Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sich der Wert des Besatzkapitals nach der Nutzung, dem Nutzungsteil und der Nutzungsart des Grund und Bodens. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist zusätzlich die Betriebsgröße nach § 163 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 bis 3 zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Wert für das Besatzkapital ergibt sich jeweils aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Folgeauswirkungen der Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 88 [Autor/Stand] Durch das spätere – fiktive – Baujahr ergibt sich zum Bewertungsstichtag ein geringeres Alter des Gebäudes und in Folge dessen eine geringere Alterswertminderung. Rz. 89 [Autor/Stand] Offen war zunächst die Frage, ob das fiktive Baujahr nur bei Ermittlung der Alterswertminderung zu Grunde zu legen ist oder ob es auch für die Anwendung der Regelherstellung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Mehrere Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile

Rz. 103 [Autor/Stand] Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen, die eine verschiedene Bauart aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich zu bewerten.[2] Vgl. ergänzend die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Forstwirtschaftliche Nutzung

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Systematik der Wertermittlung ist auch bei einer forstwirtschaftlichen Nutzung gegeben. Auch hier bestimmt sich der Mindestwert des forstwirtschaftlichen Betriebes nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und nach dem Wert des Besatzkapitals. Dessen Wert ist allerdings nach Baumarten und Altersklassen gestaffelt. Im Einzelnen ergibt sich der Wert d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Regelherstellungskosten für Teileigentum

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten für Teileigentum sind in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung des Gebäudes der Gebäudeklasse zu entnehmen, die am stärksten mit dem zu bewertenden Teileigentum vergleichbar ist (s. Erläuterung zur Gebäudeklasse 5, Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Dabei wird nach den ErbStH 2011[2] regelmäßig allein auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 und Erbschaftsteuerhinweise 2011

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens hat die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 vom 19.12.2011[2] – ErbStR 2011 – näher erläutert. Ergänzend zu den ErbStR 2011 sind die Erbschaftsteuerhinweise vom 19.12.2011[3] – ErbStH 2011 – ergangen, die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 76 [Autor/Stand] Treten nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen ein, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängern oder verkürzen, wird bei der Ermittlung der Alterswertminderung (s. Rz. 66 ff.) von einem entsprechenden früheren oder späteren Baujahr ausgegangen (§ 190 Abs. 2 Satz 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Rz. 77 [Autor/Stand] In der Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anbauten und Aufstockungen

Rz. 200 [Autor/Stand] Anbauten teilen im Allgemeinen auf Grund ihrer Bauart oder Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. Nur wenn angenommen werden kann, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Alterswertminderung als das Hauptgebäude haben wird, ist von einer wirtschaftlichen Einheit mit mehreren selbstständigen Gebäudeteilen auszugehen (s. Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 32 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der sechs Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung am Bewertungsstichtag abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen Zwecken dient. Findet am Bewertungsstichtag keine Nutzun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnungseigentum mit Stellplatz in einem neben dem Wohngebäude befindlichen Parkhaus

Rz. 110 [Autor/Stand] Die Frage, wie die Bewertung von Wohnungseigentum mit einem Stellplatz in einem neben dem Wohngebäude befindlichen Parkhaus vorzunehmen ist, wurde bislang noch nicht von der Finanzverwaltung beantwortet. Rz. 111 [Autor/Stand] Vgl. hierzu die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 192 f. Rz. 112– 113 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Regelherstellungskosten für Teileigentum

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten für Teileigentum sind in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung des Gebäudes der Gebäudeart zu entnehmen, die am stärksten mit dem zu bewertenden Teileigentum vergleichbar ist (s. Erläuterung zur Gebäudeart 19, Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016). Dabei wird nach den ErbStH 2019[2] regelmäßig allein auf das Teil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Definition

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Brutto-Grundfläche eines Gebäudes ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277–2:2005–02 und deren konstruktive Umschließungen. Sie unterscheidet sich wesentlich von der Wohn- und Nutzfläche eines Gebäudes, da z.B. der nicht ausgebaute Dachboden oder der Keller eines Gebäudes in die Ermittlung der Bru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermittlung der Brutto-Grundfläche für Stellplätze beim Wohnungs- und Teileigentum in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus

Rz. 50 [Autor/Stand] Beim Wohnungseigentum und Teileigentum kann sich die Ermittlung der Brutto-Grundfläche eines Tiefgaragenplatzes oder eines Stellplatzes in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus, schwierig gestalten. Denn neben der reinen Stellplatzfläche sind auch die anteiligen Flächen der Verkehrswege zu berücksichtigen. Es erscheint vertretbar...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 2 Maßgebliche Flächen (1) [1] Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung. [2] Als Wohnnutzung gilt auch die Nutzung als häusliches Arbeitszimmer. [3] Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. [4] Die Gebäudefläche ist durch eine geeignete Methode zu ermitteln. (2) [1] Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusamme...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Rückgriff auf Bundesrecht (Abs. 1)

Rz. 286 [Autor/Stand] Das BayGrStG wird auf die neue[2] Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG gestützt. Von dieser wird für den Bereich der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens weitreichend, und für den Bereich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft punktuell Gebrauch gemacht. Das BayGrStG ist kein i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Objektiver Wert

Rz. 54 [Autor/Stand] Der gemeine Wert ist nach der Begriffsbestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ein Wirtschaftsgut nach seiner Beschaffenheit unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erzielbare Verkaufspreis, wobei ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Bei Leistungen, für di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anlässe für die Ermittlung des gemeinen Wertes

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Verwendung des gemeinen Werts als Bewertungsmaßstab ist gesetzlich in steuerrechtlichen sowie anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG, § 194 BauGB) vorgesehen. Die Begriffsbestimmung des gemeinen Werts nach § 9 BewG gilt über § 1 Abs. 2 BewG für sämtliche steuerrechtlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus diesen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Auswirkungen auf den Wirtschaftswert

Rz. 32 [Autor/Stand] Beim Ansatz des Liquidationswertes ist zu berücksichtigen, dass sich beim Ausscheiden einzelner Wirtschaftsgüter auch der Wert des Wirtschaftsteils verändert. Zur Ermittlung der Auswirkungen auf diesen Bereich ist der gemeine Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zu ermitteln und zur Berücksichtigung der Liquidationskosten ohne weiteren Nachweis um 10 % zu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Mit Blick auf die dem BVerfG vorgelegten Fälle bezog such die Entscheidung ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Geschäftsgrundstücke (Abs. 6)

Rz. 142 [Autor/Stand] Geschäftsgrundstücke i.S.d. § 181 Abs. 6 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen (gewerblichen/freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind. Demnach sind alle Grundstücke, die kein Teileigentum sind und ausschließlich eigenen oder fremden gewerblichen Zw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Regelherstellungskosten bei Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer kommt es zur (fiktiven) Verschiebung des Baujahrs, s. dazu im Einzelnen Rz. 76 ff. Zunächst war fraglich, ob das fiktive Baujahr sich ausschließlich auf die Alterswertminderung auswirkt oder ob es auch für die Anwendung der Baujahrsgruppe bei den Regelherstellungskosten der Anlage 24, Teil II zum ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mietwohngrundstücke (Abs. 3)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mietwohngrundstücke i.S.d. § 181 Abs. 3 BewG sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind. Demnach liegt stets ein Mietwohngrundstück vor, wenn das Grundstück ausschließlich Wohnzwecken dient, über mehr als zwei Wohnungen verfügt und kein Wohnungseigen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 7)

Rz. 150 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 181 Abs. 7 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 151 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der Grundstücksart g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Teileigentum (Abs. 5)

Rz. 133 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 134 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 181 Abs. 5 BewG). Gemeinschaftliches Eigentum in di...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Fortschreibungen und Anwendung Bundesrecht (Abs. 3 und 4)

Rz. 213 [Autor/Stand] Nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayGrStG werden die Äquivalenzbeträge und die Flächen von Grund und Boden so- wie des Gebäudes neu festgestellt, wenn ein Äquivalenzbetrag oder eine Fläche von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Somit werden alle Äquivalenzbeträge und Flächen, die für die Besteuerung von ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mindestwert des Besatzkapitals (Abs. 4 und 5)

I. Besatzkapital Rz. 25 [Autor/Stand] Der Wert der übrigen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist nach § 164 Abs. 4 und 5 BewG zu ermitteln. Zu den übrigen Wirtschaftsgütern gehören dabei die in § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 5 BewG einzeln aufgelisteten Wirtschaftsgüter. Hierbei handelt es sich um die Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmitte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Verlängerung und Verkürzung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

I. Überblick Rz. 76 [Autor/Stand] Treten nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen ein, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängern oder verkürzen, wird bei der Ermittlung der Alterswertminderung (s. Rz. 66 ff.) von einem entsprechenden früheren oder späteren Baujahr ausgegangen (§ 190 Abs. 2 Satz 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Rz. 77 [Autor/Stan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ermittlung des Gebäudesachwerts (Abs. 1)

I. Überblick Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gebäudesachwert wird auf Grundlage des Gebäuderegelherstellungswerts ermittelt. Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der maßgebenden Regelherstellungskosten (gewöhnliche Herstellungskosten; s. Rz. 30) mit dem maßgebenden Baupreisindex für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (s. Rz. 65) und der Brutto-Grundfläche des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Brutto-Grundfläche

1. Definition Rz. 88 [Autor/Stand] Die Brutto-Grundfläche eines Gebäudes ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277–2:2005–02 und deren konstruktive Umschließungen. Sie unterscheidet sich wesentlich von der Wohn- und Nutzfläche eines Gebäudes, da z.B. der nicht ausgebaute Dachboden oder der Keller eines Gebäudes in die Ermit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verlängerung oder Verkürzung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

1. Überblick Rz. 150 [Autor/Stand] Treten nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen ein, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängert haben, wird bei der Ermittlung der Alterswertminderung von einem entsprechenden späteren Baujahr ausgegangen (§ 190 Abs. 4 Satz 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2022). Dem gegenüber ist bei einer bestehenden Abbruchverpflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ermittlung des gemeinen Werts

I. Objektiver Wert Rz. 54 [Autor/Stand] Der gemeine Wert ist nach der Begriffsbestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ein Wirtschaftsgut nach seiner Beschaffenheit unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erzielbare Verkaufspreis, wobei ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Bei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 181 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer die Aufzählung der verschiedenen in Betracht kommenden Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Regelherstellungskosten

I. Allgemeines Rz. 9 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren erfolgt die Ermittlung des Gebäudesachwerts anhand der Multiplikation der Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes. In Abhängigkeit vom Bewertungsstichtag sind dabei die Regelherstellungskosten 2007 (vgl. Rz. 9.1 ff.) oder die Regelherstellungskosten 2010 (vgl. Rz. 14.1 ff.) maßgebend. II. Regelhers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Inhalt und Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 164 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, stellt eine notwendige Ergänzung zu § 162 Abs. 1 Satz 4 BewG dar, der festlegt, dass in den Fällen, in denen der Mindestwert den Ertragswert übersteigt, der Mindestwert des land- und forstwirtschaftlichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Alterswertminderung

I. Ermittlung und Vereinfachungsregelung Rz. 66 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts ist vom Gebäuderegelherstellungswert eine stichtagsbezogene Alterswertminderung abzuziehen (§ 190 Abs. 2 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Diese ergibt sich aus dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis 31.12.2022 wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die Regelungen der zur ImmoWertV 2010[3] vom 19.5.2010 ergangenen Sachwertrichtlinie [4] vom 5.9.2012 angepasst. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Entstehung/Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 166 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Gründe für eine abweichende Bewertung des Wirtschaftsteil und bezeichnet die Stellung des Liquidationswertes innerhalb des Gefüges des Bewertungsrechts. § 166 Abs. 2 BewG bestimmt die jew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

1. Modernisierungselemente Rz. 78 [Autor/Stand] Eine Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer und damit ein fiktiv späteres Baujahr ist nach Auffassung der Finanzverwaltung anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelherstellungskosten

1. Begriff Rz. 23 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten (RHK) sind durch das Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie sind in Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 aufgeführt und gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 (vgl. § 205 Abs. 10 BewG). Sie haben die für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Alterswertminderung (Abs. 4)

I. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer Rz. 127 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer der verschiedenen Gebäudearten ergibt sich aus Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022. Die zuvor geltende Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 wurde durch das Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und gilt in dieser Fassung für Bewertungsstichtage vom 1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermittlung des Gebäudesachwerts bei mehreren Gebäuden oder Gebäudeteile

I. Mehrere Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile Rz. 185 [Autor/Stand] Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen, die eine verschiedene Bauart aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich zu bewerten.[2] Ist ein Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zweck der Nutzung

Rz. 45 [Autor/Stand] Für die Ermittlung des Verhältnisses der Wohn- oder Nutzflächen ist entscheidend, welchen Zwecken die jeweiligen Flächen dienen. Dabei wird unterschieden zwischen der Nutzung zu Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken, öffentlichen Zwecken sowie sonstigen Zwecken. 1. Wohnzwecke Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bestimmung der Grundstücksart

I. Allgemeines Rz. 20 [Autor/Stand] Die in § 181 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Rz. 21 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht fasst die sechs Grundstücksarten und ihre Voraussetzungen in Kurzform zusammen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Brutto-Grundfläche

I. Definition Rz. 38 [Autor/Stand] Zur Definition der Brutto-Grundfläche vgl. die Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 88. Rz. 39 [Autor/Stand] Die Brutto-Grundfläche wird in Quadratmetern (m2) angegeben. Rz. 40 [Autor/Stand] Der Begriff der Brutto-Grundfläche wird in der Anlage 24, Teil I zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 wie folgt definiert: „Die Brutto-Grundfläche ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Mehrere Gebäude oder Gebäudeteile

I. Mehrere Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile Rz. 103 [Autor/Stand] Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen, die eine verschiedene Bauart aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich zu bewerten.[2] Vgl. ergänze...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nach Art. 1 Abs. 4 Satz 1 BayGrStG nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner gehören. Eine Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Eheleuten und Lebenspartne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Wirtschaftsgut als Gegenstand des gemeinen Werts

Rz. 51 [Autor/Stand] Gegenstand der Ermittlung des gemeinen Werts sind Wirtschaftsgüter. Auch § 2 BewG enthält keine gesetzliche Definition des Begriffes Wirtschaftsgut. Ein Wirtschaftsgut ist ein selbständig bewertungsfähiges Gut, das alleine für sich oder zusammen mit anderen Gütern Gegenstand des Geschäftsverkehrs sein kann. Dabei kann unterschieden werden nach materielle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Modernisierungselemente

Rz. 78 [Autor/Stand] Eine Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer und damit ein fiktiv späteres Baujahr ist nach Auffassung der Finanzverwaltung anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfassende Moderni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachwertmethode

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Sachwertmethode ist zur Ermittlung des gemeinen Werts in all denjenigen Fällen als Schätzungsmethode anwendbar, in denen für das gleiche Wirtschaftsgut oder vergleichbare Wirtschaftsgüter kein Marktpreis besteht und die Ermittlung des gemeinen Werts nach der Ertragswertmethode nicht in Betracht kommt.[2] In diesem Fall verbleiben die Herstellungskos...mehr