Rz. 109
Am 1.7.2003 wurde das Erfordernis, dass alle Gesellschaften einen Jahresbericht bei der ASIC einreichen müssen, abgeschafft. Stattdessen schickt die ASIC nun am jeweiligen Prüfungsstichtag an alle Gesellschaften eine Vermögensaufstellung (annual statement).[118] Das Paket enthält eine Vermögensaufstellung (company or scheme statement), die von der Gesellschaft überprüft werden muss, sowie eine Rechnung für die jährlich anfallenden Prüfungsgebühren. Die Gebühren müssen innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungsstichtag bezahlt werden. Der Prüfungsstichtag richtet sich grundsätzlich nach dem Datum der Eintragung der Gesellschaft. Stellt die Gesellschaft fest, dass die Vermögensaufstellung korrekt ist, müssen keine weiteren Unterlagen bei der ASIC eingereicht werden. Sind Änderungen erforderlich, ist die Gesellschaft verpflichtet, eine aktualisierte Vermögensaufstellung bei der ASIC einzureichen.[119] Der Prüfungsstichtag kann auf Antrag bei der ASIC geändert werden.
Rz. 110
Darüber hinaus muss von den Geschäftsführern jährlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungsstichtag eine Erklärung abgegeben werden, dass die Gesellschaft nach bestem Wissen und Gewissen der Geschäftsführer zahlungsfähig ist und dies erwartungsgemäß auch zukünftig sein wird.[120] Diese Verpflichtung entfällt, falls in den vorangegangenen 12 Monaten ein Jahresabschluss bei der ASIC eingereicht wurde.
Rz. 111
Die große proprietary company ist verpflichtet, einen Finanzbericht und einen Bericht des Vorstands anzufertigen, die dann bei der ASIC innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden müssen.[121] Die Pflicht, einen Finanzbericht mit Jahresbericht einzureichen, ist unabhängig von der Pflicht, zu der von der ASIC zugesandten Vermögensaufstellung Stellung zu nehmen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen