Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.2 Vermächtnis

Für den Erben ist das Vermächtnis eine Nachlassverbindlichkeit.[1] Soweit der Erbe mit dem Vermächtnisnehmer einen gerichtlichen Vergleich über das Vermächtnis abschließt und dieser Vergleich einen erbrechtlichen Rechtsgrund hat, ist nur der Vergleichsbetrag als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen.[2] Der Vermächtnisnehmer ist Nachlassgläubiger. Der Anspruch auf Übert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Übertragung des Familienwohnheims zu Lebzeiten

Das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Familienwohnheim bleibt nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG unabhängig vom Wert steuerfrei, sofern es zu Lebzeiten an den Ehepartner (Lebenspartner laut LPartG) zu Eigentum oder Miteigentum übertragen wird.[1] Als begünstigtes Familienwohnheim gelten dabei inländische und in der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages sind, ist vielmehr nach den Grundsätzen für die ertragsteuerl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge und steuerpflichtiger Erwerb

Die steuerpflichtigen Vorgänge sind abschließend geregelt.[1] Relevant sind vor allem der Erwerb von Todes wegen[2] (Erbanfall[3], Vermächtnis[4] und geltend gemachter Pflichtteilsanspruch[5]). Für die Erbschaftsteuer ist der Vermögensanfall aber nur relevant, wenn und soweit er sich für den Empfänger wirtschaftlich günstig auswirkt, ihm also einen Vermögensvorteil (zahlen-/...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Ausgangslohnsumme gemäß § 13a ErbStG

Leitsatz Die Anzahl der Beschäftigten ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten, gezählt nach Köpfen, zu bestimmen. Sachverhalt Der Sohn bzw. die Enkel des Erblassers wurden aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments des Erblassers und dessen vorverstorbener Ehefrau zu gleichen Teilen (Schluss-)Erben des Erblassers. Der Erblasser war Al...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Marktdatenstammregister maßgeblich: Die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 72 EStG setzen voraus, dass die begünstigten Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von ihrem Installationsort eine bestimmte Maximalleistung nicht überschreiten (objektbezogene Prüfung). Maßgeblich bei dieser Prüfung ist die für die jeweilige Photovoltaikanlage in das Marktdatenstammregister eingetragene Br...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Durchschnittssätze – § 24 UStG

Vieheinheiten-Obergrenze im Organkreis bei Anwendung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen i.S.v. § 24 UStG: Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S.d. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG i.V.m. §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln (BFH-Urt. v. 26.5.2021 – V R 11/18, BStBl. II 2022...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 4.2.2 Erstellung von Sonder-Jahresabschlussrechnungen

Rz. 65 Sofern in einer Personenhandelsgesellschaft umfangreiches Sonderbetriebsvermögen vorliegt und ausgeprägte Leistungsbeziehungen zwischen Mitunternehmern und Gesellschaft bestehen, die Tätigkeits- und Nutzungsvergütungen i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG zur Folge haben, empfiehlt sich die Aufstellung von Sonder-Jahresabschlüssen für die betroffenen Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des 90 %-Einstiegstests bei Handelsunternehmen

Leitsatz § 13b Abs. 2 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist dahingehend auszulegen, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes dient, für den dort verankert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grenzen der Pauschalbesteuerung für Landwirte; Besteuerung bei Sport-, Renn- und Turnierpferden

Leitsatz Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport‐, Renn- und Turnierpferden keine Anwendung. Normenkette § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, Art. 296, Art. 300 Nr. 1, Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Anh. VII Nr. 2 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger betreibt eine Pferdezucht und einen Pferdehandel. Er erzielt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch und tauschähnliche U... / 4.1 Was als Entgelt gilt

Gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG gilt bei einem Tausch der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Der Wert des anderen Umsatzes wird bestimmt durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene und in Geld ausdrückbare Gegenleistung Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.1 Rechtslage bis 2022

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Hinsichtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / Zusammenfassung

Überblick Ab dem 1.1.2009 ist die Grundstücksbewertung völlig neu geregelt worden. Das neue Bewertungsrecht sieht vor, dass Grundstücke (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Dabei entspricht der gemeine Wert inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Der nachfolgenden Erläuterungen dienen als Anleitung zum Ausfüllen der A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.1 Rechtslage bis 2022

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Benutzbar ist ein Gebäude erst, wenn es bezugsfertig ist und somit von den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Merkmalen zugemutet werden kann, die Wohnungen oder Räume des gesamten Gebäudes zu benutzen. Dagegen ist ein Gebäude nicht mehr benutzbar, wenn info...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liquidationswert nach § 166 BewG und gemeiner Wert (ErbStB 2023, Heft 9, S. 273)

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vererbt oder im Wege der Schenkung einem Dritten übergeben, erfolgt die Bewertung des Betriebes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den Regeln des § 162 BewG. Diese setzen voraus, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Wird diese Annahme durch die Aufgabe oder die Veräußeru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgerichten als Verkehrswertnachweis i.S.d. § 198 Abs. 2 BewG? (ErbStB 2023, Heft 9, S. 276)

Änderung des hessischen Ortsgerichtsgesetzes zum 1.1.2024 Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] § 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte "als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / IV. Auswirkung auf den Verkehrswertnachweis nach § 198 Abs. 2 BewG

Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig ein Gutachten dienen. Das Gutachten ist vom zuständigen Gutachterausschuss i.S.d. §§ 192 ff. BauGB oder von Personen, die von einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind oder von Personen, die v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liquidationswert nach § 166... / 1. Vorbemerkungen

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vererbt oder im Wege der Schenkung einem Dritten übergeben, erfolgt die Bewertung des Betriebes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den Regeln des § 162 BewG. Diese setzen voraus, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Wird diese Annahme durch die Aufgabe oder die Veräußerung des Betriebes oder wesentlicher Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liquidationswert nach § 166... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vererbt oder im Wege der Schenkung einem Dritten übergeben, erfolgt die Bewertung des Betriebes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den Regeln des § 162 BewG. Diese setzen voraus, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Wird diese Annahme durch die Aufgabe oder die Veräußerun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liquidationswert nach § 166... / 2. Problemstellung und Lösung

Generell sieht § 166 BewG keine abweichende Wertfeststellung z.B. über ein entspr. Gutachten vor. Ein Verweis auf die Nachweismöglichkeit über § 198 BewG enthält die Vorschrift nicht. Gleichwohl soll unter besonderen Umständen der Ansatz eines geringeren Wertes, als der, der sich unter der Prämisse des § 166 BewG ergibt, möglich sein. Dies gilt immer dann, wenn über eine zeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liquidationswert nach § 166... / 4. Fazit

Die aktuelle Rspr. des BFH stellt eine klare Grenze dar und trägt damit zur Rechtssicherheit bei. Sie verführt allerdings auch dazu, bei der Gestaltung von Verkäufen, die die Rechtsfolge des § 166 BewG auslösen, andere Gestaltungen auszuloten. Die nur auf die reine Wertdifferenz ausgerichtete Grenze von 40 % erscheint unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / III. Änderung des Ortsgerichtsgesetzes

Die Änderung des OGerG HE geht auf einen Änderungsantrag der hessischen Landtagsfraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD v. 13.6.2023 zurück (HE LT-Drucks. 20/11177). Es wurde beantragt dem § 18 OGerG HE einen Abs. 4 mit dem Wortlaut "Schätzungen nach Abs. 1 gelten als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liquidationswert nach § 166... / 3. Eigene Beurteilung

Die Entscheidung des BFH, dass nur eine Wertabweichung von 40 % oder mehr als wesentlich und als Verstoß gegen das Übermaßverbot zu bewerten ist, führt zumindest zu einer Klärung der Frage und damit zu einer gewissen Rechtssicherheit. Fraglich scheint mir aber, ob diese Grenze tatsächlich i.S.d. BVerfG ist oder ob der BFH hier zu Lasten der Steuerpflichtigen über das Ziel hi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / 2. Gutachtenerstattung

Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist die Vorlage eines Gutachtens erforderlich. Das Gutachten ist auf Grundlage der ImmoWertV zu erstatten (§ 198 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 199 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 ImmoWertV). Zur Ordnungsmäßigkeit eines Gutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Begutachtung der Begutachtungsgrundlage (Erlasse v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / V. Fazit

Bundesrechtlich ist geregelt, wessen Gutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen können (§ 198 Abs. 2 BewG). Die hessischen Ortsgerichte zählen nicht dazu. Das BewG und die Erlasse v. 7.12.2022 – S 3229 (BStBl. I 2022, 1671 = ErbStB 2023, 78 [Günther]) sind u.E. insoweit eindeutig. Dies ändert sich ab dem 1.1.2024 u.E. nicht. Die Ortsgerichte werden durch die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / 1. "Zulässiger Personenkreis"

Ortsgerichte müssen dem "zulässigen Personenkreis des § 198 Abs. 2 BewG" angehören. Nur dann können ihre Schätzungen (bzw. Gutachten) – vorbehaltlich einer inhaltlichen Überprüfung – anerkannt werden. a) Zuständiger Gutachterausschuss Ortsgerichte sind keine Gutachterausschüsse i.S.d. §§ 192 ff. BauGB. Die 17 hessischen Gutachterausschüsse sind abschließend in § 1 der hessisch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / c) Zertifizierung von einer nach DIN EN/ISO IEC 17024 akkreditierten Stelle

Weiterhin können nur natürliche Personen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert werden. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage wurde gefragt, ob die hessische Landesregierung eine Finanzierung oder Bezuschussung der Fortbildung für die Ortsgerichte plane, um eine Zertifizierung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / b) Bestellung von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle

Aus dem Gesetzeswortlaut des § 198 Abs. 2 BewG ergibt sich: Gutachtenerstatter muss eine von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger bzw. Gutachter bestellte Person sein. Gutachtenerstatter kann daher nicht die staatliche oder staatlich anerkannte Stelle selbst sein. Die materiell-rechtliche Grundlage für das Bestellungswesen von Sachverständi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Die Obersten Finanzbehörden Länder haben zwischenzeitlichen mit gleichlautenden Erlassen v. 13.10.2022 erstmals zur Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln in Zusammenhang mit Umwandlungen Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 13.10.2022 – S 3812b, BStBl. I 2022, 1517 = ErbStB 2023, 37 [Günther]; dazu Korezkij, DStR 2022, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / a) Zuständiger Gutachterausschuss

Ortsgerichte sind keine Gutachterausschüsse i.S.d. §§ 192 ff. BauGB. Die 17 hessischen Gutachterausschüsse sind abschließend in § 1 der hessischen Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch v. 15.6.2018 (GVBl. HE 2018, 258, zuletzt geändert durch Verordnung v. 16.3.2021, GVBl. HE 2021, 195) benannt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / I. Einleitung

§ 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte "als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind". Dieser Beitrag erläutert den Hintergrund der Gesetzesänderung und untersucht, ob sie Auswirku...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schätzungen von Ortsgericht... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] § 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte "als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind". Dieser Beitrag erläut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abweichend vom dem allgemeinen AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1.3 Schätzung des gemeinen Werts

Tz. 187 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Einbringungsgeborene Anteile (Wertpapiere), die am Bewertungsstichtag (s Tz 183, 200-201) an einer inl Börse zum Handel im regulierten Markt (bisher: amtlichen Handel) zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag notierten Kurs angesetzt (s § 11 Abs 1 BewG). Entspr gilt für Wertpapiere, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Der ...mehr