Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Definition der selbständig nutzbaren Teilflächen

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 257 Abs. 2 BewG darf der Wert von "selbständig nutzbaren Teilflächen" nicht mit dem abgezinsten Bodenwert werden. Vielmehr ist der volle Bodenwert zu erfassen. Eine Umschreibung des Begriffs "selbständig nutzbare Teilflächen" erfolgt in § 257 Abs. 3 BewG. Danach muss die Fläche eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, um von der Abzinsung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Gebäude unterliegen allgemein trotz laufenden Unterhalts infolge von altersbedingter Abnutzung der Gebäudesubstanz (Baustoffe, Bauteile) einem Wertverzehr und erleiden damit einen Wertverlust. Dieser Umstand ist bei der Einheitsbewertung in der Weise zu berücksichtigen, dass Absetzungen für Abnutzung wegen Wertminderung infolge Wert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Nutzungsrechte an einem Grundstück (Abs. 6 Satz 11)

Rz. 196 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 11 ErbStG soll verhindern, dass Nutzungsrechte an einem Grundstück, die bereits bei der Bewertung des Grundstücks berücksichtigt wurden, zusätzlich als Nachlassverbindlichkeit oder Duldungslast abgezogen werden können. Der Abzug von Nutzungsrechten, insbesondere eines Wohnrechts, kann sich bereits bei der Bewertung eines Grundstücks dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters – Anbauten bzw. Aufstockungen – die nachfolgend behandelte (s. Rz. 71 ff.) Fra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausnahme von der Abzinsung

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts ist nach § 257 Abs. 2 BewG für den Wert von solchen Teilflächen ausgenommen, die selbständig nutzbar sind. Zur Definition dieser Teilflächen und den damit verbundenen Schwierigkeiten vgl. Rz. 52 ff. Rz. 46 [Autor/Stand] Die Abzinsung bezieht sich im Ergebnis nur auf den Wert des "Hauptgrundstücks", also der Teilfläche, die nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtslage für Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 bis 31.12.2022

Rz. 41.1 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind auch bei dem für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 geltenden Sachwertverfahren regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Nur im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtslage für Bewertungsstichtage ab 1.1.2023

Rz. 41.4 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind ebenfalls bei dem "neuen" für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Sachwertverfahren regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Nur im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der Wertansa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtslage bis einschließlich 31.12.2015

Rz. 39 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der Wertansatz bemisst sich – wie beim Gebäudesachwert – nach durchschnittlichen Regelherstellungskosten 2007. V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zugrundelegung des Normalherstellungswertes

Rz. 136 [Autor/Stand] Der Berechnung des Wertabschlages ist der Normalherstellungswert des Gebäudes zugrunde zu legen. Der Begriff des Normalherstellungswertes entspricht dem der durchschnittlichen Herstellungskosten (vgl. dazu § 9 BewG Rz. 59). Danach ist der maßgebliche Herstellungswert ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisses typisierend aus den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Abzug der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 39 [Autor/Stand] Entgegen dem unglücklich gewählten Begriff Nachlassverbindlichkeiten in § 10 Abs. 5 ErbStG fallen darunter nicht nur Schulden des Erblassers, sondern ganz allgemein Schulden und Lasten (s. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) sowie auch Schulden, die sich nicht gegen den Erben, sondern gegen andere Erwerber wie z.B. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte u.a. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von der bürgerlich-rechtlichen Betrachtungsweise

a) Formunwirksame Verfügungen Rz. 10 [Autor/Stand] Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei formunwirksamen Verfügungen von Todes[2] wegen, vor allem bei Vermächtnissen[3], auf das wirtschaftliche Ergebnis abzustellen, wenn trotz des Formmangels diese von allen Beteiligten befolgt wurden ( § 41 AO ).[4] b) Umfang des Betriebsvermögens Rz. 10.1 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme ergi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertansatz nach den ErbStR 2019

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Grundbesitzbewertungen nach der Gesetzesänderung zum dem 1.1.2016 (vgl. § 190 BewG bis 31.12.2022, Rz. 1) gelten nach den ErbStR 2019 [2] für Außenanlagen die nachfolgend dargestellten Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 61 [Autor/Stand] Aus Vereinfachungsgründen bestanden seitens der Finanzverwaltung von Anfang an ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Beispiel besonders werthaltiger Außenanlagen (Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 bis 31.12.2022)

Rz. 71 Praxis-Beispiel Ein mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2005) bebautes Grundstück ist zum 1.4.2021 zu bewerten. Mangels Vergleichswerte ist die Bewertung des Einfamilienhauses im Sachwertverfahren durchzuführen. Der danach ermittelte Bodenwert beträgt 60.000 EUR und der Gebäudesachwert 200.000 EUR. Das Einfamilienhaus verfügt über eine 25 m2 große, nicht überdachte Ter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Wertminderung bei geschossweise unterschiedlicher Nutzung oder Bauart

Rz. 91 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird bei einem Gebäude von einer Nutzung (z.B. Fabrikation) oder einer Bauart (z.B. Massivgebäude) ausgegangen.[2] Bei einer davon abweichenden geschossweise unterschiedlichen Bauart oder Nutzung können sich bei gesonderter Betrachtung der Geschosse jedoch unterschiedliche Ansätze für die Lebensdauer ergeben. Da aber ein einzelnes Geschoss ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht bebaubare selbständig nutzbare Teilflächen

Rz. 68 [Autor/Stand] Nach A 257.4 Abs. 3 AEBewGrSt ergibt sich der Wert einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche regelmäßig aus dem Produkt der Fläche und dem Bodenrichtwert für eine nicht bauliche Nutzung. Dabei geht die Finanzverwaltung von einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche insb. aus, wenn die Grundstücksteilfläche in einer Bodenrichtwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Inhalt der Vorschrift im Einzelnen

I. Steuerpflichtiger Erwerb (Abs. 1 Satz 1) 1. Bereicherung Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer wird erhoben, um den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfassen. Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger ein in Geld messbarer Vermögensvorteil (so § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) zufließt. Hat z.B. ein Nacherbe selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen

I. Grundsätzliches Rz. 38 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren sind übliche Außenanlagen regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. Nur bei besonders werthaltigen Außenanlagen kommen gesonderte Wertansätze in Betracht. Rz. 38.1 [Autor/Stand] In die Prüfung der besonders werthaltigen Außenanlagen sind insbesondere einzubeziehen: Einfriedungen (Ziegelstein, Beton,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerbe von Todes wegen (Abs. 1 Satz 2)

1. Gesamter Vermögensanfall Rz. 9 [Autor/Stand] Nach Satz 2 von § 10 Abs. 1 ErbStG wird in den Fällen des § 3 ErbStG (s. § 3 ErbStG Rz. 70 ff.), also bei Erwerben von Todes wegen, der gesamte Vermögensanfall erfasst, sofern für die Wirtschaftsgüter, aus denen er besteht, nach § 12 ErbStG ein Wert festzustellen ist.[2] Die Zurechnung der angefallenen Wirtschaftsgüter knüpft im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gewöhnliche Lebensdauer (Abs. 1 Satz 1)

1. Typisierende Betrachtung Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG bestimmt sich die Wertminderung wegen Alters nach dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitraum und der "gewöhnlichen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung". Das Bewertungsgesetz bringt durch den Hinweis auf die gewöhnliche Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung zum Aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Nichtabzugsfähigkeit von Schulden und Lasten (Abs. 6)

1. Zweck, Aufbau und Anwendungsbereich des Abs. 6 Rz. 151 [Autor/Stand] Mit der Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG soll eine doppelte Begünstigung[2] steuerfreien Vermögens verhindert werden, nämlich einerseits deren Steuerbefreiung und andererseits der Schuldenabzug von mit diesem Vermögen in Zusammenhang stehenden Schulden. Fallen Vermögensgegenstände nicht oder nur teilweise ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vorrangiger Ansatz von Sachwertfaktoren

I. Überblick Rz. 6 [Autor/Stand] Der vorläufige Sachwert (§ 189 Abs. 3 Satz 1 BewG), der sich regelmäßig aus der Addition von Bodenwert und Gebäudesachwert ergibt, ist durch Multiplikation mit einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzupassen (§ 189 Abs. 3 Satz 2 BewG). Wie bei der Verkehrswertermittlung ist eine Anpassung zur "Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt"...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 189 BewG enthält die verfahrenstechnischen Regelungen zum typisierten Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Durch Art. 19 JStG 2022[4] wurde die Norm angepasst und die Aussage zur Erfassung der Werte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudenormalherstellungswert (Abs. 1 Satz 2)

1. Prozentsatz der Wertminderung Rz. 121 [Autor/Stand] Gem. § 86 Abs. 1 Satz 2 BewG ist die altersbedingte Wertminderung eines Gebäudes in einem Prozentsatz des Gebäudenormalherstellungswertes auszudrücken. Unter Prozentsatz ist die insgesamt vom Gebäudenormalherstellungswert zum Hauptfeststellungszeitpunkt abzusetzende altersbedingte und in Prozent ausgedrückte Wertminderung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren

1. Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. BewG Rz. 21 [Autor/Stand] Das nach dem Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung maßgebende Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ähnelt dem Aufbau des für die Grundbesitzbewertung für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2021 geltenden Sachwertverfahrens nach §§ 189 ff. BewG a.F. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide Verfahren an d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonderfälle

a) Wertminderung wegen Alters bei wirtschaftlichen Einheiten aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 257 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG). Selbständig nutzbare Teilflächen werden nicht in die Abzinsung einbezogen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 257...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Selbständig nutzbare Teilflächen

I. Ausnahme von der Abzinsung Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts ist nach § 257 Abs. 2 BewG für den Wert von solchen Teilflächen ausgenommen, die selbständig nutzbar sind. Zur Definition dieser Teilflächen und den damit verbundenen Schwierigkeiten vgl. Rz. 52 ff. Rz. 46 [Autor/Stand] Die Abzinsung bezieht sich im Ergebnis nur auf den Wert des "Hauptgrundstücks",...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wertminderung wegen Alters bei wirtschaftlichen Einheiten

aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters – Anbauten bzw. Aufstocku...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Wertminderung bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters

(1) Anbauten Rz. 71 [Autor/Stand] Anbauten sind Ergänzungen bzw. Erweiterungen eines an sich bereits abgeschlossenen Gebäudes. Anbauten teilen bewertungsrechtlich regelmäßig auf Grund ihrer grundsätzlich gleichen Bauart und Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. In diesen Fällen ist der Berechnung der Wertminderung wegen Alters für das gesamte Gebäude grundsätzlich das Alte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verordnungen und Richtlinien

1. Erbschaftsteuer-Richtlinien, -Hinweise und gleich lautende Erlasse Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertbestimmende Faktoren

I. Bodenwert Rz. 30 [Autor/Stand] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Somit ist der Grund und Boden des Grundstücks separat zu bewerten und bei der Wertermittlung im Sachwertverfahren anzusetzen. Durch den Verweis auf § 179 BewG ist es auch im Sachwertverfahren möglich, sämtliche bei der Bewertung der unbebauten Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Steuerpflichtiger Erwerb (Abs. 1 Satz 1)

1. Bereicherung Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer wird erhoben, um den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfassen. Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger ein in Geld messbarer Vermögensvorteil (so § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) zufließt. Hat z.B. ein Nacherbe selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertminderung wegen Alter des Gebäudes (Abs. 1)

I. Gewöhnliche Lebensdauer (Abs. 1 Satz 1) 1. Typisierende Betrachtung Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG bestimmt sich die Wertminderung wegen Alters nach dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitraum und der "gewöhnlichen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung". Das Bewertungsgesetz bringt durch den Hinweis auf die gewöhnliche Lebensdauer von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wertansatz der besonders werthaltigen Außenanlagen

1. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagennach nach den ErbStR 2011 Rz. 46 [Autor/Stand] Bei der 10 %-Grenze (1. Stufe) sind die in Frage kommenden Außenanlagen nicht nur auf die beispielhaft in den ErbStR 2011 [2] aufgeführten Außenanlagen beschränkt, sondern es können im Einzelfall noch weitere Außenanlagen in die Betrachtung einzubeziehen sein (z.B. Sauna im Außenber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Abzug von Nachlassverbindlichkeiten (Abs. 5)

1. Grundsätze Rz. 60 [Autor/Stand] Da das Erbschaftsteuergesetz die Bereicherung des Erwerbers erfassen will, geht es vom Nettoprinzip aus (s. Rz. 3). Abzugsfähig sind demnach alle Erwerbsschmälerungen bzw. Schulden und Lasten. Der Begriff Nachlassverbindlichkeiten ist insofern zu eng gefasst (s. Rz. 39), zumal Erwerbsschmälerungen auch bei du Schenkungen unter Lebenden zu be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 191 BewG enthält die Regelungen zur Anwendung der Sachwertfaktoren bzw. Wertzahlen im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 191 Abs. 1 Satz 2 BewG ist erstmals durch das Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geeignete Sachwertfaktoren

1. Allgemein gültige Aussagen Rz. 9 [Autor/Stand] Als maßgebliche Wertzahl ist grundsätzlich auf die von den Gutachterausschüssen für die Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ermittelten Sachwertfaktoren zurückzugreifen (§ 191 Satz 1 BewG). Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Sachwertfaktoren regelmäßig in ihren Grundstücksmarktberichten, sofern sie die Sachwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begrenzung der Höhe der Wertminderung (Abs. 3)

I. Festlegung eines relativen Höchstbetrages Rz. 171 [Autor/Stand] § 86 Abs. 3 BewG stellt eine Regel für die Begrenzung der Höhe des altersbedingten Bewertungsabschlages bei der Wertermittlung im Rahmen des Sachwertverfahrens in Form der Festlegung eines relativen Höchstbetrages auf (§ 86 Abs. 3 Satz 1 BewG). Für außergewöhnliche Wertminderung darf jedoch von dieser Regel ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abzinsung des Bodenwerts (Abs. 1)

I. Bodenwert Rz. 10 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts ist der "Bodenwert nach § 247 BewG". Rz. 11 [Autor/Stand] Es sei darauf hingewiesen, dass § 247 BewG den Begriff des "Bodenwerts" nicht definiert. Vielmehr regelt § 247 Abs. 1 BewG lediglich die Ermittlung des "Grundsteuerwerts" von unbebauten Grundstücken. Dieser ergibt sich durch Multip...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachrangiger Ansatz der gesetzlichen Wertzahlen

I. Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungssti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Anwartschaft eines Nacherben (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Entgegen § 2108 Abs. 2 BGB stellt das Erbschaftsteuergesetz in § 10 Abs. 4 ErbStG das Anwartschaftsrecht des Nacherben aufschiebend bedingten Erwerben gleich. Die Erbschaftsteuer entsteht erst beim Eintritt des Nacherbfalls.[2] Dies entspricht im Übrigen der Regelung in § 6 ErbStG, die den Nacherberben als Erben des Vorerben – und nicht wie das Zivilrech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 180 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG regelt zwei Fälle des Abzugs von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht: Einerseits den Erwerb von Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG durch einen ausländischen Erwerber im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) und andererseits die Fälle unbeschränkter Steuerpflicht, bei der einze...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Anschaffungskosten

Tz. 5 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen (Ausgaben), die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes/Vermögensgegenstandes entstehen. D.h., alle Ausgaben, die erforderlich sind, um ein Wirtschaftsgut in einen für den Steuerpflichtigen (Verband/Verein) nutzungsfähigen Zustand zu versetzen (BFH vom 27.07.2004, IX R 32/01, BStBl II 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer durch andere als zusätzliche Bereicherung (Abs. 2)

Rz. 48 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist i.d.R. der Erwerber, zumal seine Bereicherung als steuerpflichtiger Erwerb gilt (s. auch § 20 Abs. 1 ErbStG). Bürgerlich-rechtlich will ein Schenker im Zweifel nur den Gegenstand der Zuwendung schenken und nicht auch die Erwerbskosten. Trotz der Vorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, dass bei einer Schenkung auch der Schenker Steue...mehr

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§ 33 Erlass wegen wesentlic... / II. Reinertrag

Rz. 25 [Autor/Stand] § 33 GrStG macht an einer maßgeblichen Minderung des tatsächlichen Reinertrags fest und leitet für zwei Schwellenwerte (> 50 % und 100% Minderung) Rechtsansprüche auf Erlass der Grundsteuer ab. Der Begriff des Reinertrags wird in § 33 Abs. 1 Satz 2 GrStG unter Rückgriff auf die bewertungsrechtliche Definition in § 236 Absatz 3 Satz 1 und 2 BewG konkretis...mehr