In Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens nimmt der Steuerberater regelmäßig folgende Aufgaben ein:

  • Hilfeleistung im Rahmen der Erfüllung von Buchführungspflichten

    Gerade kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen in hohem Maße ihrem steuerlichen Berater, um ihren Buchführungspflichten gerecht zu werden. Dabei kann der Steuerberater diese Aufgabe in unterschiedlicher Intensität wahrnehmen. Dies kann von der vollständigen Erfassung und Verbuchung der durch den Mandanten übersandten Rechnungen und sonstigen Belege über die Verbuchung bereits vom Mandanten vorerfasster Belege oder die reine Durchsicht der vom Mandanten erfassten und verbuchten Belege bis hin zur Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses mit einer Durchsicht der Konten und Erstellung der Abschlussbuchungen, Berechnung der Rückstellungen, Vorratsbewertung, Steuerberechnung, etc. reichen.

    Oft stellt der Steuerberater darüber hinaus dem Unternehmer oder Unternehmen entsprechende betriebswirtschaftliche Auswertungen bereit und übernimmt hier (Teil-)Aufgaben des betriebswirtschaftlichen Controllings.[1]

    Auch wenn jeder Kaufmann nach § 238 HGB und Steuerpflichtige im Rahmen von §§ 140 f. AO für die Führung der Bücher letztlich selbst verantwortlich sind, kann dem Steuerberater hier eine hohe Verantwortung zukommen. Er übernimmt hier auf operativer Ebene die Erfüllung der Buchführung ohne jedoch den Kaufmann oder Steuerpflichtigen aus seiner letztendlichen Verantwortung zu entlassen.

  • Erstellung von Steuervoranmeldungen und -erklärungen

    Als Ersteller von Steuererklärungen und -voranmeldungen übernimmt der Steuerberater auf Basis der ggf. selbst von ihm operativ geführten Buchhaltung die Erstellung der entsprechenden Steuer­voranmeldungen und Steuererklärungen. Ähnlich wie bei der Hilfeleistung im Rahmen der Buchhaltung bleibt die letztendliche Verantwortung für die Abgabe der Voranmeldungen und Erklärungen beim Steuerpflichtigen. Im Verhältnis zum Steuerpflichtigen übernimmt der Steuerberater jedoch die Aufgabe, die Voranmeldungen und Erklärungen auf der Basis der ihm vom Mandanten übergebenen Informationen inhaltlich richtig zu erstellen und dem Mandanten rechtzeitig zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen, so dass die entsprechenden Fristen gewahrt werden können.

  • Beratung in spezifischen steuerlichen Fragestellungen

    Im Rahmen der Beratung erarbeitet der Steuerberater auf Basis einer mit dem Mandanten abgestimmten spezifischen Aufgabenstellung und seiner fachlichen Kenntnisse und der Kenntnis des Mandanten Handlungsempfehlungen oder -alternativen zu spezifischen steuerlichen Fragestellungen. Basierend auf diesen Empfehlungen trifft der Mandant anschließend Entscheidungen. Häufig unterstützt der Steuerberater den Mandanten auch bei der anschließenden Umsetzung.

  • Beratung im Rahmen von Tax Due Diligence

    Ziel der Due Diligence-Untersuchungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen ist es, Risiken, die sich aus dem Kauf (Buy-Side Due Diligence) oder Verkauf (Sell-Side oder Vendor Due Diligence) ergeben, zu erkennen und diese entweder im Rahmen der Ausgestaltung der Transaktion z. B. durch entsprechende Vertragsgestaltungen zu adressieren oder ggf. im Falle sog. "Deal Breaker" auf die Transaktion zu verzichten. Der Steuerberater wird hier häufig tätig, um zu prüfen, inwieweit aufgrund der steuerlichen Verhältnisse des Transaktionsobjektes entsprechende steuerliche Risiken bestehen, die nach dem Erwerb auch im Rahmen des TCMS zu adressieren sind.

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Neben seiner spezifischen Beratung in steuerlichen Fragestellungen wird der Steuerberater häufig auch als betriebswirtschaftlicher Berater tätig. Neben seinen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen kommen ihm dabei häufig seine Kenntnis des betreuten Unternehmens sowie der Unternehmenseigner aber auch seine Rolle als externer, nicht in die Unternehmensstrukturen eingebundener Berater zugute.[2] Gerade kleinere Unternehmen nutzen hier das Know-how der Steuerberater.[3] Daneben kommt dem Steuerberater auch dann eine besondere Rolle als Berater zu, wenn steuerliche Aspekte u. a. bei Investitionen oder ähnlichen Entscheidungen eine wesentliche Rolle spielen.[4]

  • (Tax) Compliance-Beratung

    Auf Basis seiner vertieften steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse wie auch seiner oft langjährigen Kenntnis der Unternehmen ist der Steuerberater häufig geradezu prädestiniert, Mandanten im Aufbau eines angemessenen Tax Compliance Management Systems zu beraten. Dazu trägt auch bei, dass gerade in der Frage des Tax Compliance Risk Assessments weitreichende steuerliche Kenntnisse unerlässlich sind. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass sich Probleme ergeben können, wenn der Steuerberater bereits umfangreich in die Erfüllung steuerlicher Pflichten beim Unternehmen eingebunden ist.[5]

[1] s. nachfolgender Punkt "Betriebswirtschaftliche Beratung"
[2] Siehe dazu u. a. auch Mayer/Lehleiter in: DStR 1996 S. 1216 ff.
[3] Siehe dazu auch Rieg/Gruber/Reißig-Thu...

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