Rz. 154

Das wichtigste Regelungswerk für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen ist das Gesetz 4172/2013 ("Kodex für die Besteuerung des Einkommens"). Die Modalitäten der Buchführungspflicht sind im Gesetz 4174/2013 ("Kodex für das steuerliche Verfahren) enthalten. Relevant sind auch die Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen und die steuergünstigen Regelungen (z.B. Bildung steuerfreier Rücklagen) der Gesetzgebung betreffend Investitionsmotive, wie diese in den Νόμος 1262/1982, Νόμος 1892/1990, Νόμος 2601/1998 "Περί ενισχύσεων ιδιωτικών επενδύσεων γιA την οικονομική κAι περιφερειAκή Aνάπτυξη της χώρAς" (Gesetz 2601/1998 über die Förderung von privaten Investitionen zur ökonomischen und dezentralen Entwicklung des Landes), Νόμος 3299/2004 "ΚίνητρA ιδιωτικών επενδύσεων γιA την οικονομική Aνάπτυξη κAι την περιφερειAκή σύγκλιση" (Gesetz 3299/2004 über die Motive privater Investitionen zur ökonomischen Entwicklung und dezentralen Annäherung, Rgbl. A’ 261) und in dem aktuellen Νόμος 3908/2011 "Ενίσχυση ιδιωτικών επενδύσεων γιA την οικονομική Aνάπτυξη, την επιχειρημAτικότητA κAι την περιφερειAκή συνοχή" festgelegt werden (Gesetz 3908/2011 über die Förderung privater Investitionen zur ökonomischen Entwicklung, zur Förderung des Unternehmertums und zur dezentralen Kohärenz).[53]"

[53] Die deutsche Fassung des neuen Investitionsförderungsgesetzes ist auszugsweise im Internet unter www.advohellas.de (Deutsch-Griechischer Rechtsverkehr: Investitionsrecht) abrufbar.

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