Rz. 207

Die Rechnungslegung ist in Ungarn im Gesetz Nr. 2000/C ("RLG") geregelt.

 

Rz. 208

Gemäß § 4 Rechnungslegungsgesetz müssen u.a. GmbHs über ihre Tätigkeit, ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bericht erstatten. Diese Berichterstattungspflicht hat grundsätzlich mittels eines Jahresabschlusses zu erfolgen. Dieser besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Jahresabschluss und der Beschluss über die Verwendung des versteuerten Gewinns müssen beim Registergericht elektronisch eingereicht werden und zusätzlich muss der Abschluss gem. § 154 Rechnungslegungsgesetz über das Justizministerium publiziert werden.

 

Rz. 209

Außerdem enthält das Gesetz Nr. 2007/LXXV über die Wirtschaftsprüferkammer Vorschriften, die die Einrichtung eines unabhängigen Qualitätssicherungssystems ermöglichen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge