Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung der Heileurythmisten (zu § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.14.4 UStAE . Seit Langem ist strittig, ob Heileurythmisten [1] steuerfreie Leistungen im Rahmen heilkundlicher Tätigkeit ausführen und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Wichtig Die Steuerbefreiung als heilkundliche Leistung setzt regelmäßig berufsrechtliche Regelungen voraus, nach denen eine Befähigungsprüfung abzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerlicher Vorteil bei Veranstaltungen (Party) für Arbeitnehmer

Leitsatz Beantragt der Arbeitgeber für eine Veranstaltung (Party), zu der ausgewählte Arbeitnehmer des eigenen und fremder Betriebe eingeladen werden, die Pauschalierung der Einkommensteuer, sind zwar Aufwendungen für den äußeren Rahmen, nicht jedoch für Werbemittel in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Sachverhalt Das Unternehmen veranstaltete als eine Art Belohnung für ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
EÜR 2018: Anlage SZ berücksichtigt neue Rechtsprechung zur Begrenzung der kumulierten Überentnahmen

Kommentar Das BMF hat die neue Anlage SZ sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für 2018 bekanntgegeben. Die Anlage SZ dient der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen (bisher Anlage SZE) und berücksichtigt die neue BFH-Rechtsprechung. Nicht abziehbare Schuldzinsen Bislang mussten Einzelunternehmen zur Ermittlung ihrer nicht abziehbaren Schuldzinsen (§...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet

Leitsatz § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG a.F. bezog sich mit seiner Verweisung auf das InvG nur auf die Verwaltung inländischer Investmentvermögen, nicht aber auch auf ausländische Investmentvermögen, die dem InvG nur in Bezug auf den Anteilsvertrieb unterlagen. Normenkette § 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchst. a, § 4 Nr. 8 Buchst. h, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. g, Ar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften

Leitsatz 1. Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 2 EStG, die nach Anschaffung einer Kapitalanlage durch eine vermögensverwaltende GbR aufgrund einer Anteilsveräußerung durch einen Gesellschafter gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG entstehen, werden nicht gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gemeinschaftlich erzielt. 2. Kapitaleinkünfte, die aufgrund einer Anteilsve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Lieferungen über inländisches Konsignationslager (zu § 1a Abs. 2 und § 3 Abs. 1a UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH die Regelungen bei Lieferungen über ein Konsignationslager neu gefasst.[2] Im Zusammenhang mit diesen Neuregelungen hatte die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.12.2018[3] mit aufgenommen, nach der Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten unterschiedslos bei Liefer...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / aa) Ertragsteuer

Rz. 28 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[55] Wird der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[56] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB. Vgl. im Übrigen ausführlich hierzu § 18 Rdn 21 ff.mehr

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§ 18 Steuerrecht / I. Einkommensteuer

Rz. 12 Soweit der Erblasser am Erwerbsleben teilgenommen hatte, stellt sich die Frage, wie sich unter einkommensteuerlicher Sicht die Gesamtrechtsnachfolge des § 1922 BGB auswirkt. Besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf die Zeit des Bestehens der Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung. Die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesen Positionen ist wiedergegeben ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 18 Steuerrecht / (3) Bei Vermächtnissen

Rz. 19 Soweit eine Einkunftsquelle durch Sachvermächtnis übertragen wird, bleibt die Erbengemeinschaft nach Auffassung der Finanzverwaltung Bezieher der Erträge aus der Einkunftsquelle, bis die Übertragung tatsächlich durchgeführt ist. Eine Rückwirkung lässt die Finanzverwaltung nicht zu.[29] Der im BMF-Schreiben vom 14.3.2006 genannte Ausnahmefall[30] ist ein Sonderfall, de...mehr

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§ 23 Strafrecht / 2. Exkurs: Akteneinsichtsrecht der Erben in die Steuerfahndungsakte des Erblassers

Rz. 90 Beispiel 30 A, B und C sind Miterben nach ihrem verstorbenen Vater. Erbschaftssteuerbescheide sind nicht ergangen, obwohl es Anzeigen gemäß § 33 ErbStG gegeben hat. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Freibeträge nicht ausgeschöpft waren. Im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kommt es zur Klage, in der die A beweisen will, dass die beiden Brüder un...mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 49 Betrifft die Erbauseinandersetzung Betriebsvermögen, entstehen dem zahlenden Miterben Anschaffungskosten und dem Miterben, der die Zahlung erhält, ein Verkaufserlös. Gelangen die bei der Erbauseinandersetzung erworbenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen des Miterben, ist der Verkaufserlös nicht gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt, sondern laufender Gewinn.[6...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / VI. Steuerrechtliche Behandlung der Surrogation

Rz. 206 Bis zur Auseinandersetzung wird die Erbengemeinschaft bei Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO und bei Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG behandelt.[437] Hat die Erbengemeinschaft ein Grundstück veräußert, so ersetzt der Verkaufserlös gem. § 2041 BGB das Grundstück im Nachlassvermögen. Sow...mehr

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§ 18 Steuerrecht / ee) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 78 Die qualifizierte Nachfolgeklausel wird aus zivilrechtlicher Sicht im Kapitel zum Gesellschaftsrecht dargestellt (siehe § 17 Rdn 150). Aufgrund der auf den qualifizierten Erben beschränkten Sondererbfolge an dem Gesellschaftsanteil werden die übrigen Erben nicht Mitunternehmer. Die qualifizierte Nachfolgeklausel ist als eine mit dem Erbfall vollzogene Teilungsanordnung...mehr

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§ 18 Steuerrecht / bb) Entgeltliche Übertragung eines Erbteils

Rz. 23 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Erbteils kommt es grundsätzlich zu Anschaffungskosten beim Erwerber und Veräußerungserlösen beim Veräußerer. Da die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, hat der Erwerber seine Anschaffungskosten im Rahmen der durch die Erbengemeinschaft fortzuführenden Einkunftsquelle anzusetzen (vgl. nachfolgendes Beispiel 19 de...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (2) Nachlass mit Privatvermögen

Rz. 25 Die entgeltliche Veräußerung eines Erbteils mit Privatvermögen führt beim Erwerber zu Anschaffungskosten, nach denen sich die AfA gem § 7 EStG bemisst.[35] Die übrigen Miterben führen hingegen die AfA des Erblassers gem. § 11d Abs. 1 EStDV fort. Beispiel 20 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 E wird von seinen Söhnen A, B und C zu je ⅓ beerbt. Zum Nachlass gehört nur ein ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (1) Nachlass mit Betriebsvermögen

Rz. 24 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Erbteils liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der auf Seiten des Veräußerers zu einem Veräußerungserlös gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und auf Seiten des Erwerbers zu Anschaffungskosten führt.[34] Beispiel 19 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Der Nachlass besteht allein aus einem Einzelunternehmen. Das Kapitalkonto betrug 600.000 ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / b) Umgekehrte Abfindung

Rz. 63 Zu umgekehrten Abfindung im Zusammenhang mit einer zunächst teilweisen Auseinandersetzung kommt es, wenn im Rahmen der endgültigen Auseinandersetzung vom Empfänger der Abfindung aus der Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wirkt sich diese zweite oder umgekehrte Abfindung wie eine Kürzung der ursprünglich...mehr

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§ 18 Steuerrecht / dd) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 76 Zur zivilrechtlichen Definition der einfachen Nachfolgeklausel wird auf das Kapitel zum Gesellschaftsrecht verwiesen (siehe § 17 Rdn 146). Die Finanzverwaltung folgt der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Nachfolge in den Geschäftsanteil einer Personengesellschaft nicht, denn die Geschäftsanteile werden steuerlich so behandelt, als stünden sie, wie die übrigen Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Steuerrecht / (1) § 17 EStG

Rz. 52 Hiernach kann ein Veräußerungsgewinn steuerbar sein, wenn es sich um die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften handelt, an denen der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt war. Beispiel 11 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Erblasser E, zu dessen Privatvermögen eine 50 %ige Beteiligung an einer GmbH gehörte, wird von A und B b...mehr

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§ 18 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 55 Abfindungszahlungen bei der Auseinandersetzung von Mischnachlässen führen zu Anschaffungskosten bei zahlenden Miterben und ggf. steuerpflichtigen Veräußerungserlösen beim übertragenden Miterben. Am besten verdeutlicht Beispiel 18 des BMF-Erlasses die Folgen des Zusammenfallens beider Vermögensarten: Beispiel 18 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Erben sind A und B zu je ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Keine Rückstellungen für den Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur Rückstellungsbildung für den Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen überarbeitet. Anlass dafür bot die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BFH hat entschieden (Urteil v. 27.9.2017, I R 53/15, vgl. Kommentierung), dass Arbeitgeber für den sogenannten Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG mit den Heubeck-Richttafeln 2018 G

Kommentar Das BMF äußert sich in einem Schreiben zur Bewertung von Pensionsrückstellungen und weist darauf hin, dass die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" die bisherigen "Richttafeln 2005 G" ersetzen. Es werden neben dem Rahmen für die Anwendung der neuen Richttafeln auch die flankierenden Übergangsregelungen erläutert. Steuerliche Anerkennung Für die Bewertung von Pensionsrückstel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abschläge pharmazeutischer Erzeuger als Minderung der Bemessungsgrundlage (zu § 10 Abs. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 10.3 Abs. 7 UStAE . Nach § 1 AMRabG[1] müssen pharmazeutische Unternehmen privaten Krankenversicherungen und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von diesen ganz oder teilweise erstattet wurden, Abschläge gewähren. Wäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsvorschriften, insbes. die (norminterpretierenden oder normkonkretisierenden) Steuerrichtlinien, sind grds. keine Rechtsnormen; sie bieten keine Rechtsgrundlage für Verwaltungsakte und binden Gerichte grds. nicht (st. Rspr., z. B. BFH v. 04.05.2006, VI R 28/05, BStBl II 2006, 781; BFH v. 11.05.2007, IV B 28/06, juris; BFH v. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kuhsel/Kaeser, Bemerkungen zum BMF-Schreiben betr. den Datenzugriff der Finanzverwaltung; Trappmann, Archivierung von Geschäftsunterlagen, DB 89, 1482; Trappmann, Handelsrechtliche und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten und der Begriff des Handelsbriefs, DB 90, 2437; Hütt, Neues BMF-Schreiben zum Datenzugriff des Finanzamts, Wie sich Konfliktpotential vermeiden lässt, AO-S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Ausschließlich automationsgestützte Steuerfestsetzungen (§ 155 Abs. 4 AO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch das StModernG mit Wirkung vom 01.01.2017 eingefügte Regelung ist wesentlicher Teil der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Ziel vollautomatischer, vom RMS (§ 88 Abs. 5 AO) begleiteter und unterstützter Veranlagung. Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 4 Satz 1 AO können Steuerfestsetzungen, Anrec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Vereinbarkeit mit einfachgesetzlichem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, eine Steuer nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig festzusetzen, wird durch § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO auf die Fälle erweitert, in denen wegen der Auslegung eines Steuergesetzes, d. h. wegen einer einfachgesetzlichen Rechtsfrage, ein Verfahren beim BFH anhängig ist. Wann § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO angewendet werden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schmitz/Schlatmann, Digitale Verwaltung? – Das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, NVwZ 2002, 1281; Burchert, Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit Finanzbehörden, INF 2003, 179; Hütt, Steuerliches e-Government, AO-Steuerberater 2003, 22 und 80; Roßnagel, Das elektronische Verwaltungsverfahren, NJW 2003, 469; Drüen/Hechtner, Rechts-...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Allgemeines

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die V zu § 180 Abs. 2 AO (im Folgenden: VO) hält sich im Rahmen der Ermächtigung (u. a. BFH v. 23.09.1992, X R 156/90, BStBl II 1993, 11 m. w. N.; Kunz in Gosch, § 180 AO Rz. 77; Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 80 f. m. w. N.). Zwar entscheidet nach § 4 Satz 1 VO (s. auch § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 VO) die Finanzbehörde nach ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zuständigkeit

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Erlass entscheiden die FA in eigener Zuständigkeit bei Beträgen bis zu 20 000 EUR einschließlich (bei Säumniszuschlägen, deren Entstehung nicht mit dem Sinn und Zweck des § 240 AO zu vereinbaren ist in unbegrenzter Höhe); bei Beträgen bis zu 100 000 EUR einschließlich ist die Zustimmung der OFD, im Übrigen die der obersten Land...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Festsetzungsfrist

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 2 AO enthält eine spezielle Ablaufhemmung. Hiernach endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung oder des Schiedsspruchs. Das setzt nach neuerer Auffassung voraus, dass die Festsetzungsfrist bei Einleitung des Verständigungsverfahrens oder bei Antrag des Stpfl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Mitteilung der Entscheidungsunterlagen im Beschwerdeverfahren gegen Maßnahmen der Finanzbehörden im Erhebungs- und im Vollstreckungsverfahren, DStZ 1987, 96; Carl, Das rechtliche Gehör im Besteuerungsverfahren, StW 1996, 417; Dißars, Das Recht auf Akteneinsicht der Beteiligten im Steuerrecht, NJW 1997, 481; Durst, Akteneinsicht im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, PS...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Text der Rechtsverordnung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aufgrund der Ermächtigung ergangene Verordnung über die Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV – v. 07.09.1993, BStBl I 1993, 799), deren Anwendung für die Verwaltung durch BMF-Schreiben vom 25.03.2002, BStBl I 2002, 477, konkretisiert wurde, en...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kleinbetragsverordnung (KBV)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Ermächtigung hat das BMF schon 1980 durch Erlass der KBV Gebrauch gemacht. Sie ist zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) geändert worden und gilt für Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind (Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO). Die KBV be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

Schrifttum Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Baumann/Penné-Goebel, Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften im Rahmen von Selbstversorgungseinrichtungen i. S. von § 68, Nr. 2 AO, DB 2005, 695; Strahl, Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich – Chance un...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 1. Anforderungen an die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Die unbeschränkte Steuerpflicht setzt einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland voraus. Dabei spielt der gewöhnliche Aufenthalt angesichts eines sehr weiten Wohnsitzbegriffs praktisch kaum eine Rolle. Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 122 Beteiligte am Revisionsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Am Revisionsverfahren nehmen nur diejenigen teil, die aufgrund von § 57 FGO am Klageverfahren beteiligt waren; sie werden mit der Einlegung der Revision eo ipso Beteiligte des Revisionsverfahrens. Maßgeblich ist die tatsächliche Beteiligung (BFH v. 04.12.2012, I B 72/12, BFH/NV 2013, 565; BFH v. 20.12.2013, IX R 33/12, BFH/NV 2014, 557),...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Billigkeitsmaßnahmen i. S. des § 163 AO sind nur Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 bis 3 AO, die nach §§ 155ff. AO durch Steuerbescheid festgesetzt werden oder für die die §§ 155ff. AO sinngemäß gelten. § 163 AO ist anwendbar auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 181 Abs. 1 AO, die Festsetzung von St...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die InsO ist seit dem 01.01.1999 in Kraft. In Ergänzung des alten Grundsatzes "Konkursrecht vor Steuerrecht" gilt nunmehr auch der Satz "Insolvenzrecht vor Steuerrecht" (BFH v. 17.12.1998, VII R 47/98, BStBl II 1999, 423; BFH v. 12.12.2003, VII B 265, 01, BFH/NV 2004, 464; BFH v. 24.02.2015, VII R 27/14, BStBl II 2015, 993). Zweck der In...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenträgerüberlassung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der Außenprüfung kann auch verlangt werden, dass die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z. B. CD-ROM) der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden (Datenträgerüberlassung (Z3), vgl. BMF v. 14.11.2014, IV A 4-S 0316/13/10003, BStBl I 2014, 1450 Rz. 167). Dabei hat der S...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 13b UStG: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Leitsatz Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichk...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Vermächtnislösung

Rz. 380 Neben der Alleinerbenlösung besteht grds. auch die Möglichkeit, den Betrieb insgesamt im Wege des Vermächtnisses (Sachvermächtnis) auf den Nachfolger zu übertragen. Im Rahmen der Vermächtnislösung sind jedoch die Gesellschaftsform und bei der Vererbung einer persönlich haftenden Gesellschaftsbeteiligung die konkrete Nachfolgeklausel von entscheidender Bedeutung. Rz. ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Zuwendung von Sonderbetriebsvermögen durch Vermächtnis

Rz. 386 Schwierigkeiten können bei der Vermächtnislösung darüber hinaus entstehen, wenn der Erblasser Sonderbetriebsvermögen hinterlässt, welches ebenfalls durch Vermächtnis auf den Nachfolger übergehen soll. Aus zivilrechtlicher Sicht ist dieses als gesondertes Sachvermächtnis eines Einzelwirtschaftsgutes in der Verfügung von Todes wegen dem Nachfolger zuzuordnen. Rz. 387 Au...mehr