Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Sch ... / 1.2.2 Einzelfälle

Bernd Schult
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 4

Das bedeutet im Einzelnen insb.:

  • Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817).
  • Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146).
  • Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten als Abzugsposten zu berücksichtigen (vgl. R B 103.2 Abs. 1 Satz 3 ErbStR).
  • Eine Darlehensverbindlichkeit ist BV, wenn die aufgenommenen Mittel für betriebliche Zwecke, wie z. B. den Erwerb von Wirtschaftsgütern des BV, verwendet werden (s. BFH vom 22.05.2019, BStBl II 2019, 795). Gleiches gilt für Darlehen zur Finanzierung der Herstellung, Verbesserung oder Reparatur bzw. Instandsetzung von betrieblichen Wirtschaftsgütern (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 140) sowie zur Finanzierung betrieblicher Aufwendungen, wie z. B. für die Wartung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder für Löhne und Gehälter. Auch Darlehen zur Umschuldung bzw. Ablösung betrieblicher Verbindlichkeiten sind BV (vgl. BFH vom 28.10.1999, BStBl II 2000, 390). Gleiches gilt für eine Darlehensschuld, die zur Errichtung eines Gewerbebetriebs aufgenommen wurde, selbst wenn sie durch Privatvermögen besichert wurde (s. R B 103.2 Abs. 2 Satz 1 ErbStR).
  • Die Erfüllbarkeit (Zahlungsfähigkeit des Schuldners) einer Verbindlichkeit ist keine Voraussetzung für die Berücksichtigung als Abzugsposten (vgl. BFH vom 15.04.2015, BStBl II 2015, 769; Fehrenbacher in W/J, § 103 BewG Rz. 16).
  • Auch die Fälligkeit ist keine Voraussetzung für die Berücksichtigung als Abzugsposten (vgl. R B 103.2 Abs. 1 Satz 3 und 5 ErbStR).
  • Die Schuld muss am Bewertungsstichtag aber bestehen, d. h. sie muss entstanden sein und darf noch nicht bereits wieder erloschen sein (v...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    312
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    261
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    257
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    201
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    196
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    168
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    160
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    130
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    114
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    113
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    107
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    105
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    104
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    103
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    100
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    97
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    97
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    96
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    94
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    91
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Der Kommentar: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (Online-Datenbank)

Der Kommentar „Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen“ jetzt neu als Online-Datenbank: Grundlegend aktualisiert, erweitert um steuerbilanzielle Aspekte und rechtsvergleichende Bezüge. Dank intuitiver Bedienung finden Sie schnell die gewünschte Kommentierung – praxisnah und effizient!

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren