Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Der für Zwecke der Hauptfeststellung 1.1.1964 der Einheitsbewertung eingeführte § 75 BewG entspricht weitgehend der früheren Bestimmung des § 32 BewDV über die Einteilung der Grundstücksarten bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte 1935. Rz. 2 [Autor/Stand] Neu eingeführt wurde durch § 75 BewG die Grundstücksart "Zweifamilienhaus". Für die Bestimmung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anwendungsbereich des Ertragswertverfahrens

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach § 76 Abs. 1 BewG sind die dort genannten Grundstücke im Wege des Ertragswertverfahrens zu bewerten, soweit sie nicht unter die Ausnahmeregelung des Abs. 3 fallen (zur Zuordnung eines Grundstücks zu einer Grundstücksart siehe die Kommentierung zu § 75 BewG). Danach sind Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG betrifft den vorzeitigen Erlass von Bescheiden über Fortschreibungen und Nachfeststellungen beim Grundbesitz. Der Begriff des Grundbesitzes ist in § 19 Abs. 1 BewG näher definiert. Danach gehören die wirtschaftlichen Ein heiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 33 ff. BewG), des Grundvermögens (§§ 68 ff. BewG) und die Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Änderungen und Berichtigungen

Rz. 14 [Autor/Stand] Durch die Rechtsprechung ist klargestellt, dass § 25 BewG auch auf Änderungen und Berichtigungen von Einheitswerten anwendbar war. Denn auch Änderungen und Berichtigungen von Einheitswerten hätten – wie Fortschreibungen – Auswirkungen für einen langen Zeitraum; die Interessenlage sei deshalb gleich. Es ist daher gerechtfertigt, die Vorschrift entsprechen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Aufhebung von Einheitswertbescheiden

Rz. 36 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BewG sind bei der Aufhebung von Einheitswertbescheiden (vgl. § 24 BewG) nach § 25 Abs. 2 BewG entsprechend anzuwenden. Auch Aufhebungsbescheide können gleichgültig aus welchem Grund sie ergehen, nach Ablauf der Feststellungsfrist für einen vorangehenden Stichtag erlassen werden, entweder entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 1 BewG mit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Aufzählung der Grundstücksarten in § 75 Abs. 1 BewG ist abschließend. Deshalb kann und muss jedes bebaute Grundstück einer der sechs in § 75 Abs. 1 BewG aufgeführten Grundstücksarten zugeordnet werden. Ist eine Zuordnung in eine der in § 75 Abs. 1 Nr. 1–5 BewG aufgeführten Grundstücksarten nicht möglich, so fällt das Grundstück unter die Grundstücksar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Sonstige bebaute Grundstücke (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach dem Sachwertverfahren sind stets die sonstigen bebauten Grundstücke zu bewerten, § 76 Abs. 2 BewG. Zudem kann für alle übrigen Grundstücksarten i.S.d. § 75 Abs. 2–6 BewG das Sachwertverfahren in begründeten Sonderfällen in Betracht kommen (§ 76 Abs. 3 BewG). Rz. 16 [Autor/Stand] Für die sonstigen bebauten Grundstücke i.S.v. § 75 Abs. 7 BewG (vgl. Kom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 234 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Fortschreibungs- und Nachfeststellungsbescheide

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen nur Fortschreibungsbescheide (§ 22 BewG) und Nachfeststellungsbescheide (§ 23 BewG) vorzeitig erteilt werden. Auf Bescheide über die Hauptfeststellung (§ 21 BewG) und über die Aufhebung (§ 24 BewG) von Einheitswerten ist die Vorschrift nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut nicht anwendbar. Rz. 11 [Autor/Stand] Wegen der Einze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nicht zu entschädigender Wertanteil

Rz. 60 [Autor/Stand] Sofern der Erbbaurechtsvertrag einen nicht zu entschädigenden Wertanteil für das oder die Gebäude vorsieht, muss geprüft werden, inwieweit sich bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für das Erbbaugrundstück ein Hinzurechnungsbetrag nach § 194 Abs. 3 Satz 2 BewG ergibt. Hat der Eigentümer des Erbbau grundstücks bei Ablauf des Erbbaurechts keine oder kei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG enthält eine Beschreibung des Bewertungsobjekts "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Diese erfolgt in enger Anlehnung an die Vorschriften zur Einheitsbewertung (vgl. § 34 BewG) und den Regelungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten (vgl. § 160 BewG). Die Zuordnung des Wohnteils zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (b) Aufforderung zur Abgabe der Erklärung

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Abgabe einer "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" entsteht nur dann, wenn die Finanzbehörde hierzu auffordert (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, Erklärungspflicht kraft Aufforderung).[2] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann individuell oder allgemein durch öffentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] (1) Der Flächenbetrag für den Grund und Boden ist das Produkt aus der Fläche des zum Grundstück gehörenden Grund und Bodens in Quadratmetern und einem Ansatz von 0,04 Euro je Quadratmeter. (2) 1Der Flächenbetrag für den zu Wohnzwecken genutzten Teil eines zum Grundstück gehörenden benutzbaren Gebäudes nach § 248 Bewertungsgesetz in der am 24. Dezember 20...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Neukonzeption der Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (§ 195 Abs. 2–4 BewG)

2.1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden Rz. 20 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (§ 70 Abs. 3, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 157 Abs. 3 Satz 2, § 180 Abs. 2 BewG). Das ist insb. der Fall, wenn es Scheinbestandteil des Grund und Bodens i...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Immerwährende Nutzungen und Leistungen (§ 13 Abs. 2, 1. Alt. BewG)

Rz. 15 Als immerwährend gelten Nutzungen und Leistungen, wenn ihr Ende von Ereignissen abhängt, von denen ungewiss ist, ob und wann sie in absehbarer Zeit eintreten (z. B. Verein hat Recht auf Gebäudenutzung; vgl. auch BFH vom 11.12.1970, BStBl II 1971, 386). Rz. 16 Zum Ansatz kommt der Kapitalwert. Dabei ist immer der Vervielfältiger i. H. v. 18,6 zugrunde zu legen. Rz. 17 vo...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 1 Sinn und Zweck der Bewertung

Rz. 1 Die Bewertung eines WG, d. h. die Beimessung eines monetären Wertes, ist nicht nur im allgemeinen Wirtschaftsleben von fundamentaler Bedeutung, sondern auch für Zwecke der Besteuerung. Ohne eine Bewertung ist die Festsetzung von Steuern denklogisch nicht möglich. Rz. 2 In der Bewertungspraxis ergeben sich je nach Zweck der Bewertung (z. B. aus Verkäufer- oder Käufersich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4 Mindestwert (Substanzwert, § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG)

3.2.4.1 Allgemeines Rz. 55 Als Mindestwert wird durch § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG die Summe der gemeinen Werte der zum BV gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum BV gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) der KapG festgelegt. Dieser Mindestwert darf durch die angewandte Bewertungsmethode nicht unterschritten werden. Der Substanz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer (§ 13 Abs. 2, 2. Alt. BewG)

Rz. 18 Diese liegen dann vor, wenn das Ende sicher ist, nur der Zeitpunkt ist ungewiss (z. B. H E 10.7 "Kosten der üblichen Grabpflege" ErbStH). Rz. 19 Zum Ansatz kommt der Kapitalwert. Dabei ist immer der Vervielfältiger i. H. v. 9,3 zugrunde zu legen. Rz. 20 vorläufig freimehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Lösung

Rz. 107 [Autor/Stand] I. Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks I.1 Abgezinster Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks am Bewertungsstichtagmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 BewG galt für Fortschreibungen (§ 22 BewG) und Nachfeststellungen (§ 23 BewG). Es kam dabei nicht darauf an, ob die Fortschreibung wegen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung erfolgte. Ebenso war es unerheblich, ob sich die Änderung zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkte. Bei Nachfeststel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 23 [Autor/Stand] Eine weitere Möglichkeit, Einheitswertbescheide auf "verjährte" Stichtage zu erlassen, eröffnet § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 AO. Danach können Feststellungsbescheide auf Stichtage erlassen werden, für die die Feststellungsfrist abgelaufen ist, wenn von dem Feststellungsbescheid Folgesteuern abhängen, für die die Festsetzung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Änderungen tatsächlicher und rechtlicher Art

Rz. 20 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Änderungen i.S. des § 24a Satz 2 BewG fallen zunächst die Änderungen tatsächlicher Art, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Ohne Bedeutung ist, wann dem Finanzamt die Änderungen bekannt werden. Änderungen in diesem Sinne liegen z.B. vor, wenn sich infolge zwischenzeitlicher Bebauung die Grundstücksart ändert, wenn auf der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Rundungsvorschrift enthielt erstmals § 25 BewG 1934. Danach waren Einheitswerte bis zu 5.000 RM auf volle 10 RM (Beträge bis zu 5 RM nach unten, Beträge über 5 RM nach oben), Einheitswerte über 5.000 RM auf volle 100 RM abzurunden (Beträge bis zu 50 RM nach unten, Beträge über 50 RM nach oben). Durch § 25 des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Freie Berufe

Rz. 3 Das BewG enthält keine eigenständige Definition der freien Berufe. Inhaltlich maßgeblich ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung, insb. zu den Kriterien für die freiberuflichen Tätigkeiten, die nicht zu den Katalogberufen gehören. Indem § 96 BewG für die Gleichstellung mit dem Gewerbebetrieb bei den freien Berufen ausdrücklich auf § 18 Abs. 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Lösung

Rz. 110 [Autor/Stand] A I. Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks A I.1 Abgezinster Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks am Bewertungsstichtagmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Keine Zerlegung des Messbetrags (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 106 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 Satz 2 HGrStG hat auch zur Folge, dass es im Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetzes (Rz. 82, Rz. 85) keiner Zerlegung von Steuermessbeträgen nach §§ 22 bis 24 GrStG (mehr) bedarf.[2] Dabei kommt es nicht zu einer Überlagerung der bundesgesetzlichen Vorschriften (§§ 22 bis 24 GrStG) durch ein landesrechtliches Abweichungsgesetz m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 [Autor/Stand] § 234 BewG ist erstmals bei der Hauptfeststellung (§ 221 BewG) auf den 1.1.2022 anzuwenden und damit Grundlage für die auf den 1.1.2025 durchzuführende Hauptveranlagung. Analog dazu ist die Gültigkeit für die Erhebung der Grundsteuer ebenfalls auf das am 1.1.2025 beginnende Kalenderjahr festgelegt (§ 36 Abs. 2 GrStG [2]). Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach der Vorschrift des § 24a Satz 2 BewG sind die vorzeitig erteilten Fortschreibungs- und Feststellungsbescheide zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zum maßgebenden FeststelIungszeitpunkt an der wirtschaftlichen Einheit Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Die Regelung des Satzes 2 schafft also das notwendige Korrekti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Rz. 182 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.):mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungen des Hauspersonals (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 46 [Autor/Stand] Wohnungen des Hauspersonals (Pförtner, Heizer, Gärtner, Kraftwagenführer, Wächter usw.) sind gem. § 75 Abs. 5 Satz 2 BewG bei der Bestimmung der Grundstücksart nicht mitzurechnen. Insoweit unterscheidet sich die Einheitsbewertung von der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell (vgl. Kommentierung zu § 249 BewG Rz. 84). Für die Frage, ob eine Wohnung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Hauptfeststellungen

Rz. 12 [Autor/Stand] § 25 BewG galt nicht für Hauptfeststellungen. Der Gesetzgeber ging offensichtlich davon aus, dass spätestens seit der Geltung des § 25 BewG die Hauptfeststellung für den Grundbesitz in allen Fällen durchgeführt und deshalb eine Nachholung der Hauptfeststellung nicht mehr erforderlich ist. Rz. 13 [Autor/Stand] Früher war eine Nachholung der Einheitsbewertu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Fehlender Erbbaugrundstückskoeffizient

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Grundbesitzwerts für ein Erbbaugrundstück richtet sich in der Praxis keineswegs ausschließlich nach Maßgabe des § 194 Abs. 1 BewG. Die Bewertungsmethoden scheidet stets aus, wenn kein Erbbaugrundstückskoeffizient i.S.d. § 194 Abs. 1 i.V.m. § 177 Abs. 2 und 3 BewG vorliegt. In diesen Fällen ist die finanzmathematische Methode nach § 194...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tatsächliche Nutzung am Bewertungsstichtag

Rz. 10 [Autor/Stand] Die bebauten Grundstücke werden für Zwecke der Einheitsbewertung in folgende Grundstücksarten eingeordnet, § 75 Abs. 1 BewG: Vgl. zum Begriff des bebauten Grundstücks die Kommentierung zu § 74 BewG. Rz. 10.1 [...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verhältnis der Jahresrohmiete bei verschiedenartiger Nutzung

Rz. 13 [Autor/Stand] Für die Bestimmung der Grundstücksarten "Mietwohngrundstück", "Geschäftsgrundstück" und "gemischt genutztes Grundstück" ist entscheidend, in welchem Umfang das Grundstück zu Wohnzwecken, gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Bei der Beurteilung, wie der für die Abgrenzung dieser drei Grundstücksarten maßgebenden Prozentsat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 BewÄndG 1971 gilt § 24a BewG erstmals für Einheitswertfeststellungen auf den 1.1.1974. An diesem Feststellungszeitpunkt, bestand im Hinblick auf die große Zahl der zu erledigenden Fortschreibungs- und Nachfeststellungsfälle für eine vorzeitige Erteilung ein besonderes Bedürfnis. Der zeitliche Geltungsbereich ist jedoch nicht auf F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätzliches

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Grundstücksart der Einfamilienhäuser wird in § 75 Abs. 5 Satz 1 BewG definiert. Dies sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs enthalten. Eine weitere Wohnung, auch wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist, schließt die Annahme eines Einfamilienhauses aus. Es ist jedoch zu beachten, dass – anders als bei d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vorzeitige Erteilung von Feststellungsbescheiden

Rz. 12 [Autor/Stand] Unter dem vorzeitigen Erteilen von Bescheiden ist nicht nur die bloße abschließende Zeichnung der FeststeIlungsbescheide durch den zuständigen Beamten, sondern die tatsächliche Bekanntgabe der Bescheide an den oder die Steuerpflichtigen nach den Vorschriften der §§ 122, 124 AO zu verstehen.[2] § 24a Satz 1 BewG ermächtigt somit das Finanzamt dazu, die in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Subsidiäre Anwendung bei Vorhandensein abweichender landesgesetzlicher Regelungen

Rz. 15 [Autor/Stand] Wie schon angedeutet (Rz. 11; vgl. ferner unten, Rz. 20.2 f.), können die Länder infolge der Neuregelung in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG i.V.m. Art. 125b Abs. 3 GG von § 218 BewG und den übrigen Regelungen des VII. Abschnitts im Zweiten Teil des BewG abweichende gesetzliche Vorschriften schaffen, die sodann die §§ 218 ff. BewG als leges speciales verdr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Mietwohngrundstücke (Abs. 2)

Rz. 22 [Autor/Stand] Als Mietwohngrundstücke bezeichnet § 75 Abs. 2 BewG solche Grundstücke, die zu mehr als 80 % – gemessen an der Jahresrohmiete im Feststellungszeitpunkt – Wohnzwecken dienen (vgl. zum Begriff Wohnzwecke Rz. 15). Ausgenommen sind jedoch die Ein- und Zweifamilienhäuser, die trotz ihres Wohnzwecks je eine besondere Grundstücksart nach § 75 Abs. 5 und 6 BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abrundung der Eurobeträge (Satz 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Mit der mehrstufigen Ermittlung von DM-Beträgen, Abrundung und dann Umrechnung in Euro ist eine zweite Abrundung erforderlich geworden, da ansonsten eine Rundung auf glatte Beträge nicht möglich ist. § 30 Satz 2 BewG sieht daher vor, dass der Eurobetrag auf volle Euro abzurunden ist.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum

Neufeld, Abgrenzung der Grundstücksarten, Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus i.S.d. § 75 Abs. 5 und Abs. 6 BewG, Inf. 1977, 517; Ruppel, Das echte, das unechte und das papierne Zweifamilienhaus, DStZ 1984, 274; Troll, Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus? Was ist steuerlich günstiger?, DB Beilage 2/83 zu Heft 4 v. 28.1.1983.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Entwicklung des Wohnungsbegriffs

Rz. 29 [Autor/Stand] Dem Wohnungsbegriff kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG für die Zuordnung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Maßgebend ist dabei allein der Wohnungsbegriff i.S.d. Bewertungsrechts. aa) Wohnungsbegriff für Gebäude, die vor dem 1.1.1972/1.1.1985 bezugsfertig waren Rz. 30 [Autor/Stand] Das Bewertungsrecht zur Einh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzungsverjährung

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu beachten ist, dass bei der Prüfung, ob die Grundsteuer verjährt ist, sowohl auf den Grundsteuermessbescheid als auch auf den Grundsteuerbescheid abzustellen ist. Hat der Eigentümer z.B. den Grundsteuerbescheid angefochten, ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 3a AO gehemmt. Die Fortschreibung des Grundsteuerwerts kann also nach § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff Erbbaurecht/Erbbaugrundstück

Rz. 19 [Autor/Stand] Das Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt ist, wird als Erbbaugrundstück bezeichnet (vgl. § 194 BewG). Zwar verwendet § 192 Satz 2 BewG auch den Begriff "Erbbaurechtsgrundstück", jedoch wird in der Praxis die Formulierung des § 194 BewG – Erbbaugrundstück – verwendet. Trotz Bestellung mit dem Erbbaurecht bleibt das Erbbaugrundstück zivilrechtlich w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Maßgebende Zinssätze

Rz. 84 [Autor/Stand] Nach Anlage 26 zum BewG hängt der Abzinsungsfaktor von Zinssätzen ab. Maßgebend sind vorrangig die Zinssätze zu verwenden, die der Ermittlung des Erbbaugrundstücksfaktors i.S.d. § 194 Abs. 2 Satz 2 BewG zugrunde gelegt wurden. Rz. 85 [Autor/Stand] Stehen von den Gutachterausschüssen keine derartigen Zinssätze zur Verfügung, gelten die nachstehenden Zinssä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Änderung bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Änderungen müssen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt ergeben. Sie müssen folglich zu Beginn des maßgebenden Kalenderjahres vorliegen. Das setzt voraus, dass die entsprechende Änderung spätestens bis zum 31.12. um 24.00 Uhr des vor dem Feststellungszeitpunkt liegenden Jahres eingetreten ist. Änderungen, die sich im Laufe des ersten Tages ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Keine Anrechnung nach § 21 ErbStG über den Gesetzeswortlaut hinaus

Rz. 210 [Autor/Stand] Da § 21 ErbStG nur für die Fälle des § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG die Anrechnung erlaubt, ist eine Anrechnung in weiteren Fällen nicht möglich. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft nach § 5 Abs. 1 AStG (s. Rz. 196) im Inland und Ausland mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer belastet sein kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung

Rz. 73 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks richtet sich nach der Restlaufzeit des Erbbaurechts und dem Abzinsungsfaktor der Anlage 26 zum BewG. Rz. 74 [Autor/Stand] Dabei ist als Bodenwert des unbelasteten Grundstücks der Wert nach § 194 Abs. 1 Satz 3 BewG maßgebend, also der Wert des Grundstücks, der nach § 179 BewG festzustellen wäre, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Geschäftsgrundstücke bilden das Hauptgebiet der Anwendung des Sachwertverfahrens. Nach dem Sachwertverfahren sind jedoch nicht alle Geschäftsgrundstücke i.S.v. § 75 Abs. 3 BewG zu bewerten, sondern nur solche Gruppen von Geschäftsgrundstücken, für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete geschätzt werden kann (§ 76 Abs. 3 Nr. 2 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Errichtung in Bauabschnitten (§ 180 Abs. 1 Satz 2 BewG)

Rz. 9 Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der fertiggestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Bei Errichtung eines Gebäudes in Bauabschnitten ist die Entscheidung, ob ein bezugsfertiges Gebäude anzunehmen ist, nach der Verkehrsanschauung zu treffen. Eine solche Art der Errichtung ist gegeben, wenn ein Gebäude nicht in einem Zuge in planmäßig vorgesehene...mehr