Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in Vieheinheiten (Abs. 1)

I. Abgrenzung der Vieheinheiten nach der Größe der Nutzfläche Rz. 35 [Autor/Stand] § 241 Abs. 1 BewG bestimmen die Anzahl der Vieheinheiten (VE), die je nach Größe der selbst bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Fläche im Betrieb vorhanden sein dürfen, damit der Tierbestand noch zur landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden kann. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Anzahl de... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriffsbestimmung

I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurec... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

I. Gesetzliche Ausgangssituation Rz. 89 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hatte der Bundesgesetzgeber ursprünglich – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit war es dem Steuerpflichtigen grds. nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Ve... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abgrenzung der Gebäudebestandteile

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 3.1 AbgrenzE) Rz. 233 [Autor/Stand] „Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile im Sinne des bürgerlichen Rechts nach Bewertungsrecht Teile von Gebäuden oder Betriebsvorrichtungen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Bezie... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig für die Bewertung zu Grundsteuerzwecken die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift des § 249 BewG entspricht in Teilen dem früheren § 75 BewG zur Einheitsbewertung sow... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsre... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung

I. Ermittlung eines Gesamtwerts Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammen... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der Außenanlagen (Tz. 4 AbgrenzE)

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 4.1 AbgrenzE) Rz. 305 [Autor/Stand] „Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen. Außenanlagen gehören stets zum Grundstück. Als Betriebsvorrichtungen könn... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

1. Beschlüsse des BFH Rz. 109 [Autor/Stand] Der BFH hat im Nachgang zu den AdV-Beschlüssen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.11.2023[2] (vgl. hierzu auch Kommentierung zu § 261 BewG Rz. 95) entschieden, dass in verfassungskonformer Auslegung der betreffenden Vorschriften der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das grundgesetz... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Voraussetzungen für die Vorzugsstellung der Tierhaltungsgemeinschaften

1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abgrenzungshinweise (Tz. 5 AbgrenzE)

a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1) Rz. 341 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht. mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Allgemeine Grundsätze zur Abgrenzung

1. Maßgeblichkeit des Gebäudebegriffs Rz. 92 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition der Begriffe "Gebäude" und "Betriebsvorrichtung" sowie eine Normierung der davon abhängigen Regeln über die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen enthält das Bewertungsgesetz nicht. Rechtsprechung und Verwaltung gehen bei dieser Abgrenzung aus systematischen Gründen vom Gebäu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Grundvermögen (Abs. 1)

I. Umfang und Begriff Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist es von entscheidender Bedeutung, was zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit gehört. § 243 BewG definiert für Zwecke der Grundsteuer den Umfang des Grundvermögens. Ebenso wird der Begriff des Grundvermögens bestimmt und von anderen Vermögensarten abgegrenzt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Zugehöri... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bodenschätze und Betriebsvorrichtungen (Abs. 2)

I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1) Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf de... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnzwecke, betriebliche/öffentliche und sonstige Zwecke

1. Nutzungszwecke Rz. 45 [Autor/Stand] Für die Ermittlung des Verhältnisses der Wohn- oder Nutzflächen ist entscheidend, welchen Zwecken die jeweiligen Flächen dienen. Dabei wird unterschieden zwischen der Nutzung zu Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken, öffentlichen Zwecken sowie sonstigen Zwecken. 2. Wohnzwecke Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstückst... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zurechnung des Werts

I. Grundsätzliches Rz. 100 [Autor/Stand] Der für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück nach § 261 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 261 Satz 2 BewG – abweichend von der frühe ren Bewertungssystematik der Einheitsbewertung – allein dem Erbbauberechtigten zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert (A 261.2 Abs. 2 Satz 1 ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Verrentung der Steuerschuld (Satz 1)

I. Ersatzerbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verrentung der Steuerschuld nach § 24 ErbStG ist nur möglich in den Fällen, in denen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (s. § 1 ErbStG Rz. 27 ff.) eine Ersatzerbschaftsteuer für Familienstiftungen und -vereine alle 30 Jahre seit dem Zeitpunkt des ersten Übergangs von Vermögen auf die Stiftung oder auf den Ve... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines (Tz. 1 AbgrenzE)

a) Rechtsgrundlage (Tz. 1.1 AbgrenzE) Rz. 115 [Autor/Stand] „Für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen sind § 68 BewG und im Beitrittsgebiet § 129 Abs. 2 Nr. 1 BewG i.V.m. § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG-DDR maßgebend. Dies gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG). Nach § 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

1. Normzweck Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von ausländischem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 221 f.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert werden. Auf... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für die Anwendung des Abs. 1

1. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 21 ErbStG setzt voraus, dass es sich um Erwerbe mit unbeschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt (s. § 2 ErbStG Rz. 35 ff.). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; s. § 2 ErbStG Rz. 140 ff.) besteht keine Anrechnungsmöglichkeit. Der Erbla... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkungen

I. Überblick Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt Begriff und Umfang des Grundvermögens. Die Regelungen über die Bewertung des Grundvermögens ergeben sich aus den §§§§ 179 und 182 bis 198 BewG. Rz. 2 [Autor/Stand] § 176 Abs. 1 BewG umschreibt den Umfang des Grundvermögens und grenzt dieses negativ vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 158 und 159 BewG) und den B... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung

I. Grundsätzliches Rz. 48 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Erbbaurecht zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d.h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Das gilt auch, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks das... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381. mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 261 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Erbbaurechts – einschließlich des Erbbaugrundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 261 Satz 1 und 2 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Reaktion der Finanzverwaltung

1. Koordinierte Ländererlasse Rz. 97 [Autor/Stand] Als Reaktion auf die vorstehenden Beschlüsse des BFH haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 [2] zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 und zur Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Umfang des Grundvermögens (§ 176 Abs. 1 Nr. 1–3)

I. Allgemeines Rz. 25 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört in erster Linie der Grund und Boden, und zwar der Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist (unbebaute Grundstücke, §§ 178, 179 BewG), sowie der Grund und Boden einschließlich der Gebäude, wenn er bebaut ist (bebaute Grundstücke, § 180 BewG). Zum Grundvermögen gehören aber nicht nur die Gebäude, sondern auch ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriffsbestimmung

I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt 2025. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund u... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Exkurs: Gemeinschaftliche Tierhaltung

I. Allgemeines Rz. 115 [Autor/Stand] Wie bereits einleitend ausgeführt, wurden die bisher in § 51a BewG enthaltenen Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung und die damit verbundene Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft von einer gewerblichen Tätigkeit nicht mehr in das Bewertungsgesetz aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen sind jetzt mit einer leichten Modifizie... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsprechung zum Bundesmodell

1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

I. Gesetzliche Ausgangssituation Rz. 106 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hatte der Bundesgesetzgeber – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit war es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkeh... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 243 Abs. 1 BewG regelt den Umfang des Grundvermögens. Dazu gehören insb. der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 232 bis 242) handelt. Auch das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht un... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Keine Einbeziehung von Betriebsvorrichtungen (§ 176 Abs. 2 Nr. 2)

I. Allgemeines Rz. 77 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass bewertungsrechtlich zum Grundvermögen auch Bestandteile und das Zubehör gehören, gilt für Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Für diese Gegenstände hat sich zunächst in der Praxis die Bezeichnung "Betriebsvorrichtungen" herausgebildet, die bereits... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden, Gebäude, Bestandteile und Zubehör (Abs. 1 Nr. 1)

1. Begriff des Grundstücks Rz. 18 [Autor/Stand] Die zu bewertende wirtschaftliche Einheit ist das "Grundstück". Der insoweit maßgebende Grundstücksbegriff ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks iS des bürgerlichen Rechts. Vielmehr richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Einheit nach § 2 BewG. Danach richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Ei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bestimmung der Grundstücksart

I. Allgemeines Rz. 27 [Autor/Stand] Die in § 249 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum bei der früheren Einheitsbewertung[2] in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Im Gegensatz zum § 181 BewG für Zwecke der Grundbesitzbewertung bilden bei der Grundsteuerbewer... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvorrichtungen (Abs. 2 Nr. 2)

1. Systematik des Abgrenzungserlasses vom 5.6.2013 Rz. 60 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen von wesentlicher Bedeutung. Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art einer Betriebsanlage (Betriebsvorrichtungen). Das gilt auch dann, wenn sie... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Umfang des Grundvermögens (§ 68 Abs. 1 Nr. 1–3)

I. Allgemeines Rz. 13 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört in erster Linie der Grund und Boden, und zwar der Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist (unbebaute Grundstücke, §§ 72 und 73 BewG), sowie der Grund und Boden einschließlich der Gebäude, wenn er bebaut ist (bebaute Grundstücke, § 74 BewG). Zum Grundvermögen gehören aber nicht nur die Gebäude, sondern auch ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Nutzungszwecke

Rz. 45 [Autor/Stand] Für die Ermittlung des Verhältnisses der Wohn- oder Nutzflächen ist entscheidend, welchen Zwecken die jeweiligen Flächen dienen. Dabei wird unterschieden zwischen der Nutzung zu Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken, öffentlichen Zwecken sowie sonstigen Zwecken. mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abgrenzungserlass v. 5.6.2013 (AbgrenzE)

1. Allgemeines (Tz. 1 AbgrenzE) a) Rechtsgrundlage (Tz. 1.1 AbgrenzE) Rz. 115 [Autor/Stand] „Für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen sind § 68 BewG und im Beitrittsgebiet § 129 Abs. 2 Nr. 1 BewG i.V.m. § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG-DDR maßgebend. Dies gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 Bew... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung der Gebäude (Tz. 2 AbgrenzE)

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 2.1 AbgrenzE) Rz. 129 [Autor/Stand]"Die Gebäude sind allein mit Hilfe des Gebäudebegriffs von den Betriebsvorrichtungen abzugrenzen. Für die bewertungsrechtliche Einordnung eines Bauwerks als Gebäude ist entscheidend, ob es alle Merkmale eines Gebäudes aufweist (BFH vom 15. Juni 2005, BStBl II S. 688 und vom 24. Mai 2007, BStBl II 2008 S. 12 m.w.N... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Gesetzliche Grundlagen und Regelungsinhalt

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 241 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemer... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber ermöglicht durch § 1 Abs. 1 SHGrStHsG den Gemeinden auch über die Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG) hinaus eine Hebesatzdifferenzierung innerhalb des Grundvermögens. Die Vorgabe eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B entfällt. Die Regelungen zur Hebesatzdifferenzierung entsprechen mit einer Ausnahme (siehe Rz. 14) inhal... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einfriedungen, Bodenbefestigungen, Be- und Entwässerungsanlagen sowie Rampen (Tz. 4.2 AbgrenzE)

Rz. 311 [Autor/Stand] „Einfriedungen stehen grundsätzlich in keiner besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb. Sie gehören deshalb als Außenanlagen zum Grundstück. Das gleiche gilt für Bodenbefestigungen (Straßen, Wege, Plätze). Sie sind im Allgemeinen zur besseren Befahrbarkeit des Bodens geschaffen; eine besondere Beziehung zu einem auf dem... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Scheinbestandteile

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Frage, ob eine mit dem Grund und Boden verbundene Sache als Scheinbestandteil nicht zum Grundvermögen i.S. des § 176 BewG gehört, ist ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu entscheiden. Diese Entscheidung erfolgt für Gebäude und für (unmittelbar einem Grundstück eingefügte) Außenanlagen nach denselben Grundsätzen.[2] Keine Bestandteile, sondern nu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entfall der Steuer auf Auslandsvermögen

Rz. 35 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige nur Auslandsvermögen erhalten, so ist die gesamte ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen. Übersteigt die ausländische Steuer die deutsche Steuer, wird die deutsche Steuer auf null reduziert; eine Steuervergütung wird nicht gewährt.[2] Ist die ausländische Steuer geringer als die deutsche Steuer, wird der Differen... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Baltromejus, Ertragsteuerliche Aspekte des Betriebs eines Blockheizkraftwerks, NWB 2016, 172-178; Birgel, Bedarfsbewertung: Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen gegenüber Grundbesitz, UM 2004, 104; Boegeholz, Betriebsvorrichtungen oder Grundvermögen (Abgrenzung der Wirtschaftsgüter mit Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen), StBp. 1977, 109; Brick, Abgrenzung Gebäude/Bet... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Öffentliche Zwecke

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundstücke dienen öffentlichen Zwecken, wenn sie für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch bzw. zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genutzt werden; sich auf ihnen also Dienstgebäude der öffentlichen Verwaltung befinden (z.B. Finanzamt, Gericht, Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser, Schulen, Gemeindeverwaltung, etc.). Ob entsprechende Grundstü... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bestandteile

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Begriff "Bestandteile" ist dem bürgerlichen Recht entnommen. Deshalb ist er auch grundsätzlich nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen auszulegen.[2] Bestandteile einer Sache sind diejenigen Sachteile, aus denen die Sache besteht, d.h. die körperlich zusammenhängenden Teile einer einheitlichen Sache. Das BGB unterscheidet zwischen wesentlichen und un... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohn- und Nutzfläche

Rz. 37 [Autor/Stand] Wohnflächen liegen vor, wenn die Flächen Wohnbedürfnissen dienen. Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind, zählen zu den Nutzflächen. Werden Wohnräume betrieblich oder freiberuflich mitgenutzt (z.B. Arbeitszimmer innerhalb einer Wohn... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der bis zum 31.12.2024 geltenden Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belas... mehr