Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Anwendbarkeit der §§ 13a–13c, 28a ErbStG?

Rz. 647 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung lehnt die Anwendung dieser Vorschriften zu Recht ab;[2] begünstigt ist danach der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG regelt hingegen die Besteuerung von Wertsteigerungen solcher Anteile. Wer dies kritisiert,[3] mag den Ausgang des anhängigen Revisionsverfahrens II R 22/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lebenspartnerschaften (Abs. 1 StKl. I Nr. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem LPartG unterfallen ebenfalls der Steuerklasse I.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 22 [Autor/Stand] Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017[5] entfiel der Bedarf, das Rechtsinst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschwister (Abs. 1 StKl. II Nr. 2)

Rz. 48 [Autor/Stand] Geschwister unterfallen der Steuerklasse II Nr. 2 unabhängig davon, ob sie zwei identische Elternteile (vollbürtige Geschwister) oder nur ein identisches Elternteil (halbbürtige Geschwister) haben, da der Gesetzeswortlaut insoweit keine Unterscheidung vorsieht.[2] Rz. 49 [Autor/Stand] Ob auch (nicht halbbürtige) Stiefgeschwister darunter fallen ist stritt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (Abs. 1 StKl. II Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] Eltern und Voreltern fallen bei lebzeitigen Zuwendungen unter die Steuerklasse II, bei Erwerben von Todes wegen unter die Steuerklasse I (dort Nr. 4). Wer Eltern und Voreltern sind, ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen (Rz. 4, Rz. 26). Die Einordnung als Eltern bzw. Voreltern bleibt allerdings aufgrund § 15 Abs. 1a ErbStG auch erhalten, wen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden (§ 10 ErbStDV)

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 10 ErbStDV umschriebenen Mitteilungspflichten der Anerkennungsbehörden von Stiftungen und anderer Behörden, die Zuwendungen zu genehmigen haben, sollen sicherstellen, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter insb. auch über Erwerbe i.S. des § 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 ErbStG und § 7 Abs. 1 Nrn. 3 und 8 ErbStG informiert werden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anzeigepflichten in Nachversteuerungsfällen

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 34 Abs. 1 ErbStG sind alle Beurkundungen, die für die Erbschaft-/Schenkungsteuer "von Bedeutung" sein können anzuzeigen. Das betrifft auch solche Urkunden, die zwar selbst keinen steuerbaren Erwerbsvorgang dokumentieren, die aber die Verwirklichung eines Nachversteuerungstatbestands betreffen (z.B. der not. Verkaufsvertrag über ein nach § 13 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schwiegerkinder (Abs. 1 StKl. II Nr. 5)

Rz. 53 [Autor/Stand] Schwiegerkind ist der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin des eigenen Kindes (Rz. 26). Dies gilt nach § 1590 Abs. 2 BGB auch nach der Scheidung.[2] Auch der Ehegatte eines Stiefkinds ist nach der Rechtsprechung des BFH Schwiegerkind des Elternteils[3] (sog. Stiefschwiegerkind). Rz. 54 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuerklasse III

Rz. 61 [Autor/Stand] Alle übrigen zuvor nicht genannten Erwerbe unterfallen der Steuerklasse III. Aus dem Kreis der Verwandten sind das vor allem die Großneffen und Großnichten, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins, Pflegekinder, sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verlobte. Rz. 62 [Autor/Stand] Ist die Identität der übertragenden Person nicht klar – etwa, weil Ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unbebaute Grundstücke

Rz. 6 [Autor/Stand] Für unbebaute Grundstücke ergeben sich auch für Fortschreibungen und Nachfeststellungen die heranzuziehenden Werte aus den durchschnittlichen Bodenwerten. Wertänderungen, die mit den individuellen Eigenschaften eines Grundstücks zusammenhängen, gehören zu den tatsächlichen Verhältnissen. Dies betrifft Änderungen des Bebauungsplanes, der Erschließungsmaßna...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Geschiedene Ehe / aufgehobene Lebenspartnerschaft (Abs. 1 StKl. II Nr. 7)

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Begünstigung geschiedener Ehen bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaften ist unter dem Gesichtspunkt konsequent, dass die früheren Eheleute bzw. Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner andernfalls schlechter gestellt würden, als die durch die frühere Ehe bzw. Lebenspartnerschaft verschwägerten Personen, deren Schwägerschaft gem. § 1590 Abs. 2 BGB bestehe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Rechtslage

Rz. 149 [Autor/Stand] Wird eine Vorteilsgewährung unmittelbar zwischen zwei Personen vollzogen, ist regelmäßig klar, wer Erwerber und wer Schenker ist. Sind mindestens drei Personen an einem Bereicherungsvorgang beteiligt, stellt sich die Frage nach den Steuerschuldnern: Wer wurde auf wessen Kosten bereichert? Oder anders: Zwischen welchen Personen wurde eine unentgeltliche Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerbe, die unter ein Doppelbesteuerungsabkommen fallen

Rz. 63 [Autor/Stand] Soweit die Doppelbesteuerung ausnahmsweise[2] durch Freistellung beseitigt wird (s. hierzu § 19 ErbStG Rz. 17), ist der Erwerb nicht als Vorerwerb nach § 14 ErbStG zu berücksichtigen. Soweit daneben Teile des Erwerbs in Deutschland steuerpflichtig sind, gilt der Progressionsvorbehalt gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG. Soweit die Doppelbesteuerung durch Anrechnung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Abs. 1 StKl. II Nr. 3)

Rz. 51 [Autor/Stand] Es handelt sich dabei um Neffen und Nichten im allgemeinen Sprachgebrauch.[2] Zum Begriff der Abkömmlinge siehe oben Rz. 33. Da nur Abkömmlinge ersten Grades erfasst sind, fallen die Enkelkinder von Geschwistern (sog. Großneffen und Großnichten) unter Steuerklasse III. Der Begriff der Geschwister umfasst nach vorzugswürdiger Auffassung auch (nicht halbbü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter

Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG (a.F.) abzulehnen.[3] Die Einziehung bewirkt alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ziel der Vorschrift

Rz. 304 [Autor/Stand]"Als Schenkung gilt, ... was bei Aufhebung einer Stiftung ... erworben wird". Dem Wortlaut nach geht die Vorschrift ins Leere. Die Aufhebung einer Stiftung – sie erfordert einen entsprechenden Beschluss des Vorstands[2] und/oder eine Entscheidung der Stiftungsbehörde (§ 87 Abs. 1 BGB)[3] – bewirkt noch keinen unmittelbaren Erwerb. Vielmehr ändert sich de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 311 [Autor/Stand]"Als Schenkung gilt, ... was bei Auflösung eines (auf die Bindung von Vermögen gerichteten) Vereins ... erworben wird". Mit dieser Fiktion sorgte der Gesetzgeber aus Gründen der Steuergerechtigkeit dafür,[2] dass, ebenso wie der bei Aufhebung einer Stiftung erfolgende Übergang von Stiftungsvermögen (hierzu o. Rz. 304 ff.), seit 1.1.1974[3] auch der mit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Mittelbare Schenkung beweglicher Gegenstände

Rz. 142 [Autor/Stand] Selbstverständlich kann auch der Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände zielgerichtet finanziert werden. Dies bietet sich insb. im Hinblick auf die sachliche Befreiung sog. Hausratgegenstände nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an,[2] ebenso für nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG privilegierbare Kulturgüter.[3] Auch Sachspenden sind auf diese Weise möglich; promi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Funktionsweise der Zusammenrechnung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Besteuerung des (jeweils) gegenwärtigen Erwerbs erfolgt durch eine Zusammenrechnung mit allen vorangegangenen Erwerben (Vorerwerbe) der letzten Jahre zu einem Gesamtbetrag. Die Bewertung der vorherigen Erwerbe erfolgt nach der Sach- und Rechtslage des jeweils für den Vorerwerb maßgeblichen Bewertungsstichtages. Ob und wie die früheren Erwerbe der Best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten, dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Erfasst sind Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, also auch Schenkungen auf den Todesfall.[2] Rz. 2 [Autor/Stand] Für Eheleute und Leben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 321 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde gleichzeitig mit § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG in das ErbStG eingefügt.[2] Seit dem 5.3.1999[3] werden daher nicht nur sämtliche Zuwendungen an (s.o. Rz. 298 f.), sondern auch von Vermögensmassen ausländischen Rechts mit zweckgebundenen Vermögen von ihrer Gründung bis zu ihrer Beendigung spezialgesetzlich als steuerbare Schenkungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zusammenrechnung bei Wahl der Jahresbesteuerung nach § 23 ErbStG

Rz. 94 [Autor/Stand] § 14 ErbStG ist auch bei der Besteuerung nach dem Jahreswert anzuwenden. Unterfällt der Letzterwerb § 23 ErbStG, so kann der für die Jahressteuer anzuwendende Steuersatz für den Gesamterwerb jedoch nicht unmittelbar aus der Tabelle in § 19 ErbStG entnommen werden, vielmehr ergibt er sich aus dem Verhältnis der auf den Letzterwerb entfallenden Steuer zum ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Vertragsfreiheit der Beteiligten

Rz. 169 [Autor/Stand] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht honoriert geschickte Gestaltungen.[2] Gezielten Vermögensübertragungen liegen häufig mehr oder weniger komplizierte Verträge zugrunde, die eingehender Prüfung bedürfen. Die schenkungsteuerliche Relevanz einschlägiger Vorgänge ist dabei oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, zumal freigebige Zuwendungen nicht zwinge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerbe vor dem 25.6.2017

Rz. 28 [Autor/Stand] Bei beschränkter Steuerpflicht (s. § 2 ErbStG Rz. 87 ff.) betrug früher der Freibetrag nur 2.000 Euro, unabhängig davon, von welcher Person erworben wurde. Für Erwerbe ab dem 14.12.2011, in denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Beschenkte im Ausland wohnten, gab es nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ErbStG a.F. jedenfalls für EU-/EWR-Fälle ein Antragsrecht,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schenkungen über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren

Rz. 111 [Autor/Stand] Fällt ein Erwerb in zwei Zehnjahreszeiträume (einmal als Nacherwerb, einmal als Vorerwerb), so kann es zu einer über den Regelungszweck des § 14 ErbStG (s.o. Rz. 1) hinausgehenden sog. Überprogression kommen. Diese Fälle sind seit Einführung des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG (s.u. Rz. 125 ff.) ausschließlich über diese Norm zu lösen, die den Abzug der (höhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Mittelbare Schenkung

Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Zuwenders zusammenhängen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bekanntgabepflicht

Rz. 6 [Autor/Stand] § 31 Abs. 5 ErbStG verpflichtet Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter nur dann zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, wenn sie hierzu vom Finanzamt aufgefordert wurden (s. § 31 ErbStG Rz. 18–21).[2] Folgerichtig ist der Erbschaftsteuerbescheid nach Abgabe der Erklärung auch dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bekanntzugeben.[3] Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übrige Personen der Steuerklasse III (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 27 [Autor/Stand] Darunter fallen außer den nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Verlobten (vgl. § 15 ErbStG Rz. 17 und die dortigen Nachweise) alle übrigen Personen sowie die Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG). Sie erhalten wie Personen der Steuerklasse II einen Freibetrag i.H.v. 20.000 Euro. Zur u.U. abweichenden Bestimmung der Steuerklasse nach § 15 Abs. 2-4 ErbStG vgl. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Keine einheitliche Zweckzuwendung

Rz. 239 [Autor/Stand] Ist der Erwerbsvorgang als einheitliche Zweckzuwendung zu qualifizieren (s. § 8 ErbStG Rz. 1–5, Rz. 22–30), unterliegt er bereits als solche der Schenkungsteuer nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 8 ErbStG. Dass dann die Anwendung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeschlossen ist, hätte daher tatbestandlich nicht ausdrücklich erwähnt werden müssen, spricht all...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wahrheitspflicht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Satz 2 soll sicherstellen, dass der Steuerpflichtige die Gewähr für die Richtigkeit seiner Angaben übernimmt. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn er die Angaben über einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe (§ 3 StBerG) hat übermitteln lassen.[2] Eine schriftliche Versicherung der Richtigkeit der gemachten Angaben ist nach dem Wortlaut der V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflichten der Kreditinstitute Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen

Rz. 6 [Autor/Stand] Nur wer geschäftsmäßig fremdes Vermögen verwahrt oder verwaltet, ist nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtig – regelmäßig innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Todesfall des Kunden (Satz 2 Nr. 1). Diese Voraussetzungen erfüllen grundsätzlich alle Bankgeschäfte betreibenden Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen (§ 1 KWG), ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Das Merkmal der erwerbsmindernden Gegenleistung

Rz. 235 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG konkretisiert den Steuerzugriff mithilfe eines negativen Tatbestandsmerkmals auf das, was... ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird. In Geld bewertbare Gegenleistungen (§ 7 Abs. 3 ErbStG) reduzieren die substantielle Vermögensmehrung des Erwerbers, ggf.bis auf null. Wenn und soweit solche berücksichtigungsfähigen Gegen-/Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Höchstbetrag der Steuer für den Nacherwerb (Abs. 3)

Rz. 146 [Autor/Stand] Durch die Höchstgrenze in § 14 Abs. 3 ErbStG wird die durch die Zusammenrechnung entstehende Steuer auf 50 % entsprechend dem Höchststeuersatz der Steuerklasse III in § 19 Abs. 1 ErbStG begrenzt. Wenn der Letzterwerb für sich bereits mit einer Steuerlast von 50 % belegt ist, kann die Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG demnach entfallen.[2] Rz. 147 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anzeigepflichten von Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Versicherungsunternehmen sind wie Kreditinstitute zu behandeln, falls sie Bankgeschäfte betreiben (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 KWG). Sie verwalten auch dann geschäftsmäßig Vermögen ihrer Kunden, wenn sie – wie Lebensversicherungen und Unfallversicherungen, die ebenfalls identifizierungspflichtig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG) – als sog. Personenversicher...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundformen mittelbarer Zuwendungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mindeststeuer (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG)

Rz. 132 [Autor/Stand] Die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenhang mit früheren Erwerben ergibt, darf durch den Abzug der Steuer nach Satz 2 oder Satz 3 nicht unterschritten werden (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG), sog. Mindeststeuer. Diese Einschränkung durch das ErbStRG 2009 soll dafür sorgen, dass für den Letzterwerb jedenfalls die Steuer festzusetzen und zu e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Folgen der Verletzung der Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die in § 33 Abs. 1 und Abs. 3 ErbStG normierten Anzeigepflichten stellt eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 378 Abs. 2 AO) dar.[2] dar. Nach § 33 Abs. 4 ErbStG "werden" zwar Zuwiderhandlungen als Steuerordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet, wonach eine Mindestgeldbuße im Gesetz nicht festgelegt ist. Nach einhelliger Auffassung steht es ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen (Abs. 1 StKl. I Nr. 4)

Rz. 39 [Autor/Stand] Was Erwerbe von Todes wegen sind, wird in § 3 Abs. 1 ErbStG definiert; alle dortigen Tatbestände sind von § 15 Abs. 1 StKl. I Nr. 4 ErbStG umfasst,[2] also auch Schenkungen auf den Todesfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Der Rückfall von Vermögensgegenständen, die Eltern ihren Kindern oder Enkeln geschenkt hatten, bleibt gemäß § 13 Abs. Nr. 10 ErbStG ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erwerbe bei Beendigung der Gütergemeinschaft

Rz. 257 [Autor/Stand] Mit der Beendigung der Gütergemeinschaft [2] haben sich die Ehegatten über das ihnen weiterhin gesamthänderisch gehörende Gesamtgut auseinanderzusetzen (§§ 1471 ff. BGB). Die Durchführung der Auseinandersetzung erfolgt, soweit nicht durch Vereinbarung geregelt (§ 1474 BGB), nach Maßgabe der §§ 1475–1481 BGB). Endet die Gütergemeinschaft durch Tod eines E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. vorzeitiger Erbausgleich (Abs. 1 Nr. 6 a.F.)

Rz. 271 [Autor/Stand] Seit 1.4.1998 sind nichteheliche Kinder ehelichen Kindern erbrechtlich gleichgestellt; §§ 1934a–1934e, 2338a BGB,[2] die das erbrechtliche Verhältnis nichtehelicher Kinder zu ihren Vätern und deren Verwandten regelten, gelten nicht mehr.[3] Damit entfiel auch der Regelungsgegenstand für § 7 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG, wonach die durch vorzeitigen Erbausgleich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht der Standesämter (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Jedes deutsche Standesamt führt ein Sterbebuch (§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 4 PStG). Darin sind die örtlichen Sterbefälle fortlaufend einzutragen (§ 31 PStG) und in Form sog. Totenlisten, ggf. ergänzt um Angaben über vorhandene Angehörige des Erblassers sowie Art und Wert des Nachlasses, der zuständigen Erbschaftsteuerstelle regelmäßig monatlich mitzuteilen (§§ 4,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anzeigepflicht der Auslandsstellen (§ 9 ErbStDV)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die diplomatischen Vertreter und Konsuln des Bundes haben nach § 9 ErbStDV die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen ihres Amtsbezirks, und die ihnen bekannt gewordenen Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker an Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt gegenüber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vergleichswertverfahren bei der Verkehrswertermittlung

Rz. 20 [Autor/Stand] Bei der Verkehrswertermittlung wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen gebildet. Dabei sind Kaufpreise solcher Grundstücke (Vergleichsgrundstücke) heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen und die zu Zeitpunkten verkauft worden sind (Vertragszeitpun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften als Vorerben/Nacherben

Rz. 279 [Autor/Stand] Neben natürlichen können auch juristische Personen zu Vorerben und, selbst wenn sie erst nach dem Erbfall entstehen (§ 2101 Abs. 2 BGB), auch zu Nacherben eingesetzt werden. Es ist daher durchaus möglich, dass Kapitalgesellschaften an Schenkungsvorgängen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG als Vorerben und/oder Nacherben beteiligt sind. Sollte z.B. eine GmbH...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zehnjahreszeitraum

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Zehnjahreszeitraum ist beginnend vom Tag der Steuerentstehung für den letzten Erwerb rückwärts zu ermitteln,[2] weil § 14 ErbStG die Besteuerung des Letzterwerbs regelt, der somit – wie der BFH[3] prägnant formuliert – "Anlass und Ausgangspunkt" der Ermittlung des Zeitraums ist. Das bedeutet, dass die Rückrechnung gem. § 108 Abs. 1 AO i.V.m. §§ 187 f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wertbeeinflussende Merkmale

Rz. 24 [Autor/Stand] Im Rahmen der Wertermittlung sind Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen, denen der Grundstücksmarkt einen Werteinfluss beimisst. § 8 ImmoWertV 2021[2] unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen. Rz. 25 [Autor/Stand] Zu den allgemeinen Grundstücksmerkmalen gehören wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrechtliche Hinweise

Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bedarf es eines Stiftungsgeschäfts und der staatlichen Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde (§ 80 Abs. 1 BGB). Mit dem Stiftungsgeschäft legt der Stifter insb. den Zweck der Stiftung fest und bestimmt das diesem Zweck zu widmende Stiftungsvermögen (§ 81 Abs. 1 BGB). Mit ihrer Anerkennung wird die nun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 5 [Autor/Stand] Beim Grundvermögen erfordert der Begriff Wertverhältnisse solche Umstände, die nicht nur für das einzelne Grundstück oder für eine abgrenzbare Gruppe von Grundstücken von Bedeutung sind, sondern für eine zahlenmäßig und örtlich nicht näher bestimmbare Vielzahl von Grundstücken. Daher gehören z.B. die Grundstücks- und Baupreise, das Mietniveau und der Geld...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wahlrecht für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG a.F.

Rz. 51 [Autor/Stand] Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 16 Abs. 2 ErbStG in der bis zum 24.6.2017 geltenden Fassung statt der Freibeträge des § 16 Abs. 1 ErbStG einen Freibetrag von lediglich 2.000 Euro vor. Im Bemühen, diese erkennbar unionsrechtswidrige Rechtslage zu entschärfen, schuf der Gesetzgeber mit dem zwischenzeitlich wieder aufgehobenen § 2 Abs. 3 ErbStG a.F. d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr