Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Grundstück mit mehreren Gebäuden/Gebäudeteilen

Rz. 75 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Nutzung bebaut sind, ist – wie bei der früheren Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung[2] – bei der Festlegung der Grundstücksart stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich auf dem Grundstück mehrere G... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresunterg... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzliche Ausgangssituation

Rz. 89 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hatte der Bundesgesetzgeber ursprünglich – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit war es dem Steuerpflichtigen grds. nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkehrs-)Wert für das Grundstück ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Die in § 249 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum bei der früheren Einheitsbewertung[2] in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Im Gegensatz zum § 181 BewG für Zwecke der Grundbesitzbewertung bilden bei der Grundsteuerbewertung die Ein- ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zurechnung des Werts

Rz. 113 [Autor/Stand] Der für das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und den dazugehörigen belasteten Grund und Boden nach § 262 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 262 Satz 2 BewG – abweichend von der Bewertungssystematik der früheren Einheitsbewertung – allein dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststellun... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung des Umrechnungsschlüssels

Rz. 65 [Autor/Stand] Die in dem Umrechnungsschlüssel enthaltenen Einheiten gelten für die Erzeugung (z.B. eines Mastschweins) oder die zwölfmonatige Haltung eines Tieres (z.B. Milchkuh, Legehenne). Rz. 66 [Autor/Stand] Die Spezialisierung landwirtschaftlicher Betriebe hat jedoch dazu geführt, dass die risikoreiche zur Vorbereitung der späteren Mastperiode erfolgte Umstellung ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 107 [Autor/Stand] Die erstgenannte Grundstücksart im § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist die der Einfamilienhäuser. Dies sind gem. § 249 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs (§ 249 Abs. 10 BewG) enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 108 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Standfestigkeit (Tz. 2.7 AbgrenzE)

Rz. 222 [Autor/Stand] „Ein Gebäude muss so gebaut sein, dass es nicht einstürzt, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Teile des Bauwerks entfernt werden (BFH vom 13. Juni 1969, BStBl II S. 612; vgl. Zeichnung 5). Einer besonderen Prüfung der Standfestigkeit bedarf es bei Bauwerken, bei denen die Umschließungen ihre Standfestigkeit durch Bauteile wie Fundamente, Stü... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche nach § 241 Abs. 1 BewG zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder de... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Vieheinheiten

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in VE erfolgt gem. § 241 Abs. 1 Satz 3 BewG nach dem Futterbedarf. Dieser Futterbedarf für eine bestimmte Zeit ist je nach Art des Tieres verschieden. Dies muss bei der Umrechnung berücksichtigt werden. Der jeweilige Bedarf wird über die Anlage 34 zum BewG allgemeingültig festgelegt. Rz. 51 [Autor/Stand] Auch ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berechnung des Jahresbetrags

Rz. 3 [Autor/Stand] Bei einer Laufzeit von 30 Jahren beträgt die einzelne Jahresleistung (in der Art einer Annuitätentilgung s. § 12 BewG Rz. 67) rund 6,70 % (100 geteilt durch Kapitalisierungsfaktor 14,933 nach Anl. 9a zum BewG als Mittelwert zwischen vorschüssiger und nachschüssiger Zahlung) der Steuerschuld.[2] Die Fälligkeit richtet sich nach der allgemeinen Regelung des ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Grenzen der zulässigen Vieheinheiten

Rz. 150 [Autor/Stand] Die Anzahl der von der Tierhaltungsgemeinschaft im Wirtschaftsjahr erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten ist in zweifacher Hinsicht begrenzt. So darf nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 BewG die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus ihrem Betrieb übertragenen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Tiererzeugung oder Tie... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erfasste Tierarten

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach den allgemeinen Regelungen betrifft die Vorschrift des § 241 BewG nur Tiere die überhaupt zur Landwirtschaft gehören. Dazu gehören nicht nur pflanzenfressende Tiere. Für die Landwirtschaft nicht typische Tierarten werden aber von § 241 BewG nicht erfasst, denn sie sind bereits auf Grund allgemeiner Abgrenzungskriterien aus der Landwirtschaft auszusc... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. AdV-Beschlüsse des BFH

Rz. 96 [Autor/Stand] Der BFH hat in den obigen Beschwerdeverfahren mit Beschlüssen vom 27.5.2024 [2] u.a. entschieden, dass – soweit sich im Einzelfall ein Unterschied zwischen dem gemäß §§ 218 ff. BewG ermittelten Wert und dem gemeinen Wert ergibt – dies aufgrund der typisierenden und pauschalierenden Wertermittlung des BewG, die notwendigerweise mit Ungenauigkeiten verbunde... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mietwohngrundstücke (Abs. 4)

Rz. 126 [Autor/Stand] Mietwohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Demnach liegt stets ein Mietwohngrundstück vor, wenn das Grundstück ausschließlich Wohnzwecken dient, über mehr als zwei bewertungsrechtliche Wo... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Sonderfall: Pensionsvieh

Rz. 105 [Autor/Stand] Vieh, das von einem Landwirt in einen anderen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Aufzucht, Haltung, Pflege, Gräsung und dergleichen übergeben wird (sog. Pension), gehört weiterhin zur wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers der Tiere und nicht zur wirtschaftlichen Einheit des Pensionsbetriebs. Deshalb sind auch bei der Abgrenzung der landwirtsch... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 42 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbba... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 4.1 AbgrenzE)

Rz. 305 [Autor/Stand] „Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen. Außenanlagen gehören stets zum Grundstück. Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke oder Teile davon an... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkungen

I. Überblick 1. Aufhebung mit Wirkung vom 1.1.2025 Rz. 1 [Autor/Stand] § 68 BewG war vor dem 1.1.2025 bei der Einheitsbewertung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 maßgebend. Nachdem die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung festgestellt wurde, ist § 68 BewG durch Art. 2 GrStRefG[2] mit Wirkung vom 1.1.2025 aufgehoben worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Zur Ermittlung der Gru... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

1. Aufhebung mit Wirkung vom 1.1.2025 Rz. 1 [Autor/Stand] § 68 BewG war vor dem 1.1.2025 bei der Einheitsbewertung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 maßgebend. Nachdem die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung festgestellt wurde, ist § 68 BewG durch Art. 2 GrStRefG[2] mit Wirkung vom 1.1.2025 aufgehoben worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Zur Ermittlung der Grundsteuerwert... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsvorrichtungen bei Verkehrsunternehmen

Rz. 66 [Autor/Stand] Mit A 243.2 AEBewGrSt 2025[2] hat die Finanzverwaltung zur Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Betriebsgrundstücken der öffentlichen Verkehrsunternehmen Stellung genommen, wobei die Auffassung der Finanzverwaltung – mit Ausnahme des Abs. 3 Satz 3 geteilt werden kann. A 243.2 AEBewGrSt 2025 hat folgenden Wortlaut: „(1) Betriebsvorrichtungen und da... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gebäudebegriff (Tz. 2.2 AbgrenzE)

Rz. 131 [Autor/Stand] „Nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein Bauwerk als Gebäude anzusehen, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist (BF... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Zubehör

Rz. 35 [Autor/Stand] Der Begriff des Zubehörs wird in der Vorschrift des § 243 BewG nicht definiert. Vielmehr ist der Begriff nach dem bürgerlichen Recht auszulegen. Nach § 97 BGB sind solche beweglichen Sachen Zubehör, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem Verhältnis wirtschaftlic... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Belasteter Grund und Boden

Rz. 48 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebauter (belasteter) Grund und Boden liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Rz. 49 [Autor/Stand] Das belastete Grundstück (Grund und B... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gesetzliche Anpassung in NRW

Rz. 111 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundve... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gebäude

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein Gebäude liegt vor, wenn ein Bauwerk Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließungen gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden aufweist, insb. durch Fundamente, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist. Bei auf dem Wasser schwimmenden Anlagen (bspw. ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bestandteile des Gebäudes

Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes ist keine feste Verbindung erforderlich. Bei Gebäuden gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen zu den wesentlichen Bestandteilen (§ 94 Abs. 2 BGB). Eine Sache ist dann zur Herstellung des Gebäudes eingefügt, wenn sie zwischen Teile eines Gebäudes gebracht und durch Einpassen an eine für... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Pelztiere (Abs. 4)

Rz. 90 [Autor/Stand] Pelztiere werden nach § 241 Abs. 4 BewG nur dann zur landwirtschaftlichen Nutzung, also zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet, wenn die zu ihrer Haltung erforderlichen Futtermittel überwiegend von den vom Inhaber des Betriebs landwirtschaftlich genutzten Flächen gewonnen werden. Während Sumpfbiber (Nutria), Chinchilla, Kaninchen und Kara... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnungs- und Teilerbbaurecht (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die rechtliche Konstruktion des Wohnungserbbaurechts und des Teilerbbaurechts nach § 30 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine Kombination von Wohnungs- bzw. Teileigentum und Erbbaurecht. Das Wohnungserbbaurecht und des Teilerbbaurecht gehören nach § 243 Abs. 1 Nr. 4 BewG ebenfalls zum Grundvermögen. Rz. 51– 52 [Autor/Stand] Einstweilen frei. mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gesetzliche Anpassung in NRW

Rz. 98 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundver... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ablösung noch ausstehender Jahresbeträge

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Aufhebung einer Familienstiftung vor Ablauf der 30-Jahresfrist führt nicht zum Erlöschen der Steuer. Die Pflicht zur Entrichtung der restlichen Jahresbeträge endet nicht. War die vorzeitige Aufhebung bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung der Ersatzerbschaftsteuer absehbar, so kann die Verrentung nach der verkürzten Laufzeit erfolgen (s.o. Rz. 4)[2]. A... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. AdV-Beschlüsse

Rz. 14 [Autor/Stand] Wegen erheblicher Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen angefochtene Grundsteuerwertbescheide mit Beschlüssen vom 23.11.2023[2] gewährt. Nach summarischer Prüfung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bestünden ernstliche Zweifel sowohl an der einfachrechtlichen Rechtmäßigkei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der acht Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen oder sonstigen Zwecken dient. Findet im Feststellungs... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Gemeinschaftliche Tierhaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 170 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung im Rahmen des § 13b EStG bildet mit den hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgütern einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und damit eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Dies ist in § 34 Abs. 6a BewG ausdrücklich angeordnet. Diese Vorschrift ist insb. deshalb notwendig, weil die Tierhaltungsgemeinschaften i.... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verkauf des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 87 [Autor/Stand] Erfolgt ein Verkauf des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden an einen Dritten, löst dies in diesem Fall keine Zurechnungsfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG aus. Hintergrund ist, dass der Grundsteuerwert der wirtschaftlichen Einheit eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden dem Grundstückseigentümer (Verpächter) zugerechnet wird (vgl. Rz. 112).Vgl. zu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Aussetzung der Vollziehung

Rz. 110.10 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die Beschlüsse des BFH vom 27.5.2024[2] ist nach den koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 durch die Finanzämter ab sofort Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert der wirtschaftlichen Einheit bzw.... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bodenschätze (§ 68 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 23 [Autor/Stand] In das Grundvermögen dürfen die Bodenschätze nicht einbezogen werden (für Stichtage bis 1.1.1992: Mineralgewinnungsrechte – § 68 Abs. 2 Nr. 1 BewG). Ursächlich hierfür ist, dass Bodenschätze nicht zur Grundsteuer herangezogen werden sollen. Ob es sich um grundstücksgleiche, subjektiv-dingliche (§ 96 BGB) oder rein persönliche Rechte handelt, ist hier ohn... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen (Tz. 1.3 AbgrenzE)

Rz. 123 [Autor/Stand] „Nach § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG oder nach § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG-DDR können nur einzelne Bestandteile und Zubehör Betriebsvorrichtung sein. Zu den Betriebsvorrichtungen gehören nicht nur Maschinen und maschinenähnliche Vorrichtungen. Unter diesen Begriff fallen vielmehr alle Vorrichtungen, mit denen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird (BFH vom 1... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Aufzüge und ähnliche Anlagen (Tz. 3.5 AbgrenzE)

Rz. 262 [Autor/Stand] „Personenaufzüge dienen überwiegend der Benutzung des Gebäudes. Sie sind in mehrgeschossigen Gebäuden zur raschen und sicheren Abwicklung des Personenverkehrs allgemein üblich. Auch Rolltreppen und Rollsteige, die zur Bewältigung des Publikumsverkehrs dienen, sind aus diesem Grund dem Gebäude zuzurechnen (BFH vom 5. März 1971, BStBl II S. 455). Lastenauf... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Aufteilung innerhalb von Gebäuden (Tz. 3.2 AbgrenzE)

Rz. 241 [Autor/Stand] „Bauten im Innern von größeren Werkhallen (Meisterbüros, Materiallager, Schalträume und dergleichen) sind bei der Abgrenzung der Gebäudebestandteile von den Betriebsvorrichtungen grundsätzlich zum Gebäude zu rechnen, weil der insgesamt vorhandene Gebäuderaum durch diese Einbauten lediglich unterteilt wird. Die Frage, ob die Umschließung Schutz gegen Wit... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zweifamilienhäuser (Abs. 3)

Rz. 117 [Autor/Stand] Die Definition der Zweifamilienhäuser ähnelt der der Einfamilienhäuser. Demnach sind Zweifamilienhäuser Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen, § 249 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BewG. Rz. 118 [Autor/Stand] Die Grundstücksart Zweifamilienhaus setzt somit voraus, dass zwei getrennte Wohn... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Geschäftsgrundstücke (Abs. 7)

Rz. 152 [Autor/Stand] Geschäftsgrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen (gewerblichen/freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind. Demnach sind alle Grundstücke, die kein Teileigentum sind und ausschließlich eigenen oder fremde... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ober- und Untererbbaurecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) kann an einem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Belastungsgegenstand des Untererbbaurechts ist in diesen Fällen das Obererbbaurecht und nicht das Erbbaugrundstück. Dabei bleibt der Erbbaurechtsgeber bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstücks. Z... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellun... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 135 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 136 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven La... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff des Grundstücks

Rz. 18 [Autor/Stand] Die zu bewertende wirtschaftliche Einheit ist das "Grundstück". Der insoweit maßgebende Grundstücksbegriff ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks iS des bürgerlichen Rechts. Vielmehr richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Einheit nach § 2 BewG. Danach richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Einheit nach den Anschauunge... mehr