Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geringstland (Abs. 4)

Rz. 124 [Autor/Stand] Unter den Begriff "Geringstland" fallen Flächen, die eine sehr geringe Ertragsfähigkeit aufweisen und für die keine Wertzahlen nach dem Bodenschätzungsgesetz [2] festgestellt werden. Rz. 125 [Autor/Stand] Das Geringstland gehört nach § 234 Abs. 4 BewG ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bindung zum landwirtschaftlichen Vermögen wird...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO muss das Finanzamt in dem Fortschreibungs- oder Nachfeststellungsbescheid, der nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG nach Ablauf der Feststellungsfrist ergeht, auf die eingeschränkte Wirkung hinweisen. Dieser Hinweis gehört nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Regelung des Einheitswertbescheids, ist also nicht nur Begründung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

1. Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen Rz. 10 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 BewG galt für Fortschreibungen (§ 22 BewG) und Nachfeststellungen (§ 23 BewG). Es kam dabei nicht darauf an, ob die Fortschreibung wegen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung erfolgte. Ebenso war es unerheblich, ob sich die Änderung zugunsten oder zuungu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbegriff

a) Entwicklung des Wohnungsbegriffs Rz. 29 [Autor/Stand] Dem Wohnungsbegriff kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG für die Zuordnung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Maßgebend ist dabei allein der Wohnungsbegriff i.S.d. Bewertungsrechts. aa) Wohnungsbegriff für Gebäude, die vor dem 1.1.1972/1.1.1985 bezugsfertig waren Rz. 30 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anwendungsbereich des Sachwertverfahrens

I. Sonstige bebaute Grundstücke (Abs. 2) Rz. 15 [Autor/Stand] Nach dem Sachwertverfahren sind stets die sonstigen bebauten Grundstücke zu bewerten, § 76 Abs. 2 BewG. Zudem kann für alle übrigen Grundstücksarten i.S.d. § 75 Abs. 2–6 BewG das Sachwertverfahren in begründeten Sonderfällen in Betracht kommen (§ 76 Abs. 3 BewG). Rz. 16 [Autor/Stand] Für die sonstigen bebauten Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

1. Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer Rz. 20.1 [Autor/Stand] Zur generellen Rechtsentwicklung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer vor der Neuregelung durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] wird auf die Ausführungen zur Einf. GrStG Rz. 10 bis 16 verwiesen. Zur Vor- und Entwicklungsgeschichte des GrStRefG v. 26.11.2019 im Ganzen vgl. Einf...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 376 [Autor/Stand] (1) 1Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke i.S.d. § 246 des Bewertungsgesetzes in der am 24. Dezember 2021 geltenden Fassung bestimmen und hierfür einen gesonderten Hebesatz festsetzen oder mehrere, nach der Dauer der Baureife der Grundstücke abgestufte, ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Einheitswerte werden auf einen bestimmten Stichtag festgestellt und gelten, solange sie nicht fortgeschrieben oder aufgehoben werden, für den gesamten Hauptfeststellungszeitraum. Liegen die Voraussetzungen für eine Fortschreibung, Nachfeststellung oder Aufhebung der Einheitswertfeststellung vor, darf das Finanzamt die Fortschreibung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einfamilienhäuser (Abs. 5)

1. Grundsätzliches Rz. 27 [Autor/Stand] Die Grundstücksart der Einfamilienhäuser wird in § 75 Abs. 5 Satz 1 BewG definiert. Dies sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs enthalten. Eine weitere Wohnung, auch wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist, schließt die Annahme eines Einfamilienhauses aus. Es ist jedoch zu beachten, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeine Erläuterungen

I. Überblick zu § 76 BewG Rz. 1 [Autor/Stand] § 76 BewG regelt, nach welchen Bewertungsmethoden der Einheitswert bebauter Grundstücke zu ermitteln ist: Abs. 1 bestimmt, dass Mietwohn-, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke sowie Ein- und Zweifamilienhäuser grds. im Wege des Ertragswertverfahrens zu bewerten sind. Abs. 2 schreibt die Bewertung von sonstigen bebauten Grund...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 92 [Autor/Stand] § 2 HGrStG hat zentrale Bedeutung für die Abweichungsgesetzgebung. Das der Rechtsklarheit dienende "freiwillig auferlegte Zitiergebot" in Absatz 1 beschreibt enumerativ die abweichenden Regelungen vom Bundesgrundsteuergesetz (Rz. 93). Durch die Aufzählung der Abweichungsregelungen kommt das Bestreben des Landesgesetzgebers um maximale Abweichungsklarheit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] Der für Zwecke der Hauptfeststellung 1.1.1964 der Einheitsbewertung eingeführte § 75 BewG entspricht weitgehend der früheren Bestimmung des § 32 BewDV über die Einteilung der Grundstücksarten bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte 1935. Rz. 2 [Autor/Stand] Neu eingeführt wurde durch § 75 BewG die Grundstücksart "Zweifamilienhaus". ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Doppelbesteuerung

I. Stand der DBA-Abkommen Rz. 220 [Autor/Stand] Derzeit geltende aktuelle Abkommen:[2] Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (H E 2.1 ErbStH 2019)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 165 [Autor/Stand] Eine Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht ist nur im Wege der Vermögensumstrukturierung möglich. Geht nämlich kein Vermögen über, das in § 121 BewG genannt ist, kann auch keine beschränkte Steuerpflicht entstehen. Leben z.B. der Schenker und der Erwerber im Ausland, so ist es steuerlich günstiger, wenn der Schenker ein im Inland befindliches Grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Pflicht des Finanzamtes zur Änderung

Rz. 23 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen des § 24a Satz 2 BewG ist die Änderung vorzeitig erteilter Feststellungsbescheide obligatorisch. Das Finanzamt hat nicht die Möglichkeit, auf eine entsprechende Korrektur oder Aufhebung der vorzeitig erlassenen Bescheide zu verzichten. Dies folgt bereits zwingend aus dem Wortlaut des Gesetzes "sind zu ändern" und entspricht dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 196 [Autor/Stand] § 5 AStG ergänzt die §§ 2 und 4 AStG (s.a. § 121 BewG Rz. 635 ff.). Die Vorschrift verhindert, dass die erweitert beschränkte Steuerpflicht durch Einschaltung einer ausländischen Gesellschaft umgangen wird. § 5 Abs. 1 AStG legt den Personenkreis fest, bei dem eine Zurechnung von Einkünften und Vermögen in Frage kommt. Daher wird nicht, wie in § 4 AStG, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Formel

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 194 Abs. 1 BewG ist der Wert des Erbbaugrundstücks durch Multiplikation des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks mit einem Erbbaugrundstückskoeffizienten zu ermitteln. Rz. 28 [Autor/Stand] Maßgebend ist also die folgende Formel:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (bb) Obligatorische Festsetzung im automatisierten Verfahren (§ 152 Abs. 2 AO)

Rz. 145 [Autor/Stand] Kommt der Erklärungspflichtige (Rz. 124) im Anwendungsbereich der Hessischen Grundsteuer (Rz. 82, Rz. 85) seiner Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung (§ 228 Abs. 5 BewG, Rz. 125) nicht oder nicht fristgemäß (Rz. 122) nach, ist ein Verspätungszuschlag nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 AO i.V.m. § 152 Abs. 2 AO (obligatorische Festsetzung im automatisierten V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vertraglich vereinbarter Erbbauzins

Rz. 90 [Autor/Stand] Nach § 194 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BewG ist der maßgebende Erbbauzins der am Bewertungsstichtag zu zahlende Erbbauzins, der auf einen Jahresbetrag umzurech nen ist. Anzusetzen ist nicht der tatsächlich gezahlte, sondern der aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zu zahlende Erbbauzins.[2] Rz. 91 [Autor/Stand] In der Praxis können Erbbauzinsen während der L...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheides

Rz. 24 [Autor/Stand] Hier sind die Fälle, in denen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt eine Veränderung im Wert oder eine Änderung der Grundstücksart für die wirtschaftliche Einheit ergibt, von den Fällen zu unterscheiden, in denen sich Änderungen in der Zurechnung ergeben. Rz. 25 [Autor/Stand] Zwischenzeitliche Änderungen bezüglich der Wert- oder Artfeststellung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Gebäudebegriff

Rz. 19 Die Gebäude sind allein mithilfe des Gebäudebegriffs von den BVO abzugrenzen. Für die bewertungsrechtliche Einordnung eines Bauwerks als Gebäude ist entscheidend, ob es alle Merkmale eines Gebäudes aufweist. Ein Bauwerk ist als Gebäude anzusehen: wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Mensch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Änderung oder Aufhebung eines kombinierten Fortschreibungsbescheides

Rz. 29 [Autor/Stand] Ist vor dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt ein Fortschreibungsbescheid nach § 24a Satz 1 BewG über eine Wert- und/oder Artfortschreibung und über eine Zurechnungsfortschreibung erteilt worden, ändern sich aber noch vor dem Feststellungszeitpunkt die Eigentumsverhältnisse, so ist nach den für die Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheid...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Nutzung zu Wohnzwecken

Rz. 43 [Autor/Stand] Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt allgemein voraus, dass die Räume tatsächlich Wohnzwecken dienen oder (bei Leerstand) zu dienen bestimmt sind.[2] Räumlichkeiten, die nicht Wohnzwecken dienen und im Falle ihres Leerstehens auch nicht dazu bestimmt sind, stellen grds. keine Wohnung i.S. des § 75 BewG dar.[3] Rz. 44– 45 [Autor/Stand] Einstweile...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 108 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 3 bis 5 BewG gehören auch Flächen minderer Qualität zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Hierbei handelt es sich um Abbauland, Geringstland und Unland. Während beim Abbauland eine bestimmte Nutzung zugunsten des Betriebes vorausgesetzt wird, bezeichnen Geringsland und Unland Flächen, die nur sehr eingeschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (aa) Aufkommenszuweisung

Rz. 144 [Autor/Stand] Der Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe oder nicht fristgemäßer Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Rz. 115) oder einer Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2, 5 BewG (Rz. 123) ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 2 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 Nr. 2 AO. Das Aufkommen an den zu entrichtenden Verspätungszuschlägen zur Grundsteuer fließt nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zweifamilienhäuser

Rz. 64 [Autor/Stand] Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten. Die Grundstücksart Zweifamilienhaus setzt voraus, dass zwei getrennte Wohneinheiten vorliegen, die jeweils für sich die Voraussetzungen des Wohnungsbegriffs erfüllen (vgl. zum Wohnungsbegriff die Ausführungen unter Rz. 29 f.). Zu der Grundstücksart der Zweifamilienhäuser gehören nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke wurden der Besteuerung lange Zeit ganz allgemein mit dem gemeinen Wert unterworfen. Verfahren zur Ermittlung des Grundstückswerts waren gesetzlich nicht geregelt. § 35 Abs. 1 RBewG 1925[2] und § 55 i.V.m. § 11 Abs. 2 RBewG 1931[3] schrieben dann für bebaute Grundstücke, die in ortsüblicher Weise bebaut waren oder gewerblichen Zwecken d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / II. Anknüpfung an die allgemeinen Vorschriften

Rz. 68 [Autor/Stand] Hessen hat sein Landesrecht als partielles Abweichungsgesetz gefasst (Rz. 24). Die Abweichungen beschränken sich dabei auf das Grundvermögen (Rz. 80, 85). Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen folgt Hessen vollständig dem Bundesmodell (Rz. 21). Rz. 69 [Autor/Stand] Grundsätzlich kommen auch im hessischen Grundsteuerrecht die allgemeinen Vorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) § 184 Abs. 1 Satz 3 AO/keine gesonderte Feststellung von Grundsteuerwerten bei der Hessischen Grundsteuer

Rz. 451 [Autor/Stand] Inwieweit durch die allgemeine Verweisung auf die "Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung" (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO i.V.m. § 134 bis § 217 AO) und die spezielle Verweisung durch § 184 Abs. 1 Satz 4 AO auf § 182 Abs. 1, 2, § 183 AO auch die Anwendung der "Vorschriften über die gesonderte Feststellung" (§ 179 bis § 183 AO) für das Messbetragsve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Immerwährendes Erbbaurecht

Rz. 86 [Autor/Stand] In den – seltenen – Fällen eines immerwährenden Erbbaurechts hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass der Abzinsungsfaktor mit null anzusetzen ist (§ 194 Abs. 4 Satz 4 BewG). Rz. 87– 89 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abschn. 16 Abs. 6 und 7 BewRGr

Rz. 42 [Autor/Stand] Abschn. 16 Abs. 6 und 7 BewRGr nennt beispielhaft folgende Grundstücksgruppen, bei denen das Sachwertverfahren anzuwenden ist: Fabrikgrundstücke, Theatergrundstücke, Lichtspielhäuser, Sanatorien, Kliniken, Privatschulen, Grundstücke mit größeren Verwaltungsgebäuden, Grundstücke für Bank- und Kreditinstitute, Grundstücke für Versicherungsunternehmen, Werks...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Bewertung der Grundstücke im Grundvermögen

Rz. 34 Grundbesitz ist also nicht automatisch Grundvermögen. Grundstücke sind nur dann dem Grundvermögen zuzurechnen, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abgrenzung über §§ 158 und 159 BewG) oder um Betriebsgrundstücke (Abgrenzung über § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG) handelt (§ 176 Abs. 1 BewG). Rz. 35 Die Vorschriften für die Bedarfsbewertung des Grundv...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Kategorisierung der Betriebsgrundstücke im Fall einer separaten Bewertung

Rz. 9 Für den Fall, dass nach den Vorschriften des ErbStG oder des BewG eine separate Bewertung eines Betriebsgrundstücks erforderlich wird, sieht § 99 BewG zwei Kategorien (Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen) vor, aus denen sich die anwendbaren Bewertungsvorschriften ergeben. Maßgeblich für die Zuordnung ist jeweils die isolierte Betrachtung des Grun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Höchstzeit- bzw. Mindestzeitrenten

Rz. 41 Bei abgekürzten Leibrenten (Höchstzeitrenten), bei denen neben der zeitlichen Begrenzung eine zusätzliche Begrenzung durch das Leben einer oder mehrerer Personen besteht, ist der nach § 13 Abs. 1 BewG ermittelte Kapitalwert (Tabelle 6) durch den Kapitalwert nach § 14 BewG begrenzt ( § 13 Abs. 1 Satz 2 BewG). Rz. 42 Bei verlängerten Leibrenten, d. h. bei einer auf die Le...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 43 Nach § 27 ErbbauVO hat der Erbbauverpflichtete vorbehaltlich anderweitiger Vertragsvereinbarungen dem Erbbauberechtigten bei Ablauf des Erbbaurechtsvertrags eine Entschädigung zu zahlen, die sich nach dem Verkehrswertanteil des Gebäudes bemisst. In diesem Fall entspricht der Grundbesitzwert des Erbbaugrundstücks dem nach § 194 Abs. 3 BewG ermittelten Bodenwertanteil. G...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Sachwertverfahren wird regelmäßig bei den bebauten Grundstücken in Betracht kommen, bei denen für die außersteuerliche Verkehrswertermittlung am Grundstücksmarkt nicht der Ertrag, sondern vielmehr die Herstellungskosten die Bewertungsgrundlage bilden. Rz. 2 Dies wird i. d. R. für solche (ausgewählte) Grundstücke der Fall sein, die eigengenutzt werden: Ein- oder Zweif...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 64 Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert. Dies wird ausdrücklich in § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG bzgl. des Wirtschaftsteils und durch § 167 Abs. 1 i. V. m. § 177 BewG für die Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils konstatiert. Der gemeine Wert nach § 9 BewG entspricht dem Verkehrswert. Dies ergibt sich aus § 194 BauGB, in dem der Begriff des Verkehrswerts (Marktw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Die Aufteilung des Betriebsvermögens bei Mitunternehmerschaften (Abs. 1a)

Rz. 28 Wie in Rz. 22 ausgeführt, setzt sich das BV einer Mitunternehmerschaft aus dem Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft, soweit es BV ist (vgl. R B 97.4 Abs. 1 Satz 1 ErbStR) und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (vgl. R B 97.2 ErbStR) zusammen. Beide Vermögensteile sind getrennt zu bewerten (§ 97 Abs. 1a Satz 1 und Abs. 1 Nr. 2 BewG). Im Rahmen der getrennt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Stand: 7/01 – 11/2025 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.6 Einem inländischen Gewerbebetrieb überlassene Wirtschaftsgüter (§ 121 Nr. 6)

Rz. 56 Zum Inlandsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet werden. § 121 Nr. 6 BewG erfasst somit alle Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb dienen, jedoch einem Dritten, d. h. nicht dem Betriebsinhaber gehören; ansonsten wären sie b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzurechnungen

Rz. 10 Ausführungen zu ausgewählten Hinzurechnungen: a) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a BewG Bei der Berechnung des vereinfachten Ertragswerts sind nur die normalen Absetzungen für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Sonderabschreibungen dürfen sich nicht auf den vereinfachten Ertragswert auswirken. Hiervon betroffen sind bspw. auch die Sonderabschreibungen für Mi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Ertragswertverfahren kommt insb. bei bebauten Grundstücken in Betracht, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Wertschätzung am Grundstücksmarkt im Vordergrund steht (typische Renditeobjekte). Es ist daher regelmäßig für Mietwohngrundstücke sowie für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Die Bewertung von ausländischem Betriebsvermögen

Rz. 3 Für die Bewertung ausländischen BV gelten die §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 BewG. Auch für das ausländische BV ist eine Bewertung zum gemeinen Wert i. S. d. § 9 BewG in § 31 BewG vorgegeben, allerdings nur mit einem Verweis auf den Ersten Teil des BewG, der die §§ 1 bis 16 BewG umfasst. § 31 BewG enthält für die Bewertung ausländischen BV also keine Anordnung der entsprechen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erläuterungen zu einzelnen Gruppen von Geschäftsgrundstücken

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei den in Abschn. 16 Abs. 7 BewRGr angeführten Hotelgrundstücken handelt es sich im Allgemeinen um eigengenutzte Zweckbauten, die der Beherbergung dienen. Soweit diese Grundstücke nicht eigengenutzt sind, werden sie regelmäßig verpachtet, nicht aber vermietet. Dementsprechend beurteilt auch der Grundstücksmarkt den Verkehrswert von Hotelgrundstücken nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Modellbeschreibung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Erbbaugrundstückskoeffizient werden von den Gutachterausschüssen ermittelt und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Dabei beschreiben die Gutachterausschüsse grundsätzlich unter welchen Modellannahmen und Rahmenbedingungen des Grundstücksmarkts die Ermittlung der Erbbaugrundstückskoeffizient vorgenommen worden ist. Rz. 38 [Autor/Stand] Der Ansat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch den Verkauf oder Selbstverbrauch sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Zur Landwirtschaft im engeren Sinne und damit zur landwirtschaftlichen Nut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch die Nebenbetriebe. Die grobe Definition ergibt sich aus § 234 Abs. 7 BewG. Danach ist ein Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellt. Generell ist für die Abgrenzung aber die ertragst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Die Aufteilung des Betriebsvermögens bei Kapitalgesellschaften (Abs. 1b)

Rz. 33 "Der gemeine Wert des Anteils an einer KapG. ist in den Fällen des § 11 Abs. 2 S. 2 ff. BewG in zwei Stufen zu ermitteln. Zunächst wird nach § 11 Abs. 2 BewG der gemeine Wert des BV der KapG ermittelt. In einer zweiten Stufe wird er nach dem Verhältnis des übergegangenen oder übertragenen Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen ...mehr