Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 59 [Autor/Stand] Abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein grundsätzlich drei Hebesätze zu bestimmen: mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Schleswig-Holstein belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nut... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bedeutung im Verhältnis zu anderen Wertmaßstäben

Rn. 406 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das BewG hatte früher bei der Einheitsbewertung des BV entscheidend auf den Teilwert abgehoben. Diese Bedeutung ist spürbar seit dem 01.01.1993 zurückgegangen, nachdem die StB-Werte der Einheitsbewertung des BV zugrunde zu legen waren. Bei diesen Werten handelt es sich aber idR um die Buchwerte zum Bilanzstichtag. Weiter hat die praktische ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Wiederkehrende Leistungen

Rn. 215 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei wiederkehrenden Leistungen (nicht unentgeltliche Versorgungsleistungen, zur einkommensteuerlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227) gilt der Barwert als AK (BFH BStBl II 1996, 672; Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 91 (12/2016)). Die Ermittlun... mehr

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ZErb 04/2026, Veräußerung e... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und – wenn ja – wann die Veräußerung eines Kommanditanteils im Hinblick auf eine an diesem Kommanditanteil bestehende Unterbeteiligung zu einem Verstoß gegen eine Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 5 ErbStG in der ab dem 30.6.2013 und bis zum 30.6.2016 gültigen Fassung (a.F.) führt. Der Vater der Klägerin war als Kommanditist am Ver... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 44 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich nicht das klare Förderziel einer Begünstigung von Wohngrundstücken ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden eigene Lenkungsziele festlegen könnten und als ein solches wird auch die Förderung des Wohnens bezeichnet. Allerdings kommt in ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 197. Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rspr des BVerfG v 18.07.2014, BGBl I 2014, 1042

Rn. 217 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, s Rn 212 , war zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das EStG umgesetzt worden. IRd Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen. D... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gebäudearten

Rn. 2600g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 72 S 1 EStG unterscheidet folgende Gebäudearten: Buchst a: EFH inklusive Nebengebäude oder nicht Wohnzwecken dienende Gebäude. Zum Begriff des EFH s § 181 Abs 2 S 1 BewG. Mit "Nebengebäuden" sind Garagen, Carports und andere Nebengebäude gemeint (BT-Drucks 457/22, 98). Ob das EFH selbst genutzt oder vermietet ist, spielt eine Rolle ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerliche Bewertungsvorschriften

Rn. 26 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Schon innerhalb des § 6 EStG selbst kann eine hierarchische Abstufung festgestellt werden: Abs 1 enthält allg Bewertungsregeln, während die Abs 2–7 als Spezialnormen anzusehen sind. Weitere leges speciales enthalten die Folgeparagraphen § 6a Abs 3 EStG für Pensionsrückstellungen, §§ 6b und 6c EStG zusammen mit R 6b und R 6c EStR 2012 für die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen

Rn. 528 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören sog Betriebsvorrichtungen (s §§ 4,5 Rn 162 (Briesemeister)), ebenfalls ein aus der Einheitsbewertung von Grundstücken stammender Begriff (§§ 68 Abs 2 Nr 2, 99 Abs 1 Nr 1 BewG sowie der Ländererlass v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Betriebsvorrichtungen müssen einer Betriebsanlage zugehören, also v... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick: Anschaffungskosten entsprechen dem gemeinen Wert und Gewinnrealisierung

Rn. 1812 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 1 EStG sieht als Rechtsfolge die Bewertung des angeschafften WG vor. Danach bemessen sich die AK dieses WG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen WG. Nach Rspr des BFH gilt dies selbst dann, wenn das entnommene WG vor Jahren im Wege des Tauschs gegen ein anderes betriebliches Grundstück erworben wurde, allerdings der hierbei e... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 5. Motive des Landesgesetzgebers, von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist darauf hin, dass landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage seien, den regional strukturellen Unterschieden Rechnung zu tragen.[2] Soll in jeder einzelnen Gemeinde eine gruppenbezogene Aufkommensneutralität ermöglicht werden, führt in der Tat am Inst... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Ermittlung des Teilwertes auf Grundlage der Teilwertvermutung

Rn. 419 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Hinblick auf das unter s Rn 418 dargestellte Schätzungserfordernis zur Ermittlung des Teilwertes mit meist erheblichen Ermessensintervallen hat sich die Rspr des BFH im Interesse der Justiziabilität mit Beweisregeln behelfen müssen (Gabert-Pipersberg in H/H/R, § 6 EStG, Rz 445 ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 671 (05... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Übernahme von Verbindlichkeiten

Rn. 205 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Werden beim Erwerb von WG Verbindlichkeiten unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen, so bilden diese einen Teil der AK. Das gilt auch, wenn im Rahmen einer Übertragung eines WG aus einem BV in ein anderes (mitunternehmerisches) BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten die zugehörigen (Grundstücks-)Schulden ebenfalls übertragen werd... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die anschließenden Bewertungsprozesse (Abgrenzung Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Aufteilung AK)

Rn. 530 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die vorstehende Darstellung des Abgrenzungserfordernisses zwischen Gebäude einerseits und anderen WG im bilanzrechtlichen Sinn sollte klargemacht haben, dass weit mehr als sonst vor dem eigentlichen Bewertungsprozess eine Definition des WG, auf welches sich die Bewertungsgrößen beziehen sollen, erfolgen muss. Ist dann einmal das Bewertungso... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 624 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Über die Regelabschreibung nach Maßgabe einer 15-jährigen Nutzungsdauer (für Praxiswert s § 7 Rn 97 ff (Handzik)) hinaus kann eine Teilwertabschreibung "bei voraussichtlich dauernder Wertminderung" und in Folgejahren auch wieder eine Teilwertzuschreibung (hierzu s Rn 505 ff) in Betracht kommen. Dies gilt auch nach IAS (IAS 22.55 ff), aller... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol... mehr

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Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c des Bewertungsgesetzes dem Ausgangswert hinzuzurechnen. § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG Das Bundeskartellamt verhängte gegen die Klägerin, eine GmbH &... mehr

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DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / V. Wie ist zu bewerten?

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zum BV zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dies gilt auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle WGer (§ 5 Abs. 2 EStG) greift nicht bei Einlage eines selbst geschaffenen immateriellen WG. Der Streitfall zeigt, dass eine Bewertung erford... mehr

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Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen

1. Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 3 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 2)

Rz. 33 In Reaktion auf die Beschlüsse des BFH v. 27.5.2024[1], in denen er in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) in verfassungskonformer Auslegung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes entschieden hat, dass die Steuerpflichtigen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot die Möglichkeit haben müssen, für ihr Grundstück ei... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom BewG und GrStG

1 Allgemeines Rz. 1 In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauend festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundst... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen vom BewG und GrStG - Überblick

1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übert... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 5.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 70 In den Ländern Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen sowie Thüringen wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht angewandt. Insbesondere die bewertungsrechtlichen Vorschriften im Bewertungsgesetz zur Ermittlung und Feststellung der Grundsteuerwerte bleiben unberührt. Die vorgenannten Länder haben lediglich punktuell von ihrer Abweic... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 5.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit

Rz. 77 Die landesgesetzlichen Regelungen über die von § 15 Abs. 1 GrStG abweichenden landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. In den Ländern Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen sowie Thüringen wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht ang... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit

Rz. 93 Die landesgesetzlichen Regelungen über die von § 25 Abs. 4 GrStG abweichende Erweiterung der kommunalen Hebesatzmöglichkeiten begegnen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. In den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformiert... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einhei... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauend festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer (S. Allg... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 56 In der Fachkommentierung werden hinsichtlich der wertunabhängigen Flächenmodelle nach der hier vertretenen Auffassung zurecht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. So wird gegen die wertunabhängigen Flächenmodelle insbesondere eingewandt, dass die Grundsteuer als Flächensteuer durch das Äquivalenzprinzip weder im Sinne einer Kosten- noch einer Nutzenäquiv... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz – NWGrStHsG) vom 5.7.2024[1] hat Nordrhein-W... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 BewG im E... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 4 Erstmalige Anwendung des NWGrStHsG (§ 3)

Rz. 35 Das NWGrStHsG ist gem. § 3 NWGrStHsG für die in Nordrhein-Westfalen belegenen wirtschaftlichen Einheiten erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden. Insoweit bestimmt diese Anwendungsregelung den sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich des NWGrStHsG. Nach § 3 NWGrStHsG können die Gemeinden von der in § 1 NWGrStHsG eingeräumten Möglichkeit zur Hebesatzdifferenzierung für ... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 85 Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauenden festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer (Rz. 71) teilweise abzeichnete, dass sich infolge der verfassungsrechtlich gebotenen relations- und realitätsgerechten Bewe... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 17 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte Auffassung einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage neben dem Grund und Boden auch die Gebäude einschließt, aufgegeben. Steuer- und damit Bewertungsgegenstand des – reinen – Bodenwertmodells (bzw. der „reinen Bodenwertsteuer“) ist allein der Grund und Boden. Das Bodenwertmodell wurde bislang allein ... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Begrenzung des Hebesatzes für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 NWGrStHsG darf der einheitliche Hebesatz für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NWGrStHsG nicht niedriger sein als der einheitliche Hebesatz für die unter § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 NWGrStHsG fallenden Wohngrundstücke (Rz. 20).[1] Mit der Ausübung der Option zur Hebesatzdifferenzierung kann die Gemeinde somit inn... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 NWGrStHsG landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. Allgemeine Ausführungen z... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.3 Kritische Gesichtspunkte

Rz. 98 Die Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens stellt ein Novum im grundsteuerlichen Besteuerungsverfahren dar. Wenngleich dieser Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (Rz. 90 ff.), ist kritisch anzumerken, dass hie... mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar... mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / f) Das nach § 48 GNotKG begünstigte Vermögen

Rz. 18 Sind die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt, erstreckt sich das Bewertungsprivileg (halber Grundsteuersatz) auf das gesamte land- und forstwirtschaftliche Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes ( BewG).[31] Nach § 158 Abs. 2 BewG ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehören ... mehr

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Literaturverzeichnis

Becker/Bolte/Lückemeier, Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung, 5. Aufl. 2023 Beck OK EStG, Kirchhof/Kulosa/Ratschow, 23. Edition 2025 Beck OK GBO, Hügel, 59. Edition 2025 Beck OK Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Diehn/Uhl, 51. Edition 2025 Beck'sches Formularbuch Erbrecht, 5. Aufl. 2023 Beck'sches Formularbuch Immobilienrecht, 4. Aufl. 2023 Beck'sches Notar-Handbuch, 8. Aufl. 20... mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Umfang des Betriebs

Rz. 35 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen alle Wirtschaftsgüter, welche für die Bewirtschaftung erforderlich sind. Dies sind die Flächen, die Wirtschaftsgebäude, das Inventar und die immateriellen Wirtschaftsgüter wie Prämienansprüche. Auch das Wohngebäude mit dem dazugehörigen Grund und Boden zählt zum landwirtschaftlichen Vermögen. Hinzuweisen ist an dieser... mehr

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§ 16 Steuerrecht / b) Aktive oder verpachtete Betriebe, Stückländerei

Rz. 37 Die eigentliche Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens gilt sowohl für aktiv bewirtschaftete als auch für verpachtete Betriebe. Die Verpachtung wird als andere Form der aktiven Bewirtschaftung angesehen. Durch die Ergänzung des § 158 Abs. 2 BewG um einen Satz 3 ist geklärt, dass die Verpachtung von Flächen eine andere Form der aktiven Bewirtschaftung darstellt. ... mehr

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§ 16 Steuerrecht / e) Wohnungen

Rz. 41 Soweit Betriebswohnungen oder der Wohnteil, bestehend aus der Betriebswohnung oder dem Altenteilerhaus, mitübertragen werden, sieht § 167 BewG vor, dass diese Gebäude nach den üblichen Regeln für das Grundvermögen bewertet werden. Für die land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten gibt es einen Wertabschlag von 15 %, zudem ist für die den Wohngebäuden zuzuordnende... mehr

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§ 16 Steuerrecht / c) Reingewinn-, Mindestwertverfahren

Rz. 38 Bei der Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens ist zu differenzieren zwischen dem Reingewinnverfahren gem. § 163 BewG und dem Mindestwertverfahren gem. § 164 BewG.[40] Insgesamt gibt es fast 800 Kategorien, in welche land- und forstwirtschaftliche Betriebe eingeordnet werden können. Dabei wird differenziert zwischen dem Bundesland, der Nutzungsart und der Betrie... mehr

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§ 16 Steuerrecht / d) Behaltensfrist und Nachbewertung

Rz. 40 Diese günstige Art der Bewertung mit Ertragswerten ist mit einer Behaltensfrist von 15 Jahren nach dem Stichtag der Übertragung, wobei hier nicht auf den obligatorischen Vertrag, sondern auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen ist, versehen. Soweit innerhalb von 15 Jahren eine Veräußerung einzelner Flächen oder Gebäude stattfindet, hat eine Nachbew... mehr