Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / d) Anwendung der Erklärungs-, Anzeige und Mitteilungsvorschriften (Abs. 4)

aa) Normübersicht (§§ 228, 229 BewG) Rz. 113 [Autor/Stand] Abs. 4 Satz 1 erklärt durch einen statischen Verweis die §§ 228 und 229 BewG – teils mit bestimmten Maßgaben (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 HGrStG) – für entsprechend anwendbar. Damit werden die für die Grundsteuerfestsetzung und -erhebung maßgeblichen Erklärungs- und Anzeigepflichten sowie die Pflichten zu Auskünften...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Anwendung der allgemeinen Bewertungsvorschriften (Abs. 2)

aa) Anwendung der §§ 2 bis 16 BewG (Abs. 2 Satz 1) Rz. 99 [Autor/Stand] Absatz 2 Satz 1 des § 2 HGrStG erklärt die allgemeinen Bewertungsvorschriften für anwendbar, soweit sie für die Anwendung des HGrStG erforderlich sind. Zwar werden damit die §§ 2 bis 16 BewG insgesamt in Bezug genommen. Dies hat aber nicht zur Folge, dass diese Vorschriften für die Hessische Grundsteuer i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Zur generellen Rechtsentwicklung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer vor der Neuregelung durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] wird auf die Ausführungen zur Einf. GrStG Rz. 10 bis 16 verwiesen. Zur Vor- und Entwicklungsgeschichte des GrStRefG v. 26.11.2019 im Ganzen vgl. Einf. BewG Rz. 399 bis 421. Dort werden auch der wesentliche ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 5 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen gem. § 200 Abs. 2 BewG sind WG (einschließlich mit diesem in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden), deren Anwesenheit das operative Geschäft des zu bewertenden Unternehmens nicht beeinflusst. Zum nicht betriebsnotwendigen Vermögen gehören demnach WG, die sich aus dem Unternehmen herauslösen lassen, ohne die eigentliche Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, betriebliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne handelt (vgl. Rz. 37). Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlichen Wohnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Grundstücke mit Behelfsbauten und Grundstücke, für die ein Vervielfältiger nicht bestimmt ist (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 58 [Autor/Stand] Auf der Grundlage des Sachwertverfahrens sind ferner Grundstücke mit Behelfsbauten sowie Grundstücke mit Gebäuden in einer Bauart oder Bauausführung zu bewerten, für die ein Vervielfältiger nicht bestimmt ist (§ 76 Abs. 3 Nr. 3 BewG). Dass das Ertragswertverfahren dann ausscheidet, wenn für die Art des zu bewertenden Grundstücks vom Gesetzgeber kein Verv...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Die Ursprünge der Vorschrift sind bis in den § 77 RBewG aus dem Jahr 1934 zurückzuführen. Infolge der Nichterhebung der Vermögensteuer ab dem 01.01.1997 wurde die Norm insoweit angepasst, dass nur noch der frühere § 121 Abs. 2 BewG verblieb, welcher die einzelnen Bereiche des Inlandsvermögens aufzählt. Der Gesetzeswortlaut des § 121 BewG erfuhr keine weiteren Veränderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personenkreis

Rz. 177 [Autor/Stand] Mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht des § 4 AStG wird die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ergebende beschränkte Steuerpflicht über das Inlandsvermögen des § 121 BewG hinaus auf alle Erwerbsfälle erweitert, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i.S.d. § 34d EStG wären (ausführlich dazu § 121 BewG R...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Kritik

Rz. 67 Der Abschlag von 10 % ist der einzige Vorteil im Rahmen der Grundstücksbewertung und -übertragung und führt nur zu einer marginalen Steuerentlastung (vgl. Moench, ZEV 2013, 21 (23)). Der Erwerb unbebauter Grundstücke wird nicht – wie nach § 146 Abs. 3 BewG a. F. – mit einem Abschlag von 20 % versehen, ebenso existiert kein sog. Alterswertabschlag für Gebäude nach § 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Wochenendhäuser als Einfamilienhäuser

Rz. 59 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung sind auch Wochenendhäuser, die Wohnzwecken dienen und nur eine Wohnung enthalten, und während des ganzen Jahres bewohn bar sind, als Einfamilienhäuser zu bewerten (Abschn. 15 Satz 9 BewG). Das gleiche gilt auch für Wochenendhäuser, die in einem im Bebauungsplan ausgewiesen Wochenendhausgebiet liegen und deshalb baurechtlich nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 AO bleibt § 171 Abs. 10 AO bei einer Einheitswertfortschreibung auf der Grundlage dieser Vorschrift – nicht bei einer Fortschreibung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BewG – außer Betracht. Die zweijährige Ablaufhemmung, die normalerweise bei Erlass eines Grundlagenbescheids für die Festsetzungsverjä...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 4 Ausblick

Rz. 18 Insbesondere seit der letzten Reform des Erbschaftsteuerrechts zum 01.07.2016 hat die Bewertung des begünstigten sowie des nicht begünstigten Unternehmensvermögens, in den Fällen des § 28a ErbStG aber auch des PV, massiv an Bedeutung gewonnen. War bis vor Kurzem insb. die Bewertung des Unternehmensvermögens bis auf die eher seltenen Fälle des Verstoßes gegen die Lohns...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Allgemeines

Rz. 82 Wie bereits eingangs (s. Rz. 4) angemerkt, hat § 121 BewG derzeit nur noch Bedeutung für das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Demzufolge ist die Verortung der Norm im Bewertungsgesetz nicht folgerichtig. Die Regelungen zum Abzug von Schulden und Lasten befinden sich richtigerweise nicht im BewG, sondern im ErbStG, hier insb. im § 10 Abs. 6. Folglich ist die Norm a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Frage, welcher Grundstücksart das einzelne bebaute Grundstück zuzuordnen ist, ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung. Von der Grundstücksart kann abhängen, nach welcher Bewertungsmethode ein Grundstück zu bewerten ist. So ist z.B. für die sonstigen bebauten Grundstücke der Einheitswert stets im Wege des Sachwertverfahrens zu ermitteln. Bei der Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erbbaugrundstücksfaktor

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Erbbaugrundstücksfaktoren sind ebenso wie die Erbbaugrundstückskoeffizienten vom jeweiligen Gutachterausschuss zu ermitteln. Auch die Erbbaugrundstücksfaktoren sind nach Maßgabe des § 177 Absatz 2 und 3 BewG anzusetzen. Rz. 54 [Autor/Stand] Insoweit wird auf die Erläuterungen zum Erbbaugrundstückskoeffizienten verwiesen. Rz. 55 [Autor/Stand] Soweit der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschäftsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 24 [Autor/Stand] Als Geschäftsgrundstücke werden nach § 75 Abs. 3 BewG solche bebauten Grundstücke bezeichnet, die zu mehr als 80 % eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen. Zur Entscheidung der Frage, ob die 80-%-Grenze überschritten ist, muss auch hier – anders als bei der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell (vgl. Kommentierung zu § 249...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Rechtsentwicklung

Rz. 93 [Autor/Stand] Durch Art. 3b des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und des Hessenkassegesetzes v. 27.3.2025 (HE GVBl. 2025, Nr. 22) wurden § 2 HGrStG inhaltlich und redaktionell geändert (zum Gesetzgebungsverfahren, Rz. 28). Abs. 4 Satz 1 wurde dahingehend geändert, dass fortan auf die §§ 228 und 229 BewG in der am 1.1.2025 geltenden Fassung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Baulicher Abschluss der Wohneinheit

Rz. 37 [Autor/Stand] Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt einen dauerhaften baulichen Abschluss einer jeden Wohneinheit voraus (vgl. Rz. 29). Soll etwa für ein Wohngrundstück die Grundstücksart Zweifamilienhaus festgestellt werden, muss es allein aufgrund der baulichen Gestaltung möglich sein, die einzelnen Wohnräume eindeutig auf zwei baulich getrennte Wohnbereich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wichtigsten übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind in § 242 BewG aufgeführt. Danach werden insb. die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft und die mit beiden im Zusammenhang stehende Fischzucht, die Imkerei, die Wanderschäferei sowie die Saatzucht als übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzung aufgeführt. Rz. 102 [Autor/Stand] Darüb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mitbenutzung zu anderen Zwecken (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 49 [Autor/Stand] Ein Grundstück, das nur eine Wohnung enthält, gilt auch dann als ein Einfamilienhaus, wenn es zu gewerblichen, freiberuflichen (§ 96 BewG) und/oder öffentlichen Zwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird, § 75 Abs. 5 Satz 4 BewG. Entscheidend ist damit zum einen die Mitbenutzung und zum ander...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnung von Vermögenswerten

Rz. 199 [Autor/Stand] Vermögen oder Vermögensteile, deren Erträge dem Steuerpflichtigen nach § 5 AStG zuzurechnen sind, unterliegen der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Das so zugerechnete Vermögen ist entsprechend der Regelung des § 97 BewG als Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 200 [Autor/Stand] Liegt sowohl unter § 121 BewG fallendes Vermögen als auch erweitertes Inla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundsatz der Wertermittlung

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Wert des Erbbaugrundstück wird vorrangig durch Anwendung der von den Gutachterausschüssen ermittelten Erbbaugrundstückskoeffizienten ermittelt. Sofern keine entsprechenden Erbbaugrundstückskoeffizienten zur Verfügung stehen, erfolgt die Wertermittlung nachrangig im Wege einer finanzmathematischen Methode unter Heranziehung der von den Gutachteraussch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung des Sachwertverfahrens

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen, nach denen bei Ein- und Zweifamilienhäusern das Sachwertverfahren anzuwenden ist, enger gefasst, als dies noch im Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigt war. Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, alle unter Verwendung wertvollen Materials gebauten oder außergewöhnlich ausgestatten Objekte im Sachwertverf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundstücksart bei teilbefreiten Grundstücken

Rz. 12 [Autor/Stand] Für Grundstücke, die von allen einheitswertabhängigen Steuern befreit sind, werden Einheitswerte nicht festgestellt (vgl. § 19 Abs. 4 BewG). Da die Einheitswerte zuletzt nur noch für die bis zum 31.12.2024 geltende Grundsteuer von Relevanz sind, ist insoweit nur noch entscheidend, ob eine Grundsteuerbefreiung nach § 3 oder 4 GrStG vorliegt. Die Rechtspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Stand] Als gemischt genutzte Grundstücke bezeichnet § 75 Abs. 4 BewG solche bebauten Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden gewerblichen (auch freiberuflichen) und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht als Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus anzusehen sind. Folglich hat die Einordnung eines...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Grundvermögen

Rz. 7 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 1 BewG bestimmt, dass die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 sowie 176 bis 198 BewG zu ermitteln sind. Dies umfasst die Regelbewertungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Sonderregelungen nach den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abbauland (Abs. 3)

Rz. 112 [Autor/Stand] Abbauland gehört nach der Legaldefinition des § 234 Abs. 1 Nr. 2 Ziffer a) BewG zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Die Bindung zum landwirtschaftlichen Vermögen wird nur dann gelöst, wenn die Flächen nach den bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen zum Feststellungszeitpunkt oder in absehbarer Zeit anderen als land- und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Fortschreibungen und Nachfeststellungen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BewG kann eine Fortschreibung oder Nachfeststellung auf einen Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem bereits Feststellungsverjährung eingetreten ist.[2] Die Feststellungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Fortschreibung, die Nachfeststellung oder die Aufhebung eines Einheitswertes vorzuneh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Unland (Abs. 5)

Rz. 140 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 Nr. 2 Ziffer c BewG weist auch das Unland dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu. Der Begriff beschreibt eine weitere Gruppe minderwertigen Landes. Neben dem sog. Geringstland, das nur eine geringe Ertragsfähigkeit beinhaltet, stellt das sog. Unland Flächen dar, die keinerlei Erträge abwerfen können. Unland gehört folglich ebenso wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung der Koeffizienten

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der Formel zur Bewertung des Erbbaugrundstücks sind die Erbbaugrundstückskoeffizienten anzusetzen, die von den Gutachterausschüssen i.S.d. §§ 192 ff. BauGB ermittelt wurden. Rz. 32 [Autor/Stand] Der in § 194 Abs. 1 BewG enthaltene Hinweis auf die Regelungen des § 177 Abs. 2 und 3 BewG stellt insb. qualitative Anforderungen an die von den Gutachterauss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Grundsteuerbescheide den betroffenen Steuerpflichtigen bereits vor dem Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Grundsteuer[4] zusenden zu können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Bescheide ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

Rz. 41 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist nur dann anzuwenden, wenn für den weitaus überwiegenden Teil einer bestimmten Gruppe von Geschäftsgrundstücken eine Jahresrohmiete überhaupt nicht ermittelt oder geschätzt werden kann.[2] Gleichwohl ist § 76 Abs. 3 Nr. 2 BewG nicht eng anzulegen.[3] Nach der Rechtsprechung des BFH[4] kommt es für die Frage, ob das Grundstück zu e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Überblick zu § 12 ErbStG

Rz. 1 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet gem. § 1 Abs. 1 ErbStG Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und Familienstiftungen. Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 ErbStG die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist. Um mittels des in § 19 Abs. 1 ErbStG verankerten Steuertarifs zu einem in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit dem Urteil v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.[2] hat das BVerfG die §§ 19 bis 23, 27, 76 Abs. 1, 79 Abs. 5, 93 Abs. 1 Satz 2 und 76 Abs. 2 BewG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des BewG i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes v. 22.7.1970[3], soweit sie bebaute Grundstücke außerhalb des Bereichs der Land- und Forstwirtschaft und a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Einheitswerte werden auf einen bestimmten Stichtag festgestellt und gelten, solange sie nicht fortgeschrieben oder aufgehoben werden, für den gesamten Hauptfeststellungszeitraum. Liegen die Voraussetzungen für eine Fortschreibung, Nachfeststellung oder Aufhebung der Einheitswertfeststellung vor, darf das Finanzamt die Fortschreibung usw. grundsätzlich nur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendbarkeit

Rz. 10 [Autor/Stand] Das BVerfG hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 zu gravierend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abrundung der Einheitswerte und Umrechnung in Euro (Satz 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Einheitswerte werden beim Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 BewG) auf volle 100 DM nach unten abgerundet (Einheitswerte für Gewerbebetriebe und Mineralgewinnungsrechte ursprünglich auf volle 10.000 DM). Rz. 6 [Autor/Stand] Nach der Einführung des Euro werden Einheitswerte weiterhin in Deutscher Mark geführt. Das gilt auch bei der Frage, ob Fortschreibungsgrenzen üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendbarkeit

Rz. 9 [Autor/Stand] Das BVerfG hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 zu gravierende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Sachlicher Geltungsbereich im Überblick

Rz. 82 [Autor/Stand] § 1 HGrStG regelt den sachlichen Geltungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetzes. In der Vorschrift kommt zum Ausdruck, dass es sich um eine (nur) partielle Abweichung vom Bundesgesetz handelt[2] (Rz. 24). Denn nach der Verweisungskette (§§ 2, 218 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 i.V.m. § 99 Abs. 1 Nr. 1, 243 und 244 BewG) werden vom Hessischen Grundsteuergese...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definition der Betriebsgrundstücke

Rz. 1 § 99 BewG definiert in Abs. 1, welche Grundstücke Betriebsgrundstücke i. S. d. BewG sind. Deren Zuordnung zum BV ergibt sich aber nicht aus § 99 BewG, sondern aus den §§ 95 bis 97 BewG (Fehrenbacher in W/J, § 99 BewG Rz. 4). Aufgrund der Gleichstellung der freiberuflichen Tätigkeit mit der gewerblichen Tätigkeit in § 96 BewG gilt § 99 BewG auch für Grundstücke, die ein...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Einzelbewertung als sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Im Hinblick auf das vorherrschende Prinzip der Gesamtbewertung zum gemeinen Wert beschränkt sich der Anwendungsbereich der § 103 BewG, so wie der des § 99 BewG, auf die Fälle der Einzelbewertung von Schulden und sonstigen Abzügen bei Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen (vgl. Eisele in R/T, § 103 Rz. 3; Kreutziger in K/S/S, § 103 Rz. 3; Wälzholz in V/S/W, § 103 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die i. R.d. ErbStRG vom 24.11.2008 neu gefasste Regelung erfüllt durch ihren Regelungsinhalt, dass BV bzw. der Anteil am BV i. S. d. §§ 95 bis 97 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist und dieser nach § 11 Abs. 2 BewG zu ermitteln ist, zwei Funktionen. Zum einen wird dadurch die verfassungsrechtlich gebotene Bewertung zu dem in § 9 BewG definierten gemeinen Wert (s....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Grundsätze der Bewertung

Rz. 5 Die Bewertung des BV i. S. d. §§ 95 bis 97 BewG zum gemeinen Wert erfolgt damit wie bei Anteilen an KapG, die nicht börsennotiert sind, gemäß § 11 Abs. 2 BewG primär im Wege der Wertableitung aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag (§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG) oder sekundär unter Anwendung eines anerkannten Bewertungsverfahrens zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Wohnungsbegriff bei Gebäuden, die nach dem 31.12.1971/ 31.12.1984 bezugsfertig geworden sind

Rz. 31 [Autor/Stand] Nach dem Urteil des BFH vom 5.10.1984[2] setzt der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff fortan voraus, dass die Zusammenfassung von Räumen eine von anderen Wohnungen oder Räumen baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet. Es muss ein eigener Zugang bestehen, der nicht durch einen fremden Wohnbereich führt. Weiterhin galt, dass die Räume...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gärtnerische Nutzung

Rz. 89 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung umfasst nach Abschn. 1.11 Abs. 1 der BewRL "die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen sowie die selbständigen Kleingärten (Schrebergärten, Laubenkolonien)". Die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ergibt sich aus § 237 Abs. 5 und § 238 Abs. 2 BewG. Das entscheidende Merkma...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Begünstigungsfähiges Vermögen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Rz. 6 Indem § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG für die Definition des begünstigungsfähigen Vermögens auf die §§ 95 bis 97 Abs. 1 Satz 1 BewG verweist, ist eine weitere Funktion dieser Vorschriften des Bewertungsgesetzes die nähere Festlegung des Anwendungsbereichs der §§ 13a-c ErbStG. Für das in den §§ 95 bis 97 Abs. 1 Satz 1 BewG definierte inländische BV kommen vorbehaltlich der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Hofstelle (Abs. 6)

Rz. 151 [Autor/Stand] Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden (§ 234 Abs. 6 BewG) und einschließlich der darin ausgeübten Nebenbetriebe .Nach § 234 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d BewG stellen Hofflächen als eigenständige Nutzungsart einen Teil ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verfügung der OFD Koblenz v. 24.7.2006

Rz. 38 [Autor/Stand] Die OFD Koblenz hat mit Datum vom 24.7.2006 auf der Grundlage der BFH Entscheidung v. 11.1.2006[2] eine umfangreiche Verfügung[3] erlassen, die die Abgrenzung des Sachwertverfahrens vom Ertragswertverfahren bei den Einfamilienhäusern zusammenfasst und der Praxis eine Hilfestellung liefert, die diesbezüglich gültige Rechtsprechung umzusetzen. Nachfolgend ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung des Sachwertverfahrens im Einzelfall (Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2)

Rz. 56 [Autor/Stand] Anders als in den in § 76 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1 BewG geregelten Fällen (Rz. 40 ff.) geht es hier um Gruppen von Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, bei denen eine Ermittlung der Jahresrohmiete in aller Regel möglich ist und die deshalb grds. im Ertragswertverfahren bewertet werden (§ 76 Abs. 1 Nr. 1–3 BewG). Bei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Wohnungsbegriff für Gebäude, die vor dem 1.1.1972/1.1.1985 bezugsfertig waren

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Bewertungsrecht zur Einheitsbewertung enthält – anders als bei § 181 Abs. 9 BewG oder § 249 Abs. 10 BewG – keine Definition des Wohnungsbegriffs. Der seinerzeit gültige Wohnungsbegriff erfuhr bewertungsrechtlich 1984 eine erhebliche Veränderung.[2] Rz. 30.1 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtsprechung des BFH[4] und der herrschenden Verwaltungspraxi...mehr