (Rechenschaftsbericht des Vorstands, Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters). Soweit in der Satzung nicht a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Aufzeichnungspflichten für Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG

Tz. 34 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) Anwendung findet, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2–4 UStG (Anhang 5) vorgeschriebenen Angaben Folgendes aufzuzeichnen (s. § 65 UStDV, Anhang 6): die Werte der erhaltenen Gegenleistungen für die von ihnen ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen; die sonstigen Leistu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Sonstige Aufzeichnungspflichten

Tz. 37 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Für bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze sind nachfolgende Aufzeichnungspflichten zu erfüllen: Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr gem. § 4 Nr. 1 UStG i. V. m. § 6 Abs. 4 UStG, § 7 Abs. 4 UStG (Anhang 5) (s. § 13 UStDV); Umsätze der Seeschifffahrt und Luftfahrt (s. § 4 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 3 UStG (Anha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Umsatzsteuer

2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufzeichnungspflichten nach Ertragsteuerrecht

1.1 Einnahmen-Überschussrechnung Tz. 22 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Da bereits nach den Vorschriften des BGB eine Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht, sind diese Pflichten auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen (s. § 140 AO, Anhang 1b). Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten (s. §§ 140ff. AO, Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Aufzeichnungspflichten bei Anwendung des Durchschnittssatzes (§ 23a UStG)

Tz. 35 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nehmen steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften die Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG (Anhang 5) in Anspruch (die dort genannten Bedingungen müssen aber zunächst erfüllt sein), sind sie von gewissen Aufzeichnungspflichten freigestellt, s. § 66a UStDV, Anhang 6. Hierzu auch s. Abschn. 22.2 Abs. 10 UStAE. Hierbei handelt es sich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Lohnsteuer

Tz. 38 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden von Vereinen Arbeitnehmer beschäftigt, hat der Verein als Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 41 Abs. 2 EStG, Anhang 10) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die nach § 39e Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 EStG (Anhang 10) abgerufenen elekt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten auch für innergemeinschaftliche Warenliefer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufzeichnungspflichten

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das BGB sieht bereits für das Zivilrecht Aufzeichnungspflichten vor, die durch das Gemeinnützigkeitsrecht verstärkt werden, da dieses bestimmt, dass der Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu erbringen ist (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). II. Aufzeichnungspfl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufzeichnungspflichten nach Einzelsteuergesetzen

1. Aufzeichnungspflichten nach Ertragsteuerrecht 1.1 Einnahmen-Überschussrechnung Tz. 22 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Da bereits nach den Vorschriften des BGB eine Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht, sind diese Pflichten auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen (s. § 140 AO, Anhang 1b). Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 55 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten weniger als 250 EUR netto betragen, können sofort als Betriebsausgaben zum Abzug gelangen und müssen nicht in ein laufendes Verzeichnis aufgenommen werden – Umkehrschluss aus § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG (Anhang 10). Wirtschaftsgüter des abnutz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 § 63 Abs. 3 AO (Anhang 1b) stellt klar, dass die Körperschaft, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu erbringen hat, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung diesen Erfordernissen entspricht. Dies bedeutet, anhand der Einnahmen und Ausgaben soll die Art und Weise der tatsächlichen Geschäftsführung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) und kurzfristig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Regelungen der Beitragsverfahrensordnung (BVV) über die Führung von Lohnunterlagen gelten uneingeschränkt auch für geringfügig Beschäftigte. Tz. 64 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Arbeitgeber hat bei geringfügig Beschäftigten die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Lohnunterlagen aufzuzeichnen und Nachweise, aus denen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufzeichnungspflicht nach Gemeinnützigkeitsrecht

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach den Bestimmungen des § 63 AO (Anhang 1b) muss die tatsächliche Geschäftsführung einer Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung enthält. 1. Nachweis der tatsächlichen Gesc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sonstige Aufzeichnungen nach dem EStG

Tz. 25 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach der Bestimmung des § 8 Abs. 1 KStG gelten bestimmte Vorschriften des EStG auch für Körperschaften. Das Einkommensteuergesetz fordert nachfolgende Aufzeichnungen, die auch für gemeinnützige Körperschaften Relevanz haben: nach § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG (Anhang 10) über Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermöge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das BGB sieht bereits für das Zivilrecht Aufzeichnungspflichten vor, die durch das Gemeinnützigkeitsrecht verstärkt werden, da dieses bestimmt, dass der Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu erbringen ist (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ausblick

Ergänzend sei erwähnt, dass im Koalitionsvertrag der derzeitigen Ampel-Koalition die Absicht genannt ist, die Bestimmungen zur Transparenz der gemeinnützigen Organisationen zu verbessern. Danach sollen Transparenzpflichten für größere gemeinnützige Organisationen eingeführt werden, so sollen Regelungen zu einer handhabbaren standardisierten Transparenzpflicht und Regelungen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Besondere Aufbewahrungsfristen

Tz. 46 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen beträgt sechs Jahre. Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind zusätzliche Bescheinigungspflichten entstanden. Damit kam den Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers noch eine größere Bedeutung zu, als zuvor (s. BMF vom 22.10.2004, BStBl I 2004, 1009; s. BMF vom 18.10.2005, B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Lohn von dritter Seite

Tz. 45 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In den Fällen des § 38 Abs. 3a EStG (Anhang 10); Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten) ist ein Lohnkonto vom Dritten zu führen. In den Fällen des § 38 Abs. 3a Satz 2 EStG (Anhang 10) ist der Arbeitgeber anzugeben und auch der Arbeitslohn einzutragen, der nicht vom Dritten, sondern vom Arbeitgeber selbst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Prüfung durch die Finanzbehörde

Tz. 47 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzbehörden können die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge durch eine Außenprüfung überprüfen (s. § 42f EStG, Anhang 10). Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt. Die Verbände/Vereine als Arbeitgeber sind verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Finanzbehörden das Betrete...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anlageverzeichnis (-vermögen)

Tz. 57 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufzeichnungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG Wirtschaftsgüter des Anlage- sowie des Umlaufvermögens, die dem Verband/Verein zu dessen Aufgabenfüllung langfristig dienen, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis mit folgenden Angaben zu führen und zu erfassen: Tag der Anschaffung oder Herstellung; Höhe der Anschaffungs- oder Herstel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einnahmen-Überschussrechnung

Tz. 22 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Da bereits nach den Vorschriften des BGB eine Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht, sind diese Pflichten auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen (s. § 140 AO, Anhang 1b). Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten (s. §§ 140ff. AO, Anhang 1b). Tz. 23 Stand: EL 130 – ET: 02/202...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Pauschale Lohnversteuerung

Tz. 43 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden Arbeitslöhne pauschal versteuert, hat der Verein Aufzeichnungen in vereinfachter Form zu führen. Die Aufzeichnungen müssen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV (Anhang 8) in Form eines Sammelkontos geführt werden, das Folgendes enthalten muss: entweder in den Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG (Anhang 10): den Tag der Zahlung des Arbei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Buchführungssysteme

1. Allgemeines Tz. 73 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme die einfache Buchführung und die doppelte Buchführung Auch für Verbände/Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sind diese Buchführungssysteme von Bedeutung. 2. Kameralistische Buchf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Frist für die Mittelverwendung

Tz. 19 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung gehört auch die zeitnahe Mittelverwendung. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Körperschaft ihre Mittel in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für steuerbegünstigte Zwecke einsetzt/ausgibt. Praxis-Beispiel Spendeneinnahme in 01. Die ents...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ende der Aufbewahrungspflicht

Das Ende der Aufbewahrungspflichten ist durch die jeweilige gesetzliche Regelung der Vorschriften §§ 147 bis 147a AO definiert. Bei gemeinnützigen Körperschaften ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Vertreter für die Aufbewahrung auch nach Ende der Aufzeichnungspflichten Sorge tragen müssen. Dies umfasst die Pflicht, die Unterlagen auch außerhalb von Geschäftsräumen aufz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Sphärenrechnung

Tz. 13 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In langjähriger Rechtsprechung hat sich zur steuerlichen Behandlung einer als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaft die sog. Sphärentheorie herauskristallisiert. Die Umsetzung einer solchen Sphärenrechnung, deren Aufgabe es ist, die Einnahmen-Ausgabenrechnung nach den unterschiedlich steuerlich zu behan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beginn der Aufbewahrungsfrist

Tz. 71 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Steuergesetze enthalten keinen speziellen Zeitpunkt für Beginn und Ende der Aufzeichnungspflichte für steuerbegünstigte Körperschaften. Es gelten daher die allgemeinen Regeln. Die Pflichten nach den §§ 140 bis 148 AO beginnen damit mit der ersten Vorbereitungshandlung. Dazu gehören bereits die Kosten der Gründungsversammlung oder die Kos...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Tätigkeitsberichte

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ob die sogenannten Tätigkeitsberichte wie diese Vereine regelmäßig für die Vorbereitung ihrer Mitgliederversammlungen erstellen, als Nachweise der tatsächlichen Geschäftsführung vorgelegt werden müssen. Die Finanzverwaltung nennt diese beispielhaft im AEAO und fordert die Tätigkeitsberichte regelmä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Laufender Arbeitslohn

Tz. 40 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 73 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme die einfache Buchführung und die doppelte Buchführung Auch für Verbände/Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sind diese Buchführungssysteme von Bedeutung.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Tz. 50 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die §§ 143ff. AO (Anhang 1b) regeln allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. So sind z. B. Aufzeichnungen über den Wareneingang und -ausgang zu führen, zudem sind allgemeine Anforderungen an die Aufzeichnungen in der AO enthalten. 1. Wareneingangsbuch, Warenausgangsbuch Tz. 51 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird der Gewinn nach § 4 Ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Allgemeine Aufbewahrungsfristen

1. Aufbewahrungszeiten Tz. 70 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen regelt § 147 AO (Anhang 1b). Bücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte, sonstige Aufzeichnungen einschließlich der Jahresabschlussrechnung und die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Kameralistische Buchführung

Tz. 74 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die kameralistische Buchführung ist/war das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung. Dieses Buchführungssystem verzichtet i. d. R. auf eine Inventur und die Bewertung des Vermögens. Bei Verbänden/Vereinen findet man die Darstellung der kameralistischen Buchführung in all den Fällen, wo die Aufstellung eines Haushaltsplanes erforderlich ist...mehr