Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grund und Boden

Rz. 25 [Autor/Stand] § 905 BGB bezeichnet den Grund und Boden als einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche erstreckt. Abgesehen von den Flächen, die zur Vermögensart des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gehören, ist der Grund und Boden dem Grundvermögen zuzurechnen. Rz. 2... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Rechte

Rz. 40 [Autor/Stand] Zwar gelten auch Rechte, die mit dem Eigentum am Grundstück verbunden sind als Bestandteil des Grundstücks (§ 96 BGB). Jedoch werden die Rechte, obwohl sie zum Grundvermögen gehören, nicht gesondert als Grundstück bewertet. Die Belastungen durch das Recht werden auch nicht bei der Bewertung des belasteten Grundstücks wertmindernd abgezogen. Hierbei hande... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Beständigkeit des Bauwerks (Tz. 2.6 AbgrenzE)

Rz. 219 [Autor/Stand]"Die Entscheidung der Frage, ob ein Bauwerk von einiger Beständigkeit ist, richtet sich allein nach der Beschaffenheit (Material) des Bauwerks. Ohne Bedeutung ist daher, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde, z.B. für Zwecke einer Ausstellung (BFH vom 24. Mai 1963, BStBl III S. 376)." Rz. 220 [Autor/Stand] Ohne Bedeutung für di... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Umrechnung der ausländischen Steuer

Rz. 52 [Autor/Stand] Die auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnende ausländische Steuer ist erforderlichenfalls für den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) in Euro umzurechnen, also für den Tag, an dem die deutsche Erbschaftsteuer für den Erwerb entstanden ist (§ 9 ErbStG), und nicht für den Tag, an welchem die ausländische Steuer gezahlt worden ist. Maßgeblich ist der im B... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Koordinierte Ländererlasse

Rz. 97 [Autor/Stand] Als Reaktion auf die vorstehenden Beschlüsse des BFH haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 [2] zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 und zur Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Gru... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Antrag auf Anrechnung

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag. Form- und Fristerfordernisse bestehen mangels entsprechender Regelung nicht.[2] Bei Auslandsvermögen in mehreren Staaten (s. Rz. 45) ist ein Antrag pro Staat erforderlich.[3] Rz. 57 [Autor/Stand] Einstweilen frei. mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verrentung-Stundung nach § 28 ErbStG

Rz. 7 [Autor/Stand] Anstelle oder gleichzeitig mit der Verrentung der Steuerschuld ist auch eine Stundung nach § 28 ErbStG möglich, sofern die dortigen Voraussetzungen vorliegen ( § 28 Abs. 2 ErbStG ; s § 28 ErbStG Rz. 55 f.)[2]. mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Anrechnung bei Doppelbesteuerungsabkommen (Abs. 4)

Rz. 66 [Autor/Stand] Sieht ein Doppelbesteuerungsabkommen eine Anrechnung vor wie die meisten der zurzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (s. § 2 ErbStG Rz. 232 f.), so ist § 21 Abs. 1 bis 3 ErbStG anzuwenden (s. auch Rz. 2 ff.). Aufgrund der geringen Anzahl abgeschlossener Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird die Frage, in w... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Gleisanlagen und Brücken (Tz. 4.4 AbgrenzE)

Rz. 331 [Autor/Stand] „Gleise, Kräne und sonstige mechanische Verladeeinrichtungen sind Betriebsvorrichtungen. Das gleiche gilt für den Oberbau (Schienen, Schwellen und Bettung) und den Unterbau (Aufschüttungen und Befestigungen der Dämme, Einschnitte und dergleichen) von Schienenbahnen. Brücken, die nur dem üblichen Verkehr auf dem Grundstück dienen, stehen in keiner besonde... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Keine Einbeziehung der Bodenschätze (§ 176 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 75 [Autor/Stand] In das Grundvermögen dürfen die Bodenschätze nicht einbezogen werden. Ob es sich um grundstücksgleiche, subjektiv-dingliche (§ 96 BGB) oder rein persönliche Rechte handelt, ist ohne Bedeutung. Für den Grund und Boden, in dem sich die Bodenschätze befinden, und für etwa aufstehende Gebäude sind jedoch Grundbesitzwerte festzustellen. Rz. 76 [Autor/Stand] Ei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Anzahl der Wohnungen

Rz. 79 [Autor/Stand] Insb. für die Grundstücksarten der Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke ist die Anzahl der Wohnungen für die Einordnung von Bedeutung. Während ein Einfamilienhaus über eine und ein Zweifamilienhaus über zwei Wohnungen verfügt, erfordert ein Mietwohngrundstück drei oder mehr Wohnungen. Mietwohngrundstücke kommen in der Praxis häuf... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Allgemeine Abgrenzungsgrundsätze (Tz. 1.2 AbgrenzE)

Rz. 120 [Autor/Stand] „Bei der Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist. Liegen alle Merkmale des Gebäudebegriffs vor, kann das Bauwerk keine Betriebsvorrichtung sein (BFH vom 15. Juni 2005, BStBl II S. 688 und vom 24. Mai 2007, BStBl II 2008 S. 12 m.w.N.). Ist das Bauwerk kein Gebäude, liegt nicht zwin... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Allgemein zur Tierhaltung: App, Die Berücksichtigung von Verlusten aus Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1990, 538; Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Engel, Die Fehler im Vieheinheitenschlüssel, Inf. 1988, 53; Engel, Landwirtschaft oder Gewerbe, 1998; Engel, Bewertungs-Ratgeber in der Tierhaltung, Einheitsbewertung und Abgre... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grenzen der Regelung

Rz. 7 [Autor/Stand] Trotz der aufgrund des fehlenden DBA-Netzes (Rz. 1) hohen Bedeutung ist § 21 ErbStG weit davon entfernt, eine Doppelbesteuerung in allen Fällen zu vermeiden.[2] Die Regelung gilt nur bei unbeschränkter Steuerpflicht (Rz. 11 ff.) und demnach nicht bei mehrfacher beschränkter Steuerpflicht, wie sie etwa bei unterschiedlicher Definition des inländischen Verm... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Zeitliche Grenze (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren seit der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist. Der Zeitpunkt der Festsetzung der ausländischen Steuer ist unerheblich. Rz. 54 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 55 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut "innerha... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 22 ErbStG sieht aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung [2] vor, dass von der Festsetzung der Steuer abzusehen ist, wenn diese für den einzelnen Steuerfall den Betrag von 50 EUR nicht übersteigt. Der Vereinfachungseffekt ist überschaubar, weil der steuerpflichtige Erwerb und die sich daraus ergebende Steuer zunächst ermittelt werden müssen, um feststell... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abzugsfähigkeit bei der Körperschaftsteuer

Rz. 8 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Urteil v. 14.9.1994[2] eine Entlastung durch Abzug der Jahresbeträge bei der Körperschaftsteuer ausgeschlossen. Die Jahresbeträge seien als sonstige Personensteuern i.S.v. § 10 Nr. 2 KStG nicht abzugsfähig, und zwar auch nicht insoweit, als sie einen Zinsanteil enthielten. Dieses Ergebnis scheint aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht frei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweispflichten (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Stand] Entsprechend § 90 Abs. 2 AO ordnet § 21 Abs. 3 ErbStG an, dass der eine Anrechnung begehrende Steuerpflichtige dem Finanzamt die Höhe des maßgeblichen Auslandsvermögens und die Bezahlung der ausländischen Steuer nachweisen muss. Rz. 63 [Autor/Stand] Am besten dazu eignen sich der ausländische Steuerbescheid, dessen sachliche Richtigkeit zu unterstellen is... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen (Tz. 4.3 AbgrenzE)

Rz. 326 [Autor/Stand]"Die Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen. Sie sind jedoch den Betriebsvorrichtungen zuzurechnen, wenn sie überwiegend einem Betriebsvorgang (z. B. Ausleuchtung eines Lagerplatzes für Zwecke der Materiallagerung oder Ausleuchtung von Container-Terminals) dienen." Rz. 327 [Autor/Stand] Durch die Bel... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zusammenhang zum Gewerbebetrieb

Rz. 63 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für ein oder mehrere Gebäudemerkmale nicht erfüllt sind, liegt jedoch nicht zwingend eine Betriebsvorrichtung vor. Der Umkehrschluss ist also unzulässig. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob das Bauwerksteil der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Gewerbebetrieb dient oder ob es in einer besondere... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Uferbefestigungen (Tz. 4.5 AbgrenzE)

Rz. 337 [Autor/Stand]"Bei den Uferbefestigungen der Hafengrundstücke ist zu unterscheiden zwischen Kaimauern und den anderen Uferbefestigungen. Kaimauern sind Ufermauern, die hauptsächlich dem Hafenbetrieb dienen (Beladung und Entladung von Schiffen). Sie sind Betriebsvorrichtungen. Die anderen Uferbefestigungen (Böschungen, Ufereinfassungen), die ausschließlich zur Stützung... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erbbaurecht und Grundsteuer

Rz. 112 [Autor/Stand] Bei der bis zum 31.12.2024 geltenden Einheitsbewertung ist in Erbbaurechtsfällen – trotz der getrennten Bewertung – ausschließlich derjenige, dem das Erbbaurecht zugerechnet wird, gemäß § 10 Abs. 2 GrStG Schuldner der Grundsteuer. Entsprechendes gilt bei der Steuerschuldnerschaft bei einem Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. Rz. 113 [Autor/Stand] Bei der Gru... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Buchnachweis

Rz. 160 [Autor/Stand] Das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen ist nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EStG durch besondere, laufend zu führende Verzeichnisse nachzuweisen. Aus den Verzeichnissen muss sich ergeben, in welchem Umfang die Mitglieder der Gemeinschaft die sich nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG für sie ergebende Möglichkeit zur Tierhaltung auf die Kooperation übertr... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. AdV-Beschlüsse FG Rheinland-Pfalz

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Beschlüssen vom 23.11.2023[2] entschieden, dass die Vollziehung der angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist. Nach summarischer Prüfung des Finanzgerichts bestünden ernstliche Zweifel sowohl an der einfachrechtlichen Rechtmäßigkeit der einzelnen B... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Zwecke

Rz. 67 [Autor/Stand] Ein Grundstück dient sonstigen Zwecken, wenn es weder zu Wohnzwecken noch zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken liegt beispielsweise bei Clubhäusern, Vereinshäusern, Bootshäusern, studentischen Verbindungshäusern, Turnhallen von Sportvereinen, Schützenhallen, Jagdhütten oder selbstständigen (nicht betr... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Aufenthalt von Menschen (Tz. 2.4 AbgrenzE)

Rz. 149 [Autor/Stand] „Das Bauwerk muss durch normale Eingänge, z. B. Türen, betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege genügen nicht. Darüber hinaus muss das Bauwerk so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann. Transformatorenhäuschen, kleine Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen oder ähn... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wert der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nr 39 S 4 EStG)

Rn. 1335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 3 Nr 39 S 4 EStG ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Maßgebend ist mithin der gemäß § 9 Abs 2 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen wär... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels gruppenbezogener Abgrenzungen

Rz. 34 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] "Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweichu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1071 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung der Entnahme für betriebsfremde Zwecke im Gefolge des Ausschlusses oder der Beschränkung der deutschen Besteuerung (s Rn 1056) ist mit dem gemeinen Wert iSd § 9 Abs 2 BewG, also in etwa dem fair value im Sprachgebrauch der internationalen Rechnungslegung, vorzunehmen. Normalerweise liegt der gemeine Wert höher als der Wiederb... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bedienungsvorrichtungen (Tz. 3.4 AbgrenzE)

Rz. 258 [Autor/Stand]"Arbeitsbühnen, Bedienungsbühnen, Beschickungsbühnen und Galerien aller Art, die ausschließlich zur Bedienung und Wartung von Maschinen, Apparaten usw. bestimmt und geeignet sind, sind Betriebsvorrichtungen. Ihre Abgrenzung gegenüber den Geschossdecken ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen (BFH vom 12. Februar 1982, BStBl II S. 448)." Rz. 25... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO)

Rz. 97.8 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die o.g. Beschlüsse des BFH vom 27.5.2024 (vgl. Rz. 96) ist nach den koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 durch die Lagefinanzämter ab sofort Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert der wirtschaftl... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Abgrenzung bei Sportstätten (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 2)

Rz. 342 [Autor/Stand] Zu der Frage, ob Einrichtungen von Sportstätten nach den Grundsätzen des Bewertungsrechts als Grundvermögen oder Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hat die Finanzverwaltung folgende Übersicht als Anlage 2 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht: mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verkehrsauffassung und Gebäudebegriff

Rz. 101 [Autor/Stand] Der RFH ist in seinen zahlreichen Entscheidungen über die Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen zwar vom Gebäudebegriff ausgegangen; er hat aber trotzdem maßgeblich auf die Verkehrsanschauung abgestellt.[2] Rz. 102 [Autor/Stand] Der BFH hat zwar ebenfalls den Gebäudebegriff als Ausgangspunkt für die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorricht... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zeichnerische Darstellung der Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Gebäuden

Rz. 347 [Autor/Stand] Der AbgrenzE[2] enthält folgende Zeichnungen: (1) Allseitig offene Halle Gebäude: Das Bauwerk umschließt einen Raum und schützt dadurch gegen Witterungseinflüsse (Rz. 137, Tz. 2.3). (2) Tanksäulenüberdachung Betriebsvorrichtung: Es fehlt ein Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung (Rz. 137, Tz. 2.3). Mit der Tanksäulenüberdachung wird da... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 180). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung (Tz. 2.3 AbgrenzE)

Rz. 137 [Autor/Stand] „Der Begriff der räumlichen Umschließung, die Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren soll, setzt nicht voraus, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände hat. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dadurch gegen Witterungseinflüsse schützt (BFH... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 3.1 AbgrenzE)

Rz. 233 [Autor/Stand] „Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile im Sinne des bürgerlichen Rechts nach Bewertungsrecht Teile von Gebäuden oder Betriebsvorrichtungen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu diesem Betrieb stehen. Als Betrieb... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Festgesetzte, gezahlte, nicht ermäßigte ausländische Steuer

Rz. 46 [Autor/Stand] Nur die festgesetzte, gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende ausländische Steuer ist abzugsfähig (zur Umrechnung s. Rz. 52). Die Voraussetzung der Zahlung soll Missbrauch vermeiden.[2] Bei Ratenzahlungen sollte man zumindest vorläufig die gesamte Steuer aus Praktikabilitätsgründen anrechnen.[3] Fehlt es an der Festsetzung oder Zahlung der ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entsprechensklausel

Rz. 24 [Autor/Stand] Nach Abs. 1 Satz 1 muss die ausländische Steuer der deutschen Steuer entsprechen. Hierfür ist insbesondere maßgeblich, dass sich die Besteuerung auf den gleichen Besteuerungsgegenstand bezieht.[2] Unerheblich ist, ob der Nachlass als solcher der Besteuerung unterliegt oder der Erbanfall, also die Bereicherung, bei den einzelnen Erben erfasst wird.[3] Übe... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Sonstige Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden (Tz. 3.7 AbgrenzE)

Rz. 294 [Autor/Stand] „Nicht zum Gebäude rechnen Kühleinrichtungen, Absaugevorrichtungen, Bewetterungsanlagen, Entstaubungsanlagen und dergleichen. Stahltüren, Stahlkammern und Stahlfächer von Tresoranlagen sind ebenso wie die dazugehörigen Alarmanlagen Betriebsvorrichtungen. Sprinkleranlagen sind regelmäßig Gebäudebestandteile, da sie der Gebäudenutzung dienen. Ihre Einordnun... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Absehen von der Steuerfestsetzung

Rz. 2 [Autor/Stand] "Steuerfall" ist der einzelne steuerpflichtige Erwerb, sodass die Kleinbetragsgrenze pro Erwerber ausgenutzt werden kann.[2] Die Norm ist sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden anwendbar, vgl. § 1 Abs. 2 ErbStG. Außerdem gilt die Vorschrift sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht.[3] Übersteigt ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1)

Rz. 341 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht. mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zweckbestimmung des Bauwerks nicht maßgeblich

Rz. 107 [Autor/Stand] Die Auffassung, die Umschließung einer Betriebsvorrichtung sei immer dann wirtschaftlicher Teil der Betriebsvorrichtung und damit ebenfalls als Betriebsvorrichtung anzusehen, wenn der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Umschließung und Betriebsvorrichtung so eng ist, dass die Betriebsvorrichtung ohne die Umschließung ihren Zweck für den Betrieb nur u... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 21 ErbStG setzt voraus, dass es sich um Erwerbe mit unbeschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt (s. § 2 ErbStG Rz. 35 ff.). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; s. § 2 ErbStG Rz. 140 ff.) besteht keine Anrechnungsmöglichkeit. Der Erblasser bzw. Zuwender oder der Erwerber müssen demnach Inlände... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von ausländischem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 221 f.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert werden. Auf dem Gebiet ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Übertragung eines Mitunternehmer-(teil-)anteils bei Vorhandensein von BV, DStR 2001, 1773; Groh, Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen: Ende der Ungewissheit?, DB 2001, 2162; Binz/Mayer, Die schrittweise Unternehmensnachf... mehr