Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Einzelfälle

Rz. 11 Unklar ist (wegen der Bezugnahme auf die steuerliche Gewinnermittlung in § 95 Abs. 1 BewG), ob die ertragssteuerrechtliche Abzugsfähigkeit unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 5 EStG Voraussetzung für die Anerkennung als passives BV ist (vgl. Wälzholz in V/S/W, § 103 BewG Rz. 3). Bankguthaben gehören zum BV, wenn sie aus der betrieblichen Tätigkeit herrühren (vgl. R B 9...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Bewertung von Nutzungen/Leistungen ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisermittlung beim Hausverkauf auf Rentenbasis oder beim Erwerb eines mit einem Erbbauzinsanspruch verbundenen Grundstücks, dessen Bewertung sich nach § 13 Abs. 1 BewG richtet (BFH...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Personen- und Kapitalgesellschaften als Eigentümer

Rz. 5 Ist Eigentümerin des Feststellungsgegenstands eine PersG oder KapG, kann die Gesellschaft selbst nach § 153 Abs. 2 Satz 1 BewG zur Abgabe einer Feststellungserklärung aufgefordert werden. In Fällen, in denen der Gegenstand der Feststellung einer PersG i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG zuzurechnen ist, ist die Feststellungserklärung vorrangig von der Gesellschaft an...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Land- und Forstwirtschaft ist grundsätzlich kein Gewerbebetrieb (Abs. 2)

Rz. 20 Gemäß § 95 Abs. 2 BewG gilt die Land- und Forstwirtschaft vorbehaltlich des § 97 BewG nicht als Gewerbebetrieb, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 40): Es muss sich um einen Betrieb der Land- und Fortwirtschaft handeln. Die bewertungsrechtliche Abgrenzung des land- un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Prüfung der Grundstücksart

Rz. 3 Die Feststellung der Grundstücksart (durch das Lagefinanzamt) folgt dem durch § 181 BewG vorgegebenen Prüfungsschema (vgl. auch Stöckel, NWB 2009, 3052):mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 29 Der Bedarfswert von Anteilen an KapG (Anteilswert), die nicht mit dem Kurswert bewertet werden können (insb. GmbH-Anteile) und deren gemeiner Wert sich auch nicht aus Verkäufen ableiten lässt, war bis 2008 nach dem Stuttgarter Verfahren zu schätzen (§ 11 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. BewG a. F.). Der gemeine Wert des Anteils war dabei unter Berücksichtigung des Vermögens (Ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Vorzeitiger Fortfall von Versorgungsbezügen

Rz. 21 Stirbt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner i. S. d. LPartG oder heiratet er innerhalb der Berichtigungsfrist des § 14 Abs. 2 BewG wieder und fallen aus diesem Grund die ihm auf Lebenszeit zustehenden wiederkehrenden Bezüge vorzeitig fort, kann auf Antrag der Erben eine Änderung der Steuerfestsetzung erfolgen. Grundlage für die Änderung der Steuerfestsetzung is...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 21 Der Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wird nach § 195 Abs. 2 Satz 1 BewG durch die Summe aus dem Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach den §§ 179, 182 bis 196 BewG abzüglich des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG und der nach § 195 Abs. 3 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierten Differenz aus dem angem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Beteiligung infolge Aufforderung

Rz. 3 § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG räumt auch demjenigen die Stellung als Feststellungsbeteiligten ein, der vom FA zur Abgabe einer Feststellungserklärung aufgefordert wird. Die Beteiligtenstellung hängt dabei nicht davon ab, ob der Aufgeforderte auch tatsächlich eine Erklärung abgegeben hat. Praxis-Beispiel E erbt eine Beteiligung von 2 % an der M-KG. Die M-KG ist zu 75 % ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Junge Wirtschaftsgüter

Rz. 27 Seit 2009 gelten für sog. junge WG Sonderregelungen bei der Bewertung. Ziel des Gesetzgebers war es, missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden; außerdem würden kurzfristig eingelegte WG mit nur geringer Rendite im Ertragswert nicht ausreichend abgebildet (BT-Drs. 16/11107, 22 f.). WG, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden (sog. jung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.2 Ansatz der Wirtschaftsgüter

Rz. 56 Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Einzelbewertung vs. Gesamtbewertung

Rz. 4 Besteht die wirtschaftliche Einheit aus nur einem WG, so wird diese wirtschaftliche Einheit einzeln bewertet ( § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG). Durch den sog. Bewertungsmaßstab wird der Bedarfswert dieser wirtschaftlichen Einheit ermittelt. Gehören hingegen mehrere Wirtschaftsgüter zu der wirtschaftlichen Einheit, so kommt grds. die Gesamtbewertung zur Geltung ( § 2 Abs. 1 Satz 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG erfasst unmittelbar qua Aufzählung die AG, KGaA, GmbH (wegen § 5a GmbHG inklusive UG; vgl. Eisele in R/T, § 97 Rz. 5 m. w. N.) und SE (zur SE s. Reich/Herrmann-Schneider, DStR 2025, 1589). Unter § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG fallen wie bei der KSt (vgl. H 1.1 KStR "Beginn der Steuerpflicht") auch bereits die Vor-Gesellschaften (die nach wirksamer Beurku...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 177 i. V. m. § 9 BewG ist bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG der gemeine Wert zugrunde zu legen (s. a. § 157 Abs. 3 Satz 1 BewG). Der Gesetzgeber hat das Ziel, diesen gemeinen Wert zu erreichen. Dafür gibt er verschiedene Verfahren vor (so z. B. bei unbebauten Grundstück...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Regelungen der §§ 151 ff. BewG ergänzen als speziellere Vorschriften die in der AO enthaltenen Regelungen zur gesonderten Feststellung. Durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen, soweit es durch das Gesetz bestimmt ist. Für erbschaftsteuerliche Zwecke sind das die in § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG angeführte...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Beachtung von strukturellen Änderungen des Unternehmens

Rz. 10 Bei Unternehmen, die z. B. durch Umwandlung einer PersG oder einer Einzelfirma oder i. R. einer Betriebsaufspaltung aus einem bestehenden Unternehmen entstanden sind, sind der Ermittlung des Durchschnittsertrags die früheren Betriebsergebnisse des Vorgängerunternehmens zugrunde zu legen (s. § 201 Abs. 3 Satz 2 BewG). Soweit sich die Änderung der Rechtsform auf die Ert...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Maßgeblichkeit des Zivilrechts bei noch nicht erfüllten Grundstückskaufverträgen

Rz. 16 Verstirbt ein Vertragspartner eines Grundstückskaufvertrages vor der Übertragung des Eigentums, ist es für die Erben von Bedeutung, ob das Grundstück – aus der Sicht der Erben des Verkäufers – noch oder – aus der Sicht der Erben des Käufers – schon in den jeweiligen Nachlass gefallen ist. Ob ein Grundstücks zum Nachlass bei noch nicht – vollständig – erfüllten Grundst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Einzelfälle

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Zuordnung der Bewertungsverfahren

Rz. 3 Die nach § 181 BewG festgestellte Grundstücksart bestimmt das anzuwendende Bewertungsverfahren: Rz. 4 Das Vergleichswertverfahren i. S. d. § 183 BewG ist für das Wohnungseigentum, das Teileigentum und für Ein- oder Zweifamilienhäuser anzuwenden, sofern der Gutachterausschuss entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren ermittelt hat. Nachrangig kann auf die in...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 50 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (b) Rechtsfolgen bei Verletzung von Abgabe- oder Anzeigepflichten (Zwangsgeld, Schätzung, Steuerhinterziehung)

Rz. 141 [Autor/Stand] Die Mitwirkungspflicht zur fristgerechten (Rz. 122) Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Steuererklärung i.S.d. Abgabenordnung, Rz. 125) kann vom Finanzamt nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. §§ 328 ff. AO durch Festsetzung eines Zwangsgelds – mit der Möglichkeit der Umwandlung in Ersatzzwangshaft (§ 334 AO) – erzwungen werden.[2] Dabei kommt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Anschaffungskosten

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen (Ausgaben), die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes/Vermögensgegenstandes entstehen. D.h., alle Ausgaben, die erforderlich sind, um ein Wirtschaftsgut in einen für den Steuerpflichtigen (Verband/Verein) nutzungsfähigen Zustand zu versetzen (BFH vom 27.07.2004, IX R 32/01, BStBl II 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beginn und Begründung des Wohnsitzes

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Wohnsitz ist allgemein im Steuerrecht von großer Bedeutung. Die steuerliche Begriffsbestimmung enthält § 8 AO (s. dazu auch den AEAO zu § 8 AO [2]). Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen will. Während nach bürgerlichem Recht die Begr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1.2 Geltendes Recht ab 2009

Rz. 51 Im Zuge der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes wurde diesen Praxisproblemen Rechnung getragen. Die vorgenannten Voraussetzungen gelten weiterhin, jedoch ist Abs. 3 Satz 1 in der ab 2009 geltenden Fassung um eine Rückausnahme des Entfallens der Anzeigepflicht bei Erwerben von Todes wegen ergänzt. Die Anzeigepflicht bleibt bei einem Erwerb mit Grundbesitz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Auslegung des Begriffs "besondere Gestaltung"

Rz. 23 [Autor/Stand] Was unter "besonderer Gestaltung" zu verstehen ist, umschreibt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Ausdeutung und Konkretisierung durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bedarf. Rz. 24 [Autor/Stand] Nach den BewRGr (Abschn. 16 Abs. 3) liegt eine besondere Gestaltung vor allem dann vor, wenn das Gebäude we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einzelfall Schwimmbad/Schwimmhalle

Rz. 34 [Autor/Stand] Im Urteil v. 5.3.1986[2] hat der BFH entschieden, das Vorhandensein einer Schwimmhalle auf einem Einfamilienhaus-Grundstück rechtfertige für sich allein die Bewertung im Sachwertverfahren. Im Streitfall handelte es sich um eine containerartige Unterflurschwimmhalle mit einer Grundfläche von 13 m × 4 m und einem Schwimmbecken von 10 m × 4 m. Ein solcher "...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 130 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 3 (weggefallen ab 25.6.2017)

Rz. 170 [Autor/Stand] Die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG a.F.) eröffnete in den Fällen der beschränkten Steuerpflicht die Möglichkeit, fiktiv als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Das Antragsrecht galt grundsätzlich für Erwerbe ab dem 14.12.2011 (§ 37 Abs. 7 ErbStG und Rz. 20), bei denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Umfang der forstwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 69 [Autor/Stand] Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören nach Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Dazu rechnen vor allem der forstwirtschaftlich genutzte Boden, die so genannte Holzbodenfläche einschließlich der Wirtschaftswege, Schneisen und Schutzstreifen, wenn ihre Breite 5m nicht übersteigt, sowie die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wildgehege

Rz. 208 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden, und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Anlass der Reform der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die politische und fachliche Diskussion um eine sachgerechte Bemessung der Grundsteuer wurde in Deutschland – ausgelöst durch den Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer[2] – über fast ein viertel Jahrhundert kompromiss- und ergebnislos geführt.[3] Erst durch das Urteil des BVerfG vom 10.4.2018 [4] waren die politischen Akteure endgültig zum Handeln verpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 140 [Autor/Stand] Die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist gegenüber den Steuerpflichten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ErbStG nachrangig. Sie entsteht bei allen natürlichen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erweiterte Tabelle der Abzinsungsfaktoren

Rz. 81 [Autor/Stand] Die in der Anlage 26 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024[2] ausgewiesenen Abzinsungsfaktoren einschließlich der Formel zur Berechnung der Abzinsungsfaktoren für die nicht in der Tabelle der Anlage 26 zum BewG aufgeführten Zinssätze sind in Anlehnung an die Darstellung zur Ermittlung der Barwertfaktoren für die Abzinsung (Abzinsungsfakt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlichen Maschine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Definition des "neuen" Wohnungsbegriffs

Rz. 35 [Autor/Stand] Der "neue" Wohnungsbegriff setzt voraus, dass die Zusammenfassung von Räumen eine von anderer Wohnungen oder Räumen, insb. Wohnräumen baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet. Grds. müssen die Räume Wohnzwecken dienen oder zu dienen bestimmt sein. Es muss ein eigener Zugang bestehen, der nicht durch einen fremden Wohnbereich führt. Da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Küche und sonstige Nebenräume

Rz. 41 [Autor/Stand] Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt zudem voraus, dass die für die Führung eines selbstständigen Haushalts notwendigen Nebenräume, nämlich eine Küche oder zumindest ein Raum mit Kochgelegenheit vorhanden sind. Dabei genügt es, dass in einem solchen Raum die Anschlüsse für diejenigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vorhanden sind, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Christoffel, Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform: Änderungen im Bewertungsrecht, DB 1998, 155; Günther, Anforderungen an den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, ErbStB 2012, 235; Günther, Einheitswertfortschreibung trotz Feststellungsverjährung, ErbStB 2013, 367; Leipold, Erstmaliger Erlass und Korrektur eines Einheitswertbescheides nach Ablauf der Feststell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Freibetrag

Rz. 190 [Autor/Stand] Die bei beschränkter Steuerpflicht vorgesehenen Freibeträge nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 n.F. in Gestalt von Art. 4 Nr. 5 Buchst. b StUmgBG (s. § 16 ErbStG Rz. 27) werden auch gewährt, wenn nur eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG besteht[2] (vgl. Rz. 21). Rz. 191 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Eigener Zugang

Rz. 38 [Autor/Stand] Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt nach der o.g. Grundsatzentscheidung des BFH v. 5.10.1984[2] (vgl. Rz. 34) weiter voraus, dass ein eigener, abschließbarer Zugang zu dem Wohnbereich vom Freien, von einem Treppenhaus oder Vorraum besteht. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass der Zugang zu der einen Wohnung nicht durch Wohn- oder Nebenr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Fälligkeit von Kleinbeträgen (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Gemeinden sind bei geringen Steuerbeträgen (sog. Kleinbeträge) berechtigt, von einer Entrichtung der Steuer in Vierteljahresraten (vgl. § 28 Abs. 1 GrStG) abzuweichen, wenn die in Absatz 2 definierten Jahresbeträge nicht überschritten werden. Rz. 16 [Autor/Stand] Die Gemeinden können von dem in § 28 Abs. 2 GrStG gewährten Recht auf Vereinfachung der S...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 5. Auflage

Drei Jahre nach Erscheinen der Vorauflage legen Autoren und Verlag dem geneigten Leser die 5. Auflage des Kommentars zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz vor – nunmehr erstmals als zweibändige Ausgabe. Damit verbunden ist die Hoffnung einer ebensolchen positiven Aufnahme wie bei den Vorauflagen. Die bereits in der Vorauflage begonnene konzeptionelle Anpassung der Komment...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuer

Rz. 139 [Autor/Stand] Zum Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags: zur landesrechtlichen Einstufigkeit des Verfahrens zur Festsetzung des Messbetrags,[2] Rz. 15, Rz. 445 f.; zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags nach § 184 AO,[3] Rz. 448 ff.; zur Bekanntgabe des Grundsteuermessbescheids nach §§ 122, 183 AO, Rz. 459 ff.; zur Bindungswirkung des Grundsteuermessbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Mitbenutzung

Rz. 50 [Autor/Stand] Eine Mitbenutzung liegt dann vor, wenn die Nutzung zu Wohnzwecken einen größeren Umfang hat, als die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken. Letztere darf somit nicht den Umfang der Nutzung zu Wohnzwecken erreichen bzw. übersteigen[2], d.h. es müssen mehr als 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Für die Ermittlung dieses Verhältnisses ist hier allein auf die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 211 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 170). Rz. 212– 219 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 435 [Autor/Stand] 1Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen werden ermächtigt, die automatisierte Bereitstellung der für die Ermittlung des Faktors nach § 7 erforderlichen Merkmale auf der Grundlage des § 17 der Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 258), geändert durch Gesetz vom 16. März 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personenkreis

Rz. 35 [Autor/Stand] Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG aufgeführten natürlichen Personen sowie die in dieser Vorschrift erschöpfend aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Es werden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ausnahmen

Rz. 203 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Steuerpflicht griff im Verhältnis zu Österreich laut DBA, das zum 1.8.2008 von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich gekündigt wurde, nicht ein. Dies gilt noch heute im Verhältnis zur Schweiz, sofern ein Erwerb von Todes wegen vorliegt. Der Schweiz steht das Besteuerungsrecht an diesen Vermögensgegenständ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zustandekommen einer Doppelbesteuerung

Rz. 221 [Autor/Stand] Aufgrund des Umstands, dass bei gebietsansässigen Erblassern, Schenkern oder Erwerbern die Bundesrepublik Deutschland das Weltvermögen einschließlich des Auslandsvermögens besteuert, kann es zu einer weiteren Besteuerung in einem anderen Staat kommen, sei es des gesamten Weltvermögens bzw. des im Ausland befindlichen Vermögens. Eine doppelte Steuerpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Weitere anwendbare Vorschriften im Überblick

Rz. 157 [Autor/Stand] Im Übrigen sind insb. die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar, wenn sie für das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erforderlich sind. Hier sind insb. zu nennen die Vorschriften: über den Datenschutz und das Steuergeheimnis (§§ 29b ff. AO); über das Steuerschuldrecht (§§ 33 ff. AO; zu §§ 39, 43, 44 AO, Rz. 166 ff.); zur Haftung (§§ 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inlandsbegriff

Rz. 40 [Autor/Stand] Der Inlandsbegriff ist im ErbStG nicht näher definiert. Er dürfte mit dem "Gebiet des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" (s. § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) übereinstimmen. Der Inlandsbegriff war früher wegen der Abgrenzung zur DDR problematisch. Die Erweiterung des Inlandsbegriffs durch § 2 Abs. 2 ErbStG um den Festlandsockel war bisher ohne praktische Bedeut...mehr